Motorschaden beim Händler

BMW 3er E90

Wer kann mir weiter Helfen?
Habe heute meinen 318i e90 bj10 Km 79000 beim Freundlichen abgestellt um die Technische Überprüfung und die Bremsen machen zu lassen. Um 14 Uhr wurde ich Angerufen das das Auto gegen 16 Uhr fertig ist. Kurz vor 16 Uhr bin ich dort eingetroffen und mir wird mitgeteilt das das Auto nicht fertig ist.
Habe mich mit dem Werkstättenleiter unterhalten und er vermutet das der Kettenspanner kaputt ist, müsste aber alles nochmal nachgeschaut werden. Das ganze ist aber passiert nach der Überprüfung und nach dem Bremsen tausch. Der Mechaniker wollte das Auto waschen und das eine fürte zum anderen. Was mir noch gesagt wurde das die Kette schon komplett locker ist und die Reparatur würde mich um die ca. 3500 euro kosten.
Kann mir jemand sagen ob ich vor Gericht eine chance hätte oder eventuell weitere Tipps für die nächste Vorgehensweise?

Mfg

Beste Antwort im Thema

Vieleicht ein bisschen 🙂, aber wenn ich mir anschaue was die anderen verlangen bin ich noch im Rahmen. Und da stimm ich dir auch zu das der Preis zu hoch ist, aber verhandeln kann man immer nur vor Ort. Ich lasse mir aber auch nicht einreden das das Auto unter 13000 weggeht. (vieleicht mit Grundausstattung) Und ich schaue oft auf Internet Seiten wie die Preislage ist. Nebenbei bewerten die Autohändler auch mit zu hohen Preisen. Ich schwimme aber auch nicht in Geld das ich es herschencken muss! Wird es nicht verkauft wird es zu Tode gefahren. Ich lasse mich aber auch eines besseren belehren und ihr könnt mir gerne links mit einem unter 13000€ mit M-paket, Navi, Leder, xenon, bj 10, und unter 100000km schicken

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spätestens bei 700eur hätte ich dem nen vogel gezeigt und nur über anwalt und gutachter mit denen gesprochen.

Seltsame Geschichte. Was kommt noch?

Ohne Schaden hin, mit Schaden zurück, sehr schön! 🙂

Normal ist das jedenfalls nicht.😉

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Ich würde auch zumindest mal eine Erstberatung für kleines Geld (oder kostenfrei, wenn Versicherung vorhanden) beim RA einholen.

Einerseits gibt man ein fahrbereites Auto ab und bekommt es fahrunfähig zurück.
Andererseits wird die Diskussion sofort in die Richtung gehen: der Fehler war vorhanden und wäre einem selbst ebenso passiert.
Das ist, insgesamt gesehen, für Alle eine unschöne Situation.

Vorallem da der Händler 12 Monate für die Schäden die er am Wagen gemacht hat, haften muss. Deshalb ist er ja versichert und falls nicht, hat er Pech gehabt.

So sehr ich das auch verstehe - aber ich erinnere nur daran, als ich den Thread mit dem SW-Update und der Steuergeräte eröffnet habe. Da haben sich ja auch die Freundlichen inkl. offiziell BMW geweigert etwaige Folgeschäden durch das Update zu übernehmen. Es ist nun alles gut gegangen. Aber wie gesagt, so einfach ist das anscheinend nicht - nach dem Motto: ich bringe ein fahrbereites Auto und wenn was schief geht ist die Werkstatt schuld. Ich denke, dass in diesem Fall genauso ist und es davon abhängt, ob der Werkstatt ein Fehler nachzuweisen ist. Wenn das Problem alleine aufgrund von unglücklichen Umständen in der Werkstatt aufgetreten ist, ist man wohl allein auf die Kulanz des Herstellers BMW angewiesen.

es kann alles ein unglück sein.. aber ohne gutachten wird die werkstatt keinen cent zahlen. im gegenteil.. die zocken auch noch ab. das auto lief ja.. wer weiss was die damit gemacht habe.
die chance war in diesem fall 79.000 zu 1, dass der schaden dort auftritt.. da sie jawohl kaum mehr als einen km damit gefahren sind. sehr kurios..

vielleicht sind die doch mehr als nur einen Kilometer gefahren...
Vielleicht musste der Mitarbeiter während der Arbeit kurz weg und hat dann vergessen das Öl aufzufüllen und hat erst im Nachhinein öl reingekippt, wo der schaden schon entstanden war.

