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Motorschaden bzw. Flocken/Ablagerungen im ÖL

Themenstarteram 24. September 2008 um 9:24

Hallo zusammen, ich brauche eure Hilfe.

Ich habe Ende Januar 2008 beim Audi-Vertragshändler einen Audi A4 Avant, 1,8T Automiatik, Bj. 10/2003, gekauft. 63tkm gelaufen, Checkheft gepflegt, Unfallfrei. Preis: 18t€. Vollausstattung, d.h. Sportsitze, Leder, gr. Navi, u.s.w. KM-Stand heute: 77654 km

Am letzten Samstag ging während der Fahrt nach Köln im FIS die rote Anzeige Öldruck an. Für mich als Laie keine wahrnehmbaren Geräusche am Motor. Nach der Anzeige habe ich den Wagen umgehend abgestellt und am letzten Montag in die Fachwerkstatt gebracht. Montagnachmittag dann die Nachricht des Meisters: Ablagerungen im Motor und Flocken im Öl. Leichter Abrieb im Bereich der Nockenwellenschalen.

Der Meister sagt, dass das auf Grund fehlender bzw. nicht regelmässig durchgeführter Wartungsintervalle kommt. Der Vorschlag seitens meines Vertragshändlers, durch die Garantie für den Gebrauchtwagen, Austauschmotor von Audi mit der Übernahme von 30 % (ca. 1300 €) durch mich. Bei der Abholung der Audis heute morgen musste ich noch 57 € für die Überprüfung bzw. für die Diagnose bezahlen. Auf Nachfrage habe ich aber keine schriftliche Schilderung des Problems bzw. der Ursache bekommen - Begründung, ich könnte damit dann zu einem anderen Händler gehen.

Könnte mir mal jemand bitte einen Rat geben was ich jetzt machen soll!?!?! Es kann doch nicht sein, dass ich nach 8 Monaten Fahrzeugnutzung und einer Laufleistung von ca. 14 tkm noch einmal 1300 € zahlen muss, damit wieder alles ok ist......

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. September 2008 um 12:06

Ich habe morgen ein Gespräch mit dem Unternehmensleiter und dann schaue ich mal weiter was ich in Sachen Anwalt machen werde. Ich halte dich auf jeden Fall auf dem Laufenden. Nochmal vielen Dank!!!

Gruß

Andreas

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du hast doch gebrauchtwagengarantie????

Themenstarteram 24. September 2008 um 10:09

Stimmt, ich habe ne Gebrauchtwagengarantie. Die sagt: bis 60 tkm 10 % Eigenanteil bei Materialersatz, bis 70 tkm 20 %, bis 80 tkm 30 %. Bei Einbau des Austauschmotors von Audi, ca. 4500 €, entsprechen 30 %, bei 77654 gelaufenen Kilometern, ca. 1300 € inkl. neuem Ölwechsel, Leitungen und Filter.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers. Mit der Garantie versuchen die Händler oft die gesetzliche Gewährleistungspflicht zu 2verschleiern".

Gesetzlich steht Dir aber eine einjährige Gewährleistung zu! Der Händler haftet für Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs an der Sache bestanden. In den ersten 6 Monaten gilt die sog. Beweislastumkehr. Bedeutet, dass der Händler beweisen muss, dass die Sache mängelfrei gewesen ist, nach 6 Monaten musst Du beweisen, dass die Mängel bereits beim Kauf bestanden. Nachdem der Meister den Schaden auf mangelhafte Wartung zurückführt, bestand m.E. der Mangel schon beim Kauf und Du solltest auf deine Gewährleistung bestehen. Da gibt's nämlich 100% und nicht nur eine anteilige Leistung des Händlers aus der Garantie.

Gruß

André

Themenstarteram 24. September 2008 um 10:44

Das mit der Beweislastumkehr habe ich auch schon in Betracht gezogen, es liegt jetzt aber bei mir, dass ich dem Händler in den 2. 6 Monaten beweisen muß, das ein Fehler im Rahmen der Serviceintervalle erfolgt ist. Sprich: die Wartung ist immer beim Händler erfolgt, Ölwechsel Longlife u.s.w., was nun? Der Händler beweist mir anhand der Fahrzeughistorie den regelmässigen Service. Worauf soll ich mich beim Händler denn dann berufen???

Erstmal würde ich die Beweislastumkehr nicht erwähnen, mich blöd stellen und auf 12 Monate Gewährleistung pochen.

Wenn der Händler von sich aus damit ankommt, dann stellt sich die Frage, ob Du seitdem du den Wagen besitzt ein Serviceintervall überschritten hast. Falls nicht, würde ich mich erstmal auf den Standpunkt stellen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden haben muss.

Es schadet auch nicht zu erwähnen, dass Dich der Händler ja wohl als Kunden behalten möchte...

Geht der Händler darauf nicht ein, dann bleibt nur der Weg zum Anwalt. Falls Du beim ADAC bist, kannst Du bei Themen rund ums Auto meist eine kostenlose Beratung bei einem ADAC-Vertragsanwalt bekommen.

Auf die Garantie kannst du immer noch zurückkommen, wenn über die Gewährleistung nichts geht.

Gruß

André

Themenstarteram 24. September 2008 um 11:14

Hallo André, erst einmal vielen Danke für deine schnellen Antworten auf mein Problem.

