1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Muntere Knöllchenparade - ist das rechtens?

Muntere Knöllchenparade - ist das rechtens?

Servus miteinander,

als ich vergangenen Samstag abends in mein Auto stieg, musste ich feststellen, dass der Wischer schmiert. Der Grund, war einfach - ein Knöllchen.

Damit weiß ich jetzt auch, dass Gedächtnistraining mir Geld gespart hätte. TÜV und AU waren im Dezember fällig, nicht wie ich dachte im März. Zu viele Autos 😁

Was mich aber direkt stutzig gemacht hatte, war das Fehlen einer Aufforderung zur Vorführung des Wagens mit durchgeführter HU und es waren auch gleich 2 Knöllchen. Eine für für die AU, eine für die AU+HU.
Heute, ganze vier Tage später, habe ich schon wieder 2 Knöllchen am Auto, erneut wegen HU und AU (diesmal nur jeweils), diesmal aber mit dem Zettel, der mich um die Vorführung des Wagens mit neuer Plakette bittet.

Ich habe hier nun vor mir vier Strafzettel, von vier verschiedenen Beamten (!), die im Doppelpack im Abstand von 2 Werktagen ausgestellt wurden.
Einmal vom 3. HU und AU+HU, und einmal von heute AU und HU.

1. Ist es rechtens, AU und HU getrennt mit Ordnungsgeld bei Verzug zu ahnden? (Fahrzeug hat zwar einen U-Kat mit jährlichem Intervall, m.W. bekomme ich trotzdem keine HU, wenn ich die AU nicht packte)
2. Gehe ich recht in der Annahme, dass die hiesige Polizeiinspektion zwei (bzw. drei) der Strafzettel zurücknehmen muss?

Was mir bei der Sache sehr sauer aufstößt und mich ein wenig an bewusste Schröpfung denken lässt ist die Tatsache, dass beide Doppelpacks die exakt gleiche Ausstellungszeit notiert haben.
Einer der ersten beiden Strafzettel hat ja als "Tatkonkretisierung" den Text "AU + HU - Plaketten zeigen 12\06". Damit wären ja rein rechtlich beide Tatbestände, so sie getrennt zu ahnden sind, abgedeckt, und man könnte der Gier (so es diese ist) ein Schnippchen schlagen 😁

Also, wer kennt sich mit der Materie aus?

53 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von haschee


Wer entscheidet was dieselbe Handlung ist?

Die Gerichte, nicht wir 😉

Was du durcheinander bringst ist die Handlung die die Ordnungswidrigkeit nach sich zieht, und die Handlung zum "legalisieren". Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, und da erstere Handlung gefragt ist, ist die Frage HU/AU beim TÜV oder HU/AU bei ner Werkstatt mit Sachverständigem irrelevant. 😉

Die Handlung war, nicht zu reagieren, in der Minute in der der HU und AU Termin abgelaufen ist, hat er nicht reagiert. Das ist eine Handlung, nicht zwei.

Zitat:

Original geschrieben von haschee


Und genau solche Einstellungen wollen wir natürlich.

Wir sollten von der Utopie abkommen die Welt perfekt halten zu können. Fahre selbst ein 16 Jahre altes Auto, das aber noch einwandfrei da steht. So manch 8 jähriger Wagen sieht da schon wie ein Unfallwagen aus. Hätte ich nicht die Lust/die Einstellung könnte ich mir im Nu meine Plaketten auch anders "besorgen", ein Allheilmittel ist die HU allemal nicht.

Außerdem kann man ja wohl schwer behaupten, dass in den 2 Monaten plötzlich auf einen Schlag Bremsen versagen, Federn brechen und alle Birnen kaputtgehen. Das alles ist ein allmählicher Prozess, 2 Monate sind da keine Dimension die man als Richtwert nehmen sollte. Und genau das macht auch der Gesetzgeber mit den geringen Strafen von 15/30 Euro.

Was viel wichtiger ist, und das vergessen leider viel zu viele Leute: Geht die Bremse mal nicht richtig, streikt das Rücklicht mal wieder oder hat man ein komisches Fahrverhalten am Auto festgestellt, soll man eben nicht warten bis die nächste HU fällig wird. Nicht alles kann man als Verkehrsteilnehmer bei fremden Fahrzeugen feststellen, aber schaut man sich nur die kaputten Lämpchen an und verstellten Scheinwerfer zeugt das nicht von einer hohen Wartungsmoral, und das sind noch Peanuts gegenüber den Kosten von korrodierten Bremsleitungen...

Hm, da finden wir keine Gemeinsamkeit, lassen wir das die Gerichte entscheiden. 🙂

Zum 2.
Gerade wegen der schlechten Wartungsmoral ist die HU so wichtig.

Im Zusammenhang mit "ich schaue selbst auf mein Auto und das wird in einem Top-Zustand gehalten" ist die Aussage "ist doch nur HU (Plakette)" klar, aber allein hat sie eine fatale Signalwirkung.