Ich würd jetzt mal hier nicht wild rumspekulieren. Von wegen "sie sind zig Kilometer gefahren". Das bringt nichts. Fakt ist, der Wagen fuhr, als er gebracht wurde, und ist nun kaputt. Dies ist während der Zeit beim Händler passiert.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es zu einer solchen Situation rechtsgültige Urteile gibt. Wenn also im ersten Gespräch kein Entgegenkommen der Werkstatt zu sehen ist, geht man zum Anwalt, der sich damit auskennt.

Die Werkstatt kann hier ebenfalls einfach nur Pech gehabt haben, aber eben genau dafür wird es bereits eine Regelung geben. Sei es über deren Versicherung, oder bei einer Weigerung, eben über die Gerichtsbarkeit. Es wird sicherlich auch darauf ankommen, was kaputt gegangen ist. Wenn einem die Tür aus der Halterung fällt, weil die Scharniere weg gerostet sind, ist wohl klar, dass nicht die Werkstatt schuld sein kann. Und um ehrlich zu sein, bei einem Kettenriss sehe ich das ähnlich. Aber genau so könnte der Gutachter sagen "Leute, das hier wurde aber schlampig gemacht", und dann ist die Werkstatt dran.

Puhhh..., schon starker Tobak, aber kommt häufiger vor, als man meint. Im Ganzen geb ich allerdings Zimpas Aussage recht, wobei ich die Rechtsberatung noch ein Stück weit aufsparen würde.

Ich sag mal so, zum Anwalt rennen, bringt zu diesem Zeitpunkt halt noch nichts. Man ist lediglich mal minimum die 180 Euro plus Steuer für die Erstberatung los und wenn man nicht zufällig einen Fachanwalt erwischt hat, der sich präzise auf dem Gebiet auskennt, bekommt man nicht mehr als allgemeines Rechtswischiwaschi zu hören. Das Problem mit den Rechtsanwälten ist nämlich nach wie vor - mega viel BlaBla, je nach persönlicher Rechtsauffassung, aber nie eine konkrete Antwort. Woher auch, am Ende entscheidet ein Richter nach Gutdünken. Kann gut gehen, muss aber nicht...

Kfz-Innung ist durchaus ein gängiger Weg, erfordert aber zunächst auch erstmal ein geschlossenes Problem. Also zum jetzigen Zeitpunkt wäre es noch gänzlich verfüht, zuweilen da mal ganz locker 6 bis 8 Monate verstreichen, bis da was in die Gänge kommt.

* * * * *

Im juristischen Sinne kann man darlegen - die Werkstatt haftet für alle Schäden die mutwillig oder fahrlässig von ihren Mitarbeitern herbeigeführt werden. Da hier aber scheinbar nichts von beidem zutrifft, ist es schlicht und einfach Pech des Kunden und dumm gelaufen.

Was meint Ihr, was ein Richter hier entscheiden soll? Da der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht nur im Strafrecht sondern sinnbildlich übertragen auch im Zivilrecht gilt, und man der Werkstatt ein Fehlverhalten wohl nicht nachweisen können wird, halte ich es für mehr als unwahrscheinlich, dass ein Gericht die Werkstatt zur Kostenübernahme verdonnern würde.

Man kann sogar sagen, der Schaden war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits bei Abgabe des Fahrzeuges in der Werkstatt vorhanden und ist im Grunde zufällig zu dem Zeitpunkt sichtbar eingetreten, als das Fahrzeug sich in Obhut der Werkstatt befand. Wäre aber wohl auch eingetreten, wenn der TE damit unterwegs gewesen wäre.