Die Situation hat sich vor 5 min. etwas geändert - Der Meister meines Händlers hat sich telefonisch gemeldet und mir mitgeteilt, dass er die Sache mit seinem Unternehmensleiter besprochen habe, mein Servicehändler ist einer von dreien in der Unternehmensgruppe, und dieser mir eine 50:50 Übernahme als letztes Angebot vorschlägt, also die Teilübernahme von 1300 €, sprich ca. 650 € als Anteil für den Austauschmotor für mich.

klingt zwar schon gut, aber ich glaube du hast trotzdem den anspruch auf gewährleistung

ich würde darauf bestehen, aber das tolle ist dass du jetzt im schlimmsten falle einen überholten motor bekommst

 

Zitat:

Original geschrieben von AbrahamSimpson

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers. Mit der Garantie versuchen die Händler oft die gesetzliche Gewährleistungspflicht zu 2verschleiern".

Gesetzlich steht Dir aber eine einjährige Gewährleistung zu! Der Händler haftet für Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs an der Sache bestanden. In den ersten 6 Monaten gilt die sog. Beweislastumkehr. Bedeutet, dass der Händler beweisen muss, dass die Sache mängelfrei gewesen ist, nach 6 Monaten musst Du beweisen, dass die Mängel bereits beim Kauf bestanden. Nachdem der Meister den Schaden auf mangelhafte Wartung zurückführt, bestand m.E. der Mangel schon beim Kauf und Du solltest auf deine Gewährleistung bestehen. Da gibt's nämlich 100% und nicht nur eine anteilige Leistung des Händlers aus der Garantie.

Gruß

André

Themenstarteram 24. September 2008 um 11:31

Hmmm.... das mit dem überholten Motor stimmt schon, die Dinger sind ja so gut wie ein neuer Motor. Gibts da eigentlich auch wieder eine Garantie drauf??? Das mit dem Verbau eines Austauschmotors das Fahrzeug aufgewertet wird ist mir schon bewußt, aber habe ich dann wirklich Ruhe? Läuft der "alte" Turbolader dann auch genau so gut mit dem Motor wie bisher oder kann der dann auch mit der Zeit den Geist aufgeben? Ausserdem stellt sich mir die Frage, wieso kommt auf einmal das 50:50 Angebot, haben die nen schlechtes Gewissen oder wissen die evtl. dass sie in der Pflicht sind das ganze möglicherweise komplett zu übernehmen?

Anwalt anrufen, alles erklären und fragen was der davon hält!

Auf den "neuen" Motor kriegst du normalerweise keine Garantie mehr. Zumindest hat mir mein :) mal gesagt dass Garantietauschsachen keine neue Garantie mehr haben, sondern die "alte Garantie" weiterläuft.

Themenstarteram 24. September 2008 um 12:06

Ich habe morgen ein Gespräch mit dem Unternehmensleiter und dann schaue ich mal weiter was ich in Sachen Anwalt machen werde. Ich halte dich auf jeden Fall auf dem Laufenden. Nochmal vielen Dank!!!

Gruß

Andreas

Solange sich diese Aussage hier

Zitat:

Original geschrieben von FreundDerRinge

 

Der Meister sagt, dass das auf Grund fehlender bzw. nicht regelmässig durchgeführter Wartungsintervalle kommt.

nicht beweisen lässt, wäre ich wohl froh, wenn ich diese Geschichte für 650,- € geregelt bekäme...

Grüße

Jan

So wie ich das verstanden habe sind diese fehlenden Wartungsintervalle aber beim Vorbesitzer gewesen, oder?

Und der TE hat das Auto aber als Scheckheftgepflegt gekauft.

:confused:

Themenstarteram 25. September 2008 um 8:15

Laut Kaufvertrag und Fahrzeughistorie wurde der Audi ordnungsgemäß beim Vertragshändler gewartet. Ich habe selbst die Historie einsehen können.

Ich denke mal, das ich mir den Gang zum Rechtsanwalt sparen werde und meinen kleinen Avantfreund für 650 € neu motorisieren werde. Ich brauche dann kein schlechtes Gefühl zu haben, dass mir auf einer längeren Strecke das Aggregat verreckt. Ausserdem wertet der neue Motor das Fahrzeug auf.

Ich brauche den fahrbaren Untersatz täglich für die Arbeit und kann nicht noch lange mit dem Anwalt rummachen. Letztendlich wird der dann eingeschaltete Gutachter das gleiche festellen wie der Händler und dann bin ich in vielleicht drei bis vier Wochen da, wo ich auch heute bin. Es wird nicht eindeutug zu klären sein, wann und durch wen der Schaden verursacht worden ist.

Zitat:

Original geschrieben von FreundDerRinge

Laut Kaufvertrag und Fahrzeughistorie wurde der Audi ordnungsgemäß beim Vertragshändler gewartet. Ich habe selbst die Historie einsehen können.

Ich denke mal, das ich mir den Gang zum Rechtsanwalt sparen werde und meinen kleinen Avantfreund für 650 € neu motorisieren werde. Ich brauche dann kein schlechtes Gefühl zu haben, dass mir auf einer längeren Strecke das Aggregat verreckt. Ausserdem wertet der neue Motor das Fahrzeug auf.

Ich brauche den fahrbaren Untersatz täglich für die Arbeit und kann nicht noch lange mit dem Anwalt rummachen. Letztendlich wird der dann eingeschaltete Gutachter das gleiche festellen wie der Händler und dann bin ich in vielleicht drei bis vier Wochen da, wo ich auch heute bin. Es wird nicht eindeutug zu klären sein, wann und durch wen der Schaden verursacht worden ist.

ich würd das gespräch abwarten, denn die wissen, dass sie sich den schuh anziehen müssen.

falls sie dennoch auf stur schalten und du wirklich nur mit dem anwalt weiterkommen würdest,

würde ich dann auf die 650 zurückgreifen

aber nicht vorher! sprich nicht mit dem gedanken direkt ins gespräch kommen, dass du bereit bist

zu zahlen..

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