Erstens ist ein Unterlassen keine Handlung, sondern eine Nichthandlung.
Es ist der Verstoß gegen eine Pflicht zu Handeln!

Zweitens hat man mit der Entscheidung das Fahrzeug nicht zur HU zu bringen keine Entscheidung darüber getroffen, ob man die AU durchführen lässt oder nicht:
Mann kann sich durchaus für die AU entscheiden,
mit der HU aber noch warten bis z.B. die Bremsen repariert worden sind.

Selbstverständlich sind AU und HU nicht überzubewerten.
Genausowenig wie ein oder mehrere Knöllchen zu 15 EUR. 😁

Auch geht es nicht um 2 oder 4 Tage, sondern anfänglich um zumindest zwei Monate und vier Tage.

Wenn man sich um Vorschriften nicht schert,
aber wegen dem(n) Knöllchen dafür einen Aufstand macht,
ist das durchaus asozial.

Irgendwie bestätigst du mal wieder den Eindruck EvilJoggas:

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga


Was madcruiser in seiner Blindheit auch nicht sieht, ist der letzte Satz des zweiten Postings. Prinzipiell sind halt alle außer ihm Halunken und meistens noch eine Gefahr für den Verkehr, zumindest aber renitent und uneinsichtig oder pleite 😁

...oder assozial.

Mir ist auch klar dass HU und AU zwei paar Birnen sind, jedoch sind nunmal beide in genau de gleichen Minute abgelaufen, also sind auch beide zusammenzufassen.

Wenn ich dein Auto zerkratze während ich dich beleidige sind das auch zwei Dinge die vor Gericht zusammengefasst werden. Hier gilt genauso der Grundsatz der Tateinheit nach §52 StGB.

edit: Eine falsche Aussage entfernt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von toxic21


...oder assozial.

Nein, es wird wirklich nur mit einem s geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von toxic21


Wenn ich dein Auto zerkratze während ich dich beleidige sind das auch zwei Dinge die vor Gericht zusammengefasst werden. Hier gilt genauso der Grundsatz der Tateinheit nach §52 StGB.

Das wären zwei durch aktives Tun verwirkte Straftatbestände.

Doch erstaunlich welche Phantasien harmlose AU/HU- Knöllchen bei engagierten Diskussionsteilnehmern freisetzen können.

Moin,
meines Erachtens nach handelt es sich um zwei Delikte, da es sich um zwei völlig von einander getrennte Untersuchungen handelt, welche beide nicht gemacht worden sind.

Ein Fahrzeug, welches am öffendlichen Straßenverkehr teilnimmt hat eben gewisse Richtlinien zu erfüllen wie z.B. BE, Zulassung oder auch HU und AU.

Eine Teilnahme am öffendlichen Straßenverkehr ist auch schon gegeben beim Parken im Öffendlichen Verkehrsraum!

Wenn ich also die HU ablaufen lasse, ein Knöllchen bekomme und dieses dann auch noch zahle, bin ich einmal bestraft worden dafür, daß ich den Termin überschritten habe. Das ist doch kein Freifahrtschein! "Jetzt kann ich unbegrenzt so weiterfahren, weil ich ja schon bestraft worden bin"... Welch ein Schwachsinn!!!
Natürlich bekommst Du jedes mal wenn Du erwischt wirst ein neues Ticket.

Im Verhältniss von einem/zwei Jahr(en) Gültigkeit der Plakette(n) zu zwei Monaten Überschreitung der Frist ist sehrwohl von Vorsatz zu sprechen, oder zumindest von grob fahrlässig.

Wenn Dir ein Freund & Helfer etwas anderes sagt, weiß er es wohl nicht genau. Wie denn auch bei den ganzen Gesetzen, die die Herren § für § kennen sollen?

Warte mal auf den Bescheid/ die Bescheide von der Bußgeldstelle.

Fazit:
zwei Vergehen a zwei mal erwischt = vier Tickets.

NAchdem auch wirklich jeder seine Version erzählen durfte, möchte das Ganze ja auch aufgeklärt sein:

HU/AU = Tateinheit, wenngleicher Termin.

Erstes Knöllchen war nicht zugestellt, als das zweite kam.

ALso insgesamt Zwei Verstöße, die als Tateinheit gelten. Daher nur das höhere Verwarnungsgeld.

Alles andere ist leider falsch....

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Nein, es wird wirklich nur mit einem s geschrieben.

Ohje, ein Tipper zuviel und man wird korrigiert. Willkommen im Kindergarten?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Doch erstaunlich welche Phantasien harmlose AU/HU- Knöllchen bei engagierten Diskussionsteilnehmern freisetzen können.

Na dann wollen wir uns jetzt mal überlegen, wessen Phantasie jemandem einen Streich gespielt hat... 🙄

=>

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


ALso insgesamt Zwei Verstöße, die als Tateinheit gelten. Daher nur das höhere Verwarnungsgeld.

