Müssen meine Felgen eingertragen werden?

VW Golf

Hallo,

es würde mich freuen wenn mir jemand, der sich sehr gut auf diesem Gebiet auskennt, bei folgendem Problem helfen kann. Heute wurde mir der TÜV verweigert, da meine Felgen angeblich in den Fahrzeugschein eingetragen werden müssen.

Ich habe auf meinem Golf 6 122PS TSI, 16 Zoll (205/55 R16) Rial Lugano Felgen.
Der TÜV Prüfer hat sich auf folgendes Dokument berufen:

http://rial.de/.../Audi-VW-Seat-Skoda-Ford.PDF

Auf Seite 5 ganz unten ist der 6er Golf aufgeführt. Da in der Spalte "Auflagen und Hinweise" die Kennzeichnung A01 aufgeführt ist, meint der Prüfer, das die Felgen eingetragen werden müssen.

A01:

Zitat:

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Die Felgen haben aber eine ABE:

http://rial.de/rial/Gutachten/LUGANO%20%28LU%29/LU756-7,5x16/ABE.pdf

Ich dachte bis jetzt, dass man mit einer ABE keine Eintragung in den Fahrzeugschein benötigt.

Siehe ABE auf der 2. Seite:

Zitat:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Die ABE referenziert aber auf das von mir verlinkte Gutachten, in dem nach A01 eine "Bescheinigung" verlangt wird. Bedeutet dies wirklich, dass die Felge in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss?

17 Antworten

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 13. Dezember 2014 um 23:19:21 Uhr:



Zitat:

oder gibt es noch Unklarheiten

Woher hatte er die ET 38 statt 48?

Er ging extra nochmal zum Wagen (in der Halle) um zu schauen welche Felgen es genau sind 🙂

Dann kam er zurück um an seinem Computer in der ABE zu schauen, ob die Felgen eingetragen werden müssen. Mir zeigte er dann einen Ausdruck von einer Seite der ABE, in der die ET nicht aufgeführt war.

Und in dem Moment dachte ich dann, dass der Prüfer es ja wissen muss und ich wohl damals etwas falsch machte als ich prüfte, ob die Felge abgenommen werden muss. Er sendete mir noch den Link zu der (falschen) ABE...

Zudem sagte er noch, dass diese Felge generell eingetragen werden muss.

Zitat:

@lowerskill schrieb am 13. Dezember 2014 um 21:22:50 Uhr:



Zitat:

@zwei0 schrieb am 13. Dezember 2014 um 19:42:30 Uhr:


@lowerskill
ihr habt beide Recht😉 Du hast zwar einen 6er Golf, der aber wiederrum nichts anderes ist als ein facegelifterter 5er ist. Beide haben als TYp eine 1K vorne stehen und die Mehrzahl der Komponenten und auch der Zubehörteile sind meist gleich. Was Felgen anbelangt sind auch hier die Abmaße weitestgehend identisch. Der Unterschied in der Zulassung des Fzg. selbst, als auch der Zugehörigkeit von Teilen ist die sog. E1 ....... Nr.
Uff... Also erstmal hatte nur ich recht, nicht der TüV Prüfer 😉
Ich versuche mich extra für dich nochmal absolut unnötig klar auszudrücken:
Er meinte nicht, dass ich einen Golf 1K besitze der auf der PQ35 Plattform aufbaut.
Er meinte explizit, dass ich einen 5er Golf habe, sogar nachdem er ihn selbst prüfte!
Dies hat er im Gutachten sogar schriftlich markiert und später bei unserem Streitgespräch, sogar nochmals darauf bestanden das ich keinen 6er Golf habe (seine Inkompetenz machte mich in dem Moment sprachlos).

Ja es gibt es so einige Unterschiede zwischen einem 5er und einem 6er Golf, auch wenn beide auf der
PQ35 Plattform aufbauen! Die Unterschiede gehen so weit, dass die selbe Felge auf dem 5er eine Abnahme und "Umbauarbeiten" benötigt, die auf dem 6er Golf ohne Abnahme einfach verwendet werden kann.

Kannst du mir soweit folgen oder gibt es noch Unklarheiten auf deiner Seite?

du brauchst mir mit Sicherheit nicht das Ganze Gedöns nochmals erklären. Die ganzen Dinge sind mir durchaus bekannt und das seit zig Jahren. Meine Meinung hast du vermutlich mit relativ wenig Verständniss dafür gelesen. Nach deiner leicht aggressiven Wortwahl zu urteilen siehst du hier in jeder Antwort die dir nicht gefällt, ebenfalls eine gew. Inkompetenz der User.

Gehen wir mal von Serienfelgen aus, sind 5er und 6er weitestgehend gleich, ob als herkömliches Stahlrad oder Alurad. Wir wissen hier nicht einmal um welche (Größe) Radreifenkombin. es sich überhaupt handelt. Es gibt auch noch andere Prüforganisation/Prüfer und jeder hat die frei Wahl diese auszuwählen.

Hier jetzt so ein Fass aufzumachen bzw. den Frust los zu werden. zeigt mir eher eine gew. Hang zu Konfrontationen.

In diesem Sinne (lassen wir das lieber)

Nein ich habe überhaupt keine Lust auf Konfrontationen.
Was du geschrieben hast war aber nicht richtig und das konnte ich so nicht stehen lassen, auch damit andere die den Text später mal lesen nicht verwirrt werden. Dafür musst du Verständnis haben. Du hast den Sachverhalt so dargestellt, als ob es beim 5er und 6er Golf keine Unterschiede gibt bezüglich der Felgen/Reifen Kombination, was nun mal falsch ist.

Zitat:

Wir wissen hier nicht einmal um welche (Größe) Radreifenkombin. es sich überhaupt handelt.

Bist du dir da ganz sicher? Das wäre nur dann richtig, wenn "wir" die Menge der Personen beschreibt, die diesen Thread nicht gelesen haben, insbesondere den ersten Post.

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