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Muss Abwrackauto schon bei Reservierung "fällig" sein???

Themenstarteram 17. März 2009 um 22:14

Hallo Community,

hoffe, ich habs nicht übersehen und diese Frage ist schon woanders beantwortet worden. Sonst Sorry :-)

ich frage mich, inwieweit entscheidend ist, wann mein Alter "fällig" ist. Ich habe mir jetzt einen Golf VI bestellt, der Ende Juni geliefert wird, weil mein alter Golf II erst ab Ende Mai "fällig" ist. Erst dann isser ein Jahr auf meinen Namen angemeldet. Dann hätte es schön gepasst. Im Juni verschrotten und den Neuen anmelden.

Obs jetzt wohl ein Problem sein kann, die Prämie am 30.3. zu reservieren, obwohl mein Alter zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht abgewrackt werden könnte? Oder reicht es, wenn er zum Zeitpunkt der Schrottpresse in Juni ein Jahr auf mich angemeldet war und nicht zum Zeitpunkt der Reservierung? Erst dann würde ich ja die restlichen Unterlagen (Anmeldung und Verschrottungsnachweis) einreichen. Wissen oder zumindest ne Einschätzung wär fein.

Danke und beste Grüße

Daniel

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12 Antworten
am 17. März 2009 um 22:32

mal ganz ehrlich... die Frage läßt sich mit gesundem Menschenverstand beantworten. Nein du musst am 30.03 dein Auto nicht abwracken und dann 4 Monate zu Fuß zur Arbeit latschen. Es werden wohl irgendwelche Papiere eingefordert - obs der Fahrzeugbrief ist weiß ich jetzt aber auch nicht.

am 17. März 2009 um 22:34

hmm nen edit gibts hier im Forum scheinbar nicht.

Zur anderen Frage:

Ich würde vermuten, dass du zu Zeitpunkt der Reservierung den Wagen bereits ein Jahr besitzen musst. Genau sagen können wird Dir das hier aber niemand!

Musst du auf die neuen Bedingungen von der Bafa warten (wie alle andern)

Themenstarteram 17. März 2009 um 22:38

Zitat:

Original geschrieben von hirtegirte

mal ganz ehrlich... die Frage läßt sich mit gesundem Menschenverstand beantworten. Nein du musst am 30.03 dein Auto nicht abwracken und dann 4 Monate zu Fuß zur Arbeit latschen. Es werden wohl irgendwelche Papiere eingefordert - obs der Fahrzeugbrief ist weiß ich jetzt aber auch nicht.

Das war ja nicht meine Frage. Natürlich muss ich nicht zu Fuß latschen. Es geht darum, ob der Wagen bei Reservierung am 30.3. theoretisch schon abwrachfähig, also ein Jahr auf mich gemeldet sein müsste, oder erst bei der tatsächlichen Verschrottung im Juni... Trotzdem danke für die Antwort...

am 17. März 2009 um 22:41

Zitat:

Original geschrieben von Daniel7625

Zitat:

Original geschrieben von hirtegirte

mal ganz ehrlich... die Frage läßt sich mit gesundem Menschenverstand beantworten. Nein du musst am 30.03 dein Auto nicht abwracken und dann 4 Monate zu Fuß zur Arbeit latschen. Es werden wohl irgendwelche Papiere eingefordert - obs der Fahrzeugbrief ist weiß ich jetzt aber auch nicht.

Das war ja nicht meine Frage. Natürlich muss ich nicht zu Fuß latschen. Es geht darum, ob der Wagen bei Reservierung am 30.3. theoretisch schon abwrachfähig, also ein Jahr auf mich gemeldet sein müsste, oder erst bei der tatsächlichen Verschrottung im Juni... Trotzdem danke für die Antwort...

siehe meinen zweiten Post.

Imho kann das momentan niemand wissen. Nach meinem Verständnis bist du aber zum 30.03. nicht prämienberechtigt also wirst du wohl auch noch nich reservieren können.

Versuch mal telefonisch oder per Mail bei der Bafa durchzukommen und stell dort die Frage - ansonsten musst du eben auf die neuen Formulare warten... dort ist dieser Punkt sicher geklärt weil du bestimmt nicht der Einzige bist.

Per Mail kannst du vergessen:

Zitat:

 

Sehr geehrte Anfragende, sehr geehrter Anfragender,

aufgrund der groen Menge eingegangener Anfragen zum Thema Umweltprmie, ist das BAFA zur Zeit nicht in der Lage, jede dieser Anfragen individuell zu beantworten.

Die Einzelheiten des Antragsverfahrens fr die Gewhrung einer Umweltprmie stehen seit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom

27.01.2009 verbindlich fest. Diese Richtlinie ist mit dem dazu gehrenden Antragsformular auf der Internetseite des BAFA www.bafa.de verffentlicht. Der Antrag kann ab sofort ausschlielich auf dem vorgeschriebenen Vordruck zusammen mit den erforderlichen und in der Richtlinie angegebenen Antragsunterlagen wirksam gestellt werden. Das Antragsformular knnen Sie von der Internetseite des BAFA www.bafa.de dafr herunterladen. Ebenfalls auf der Internetseite des BAFA finden Sie die Rubrik FAQ mit den am meisten gestellten Fragen http://www.bafa.de/.../index.html.