Btw:

Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, so ehrlich darf man sein, dass madcruiser hinsichtlich Handlung und Unterlassung recht hat. Ein nicht handeln ist scheinbar keine Handlung im juristischen Sinne. Vielleicht könnte der ein oder andere von seinem "hohen" Ross mal runterkommen und auch zugeben wenn er Unrecht hat, anstatt widerlegende Passagen einfach ignorieren. Oder brauchens diejenigen vielleicht als Ausgleich zu ihrem wahren Leben...?

@toxic,

bei MT bin ich schon als freiheitsliebender 68er bezeichnet worden, EvilJogga sieht das Gegenteil davon in mir und Du beleidigst mich beispielhaft während Du mir das Auto zerkratzt.

Man kann durchaus konträr diskutieren ohne den anderen gleich an die Wäsche zu gehen. 😉

Nicht vergessen:
Der konkrete Fall wird hier nicht entschieden.
Sondern vor Ort von freundlichen Polizisten und wenn das nicht läuft von freundlichen Verwaltungsangestellten und zur Not von Richtern.

Ein Unterlassen sehr wohl!

Siehe Nötigung:

"..... zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt..."

Allerdings hat Madcruiser mit seinem Schlusssatz VÖLLIG RECHT.

Wir können noch 20 Seiten vollschreiben.

Es gibt zwar definitionen für Tateinheit und Tatmehrheit, ENTSCHIEDEN wird es in diesem Fall aber von der Ordnungsbehörde, die das Ganze ahndet.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt

Ob sich die Juristen bei diesem Pragrahen etwas gedacht haben und drei verschiedene Worte für drei verschiedene Tatbestände benutzt haben? 😉

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassen

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


@toxic,

bei MT bin ich schon als freiheitsliebender 68er bezeichnet worden, EvilJogga sieht das Gegenteil davon in mir und Du beleidigst mich beispielhaft während Du mir das Auto zerkratzt.

Es war ja wie du sagtest nur beispielhaft, an deine Wäsche bin ich dir ganz sicher nicht gegangen, weder in der Realität noch im übertragenen Sinne. 😉

Lediglich die Suche nach einem Beispiel verleitete mich dazu dir das zu schreiben, und da es nunmal ein Autoforum ist, kommt das zerkratzen dem Sachverhalt schon sehr nahe. Nur fehlt für die Tateinheit noch eine zweite Straftat, hätte genauso Auto zerkratzen und Radio klauen schreiben können. Ist beliebig austauschbar, ohne jegliche Hintergedanken. Von Freudschen Versprechern halte ich wenig. 🙂

Da du allerdings dein Post editiert hast sehe ich wenig Zusammenhang zu Zipfeklatschers Resonanz.

Also lassen wir das mit dem Thread, so naiv zu glauben, MT sei die Judikative bin ich auch nicht, viele Threads ergeben nur ein Gedankenspiel, was defintiv rauskommt liegt nicht in unserer Hand.

Der Reiz für den Fragestellenden könnte auch darin liegen unterschiedliche Meinungen zu erfahren.

Die mögen ihm nicht immer gefallen, sie können aber durchaus eine Hilfe sein.
Ausnahme:
Es geht alleine um das Durchsetzen von Interessen / Rechten.

Sehr genial ist in diesem Zusammenhang auch der Thread Rechtswidrige Verschrottung

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Ob sich die Juristen bei diesem Pragrahen etwas gedacht haben und drei verschiedene Worte für drei verschiedene Tatbestände benutzt haben? 😉

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassen

Nun ja, letztendlich ist ja auch nicht das nicht-HU/AU-machen Bußgeldbewehrt, sondern das nicht-HU/AU-machen und dann das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr benutzen.

Also eine Handlung.

Wenn das Ding ohne TÜV in der Garage versauert, kümmert das keinen.

@zipfleklatscher,

jetzt erklärt man mühsam den Unterschied zwischen Handlung und Unterlassung und dann wirfst Du doch wieder alles in einen Topf.

Also:

Die Vorführung stellt eine Handlungspflicht dar.
Führst Du vor, dann begehst Du eine Handlung.
Handlung ist ein Tun.

Führst Du nicht vor, dann liegt eine Unterlassung vor.
Hier passiert Nichts.

Bezogen auf unseren Fall:
Nach jedem Knöllchen wird wieder ein Entschluß gefasst.
Trotz Knöllchen immer noch nicht vorzuführen.
Oder aufgrund der Fristsetzung den Wagen endlich vorzuführen.
Oder ihn abzumelden und in einer Garage wegzuschließen.
Und / oder gegen die Knöllchen tätig zu werden.

Ein neuer Vorsatz wird also in jedem Fall getroffen.
Nur muss der Vorsatz nicht zwingend in einer Handlung münden. 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen