Motorschaden 535d !!!Was nun?
Hallo Leute,
hatte gestern einen Motorschaden an meinem 535d, Bj 3/12 bei 129.100 km.
Das Auto habe ich am 29.7.16 also vor knapp 2 wochen erworben bei einem BMW Vertragshändler.
Sie werden jetzt versuchen bei BMW einen Kulanzantrag zu stellen für einen neuen Motor.
Theoretisch habe ich doch eigentlich 14 Tage Rücktrittsrecht oder?
Angenommen ich möchte das Auto behalten, neuer Motor ist sagen wir mal drinn.
Dann kommt mit Sicherheit der Turbo... Später das Getriebe... Und und.
Was würdet Ihr machen?
Mich kotzt die Situation gerade dermasen an! So lange gespart für NICHTS UND WIEDER NICHTS.
Ich bedanke mich um eure Beiträge.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@FredMM schrieb am 10. August 2016 um 13:32:29 Uhr:
Das ist ja kein 530 (3Liter) sondern ein 535. Diese Motoren sind bekannt dafür, dass sie gerne hochgehen. Die 530 sind die robusten Motoren. Da habe ich noch nie etwas über Motorschäden gelesen oder gehört.Beim 535 gibts gerne Probleme mit den Pleuelschrauben die sich lösen.
Das ist ja mal wieder eine sehr scharfsinnige und total falsche Aussage Deinerseits. Was ist ein 535d Deiner Meinung nach denn ansonsten, wenn es kein 3 Liter Diesel ist ? Die Zeiten als man aus der Bezeichnung auf den Hubraum schließen konnte sind doch schon zig Jahre vorbei bei BMW.
Und woher kommt denn Deine Behauptung, die Motoren der 535er würden gerne hochgegen - hast Du dazu irgendwelche belastbaren Zahlen, oder findet sich eine Unmenge von entsprechenden Threads hier im Forum oder anderswo - natürlich nicht ?!
Dein Hass auf alles wo BMW draufsteht, und das ständige Schlechtmachen dieser Baureihe, ohne jemals belastbare Belege beizubringen, nervt nur noch alle Mitleser hier - lass es doch einfach bleiben !
308 Antworten
Zitat:
@Serxo19 schrieb am 13. August 2016 um 08:19:47 Uhr:
Zitat:
@kanne66 schrieb am 13. August 2016 um 06:36:59 Uhr:
Wieviel KM wurden eigentlich gefahren seit dem Kauf?1360km
wo liegt dann das Problem?
Finanziell? ==> nö!
Rechtlich? ==> nö!
Ich sehe keines, auch wenn der Händler 30 Cent je gefahrenem KM verlangen sollte, bleibt er in der Pflicht. Ob Du für den Mehrwert eines neuen Aggregates knapp 5k€ investieren willst, bleibt Dir überlassen. Das ein ATM einen echten Mehrwert darstellt ist unbestritten.
Warum BMW keine Kulanz gewährt? Da würde ich selber aktiv werden, als auf andere zu warten.
Anruf oder in schriftlicher Form kostet 20 min. und man hat Gewissheit, alles getan zu haben.
Kaputt gehen kann immer etwas, Absicht daher keine zu unterstellen.
Dem Händler "böse" sein? Weswegen denn?
Das der Händler die für sich günstigere Variante vorgibt ist verständlich, sich diesem zu erwehren, dafür gibt es ja entsprechende Maßnahmen, die Du bzgl. Rechtsbeistand bereits ergriffen hast.
Schade um die Zeit und Mühen, dennoch:
in wenigen Wochen wird das erstattete Kapital sicher wieder in 4 Räder plus Karosse umgesetzt sein.
Dies mit dem Gewissen, alles richtig gemacht zu haben.
Kopf hoch, denn Dein Anwalt wird schon Deine Mobilität zu wahren wissen😉
Zitat:
@kanne66 schrieb am 13. August 2016 um 08:49:24 Uhr:
Zitat:
@Serxo19 schrieb am 13. August 2016 um 08:19:47 Uhr:
1360km
wo liegt dann das Problem?
Finanziell? ==> nö!
