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Motorsteuergerät beim a6defekt

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 21. Juli 2007 um 19:40

HAllo Leute,

Letze woche ist mir auf der Autobahn der Wagen abgesoffen.

Es hat sich heraus gestellt das das Motorsteuergerät platt ist.

Da ich das Fahrzeug erst vor fünf monaten gekauft habe , habe ich noch das Recht auf gewährleistung.

Doch der Verkäufer will davon nichts wissen, er sagt du bis schon 10000 km gefahren und bei Übergabe war das Fahrzeug in Ordnung.

In wie weit hat er recht und kann ich trotzdem dagegen angehen?

Anderseits suche ich natürlich auch das Steuergerät uf meine Art und weise aber konnte es bislang niregens finden.

Teilenummer: 4B0907401S

Bosch Nr: 0281010148

AFN Motor

Audi A6

Ez 11-1999

Avant

könnt Ihr mir da weiterhelfen?

Mfg

Aspire76

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16 Antworten

Willst du dich auf die Aussagen in einem "talk"-Forum verlassen? :(

Da ist ein Anwalt gefragt!

Ich würde zwar behaupten das es bei 5 Monaten ganz klar ein Garantiefall ist - aber man muß es ja auch gepflegt durchsetzten.

Na und vorher weißt du genau das es das Motorsteuergerät ist welches defekt ist?

Für dich säuft der Wagenn ab und der Verkäufer ( so gewerblich) hat den Schaden zu reparieren oder dir andere Angebote der Schadensbehebung zu machen.

schnellschußgrüsse

steuergerät

 

Hi! Steuergerät habe ich auch schon mal wechseln lassen. Kostet beim Freundlichen ca. 800 + Einbau.

Würde ich heute aber nicht mehr so machen lassen. Schau mal, ob Du einen Bosch-Dienst an das Ding rankriegst. - Letztendlich ist das nur ein Computer, und den kann man neu programmieren - man kauft ja auch keinen neuen PC, nur weil die Diskette/CD voll ist, oder?

Hast Du den Wagen bei einem Gewerblichen gekauft? - Dann ist das mit den bereits gefahrenen 10tkm ziemlich egal. - Wieviel Gesamtlaufleistung hast Du denn?

Meine "Panne" passierte nämlich nach 26tkm und die Garantieversicherung hat, entsprechend der km-Staffelung, immerhin einen Teil übernommen.-Also, der Typ soll Dir in dem Fall nicht auf die Art kommen...

Erzähl mal wie´s weitergeht.

Grüße aus dem Hintertaunus

Themenstarteram 21. Juli 2007 um 20:24

Danke euch für eure Antworten.

Nun ich habe natürlich mir ein Termin beim Anwalt geben lassen der aber erst am Dienstag ist,

der Verkäufer sagt das es mIhm egal ist ob ich einen Anwalt einschalte oder nicht er wird daen Schaden nicht selbst bezahlen sagt er.

Er zahlt die Einbaukosten und das Gerät soll ich bezahlen, womit ich natürlich nicht einverstanden bin.

Er sagt ich hätte keine Garantie sondern lediglich nur das recht auf Gewährleistung.

Was ist dabei der Unterschied die ersten 6 Monate muss er meines wisens definitv für den Schade aufkommen zumal ich den ja nicht bewusst ausgeübt habe.

PS: die Gesammt FAhrleistung liegt bei 122500 km

Zitat:

Original geschrieben von Aspire76

Was ist dabei der Unterschied die ersten 6 Monate muss er meines wisens definitv für den Schade aufkommen zumal ich den ja nicht bewusst ausgeübt habe.

Die ersten 6 Monate muss er nachweisen, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht bestand. Was in den meisten Fällen unmöglich ist aber nicht bedeutet, dass er für jeden Schaden in den ersten 6 Monaten aufkommen muss.

Themenstarteram 22. Juli 2007 um 6:28

Das sagt er auch .

er sagt ich kann nachweissen durch meine Werkstadt das das Fahrzeug bei Übergabe in ordnung war.

