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Mündliche Zusage

Ford C-Max 1 (DM2)

Habe da mal eine Frage, ist eine Garantiezusage (mündlich) bindend ?

Folgendes, ich habe ein neues Auto mit einer LPG Anlage (nachgerüstet) bestellt.
Beim Verkaufsgespräch, wurde unter Zeugen eine Zusage der Garantie (Flate Rate) von vier Jahren für die Gasanlage und das Auto gemacht.
Nach dem Einbau wurde mir geraten, die Anlage extra zu versichern (Garantie). Ich ging davon aus, daß die anlage ja in der Flat Rate einbezogen wurde. Nach mehreren Gesprächen, stellt sich heraus, daß
die Gasanlage nicht in der Flate Rate Garantie übernommen werden kann. Jedoch wurde uns dies dreimal im Verkaufsgespräch
zugesagt. "Da kann man leider nichts machen", die Aussage des Verkaufsleiter.

Wie sieht es nun mit der Verbindlichkeit der Zusage aus? Auf dem Kaufvertrag steht auch Gasanlage inkl. Garantie drauf, jedoch nicht für wie lange.

Ja ich weiß, bin ein Vollpfosten u.s.w. alles schriftlich u.s.w.

Vielleciht habe ich ja Glück, wenn nicht werde ich es überleben.

Danke schon mal.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Parerga



Das stimmt so nicht. Zwar ist ein Händler, wie du richtig bemerkst, eine eigene juristische Person - trotzdem tritt der Händler hier quasi als Erfüllungsgehilfe des Herstellers auf. Vgl. unter anderem Urteil z.: VIII ZR 166/06

Das mag ja gut sein, daß der Händler Erfüllungsgehilfe ist. Aber er kann letzendlich nur genau das Produkt verkaufen, das der Hersteller anbietet, und nicht eigenmächtig etwas dazudichten, für das nachher nicht er selbst sondern der Hersteller gerade zu stehen hat. Genau

dafür

gibt's die Klausel über mündliche Nebenabreden. Sonst könnte z.B. jeder Händler mit dem Versprechen von 2 Wochen Lieferzeit auf Kundenfang gehen, und wenn das nicht klappt muß der Hersteller dafür aufkommen. Ebenso könnte nach Deiner Logik mir der Händler versprechen, daß ein 140PS Motor bestimmt wenigstens 150PS mitbringt. Und wenn's dann nicht so ist - muß Ford nachbessern? Das war doch eine mündliche Zusage.

Das heißt, so ein Händler kann

auf seine Rechnung

ein Paar Fußmatten ins Auto legen, oder mir eine kostenlose Inspektion versprechen. Aber er kann nicht vom schriftlichen Vertrag abweichende Garantiebedingungen verabreden, wenn er selbst gar nicht der Garantiegeber ist. Auch ein Versicherungsvertreter kann mir nicht irgendetwas versprechen, was von den Versicherungsbedingungen des Produktes, das er verkauft, abweicht. Schon gar nicht mündlich.

Letztendlich braucht man sich die Bedingungen der

Flatrate

ja nur durchlesen. Wie schon erwähnt, steht da drin:

"ausgenommen sind Inspektionen und Wartung des Gassystems bei einer Umrüstung auf CNG-/LPG-Betrieb)

. Das heißt die Flatrate deckt die Kosten für die normale Fahrzeuginspektion ab, nicht aber die für eine zusätzliche Inspektion/Wartung der Gasanlage (weil die meist auch nicht beim Ford Händler gemacht wird). Das sind halt die Bedingungen, die Ford anbietet, und genau die kann auch ein Händler nur verkaufen. In der Garantie ist die Gasanlage aber sehr wohl enthalten. Da steht nicht, daß die Gasanlage ausgenommen wäre. Aber das gilt natürlich nur, wenn es sich dabei um eine original von Ford verbaute Gasanlage handelt. Hat der Händler diese selbst nachgerüstet, ist diese selbstverständlich nicht im Garantieumfang des Fahrzeugs enthalten.

22 weitere Antworten
22 Antworten

Nachträglich Eingebaute Teile (wie zB. Gas-Anlage oder Standheizung) fallen nie unter die Herstellergarantie, das hätte dir der Verkäufer niemals sagen dürfen ... im Falle eines Falles hätte es dir nicht mal geholfen wenn es im Vertrag steht

Wenn irgendwas sein sollte (nach der Garantiezeit der Gasanlage) kann dir höchstens der Ford Händler selber entgegenkommen, von Ford kannst du nichts erwarten.
Bei Bedarf solltest du dich an einen Anwalt wenden ...

gibts denn momentan nen dringenden garantiefall oder willst du nur wissen wo du stehst?

also dien vorteil ist, dass du auf jeden fall im Kaufvertrag eine Garantie für die Anlage drinstehen hast - die MUSS der händler die aber ja auch gewähren - gesetzlich dürfte das 1 Jahr sein...

weiterer Vorteil ist, dass du zeugen hast und das Handschlaggeschäft ist ja definitiv auch rechtsverbindlich somit hast du im Falle eines Rechtsstreits sicherlich gute Karten andererseits obliegt es dir vor dem unterschreiben eines Vertrages diesen auf Vollständigkeit etc. zu überprüfen - ich würde mich somit nicht auf irgendwelche aussagen hier verlassen sondern wenn du wirklich ienen Garantiefall hast, mich an einen Anwalt wenden - der gibt dir garantiert eine qualifizierte Auskunft.

Bei Nachrüstung ab Werk gibt es auf die LPG-Anlage eine zweijährige Garantie.
Gruß
Frank, der nur 24 Monate Garantie auf seine LPG-Anlage hat. 😉

Hab ich mir so weit auch gedacht. Danke schon mal.
Aber, ich habe ja für die FORD Flaterate ca. 600 Euro bezahlt.
0 Prozent Finanz.
4 Jahre Garantie
4 Jahre Wartung
4 Jare Mobilität

Da aber bei einem nachträglichen Einbau der Gasanlage alle damit in verbindung stehenden Bauteile nicht mehr durch die Flaterate abgedegt sind, haben auch diese Bauteile keine 4 Jahre Flatrate Garantie.
Hätte der Verkäufer mich nicht darauf hinweisen müssen, da ja die 600 Euro eigentlich für das gesamte Paket sind.
Jedoch wird hier nicht das gesamte Packet eingehalten. Ist das nicht eine Täuschung, gar betrug ?
Ich bezahle ja den Preis für die gesamte Flaterate, bekomme aber nicht das ganze Packet.

Danke und Gruß

wie bereits gesagt: am besten gehst du damit zu einem Anwalt.

ein Betrug wird schwer nachzuweisen sein, weil der Verkäufer wider besseren Wissens höchstens fahrlässig gehandelt hat. Abgesehen davon sagte er dir doch wohl auch nur, dass du auf die LPG-Anlage auch eine Garantie hast, oder?! - und die hast du ja...

ich befürchte fast für dich, dass das in die Kategorie "selbst schuld - pech gehabt" fällt, weil du den Umfang der Flatrate ja unterschrieben hast, und da steht eindeutig drin (habe einen Vertrag vorliegen):

B. Garantie Ausschlüsse
...
-Schäden an Aggregaten und Teilen, die nicht in dem WERKSSEITIGEN Lieferumfang enthalten sind.

Abgesehen davon zahlst du die 600€ für die Garantieerweiterung - wenn du "auf einenen Wunsch" etwas nachrüstest ist das in KEINER Werksgarantie drin. - un die LPG-Anlage ist ja ganz offensichtlich eine nachgerüstete Baugruppe..

hier

Zitat:

Original geschrieben von FocusGT


Nachträglich Eingebaute Teile (wie zB. Gas-Anlage oder Standheizung) fallen nie unter die Herstellergarantie, das hätte dir der Verkäufer niemals sagen dürfen ... im Falle eines Falles hätte es dir nicht mal geholfen wenn es im Vertrag steht

Wenn irgendwas sein sollte (nach der Garantiezeit der Gasanlage) kann dir höchstens der Ford Händler selber entgegenkommen, von Ford kannst du nichts erwarten.
Bei Bedarf solltest du dich an einen Anwalt wenden ...

Ist nicht unbedingt richtig. Von Ford kannst Du genau das erwarten, was in den Bedingungen steht, die zum Kaufvertrag gehören. Solange eine Gasanlage oder eine Standheizung zum Originalausrüstungsumfang des Fahrzeugs gehören, unterliegen sie auch denselben Garantiebedingungen wie der Rest des Fahrzeugs, und das sind 2 Jahre.

Lediglich eine

vom Händler

nachgerüstete Gasanlage oder Standheizung unterliegt nicht diesen Bedingungen - und das ist eigentlich auch korrekt so.

Es ist also ein Unterschied, ob man bei Ford einen Focus bestellt, und diesen vom Händler oder irgendeinem Umrüster auf LPG umrüsten läßt, oder ob man bei Ford einen Focus LPG bestellt. Bei letzterem beinhaltet die Werksgarantie selbstverständlich auch die Gasanlage.

Eine Besonderheit stellt die Ford Flatrate dar, da es sich hier um eine erweiterte Finanzierungs- bzw. Garantieform handelt. Diese unterliegt gesonderten Bedingungen, die man

hier

findet. Und genau die sind auch Vertragsbestandteil. Die Inspektionen und Wartung des Gassystems sind ausdrücklich ausgenommen.

* Ford Protect Garantie-Schutzbrief inkl. Ford Assistance Mobilitätsgarantie auch für das 3. und 4. Jahr und die ersten 3 Inspektionen/Wartungen (Lohn- und Materialkosten, ausgenommen sind Inspektionen und Wartung des Gassystems bei einer Umrüstung auf CNG-/LPG-Betrieb) lt. Serviceplan und Wartungsumfang bei einer angenommenen Gesamtfahrleistung von max. 80.000 km

Demnach ist also offensichtlich in der erweiterten Garantie bzw. Mobilitätsgarantie die Gasanlage sehr wohl drin (wenn es die Ford Original LPG Anlage ist), lediglich die Inspektionskosten, die über die normale Inspektion hinaus für die Gasanlage anfellen, sind nicht enthalten. Da ändert auch eine mündliche Aussage des Händlers wahrscheinlich nichts dran.
Eine reine Nachrüstung ist natürlich bei sowas auch nicht drin.

