Motorschaden durch Autogasanlage

BMW 3er E90

Hallo Motorfreunde.

Ich bräuchte dringend ihre Hilfe.
Im Oktober 2008 habe ich mein Fahrzeug (BMW 320 E90) auf Autogas (Prinsanlage) umgerüstet. Am Wochenende bin ich etwas längere Strecke gefahren. Auf einmal verflirte der Motor Öl. Hatte keine andere Möglichkeit als mich abzuschleppen lassen.
BMW hatte jetzt schon vollständig abgesagt wegen Kulanz.
Jetzt bin ich entweder auf mich Angewiesen oder hoffen das Autogasumrüster irgendwie die kosten übernehmen. Ich hatte leider keine Möglichkeit, eine Motorgarantie abzuschließen bei denen, nur eine Gewährleistung auf 2 Jahre, die mehr oder weniger auf die Anlagenbauteile sich mehr bezieht.

Meine Frage:
Hab ich irgendwelche Möglichkeiten, (wenn sein muss auch Rechtliche), die ich unternehmen kann, damit der Umrüster die Kosten übernimmt? Wenn es irgendwie nachgewiesen wird, das es zum Schaden wegen der Anlage gekommen ist.

Von der BMW-Werkstatt, sind bis jetzt nur noch 1400 hohe Kosten gekommen, die nicht einmal die Reparatur bzw. (bei Extremfahl) Austausch des Motors einschließen.

Bitte hilft mir und gibt mir die Schritte die ich dabei beachten muss.

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Moin,

da bist Du genau in die Situation gekommen, die mich vor einer Gasumrüstung zurückschrecken lassen.

Im Falle eines Falles (wenn es auch selten sein dürfte) schieben sich nämlich der Hersteller und der Umrüster die "faulen Eier" hin und her und am Ende ist der Kunde der Dumme.

Ich behaupte, dass es nahezu unmöglich ist genau herauszubekommen, was nun zum Motorschaden geführt hat und somit wirst Du aller Wahrscheinlichkeit nach auf den Kosten "sitzen bleiben".

Natürlich kannst Du mit einem Beweissicherungsgutachten versuchen einen Schuldigen ausfindig zu machen. Bei einem Fahrzeug, welches keine Neuwagengewährleistung mehr besitzt wirst Du vom Hersteller aber mit Sicherheit keine Kulanz erwarten dürfen und somit bliebe nur die Hoffnung dem Umrüster einen Fehler nachweisen zu können, der dann auch noch den Motorschaden verursacht haben soll.

Trotzdem wärst Du da im Bereich des Schadenersatzes und dieser besteht nur aus einer Zeitwerterstattung. Da bekommt man für einen Motor mit 100.000km vielleicht 50% der Reparaturkosten.

Es tut mir leid, dass ich Dir keine grössere Hoffnung machen kann, aber ich fürchte da besteht auch kaum Anlaß dafür. Übrigens hast Du Dich im Umbaudatum (Oktober 2008 ist erst in der Zukunft 😉 ) verschrieben.

Wann ist das Fahrzeug erstmalig zugelassen und wann die Anlage eingebaut worden und wie ist der KM-Stand?

Beste Grüße

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es geht im Wesentlichen um den Umstand, dass die Versteuerung beim Benzin deutlichst erhöht wurde, beim Gas ist diese zeitlich befristet "eingefroren"......... dies ist der Punkt!

Hallo

Gibt´s schon neue Infos ?

Ich hab mal etwas gestöbert:

Auszug-

Wird der Motor mit einem ab Werk nicht freigegebenen Kraftstoff betrieben,
erlischt im Schadensfall jeglicher Anspruch dem Hersteller gegenüber.

Gruß

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