Motorschaden 1.3CDTI
Hallo zusammen,
auf der Suche nach einigen Infos bin ich auf diese Forum gestoßen. Hoffe, dass ich hier ein paar Leute treffen kann, die mir Infos für mein Auto-Problem geben können.
Unser 2,5 Monate alter Corsa 1.3CDTI (Laufleistung 3800 Km) steht seit 2,5 Wochen mit einem kapitalen Motorschaden in der Werkstatt. Wie es dazu kam: Auf der Autobahn hat der Motor kein Gas mehr angenommen. Es roch verbrannt. Habe dann direkt den Motos ausgeschaltet und auf den nur 100m weit entferntem Parkplatz angehalten.
Opel hat lapidar die Schuld an uns verwiesen. Angeblich war kein Öl vorhanden. Am Freitag haben sich (auf Druck unseres mitlerweile eingeschalteten Anwalts) ein Gutachter der Opel AG und einer der Dekra den Wagen angeschaut. Der Dekra-Mann hat die Schuld komplett an Opel weitergegeben - Opel verzichtet weiterhin auf eine Aussage und möchte den Motor noch weiter zerlegen.
Nun meine Frage: Hat hier jemand Erfahrungen in ähnliche Richtung gemacht. Es waren noch ca. 1.2 Liter Öl drin, der Rest muss verbrannt sein. Wir hatten auf jeden Fall genügend Öl an Board, da wir am gleichen Abend in den Urlaub fahren wollten.
Bin für jeden Hinweis in diesem Forum oder per Mail dankbar. Wahrscheinlich endet der Fall vor Gericht. Die Rechnung (Ersatzwagen, Telefonkosten, Anwalt, Gutachter ...) ist mitlerweile ganz schön hoch.
Gruß Tom
PS: Auch Infos zum Service Opel-Mobilität wären hilfreich. Die haben uns bereits zwei Mal verarscht.
30 Antworten
Der Gutachter kann in fast allen Fällen problemlos die Ursache des Schadens erkennen. as hat das Gutachten denn ergeben? In welcher Form ist der Motor beschädigt worden?
Motor hinüber
Hi,
der Gutachter der Dekra und der von Opel haben zunächst darüber gestritten, ob der Corsa eine Ölstandswarnanzeige hat. Hat er natürlich und angesprungen ist sie nicht - machte sie auch nicht als man den Rest des Öls abgelassen hat.
Zur Beschädigung: Ein Kolben ist wohl hinüber. Bin selber nicht so technikversiert. Kann es somit nicht nachvollziehen. Wichtig ist, dass man bisher den Grund nicht gefunden hat. Weder den Grund für den Schaden, noch den Grund für den hohen Ölverlust.
Mal schauen was der morgige Tag bringt. Entscheidung sollte nun endlich fallen.
Gruß TOM
Seit wann hat der Corsa eine Ölstandsanzeige? Der hat nur eine ÖL-Druck-Anzeige, und das ist doch ein rießen großer Unterschied! Normalerweiße gibts mit dem 1.3 keine Probleme!
Ölstandsanzeige
Hi,
das dachte der Opel-Sachverständig auch. In den Corsa der neusten Generation (so auch bei unserem) ist neben der Öldruckanzeige auch eine Ölstandswarnanzeige vorhanden.
Gruß Thomas
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Hallo!
Muss mal in der Betriebanleitung nachsehen! Weiss auf jeden Fall das die Benziner wie 1.0 Twinport, 1.2, und 1.4 Twinport definitiv keine Ölstandsanzeige haben, ist gar kein Sensor dafür verbaut! Muss mal nachsehen in der Betriebsanleitung.
lg
Der Z13DT hat eine Anzeige für die Restmenge des Motoröls und eine für den Öldruck.
Haben sie den Turbolader schon ktrl. vermutlich könnte auch der Öl gesaugt haben.
flo
Ganz klar Opel`s schuld!!!
Wenn der wagen wirklich erst 2,5 Monate alt war. und dazu noch erst 3000 km auf der Uhr hatte ist das doch nicht dein verschulden!
Wo soll denn das Öl geblieben sein?? Ausgesoffen oder was?? entweder ist es so wie behauptet verbrannt oder durch ein leck oder so, ausgelaufen.
Auf jeden fall kannst du nichts für da die Opelz warscheinlich vergessen haben genug reinzukippen!
Zum Sachverständigen:
Gut das du einen Anwalt hast (den wirst du warscheinlich auch brauchen) Rechsschutzversicherung??
Nach den neuen EU Richtlinien müssen dir die Opel Heinis erstmal nachweisen das die schuld bei dir war, und nicht umgekehrt!
Bis zu 1/2 jahr nach Kaufvertrag:
Verkäufer muss dem Käufer nachweisen dass die Ware, (hier KFZ) frei von mängeln war.
(Und das müssen die erstmal Schaffen)
Dannach trägt der Käufer die Beweispflicht!
Höchstwarscheinlich wird es zum Gerichtsprozess kommen. Wenn Opel stur bleibt!
So ein Quatsch, das was du da beschrieben hast ist die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen.
Er hat doch 2 Jahre Garantie, das ist was anderes!
Gute Nachricht
Hallo zusammen,
habe gestern - auf eigenes Nachfragen - die Mitteilung bekommen, dass unser Corsa einen neuen Motor bekommt. Da wir den Auftrag nicht erteilt haben, kann dies nur durch den sogenannten Distriktleiter von Opel veranlasst worden sein.
Somit ist die "große Rechnung" schon einmal vom Tisch. Fragt sich nur, wer die restlichen Kosten (Anwalt, Telefonate, Abschleppunternehmen ...) zahlen wird.
Ein erleichterter Thomas
Auf den Anwaltskosten etc. wirst du wohl selbst sitzen bleiben da es zu keinem prozess gekommen ist. ansonsten übernimmt die Rechtschutzvers. evt. die Kosten bzw.einen Teil davon wenn du da ne SB hast.
Falls du den wagen zu einem großen Teil für die fahrt zur Arbeit nutzt, kannst du die kosten die du durch den Motorschaden noch hattest nächstes Jahr bei der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen.
Geht aber nur bei Motor und Getriebeschäden, bevor einige jetzt auf irgendwelche Ideen kommen.
-> "So ein Quatsch, das was du da beschrieben hast ist die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen.
Er hat doch 2 Jahre Garantie, das ist was anderes!" <-
Ach Ja??
Dann solltest du dir nochmal das BGB zu gemüte Führen, das gilt nähmlich für ALLE Verbrauchsgüter!!!
Gruß
Du hast bei Opel eine richtige Garantie über 2 Jahre!
Ist doch jedem Hersteller überlassen ob er mehr gibt als vorgeschrieben ist!
Opel und Smart sind übrigens die einzigen deutschen Hersteller, die noch eine volle Garantie geben!
Alle anderen z. B. auch VW geben nur die vorgeschriebene Gewährleistung!
Einverstanden?
Hmmm..... Ich glaube wir reden an einander vorbei 😉
Ich meinte eigendlich § 476 BGB, drin steht: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Deshalb hat Opel jetzt eingesehen dass, die kaum eine Chance haben -tom_nrw- zu beweisen dass da nicht schon von beim Kauf/verkauf zu wenig Öl drin war.
Das was du meinst ist auch nicht ganz richtig, Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Gewehrleistung von 2 Jahren § 479 BGB! Diese kann aber bei Gebrauchten sachen auf 1 Jahr beschränkt werden.
Gruß