Wäre was anderes, wenn der TE beispielsweise die Kette hätte wechseln lassen, fährt vom Hof und das Teil reißt - dann steht eindeutig die Werkstatt in der Haftung, aber nicht für sonstigen Schrott, den der Kunde mit einschleppt. Bewusst oder unbewusst.

Kleines Beispiel:

Kunde fährt mit seinem Fahrzeug in die Werkstatt um die Räder zu wechseln, was er nicht weiß, die hinteren Federn sind schon recht brüchig. Was passiert? Werkstatt hebt das Fahrzeug an, senkt es ab und die Dedern brechen. Wessen Verschulden ist das? Ganz klar nicht das der Werkstatt. Das ist dann schon des Kunden Problem.

An die leidige Geschichte mit dem SW-Update und der Gefahr zerschossener Steuergeräte wurde ja bereits erinnert und ja - auch in dem Fall ist es legitim, Folgeschäden durch vom Kunden gewünschte Softwareupdates kostentechnisch auszuschließen. Anders, wenn die Werkstatt das SW-Update auf eigene Faust macht und selbst dann gäbe es noch Fallstricke...

Zitat:

@dseverse schrieb am 24. Mai 2016 um 13:35:48 Uhr:


Vorallem da der Händler 12 Monate für die Schäden die er am Wagen gemacht hat, haften muss. Deshalb ist er ja versichert und falls nicht, hat er Pech gehabt.

Wat das denn für ein Einwurf... 🙂

Denke mal unglücklich ausgedrückt und Du meinst die normale Gewährleistungszeit für von der Werkstatt ausgeführte Arbeiten. Oder? Das ist dann aber ein gänzlich anderer Schuh und stimmt auch nur bedingt...

neo hat ja recht.. nur trotzdem weiss niemand derzeit, was überhaupt an dem fahrzeug ist. und es ist wohl trotz schaden weitergefahren worden, so dass die ventile eventuell auch noch hin sind. ich würde es aus der werkstatt weg holen, gutachter und fachanwalt dazu holen... bevor ich mir da 4t euro reparatur oder sehr wahrscheinlich mehr, aufschwatzen lasse.

die Werkstatt wird es zu 99% zahlen müssen, man kann es drehen wie man will.

Zitat:

@DARK969 schrieb am 24. Mai 2016 um 21:16:37 Uhr:


die Werkstatt wird es zu 99% zahlen müssen, man kann es drehen wie man will.

Mit so einer Aussage lehnst Dich aber ziemlich aus dem Fenster und würdest im Falle einer Wette wohl zu 99% baden gehen. Wahrscheinlich zumindest... 😁 😛 😉

Nur wenn der Werkstatt eine Schuld nachgewiesen werden kann - die Betonung liegt auf Schuld und Nachweis, daaaaaaann könnte man unter Umständen davon ausgehen, dass die Werkstatt den Schaden kostenfrei beheben muss. Einen solchen Nachweis zu erbringen, dürfte aber recht schwer sein, denn kaputt ist kaputt und allwissend ist ein Gutachter auch nicht. Eher nehme ich an, dass man es am Ende so drehen würde, dass BMW im Rahmen der Kulanz was macht. Aber wer weiß...

Mein gutgemeinter Rat, erstmal abwarten, mit der Werkstatt sprechen, ne Nacht drüber schlafen und wenn das Ergebnis dann so gar nicht dem eigenen Gutdünken entspricht, wie von Zimpa und einigen anderen bereits angesprochen mal ne Rechtsberatung einholen. Aber bitte, unbedingt darauf achten, dass es sich dann wenigsten um einen Fachanwalt auf diesem Gebiet handelt. Sonst wird es, wie von mir bereits beschrieben, ganz viel Wischiwaschi um nix... 😛

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