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Müssen meine Felgen eingertragen werden?

VW Golf
Themenstarteram 27. November 2014 um 18:34

Hallo,

es würde mich freuen wenn mir jemand, der sich sehr gut auf diesem Gebiet auskennt, bei folgendem Problem helfen kann. Heute wurde mir der TÜV verweigert, da meine Felgen angeblich in den Fahrzeugschein eingetragen werden müssen.

Ich habe auf meinem Golf 6 122PS TSI, 16 Zoll (205/55 R16) Rial Lugano Felgen.

Der TÜV Prüfer hat sich auf folgendes Dokument berufen:

http://rial.de/.../Audi-VW-Seat-Skoda-Ford.PDF

Auf Seite 5 ganz unten ist der 6er Golf aufgeführt. Da in der Spalte "Auflagen und Hinweise" die Kennzeichnung A01 aufgeführt ist, meint der Prüfer, das die Felgen eingetragen werden müssen.

A01:

Zitat:

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage

VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Die Felgen haben aber eine ABE:

http://rial.de/rial/Gutachten/LUGANO%20%28LU%29/LU756-7,5x16/ABE.pdf

Ich dachte bis jetzt, dass man mit einer ABE keine Eintragung in den Fahrzeugschein benötigt.

Siehe ABE auf der 2. Seite:

Zitat:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung

der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

(FZV) nicht erforderlich.

Die ABE referenziert aber auf das von mir verlinkte Gutachten, in dem nach A01 eine "Bescheinigung" verlangt wird. Bedeutet dies wirklich, dass die Felge in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss?

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17 Antworten

In dem von dir angegebenen Gutachten zur ABE Nr. 47464 sind in jedem Fall reifenbezogene Auflagen und

Hinweise angegeben: z.B.

" K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte

herzustellen..."

und:

"Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte

herzustellen..."

und:

"K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den

Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche

vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu

zu befestigen..."

und:

"K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur

Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen..."

usw. je nach Reifengröße...

Eine Tüv-Abnahme zur Begutachtung der o.a. Arbeiten ist in jedem Fall erforderlich, unabhängig davon, ob die Fahrzeugpapiere geändert werden oder nicht. Du hast dir hier immerhin 7,5 Zoll breite Felgen mit nur ET 38 ausgesucht. Wenn du o.g. Arbeiten ordentlich erledigt hast, wird der TÜV-Prüfer eine Einzelabnahme durchführen (ca. 80 €) . Falls er auf Eintragung in die FZ-Papiere besteht, kommen etwa 20 € Gebühren bei der Zulassungsstelle dazu.

Falls du die Räder nicht abnehmen lässt, fährst du ohne Betriebserlaubnis und bist im Schadenfall nicht versichert und bei einer Polizeikontrolle ohne die erforderliche Betriebserlaubnis um 50 Euro ärmer und um 3 Punkte reicher.

Gruß

Andreas

Themenstarteram 27. November 2014 um 19:24

Hallo, danke für Antwort.

Welche Dokumente muss ich den zum TÜV mitbringen um diese Prüfung durchzuführen? Reichen die Dokumente die ich verlinkt habe? Was wird mich das denn kosten?

Danke

Themenstarteram 27. November 2014 um 19:28

Moment mal, beudet das wirklich, dass ich für diese Felgen entsprechende Arbeiten durchführen lassen muss?

Das heisst die Felgen können nicht einfach so eingetragen werden, wenn ich die Papiere mitbringe?

Wie schon geschrieben, kostet eine Einzelabnahme incl. Eintragung etwa 100,- €. Die Arbeiten sind unbedingt vorher zu erledigen!

An Papieren solltest du die dir vorliegende ABE, den KFZ-Schein und das Geld mitbringen.

Themenstarteram 27. November 2014 um 19:58

OK das wars für die Felgen! Ist es OK wenn ich mir morgen meine VW Originalfelgen (mit Alwetterreifen) draufmache und einfach mit denen zum TÜV fahre? Diese sind auch im Fahrzeigschein eingetragen bzw. die Werte 195/65 R15 91H.

Die Rial Felgen verkaufe ich...

Warum sollte es nicht ok sein?