Das Problem haben nicht Ford und der Käufer - sondern der Händler und der Käufer. Wenn die Aussage des Verkäufers (vor Zeugen) so gefallen ist, wie im Ursprungsposting beschrieben, hat der Händler für seinen Mitarbeiter gerade zu stehen. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag.

Daher würde ich dringend einen RA aufsuchen ...

LG ZAV

Zitat:

Original geschrieben von zacv


Das Problem haben nicht Ford und der Käufer - sondern der Händler und der Käufer. Wenn die Aussage des Verkäufers (vor Zeugen) so gefallen ist, wie im Ursprungsposting beschrieben, hat der Händler für seinen Mitarbeiter gerade zu stehen. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag.

Daher würde ich dringend einen RA aufsuchen ...

LG ZAV

HAllo grundsetzlich ist diese Aussage nicht korrekt. In den AGBs vom Handel steht meistens so ein kleiner Satz drin: "Für Beratungsfehler unserer Mitarbeiter wird keine Haftung übernommen." Es wäre jetzt zu prüfen ob dies auch in den AGBs von Ford so drin steht. Da dies von einem Ministerium vorgegeben werden gehe ich stark davon aus.

Das Problem mit der Gasanlage habe ich auch, dass besteht ja von Anfang an, da Ford auch in den Garantiebedingungen die Gasanlage anfangs nicht ausgeschlossen hat. Den alten Text hatte ich mir extra mal abfotographiert vom Monitor.

Gruß

DD-driver... dem der Ausschluss der Gasanlage bei der Wartung auch sehr nervt. :-)

Zitat:

Original geschrieben von Audi-Driver0685


HAllo grundsetzlich ist diese Aussage nicht korrekt. In den AGBs vom Handel steht meistens so ein kleiner Satz drin: "Für Beratungsfehler unserer Mitarbeiter wird keine Haftung übernommen." Es wäre jetzt zu prüfen ob dies auch in den AGBs von Ford so

Derartige AGBs halten zumindest in .at vor Gericht nicht. Und Zusagen - vor allem wenn sogar nachgefragt sind - sind keine Beratungsfehler.

LG ZAV

Derartige AGBs halten zumindest in .at vor Gericht nicht. Und Zusagen - vor allem wenn sogar nachgefragt sind - sind keine Beratungsfehler.

LG ZAVDas sind jetzt aber auch nur Wortspiele bzw Auslegungen ... .

Gruß DD-Driver

Zitat:

Original geschrieben von Audi-Driver0685


Das sind jetzt aber auch nur Wortspiele bzw Auslegungen ... .

Nein nur eine Frage der RS-Versicherung und der Gang zum Konsumentenschutz.

LG ZAV

unter jeden vertrag steht meist. mündliche nebenabsprachen sind ungültigt. sie bedürfen der schriftform. das bedeutet. das der dealer im vollbestzten Maracana stadion vor über 100 000 zeugen was versprechen kann, diese Zusage aber nicht in den kaufvertrag schreibt. pech gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von habanos


unter jeden vertrag steht meist. mündliche nebenabsprachen sind ungültigt. sie bedürfen der schriftform. das bedeutet. das der dealer im vollbestzten Maracana stadion vor über 100 000 zeugen was versprechen kann, diese Zusage aber nicht in den kaufvertrag schreibt. pech gehabt.

Das ist leider korrekt.

Mündliche Zusagen sind zunächst einmal genauso bindend wie schriftliche Vereinbarungen. Allerdings hast du halt das Problem, dass du es beweisen musst. Ein Zeuge verbessert deine Situation, aber nicht wesentlich.

Aber: Du sagst, du hast es ja auch schriftlich, wenn auch ohne Angabe der Dauer. Ich weiss nun natürlich nicht, wie das Schriftstück genau aussieht. Wenn es jedoch in der Ford Flatrate quasi so eingebaut ist, dann würde ich als normaler Endverbraucher auch von 4 Jahre Garantie ausgehen. Im Zweifel müssen Verträge nämlich so ausgelegt werden.

Zum anderen kann Ford sich nicht rausreden, es sei irrelevant was der Ford Händler erzähle. So ist es nämlich nicht. Der Ford Händler spricht für Ford und schliesst für Ford Verträge ab. Ford muss daher alles was der Händler zunächst gegen sich wirken lassen - also auch die Garantiezusage. Nur wenn für dich erkennbar ist, dass der Händler hier quasi gegen die interessen von Ford handelt, dann gilt dies nicht - wenn der Händler also sagt " Ford erlaubt das zwar nicht, aber wir machen es trotzdem..." , dann nicht.

Ergo: Du hast m. E. gute Karten. Ein Besuch beim REchtsanwalt ist auf jeden Fall empfehlenswert.

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