Rechtlich? ==> nö!Ich sehe keines, auch wenn der Händler 30 Cent je gefahrenem KM verlangen sollte, bleibt er in der Pflicht. Ob Du für den Mehrwert eines neuen Aggregates knapp 5k€ investieren willst, bleibt Dir überlassen. Das ein ATM einen echten Mehrwert darstellt ist unbestritten.
Warum BMW keine Kulanz gewährt? Da würde ich selber aktiv werden, als auf andere zu warten.
Anruf oder in schriftlicher Form kostet 20 min. und man hat Gewissheit, alles getan zu haben.Kaputt gehen kann immer etwas, Absicht daher keine zu unterstellen.
Dem Händler "böse" sein? Weswegen denn?Das der Händler die für sich günstigere Variante vorgibt ist verständlich, sich diesem zu erwehren, dafür gibt es ja entsprechende Maßnahmen, die Du bzgl. Rechtsbeistand bereits ergriffen hast.
Schade um die Zeit und Mühen, dennoch:
in wenigen Wochen wird das erstattete Kapital sicher wieder in 4 Räder plus Karosse umgesetzt sein.
Dies mit dem Gewissen, alles richtig gemacht zu haben.Kopf hoch, denn Dein Anwalt wird schon Deine Mobilität zu wahren wissen😉
Finanziell ist es echt bescheiden derzeit! Ich kann keine 5k aufbringen, in den nächsten 6Monaten zumindest.
Ich muss 0 auf 0 rauskommen, mir egal wie. Werde ab jetzt auf meine Rechte bestehen und nicht mehr Gutmütig sein, dann verliert man immer.
kacke...
das ein Anwalt Geld kostet und bei einem wahrscheinlichen Vergleich Du die gefahrenen KM plus Deinen Anwalt wirst zahlen ist Dir schon bewußt oder?
Ich wünsche Dir eine gute Rechtsschutzversicherung und eine schnelle Entscheidung von Herzen!
Empfehlung an den TE hier im WWW nix weiter zur eigen privaten finanziellen Situation posten.
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Ich würde es mir gut überlegen, in das Fahrzeug noch Geld zu investieren. Wenn ich bei ZF, in dem Link anbei, unter Lebensdauer vom 8HP70 lese:"Nach ZF Lastkollektiven 150.000 km", dann würde zumindest ich die Finger von so einem Fahrzeug lassen. BMW traut dem Motor anscheinend ja auch nicht viel zu, wenn der Kulanzantrag abgelehnt wurde. Die Fahrzeuge scheinen auf Leasing mit 36 Monaten ausgelegt zu sein.
http://www.zf.com/.../Technisches_Datenblatt_8HP70_DE.pdf
Zitat:
@kanne66 schrieb am 13. August 2016 um 09:09:44 Uhr:
kacke...das ein Anwalt Geld kostet und bei einem wahrscheinlichen Vergleich Du die gefahrenen KM plus Deinen Anwalt wirst zahlen ist Dir schon bewußt oder?
Ich wünsche Dir eine gute Rechtsschutzversicherung und eine schnelle Entscheidung von Herzen!
Rechtschutz habe ich 🙂
Zum Glück...
Zitat:
@Ambrossio schrieb am 13. August 2016 um 09:33:31 Uhr:
Ich würde es mir gut überlegen, in das Fahrzeug noch Geld zu investieren. Wenn ich bei ZF, in dem Link anbei, unter Lebensdauer vom 8HP70 lese:"Nach ZF Lastkollektiven 150.000 km", dann würde zumindest ich die Finger von so einem Fahrzeug lassen. BMW traut dem Motor anscheinend ja auch nicht viel zu, wenn der Kulanzantrag abgelehnt wurde. Die Fahrzeuge scheinen auf Leasing mit 36 Monaten ausgelegt zu sein.http://www.zf.com/.../Technisches_Datenblatt_8HP70_DE.pdf
Ich würde mir - ohne Kenntnis der ZF-Lastkollektive sowie den Rahmenbedingungen der Prüfung - keine Rückschlüsse auf die Haltbarkeit des Getriebes bzw. des Motors im realen Leben erlauben. Es kann zum Beispiel ein Lastkollektiv zusammengestellt sein, welches besonders harte Betriebsbedingungen wie Anhängerbetrieb, Stadtbetrieb mit vielen Schaltvorgängen, Launch Control usw abbildet. Dann kann das Ergebnis (zur Vergleichbarkeit mit anderen Getrieben) lauten, dass eine Laufleistung von 150000km mit einer Wahrscheinlichkeit von z.B. 99,2% erreicht wird, 200tkm mit 90%, 250tkm mit 75% usw. Die Angabe bedeutet also nicht, dass das Getriebe nach 150tkm defekt ist! Last euch also nicht von solchen Angaben leiten, die für Nicht-Insider (bin auch kein Insider, aber Maschinenbau-Ing) nicht interpretierbar sind, weil Informationen fehlen!