Doch wie soll man so ein Fehler den vorzeitig erkennen können.

Wenn Ihr der meinung seit es hat kein sinn mit einem Anwalt dann lass ich das Fahrzeug selbst reparieren.

Ich bin nun schon seit 1 woche ohne Fahrzeug und das zickt an mir ganz schön.

Noch eine frage habe ich , ist es nicht möglich das Defekte Steuerteil zu reparieren und was kostet das ungefähr?

am 22. Juli 2007 um 7:16

Re: Motorsteuergerät beim a6defekt

 

Zitat:

Anderseits suche ich natürlich auch das Steuergerät uf meine Art und weise aber konnte es bislang niregens finden.

Teilenummer: 4B0907401S

Bosch Nr: 0281010148

AFN Motor

Audi A6

Ez 11-1999

Avant

könnt Ihr mir da weiterhelfen?

Mfg

Aspire76

Ein habe ich da.

Teilenummer: 4B0 907 401 J

Bosch Nr 0 28 010 147

ob mann den umprogramieren kann, weiß ich aber nicht.

Themenstarteram 22. Juli 2007 um 7:37

Laut händler soll es die angegeben nummer sein ich glaube sonst funtioniert die elektronik nicht vernünftig.

Hej Aspire76!

Warum willst du dir selbst die Arbeit machen?

Weitere Gewährleistungen von deinem Verkäufer kannst du dann gleich vergessen!

Dann muß noch die Wegfahrsperre angepasst werden und die Codierung muß stimmen und das Tauschgerät muß auch Ok sein.............

Leider weiß ich gerade nicht ob es noch eine Schiedsstelle auch für den KFZ-Handel gibt.

Ein Beratungsgespräch beim Anwalt ist billiger als alles was du sonst an Zusatzkosten auf deine Kappe nimmst.

Manchmal reicht ja danach auch der Brief vom Anwalt ohne das es sich gleich zu einem Prozes ausweitet.

Aber such dir einen Fachanwalt der auch immer mit KFZ-technischen Dingen zu tun hat!

Ein Anwalt für Familienfragen ist da nicht die richtigeWahl;)

Laß dich nicht einschüchtern vm Verkäufer. Die tönen immer laut rum das sie alles Beweisen können.

Das sind nur Worte!

Aber du mußt den Verkäufer auch in Verzug setzen. Dann kannst du dir danach auch eventuell nen Leihwagen auf seine Kosten nehmen.

Dazu muß ihm schriftlich den Mangel mitteillen und eine Frist zur Beseitigung setzten und ihn auffordern das zu tun.

Das ist dann nur Rechtswirksam wenn durch Boten oder Einschreiben zugestellt.

Kannst ihm das Schreiben aber auch persönlich geben wenn er bereit ist dir dann den Empfang auf einer Kopie schriftlich zu bestätigen (mit Datum und Uhrzeit).

Frag mich aber nicht weiter. Ich bin kein Anwalt und kann nur aus meiner bisherigen Rechtskenntnis schreiben. DA ändert sich aber auch im LAuf der Zeit mal was:(

Wersichnichtwehrtderlebtverkehrt

grüsse

Themenstarteram 22. Juli 2007 um 14:24

Naja da hast du recht , das problem ist eben das er sich eben zeit lässt und Ohne auto ist es scho total schlecht,er hat das ahrzeug nun seit letzen Montag da stehen und macht rein garichts und das nervt mich schon ganz schön.

Naja Dienstag habe ich einen Termin beim Anwalt mal schauen was daraus wird.

Noch was Leihwagen hat er mir angeboten der hacken er will für eine Woche 200 euro und ich habe ihn darauf hin gesagt das er ein Wucherer ist.

Also bei uns in der Türkei hätte ich das Glatt anders gelöst.

am 22. Juli 2007 um 15:32

@TE: Du hast beim Thread wo die Bärenbilder, bilder von deinem reingestellt. Sind das Bilder wo der Wagen beim Händler steht?