Mach es genau so, und prüfe demnächst vorher die Auflagen.

Themenstarteram 27. November 2014 um 20:18

Zitat:

@Diesel_inside schrieb am 27. November 2014 um 21:02:30 Uhr:

Warum sollte es nicht ok sein?

Mach es genau so, und prüfe demnächst vorher die Auflagen.

Ja genau, ich habe den Wagen gekauft (ich bin der 2. Halter) und habe versäumt zu prüfen, ob die Felgen vom Vorbesitzer korrekt eingetragen wurden. Das habe ich wirklich versäumt und jetzt etwas dazugelernt, nochmal passiert mir das nicht...

Danke für die Hilfe!

Hi,

das Eintragen der Felgen wäre wohl keine Einzelabnahme sondern eine Änderungsabnahme nach §19.3 zumindest wenn das Fahrzeug ansonsten Serienmäßig ist.

Wäre also evtl. etwas günstiger und könnte bei allen Prüforganisationen durchgeführt werden und nicht nur beim Tüv(bzw. Dekra)

Die erforderlichen Umbaumaßnahmen sind hier schon recht genau beschrieben,da kommt man wohl nicht drum rum. Es es gibt aber durchaus einen Entscheidungsspielraum des Prüfers ob Karosseriearbeiten nötig sind oder nicht. Wie man hier im Forum auch immer mal wieder lesen kann gibt es durchaus auch Prüfer die da etwas großzügiger sind und trotz Auflagen im Gutachten auch ohne Umbauten eintragen.

Wenn du dir den Ärger aber ersparen willst ist der verkauf der Felgen sicher der günstigere Weg. Es gibt für den Golf genug Felgen die ohne Auflagen eintragbar sind bzw. eine ABE haben die wirklich keine Eintragung erfordern.

Gruß Tobias

Themenstarteram 13. Dezember 2014 um 4:19

Hallo,

hier nochmal eine Rückmeldung von mir.

Wie ihr sicher festgestellt habt, kannte ich mich auf diesem Gebiet nicht so gut aus.

Nachdem ich Anfang des Jahres den Wagen inkl. der Felgen gekauft hatte, prüfte ich zusammen mit einem Freund, ob die Felgen/Reifen auch wirklich zugelassen sind ohne das eine Abnahme erfolgen muss. Damals waren wir der Ansicht, dass dem so ist.

Was mir kürzlich beim TüV passierte ist bekannt...

Ich habe schnell die VW- Winterreifen drauf gemacht und das Problem mit dem TüV war erledigt.

Nun als ich nochmal in Ruhe darüber nachdachte, ohne beruflichen Stress im Nacken, kam ich recht schnell

zu dem Urteil, dass der TüV Prüfer nicht kompetent ist. Nicht nur das er mir keine meiner Fragen beantworten konnte, z.B. weshalb meine Felge abgenommen werden muss bzw. was an der Felge dazu führt, dass dies nötig ist. Er hatte in dem Ausschnitt des Gutachtens welches er mir ausdruckte, welches beweisen soll dass meine Felgen abgenommen werden müssen, meinen Golf als 5er Golf markiert! Ich habe aber einen 6er Golf...

Zuvor sagte er mir noch ganz hochtrabend, dass er ein "Prüfer" mit 20 Jahren Erfahrung ist und genau weiss, welche Felgen eingetragen werden müssen und welche nicht. Nachdem ich ihm dann sagte, dass er doch nichtmal einen 5er und 6er Golf unterscheiden kann, war er aufeinmal kurz sprachlos. Natürlich widersprach er mir erst und meinte, dass es ein 5er ist und das nachdem er ihn schon geprüft hatte! Unglaublich...

Leider hatte ich beruflich viel zu tun und habe schnell den Post hier eröffnet, in der Hoffnung das mir jemand weiterhelfen kann. Daher habe ich mir die Sache nicht in Ruhe anschauen können.

Als ich etwas mehr Zeit hatte und mir fast sicher war, dass ein Prüfer der einen 5er und 6er Golf verwechselt, im Grunde kaum etwas kann, schaute ich mir schnell nochmal die Felgen an. Und jetzt kommt es: Der Prüfer behauptete natürlich es wäre die ET38 Variante, dabei handelt es sich um die ET48 Variante! Und aus diesem Grund müssen die Felgen auch nicht abgenommen werden.