Falls jemand hier bei ZF arbeitet, kann er ja vllt "andeuten", welche Bedingungen in dem Lastkollektiv abgebildet werden, da ich dazu im WWW bisher nichts gefunden habe
Viele Grüße
Vielleicht kann ich ja mal etwas Licht ins Dunkle bringen.
Das meiste von dem, was ich jetzt schreibe, wurde bereits da und dort geschrieben, scheinbar jedoch nicht im Zusammenhang gesehen.
Wenn man eine gebrauchte Ware beim Händler kauft, ist der Händler in der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Diese beträgt zwei Jahre, kann jedoch auf ein Jahr verkürzt werden – was in der Regel im Vertrag geschieht. Die Sachmängelhaftung bedingt, dass der Händler für jeden Schaden, der bereits bei Kauf vorhanden war – wenn er auch erst später offensichtlich wird – haftet. Die Nachweispflicht darüber liegt allerdings beim Kunden.
Im Sinne des Verbraucherschutzes hat der Gesetzgeber nun vor einiger Zeit für die ersten sechs Monate dieser Haftungszeit eine sogenannte Beweislastumkehr festgeschrieben. Das bedeutet zugunsten des Käufers, dass für diesen Zeitraum angenommen wird, dass ein auftretender Schaden bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Der Händler müsste also nachweisen, dass der aufgetretene Schaden nicht von Beginn an bestanden hat. Dies ist ihm in der Regel nicht möglich (Unfall und Verschleiß einmal ausgenommen).
Diese Sachmängelhaftung ist natürlich für den Händler ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko. Dies versucht er meistens durch Verkauf oder „gnädige“ kostenfreie Beigabe einer Gebrauchtwagenversicherung abzumildern.
Im Schadenfall bedeutet das, dass die Gebrauchtwagenversicherung mit den im Vertrag festgeschriebenen Anteilen den Schaden übernimmt. Das bedeutet aber nicht, dass der Händler damit aus seiner Sachmängelhaftung raus ist.
Viele unseriöse Händler stellen das aber gerne so dar. „Lieber Kunde, hier steht es doch: die Gebrauchtwagenversicherung übernimmt nur 80 %! Den Rest musst du leider übernehmen.“
Dass der Händler zu 100 % im Obligo ist – Gebrauchtwagenversicherung hin oder her – verschweigt er wohlweislich. Kommt er damit durch, hat er wie im vorliegenden Fall schon mal ein paar 1000 € gespart.
Im hier zur Rede stehenden Fall übernimmt also die Gebrauchtwagenversicherung aufgrund der Laufleistung über 125.000 km 80 % der Reparaturkosten, der Händler muss die restlichen 20 % aus seiner Sachmängelhaftung heraus übernehmen. Ohne weitere Diskussion; es sei denn, der Händler könnte nachweisen, dass dieser Schaden nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Das sollte ihm hier bei einem solch kapitalen Motorschaden nicht gelingen
Natürlich hat der Händler das Recht, die Nachbesserung selbst vorzunehmen. In dem Fall muss er, egal wie nah oder weit der Kunde weg wohnt, sämtliche Kosten des Transports des Fahrzeugs von und zum Kunden (nicht auf eigener Achse und somit nicht auf Kosten des Kunden) übernehmen.