Dieser Katalog wird stndig ergnzt.

Bitte beachten Sie, dass nur Antrge, die mit dem vorgesehenen Antragsvordruck im Original und allen erforderlichen Nachweisen gestellt werden, im BAFA bearbeitet werden knnen. Eine Antragstellung durch Fax oder E-Mail ist somit ausgeschlossen. Nur der vollstndig mit allen Nachweisunterlagen gestellte Antrag findet Bercksichtigung im durchgefhrten Reihenfolgeverfahren.

Wir danken Ihnen fr das entgegengebrachte Verstndnis.

Mit freundlichen Gren

Ihr BAFA

Themenstarteram 17. März 2009 um 22:58

Zitat:

Original geschrieben von hirtegirte

Zitat:

Original geschrieben von Daniel7625

 

Das war ja nicht meine Frage. Natürlich muss ich nicht zu Fuß latschen. Es geht darum, ob der Wagen bei Reservierung am 30.3. theoretisch schon abwrachfähig, also ein Jahr auf mich gemeldet sein müsste, oder erst bei der tatsächlichen Verschrottung im Juni... Trotzdem danke für die Antwort...

siehe meinen zweiten Post.

Imho kann das momentan niemand wissen. Nach meinem Verständnis bist du aber zum 30.03. nicht prämienberechtigt also wirst du wohl auch noch nich reservieren können.

Versuch mal telefonisch oder per Mail bei der Bafa durchzukommen und stell dort die Frage - ansonsten musst du eben auf die neuen Formulare warten... dort ist dieser Punkt sicher geklärt weil du bestimmt nicht der Einzige bist.

Danke Dir, mehr als abwarten kann ich ja eh nicht. Dann wär das mit der Reservierung ja echt dumm gelaufen für mich, denn ansonsten wär im Juni ja vielleicht nich was da gewesen vom Pott, weil ja alle Lieferprobleme haben im Moment. Dachte erst, die Reservierung wär gut... Eins ist ja garantiert. Für mich wirds spannend. :-)

Themenstarteram 17. März 2009 um 23:04

Ein Zitat von den Richtlinien auf den Seiten des BAFA macht aber ein bisschen Mut:

"Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland zugelassen sein.

Das würde ja wieder für mich sprechen... Ich sehe schon einige Klagen folgen, die es sicher geben wird, sollte die Prämie nicht aufgestockt werden...

Zitat:

Original geschrieben von hirtegirte

hmm nen edit gibts hier im Forum scheinbar nicht.

Doch, unter deinen Beitrag, zwischen "Danke" und der Glocke ist ein "unsichtbares" Icon. ;)

Themenstarteram 18. März 2009 um 0:34

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Zitat:

Original geschrieben von hirtegirte

hmm nen edit gibts hier im Forum scheinbar nicht.

Doch, unter deinen Beitrag, zwischen "Danke" und der Glocke ist ein "unsichtbares" Icon. ;)

Find nüscht ;-)

:confused::confused::confused::confused:

Zitat:

Original geschrieben von Daniel7625

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

 

Doch, unter deinen Beitrag, zwischen "Danke" und der Glocke ist ein "unsichtbares" Icon. ;)

Find nüscht ;-)

:confused::confused::confused::confused:

Schau mal in den Anhang.

Ich glaube du hast 30min. Zeit zum editieren.

Themenstarteram 18. März 2009 um 16:40

Hm. Dann war ich eh zu spät.

Hat denn noch einer ne Einschätzung bzgl. meiner Frage? Son Eiertanz hatte ich beim Kauf meines neuen Wagens eigentlich nicht gewollt...

am 18. März 2009 um 17:13

Zitat:

Original geschrieben von Daniel7625

Hm. Dann war ich eh zu spät.

Hat denn noch einer ne Einschätzung bzgl. meiner Frage? Son Eiertanz hatte ich beim Kauf meines neuen Wagens eigentlich nicht gewollt...

ja ich geh davon aus, dass deiner Reservierung wenig Beachtung geschenkt wirst solang du noch nicht alle Kriterien erfüllst. Noch kanns ja sein, dass du die Bedingungen nicht erfüllen wirst. Unter Umständen fährste den Wagen nächste Woche zu Klump, ok dann kannste schaun ob du den Wagen solang irgendwo unterstellst und dir dann zum Stichtag erst den Verwertungsnachweis ausstellen lässt und dann abmeldest um die Prämie zu kassieren, allerdings bleibt dann die Frage obs sich noch lohnt weil die Versicherung weiter läuft und das Unterstellen evtl. auch nicht kostenlos funktioniert.

Auch bei der Reservierung werden sicher insgesamt alle vorzugsweise bearbeitet die bereits alle Bedingungen erfüllen, genaues wird aber erst am 30.3. zu erfahren sein wenn das neue Formular bereit steht.

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