 

Ich bin dann nochmal zu dem Prüfer gegangen und habe ihn aufgeklärt. Aber nicht nur bezüglich der Felgen, sondern auch bezüglich der Tatsache, dass er wirklich einen inkompetenten Eindruck macht...

Zitat:

Der Prüfer behauptete natürlich es wäre die ET38 Variante, dabei handelt es sich um die ET48 Variante!

Wenn du das falsche bzw. kein Gutachten hast …

@lowerskill

ihr habt beide Recht;) Du hast zwar einen 6er Golf, der aber wiederrum nichts anderes ist als ein facegelifterter 5er ist. Beide haben als TYp eine 1K vorne stehen und die Mehrzahl der Komponenten und auch der Zubehörteile sind meist gleich. Was Felgen anbelangt sind auch hier die Abmaße weitestgehend identisch. Der Unterschied in der Zulassung des Fzg. selbst, als auch der Zugehörigkeit von Teilen ist die sog. E1 ....... Nr.

Was natürlich gegen den Prüfer spricht ist die Behauptung der kleineren ET, was wiederrum in der Regel weder für den 5er noch den 6er Golf zulässig wäre.

Die meisten Auflagen in den Gutachten und gerade diese über Freigängigkeit und Radabdeckung sind reine Sicherrungsmaßnahmen der Hersteller und müssen keinesfalls immer als Muss gesehen werden. Letztendlich entscheidet der Prüfer in seinem Ermessensspielraum. Die Erfahrung zeigt, das in der Regel wenig bis keine Nacharbeiten gemacht werden müssen, somit sollte man sich nicht immer gleich verrückt machen lassen, auch wenn manch vermeintlicher Spezialist geradezu dazu auffordert:D

Themenstarteram 13. Dezember 2014 um 20:22

Zitat:

@zwei0 schrieb am 13. Dezember 2014 um 19:42:30 Uhr:

@lowerskill

ihr habt beide Recht;) Du hast zwar einen 6er Golf, der aber wiederrum nichts anderes ist als ein facegelifterter 5er ist. Beide haben als TYp eine 1K vorne stehen und die Mehrzahl der Komponenten und auch der Zubehörteile sind meist gleich. Was Felgen anbelangt sind auch hier die Abmaße weitestgehend identisch. Der Unterschied in der Zulassung des Fzg. selbst, als auch der Zugehörigkeit von Teilen ist die sog. E1 ....... Nr.

Uff... Also erstmal hatte nur ich recht, nicht der TüV Prüfer ;)

Ich versuche mich extra für dich nochmal absolut unnötig klar auszudrücken:

Er meinte nicht, dass ich einen Golf 1K besitze der auf der PQ35 Plattform aufbaut.

Er meinte explizit, dass ich einen 5er Golf habe, sogar nachdem er ihn selbst prüfte!

Dies hat er im Gutachten sogar schriftlich markiert und später bei unserem Streitgespräch, sogar nochmals darauf bestanden das ich keinen 6er Golf habe (seine Inkompetenz machte mich in dem Moment sprachlos).

Ja es gibt es so einige Unterschiede zwischen einem 5er und einem 6er Golf, auch wenn beide auf der

PQ35 Plattform aufbauen! Die Unterschiede gehen so weit, dass die selbe Felge auf dem 5er eine Abnahme und "Umbauarbeiten" benötigt, die auf dem 6er Golf ohne Abnahme einfach verwendet werden kann.

Kannst du mir soweit folgen oder gibt es noch Unklarheiten auf deiner Seite?

Zitat:

oder gibt es noch Unklarheiten

Woher hatte er die ET 38 statt 48?

@lowerskill: Was willst du uns eigentlich sagen? Du hast es dem Tüv Prüfer aber mal so richtig gezeigt. Und nun brauchst du unserer Hilfe ja auch nicht mehr, jetzt wo du mehr Zeit hast.

Also dann, gute Fahrt und viel Spass noch.

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