Dein Anwalt hat also recht. Möglicherweise kannst du jedoch die Angelegenheit beschleunigen, wenn du dem Händler dies, was ich hier geschrieben habe, so vorlegst und ihn fragst, ob er damit konform geht oder von der Richtigkeit dieser Rechtsauffassung mittels Anwalt und gegebenenfalls Gericht – somit mit erheblichen Kosten zu seinen Lasten – überzeugt werden möchte.
Ach ja, hier stehen ja noch die Fragen zu Kulanz und Rückabwicklung im Raum.
Eine Kulanz seitens BMW ist bei einem Fahrzeug über 100.000 km Laufleistung in der Regel nicht zu erwarten. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kulanzleistung gibt es ohnehin nicht. Den Brief an BMW kannst du zwar schreiben. Es kann durchaus sein, dass du betreffend des Verhaltens des Händlers mittelfristig etwas bewirkst. Finanziell wird es keine Auswirkungen haben. Warum auch... wenn – wie oben geschrieben – du ohne eigenen finanziellen Einsatz hier gut rauskommst.
Eine Rückabwicklung kann der Kunde nur dann einfordern, wenn der Verkäufer bei der dritten Nachbesserung erfolglos war. Ein Umtauschrecht oder Ähnliches gibt es gesetzlicherseits nicht.
Zitat:
Vielleicht kann ich ja mal etwas Licht ins Dunkle bringen.
Das meiste von dem, was ich jetzt schreibe, wurde bereits da und dort geschrieben, scheinbar jedoch nicht im Zusammenhang gesehen.
Wenn man eine gebrauchte Ware beim Händler kauft, ist der Händler in der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Diese beträgt zwei Jahre, kann jedoch auf ein Jahr verkürzt werden – was in der Regel im Vertrag geschieht. Die Sachmängelhaftung bedingt, dass der Händler für jeden Schaden, der bereits bei Kauf vorhanden war – wenn er auch erst später offensichtlich wird – haftet. Die Nachweispflicht darüber liegt allerdings beim Kunden.
Im Sinne des Verbraucherschutzes hat der Gesetzgeber nun vor einiger Zeit für die ersten sechs Monate dieser Haftungszeit eine sogenannte Beweislastumkehr festgeschrieben. Das bedeutet zugunsten des Käufers, dass für diesen Zeitraum angenommen wird, dass ein auftretender Schaden bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Der Händler müsste also nachweisen, dass der aufgetretene Schaden nicht von Beginn an bestanden hat. Dies ist ihm in der Regel nicht möglich (Unfall und Verschleiß einmal ausgenommen).
Diese Sachmängelhaftung ist natürlich für den Händler ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko. Dies versucht er meistens durch Verkauf oder „gnädige“ kostenfreie Beigabe einer Gebrauchtwagenversicherung abzumildern.
Im Schadenfall bedeutet das, dass die Gebrauchtwagenversicherung mit den im Vertrag festgeschriebenen Anteilen den Schaden übernimmt. Das bedeutet aber nicht, dass der Händler damit aus seiner Sachmängelhaftung raus ist.
Viele unseriöse Händler stellen das aber gerne so dar. „Lieber Kunde, hier steht es doch: die Gebrauchtwagenversicherung übernimmt nur 80 %! Den Rest musst du leider übernehmen.“
Dass der Händler zu 100 % im Obligo ist – Gebrauchtwagenversicherung hin oder her – verschweigt er wohlweislich. Kommt er damit durch, hat er wie im vorliegenden Fall schon mal ein paar 1000 € gespart.
Im hier zur Rede stehenden Fall übernimmt also die Gebrauchtwagenversicherung aufgrund der Laufleistung über 125.000 km 80 % der Reparaturkosten, der Händler muss die restlichen 20 % aus seiner Sachmängelhaftung heraus übernehmen. Ohne weitere Diskussion; es sei denn, der Händler könnte nachweisen, dass dieser Schaden nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Das sollte ihm hier bei einem solch kapitalen Motorschaden nicht gelingen
Natürlich hat der Händler das Recht, die Nachbesserung selbst vorzunehmen. In dem Fall muss er, egal wie nah oder weit der Kunde weg wohnt, sämtliche Kosten des Transports des Fahrzeugs von und zum Kunden (nicht auf eigener Achse und somit nicht auf Kosten des Kunden) übernehmen.