Wen dem so ist und nimm das jetzt nicht Persöhnlich bestätigt sich meine Meinung um solche "Strassenhändler" und die ist nicht gut.

Lass sich dich nicht einschüchtern nimm dir einen Anwalt und mach druck. Die Aussage von ihm von wegen seine Mitarbeiter können das bezeugen da mach dir mal keine Sorgen drum. Ich hatte so eine Situation auch mal mit dem Händler von meinem letzten Wagen und vor Gericht war er dann als Zeuge und auch 2 Angestellte von ihm. Die Richterin hat ihm dann gleich gesagt das Sie die Aussagen von allen 3 nicht werten wird. Von Ihm sowieso nicht und die beiden Angestelten sind ja befangen dadurch das der Chef sie ja auch nötigen kann.

Kannst aber auch die Rechtsabteilung vom ADAC anrufen (wenn Du Mitglied bist) und dich beraten lassen.

Lass dich nicht unterkriegen. Wie Überall schon geschrieben hat setzte ihm eine Frist wegen Reparatur und Leihwagen.

Hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung, in dem fall ist es ja uch egal wenn Du verlieren soltes da die Versicherung die Kosten ja übernimmt.

am 22. Juli 2007 um 16:26

Hallo, auch ich bin kein Anwalt, aber ich denke das Du in diesem Fall den kürzeren ziehst. Wenn das Auto 10tkm ohne Probleme gelaufen ist kann man einen defekt des Steuergerätes bereits bei Übergabe ausschließen. Außerdem verkaufen die meisten Straßenhändler mit einer Versicherung die Oelumspülte teile einschließt.

Ein Steuergerät bekommst Du sehr wahrscheinlich auf dem Schrott für 250€. Da stellt sich die frage ob sich der gerichtiche Aufwand wirklich dafür lohnt zumal es dann noch ewig dauert bis ein Auto wieder fit ist.

Gruß Volker

Zitat:

Original geschrieben von netter_33

Hallo, auch ich bin kein Anwalt, aber ich denke das Du in diesem Fall den kürzeren ziehst. Wenn das Auto 10tkm ohne Probleme gelaufen ist kann man einen defekt des Steuergerätes bereits bei Übergabe ausschließen. Außerdem verkaufen die meisten Straßenhändler mit einer Versicherung die Oelumspülte teile einschließt.

Ein Steuergerät bekommst Du sehr wahrscheinlich auf dem Schrott für 250€. Da stellt sich die frage ob sich der gerichtiche Aufwand wirklich dafür lohnt zumal es dann noch ewig dauert bis ein Auto wieder fit ist.

Gruß Volker

Er befindet sich noch Zeitraum der 6 Monatigen Garantie.

Da ist das Unerheblich. Im erweiterten Zeitraum der Gewährleistung danach sieht es dann schon anders aus.

Du muß den Leihwagen ja auch nicht von deinem Händler nehmen - außer er gibt ihn dir gratis oder sehr sehr günstig - nimm einfach das Günstigste was du in deine Gegend bekommen kannst. Da machst du auch nix falsch und bist Mobil.

am 23. Juli 2007 um 5:33

Hallo, bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube ein Händler gibt für ein Gebrauchtfahrzeug nur eine Gewährleistung, Garantie gibt es meines wissens nach nur vom Hersteller. Das mit dem Leihwagen ist so eine sache, auch als geschädigter ist man verpflichtet den schaden so klein wie möglich zu halten.

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 12:59

Nun ich werde erst einmal morgen mit Meinem Anwalt sprechren, das einzige problem ist eben das ich zur Zeit kein Fahrzeug habe und 2 Kinder zuhause habe,

Bin echt mal gespannt wie es weiter geht.

Der Verkäufer bietet mir an das Gerät einzuschicken und reparieren zu lassen.Die reparatur kostet ca. 450 euro und die bin ich nicht bereit zu zahlen.

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