Dein Anwalt hat also recht. Möglicherweise kannst du jedoch die Angelegenheit beschleunigen, wenn du dem Händler dies, was ich hier geschrieben habe, so vorlegst und ihn fragst, ob er damit konform geht oder von der Richtigkeit dieser Rechtsauffassung mittels Anwalt und gegebenenfalls Gericht – somit mit erheblichen Kosten zu seinen Lasten – überzeugt werden möchte.
Genau so siehts aus > Daher unnötig nervös zu werden 😉
Vielleicht noch erwähnenswert das dies nur bei Kauf als Privatperson zutriftt
Hallo,
ist es nicht so, dass wir grundsätzlich unterscheiden müssen (?) zwischen
a) Käufer
b) Händler - handelt es sich um BMW Vertragshändler (?)
c) BMW Hersteller
Was ist mit der Vorgeschichte des Fahrzeug? Gibt es "nur" einen Vorbesitzer u. lückenloses Scheckheft?
Wurde der Motorschaden durch einen Materialfehler ausgelöst(?). Ich habe persönlich immer sehr gute Kulanz Erfahrungen mit BMW gemacht u. drücke dem TE die Daumen. Grundsätzlich ist die 5er Reihe solide u. als Gebrauchtwagen zum Preis eines VW Golf interessant.
@Serxo19:
laß´Dich nicht beirren und schreibe nach München! BMW ist kulanter, als manch einer glaubt...
Im Fall der Fälle übernimmt BMW die Kosten und Du hast einen neuen Motor.
Das wäre es mir wert!
Zudem würde ich immer ein offenes Gespräch mit dem Vertrags-Partner vorziehen.
Man darf durchblicken lassen, daß man entsprechend versichert ist, vor allem anderen aber verdeutlichen, daß man die Rechtslage insbesondere bzgl. Beweislastumkehr verinnerlicht hat.
So Du das Fahrzeug nicht mehr willst, würde ich dem Händler unterbreiten, Dir ein vergleichbares Fahrzeug vorzustellen. Ggf. geht er darauf ein und Du hast nicht mal ein ummelden oder neue #Schilder an der Backe.
Auch hier: versuchen!
So sich der Händler uneinsichtig zeigt, den Anwalt machen lassen, inkl. Forderung nach Ersatz-Untersatz😉
Lasst den Anwalt des TE mal machen, brauchen wir hier keine juristischen Halbwahrheiten abhandeln.
Der TE soll bitte berichten wie es ausgegangen ist.
Zitat:
@kanne66 schrieb am 13. August 2016 um 11:53:13 Uhr:
@Serxo19:laß´Dich nicht beirren und schreibe nach München! BMW ist kulanter, als manch einer glaubt...
Im Fall der Fälle übernimmt BMW die Kosten und Du hast einen neuen Motor.
Das wäre es mir wert!
Zudem würde ich immer ein offenes Gespräch mit dem Vertrags-Partner vorziehen.
Man darf durchblicken lassen, daß man entsprechend versichert ist, vor allem anderen aber verdeutlichen, daß man die Rechtslage insbesondere bzgl. Beweislastumkehr verinnerlicht hat.
So Du das Fahrzeug nicht mehr willst, würde ich dem Händler unterbreiten, Dir ein vergleichbares Fahrzeug vorzustellen. Ggf. geht er darauf ein und Du hast nicht mal ein ummelden oder neue #Schilder an der Backe.
Auch hier: versuchen!
So sich der Händler uneinsichtig zeigt, den Anwalt machen lassen, inkl. Forderung nach Ersatz-Untersatz😉
Ob BMW Kulanz gewährt oder nicht, ist m. E. lediglich ein Nebenschauplatz. Aus meiner Sicht steht der Händler hier voll in der Sachmängelhaftung. Wenn die Garantieversicherung 80 % der Kosten übernimmt, ist das gut für den Händler, befreit ihn aber nicht von der gesetzlichen Sachmängelhaftung, so dass er die verbleibenden 20 % übernehmen muss.
Ein juristisch kompetenter Rat durch einen Anwalt ist auf jeden Fall angezeigt.
Gruß
Der Chaosmanager