Motorraddrosselgutachten mit falscher FIN
Nachdem ich mein Motorrad nach 4 Monaten (!!) wieder vom Gutachter abholen konnte, muss ich die Drossel vom Tüv abnehmen lassen.
Kurze Info: Motorrad wurde ende Juni abgeschleppt da der Verdacht bestand dass das Motorrad ohne Drossel im Strassenverkehr bewegt wurde, da in den Papieren die offene Leistung eingetragen war. Beim Gutachter kam dann raus dass das Motorrad tatsächlich gedrosselt ist, somit muss diese vom TÜV abgenommen werden um die Papiere mit der gedrosselten Leistung zu bekommen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt des Abschleppens keine Ahnung dass man extra Papiere für die gedrosselte Maschine braucht, da ich sie offen gekauft und dann selbstständig gedrosselt habe; insofern: mein Fehler.
Ich habe vom Verkäufer (privat) ein Drosselgutachten mitbekommen, auf dem u.a. die Leistung der gedrosselten Maschine eingetragen ist.
Allerdings ist dort, warum auch immer, eine ander FIN als in den Papieren.
Ist das ein Problem? Oder kann ich mit dem Gutachten trotzdem die gedrosselten Papiere bekommen?
77 Antworten
Heute hat man eher Erhöhungen der Anhängelast oder auch nur der Stützlast (um die E-Bikes auf dem neuen Auto noch transportieren zu können; seit WLTP und RDE sind da ja überall werkseitig die Angaben recht gering...).
Aber die einschlägigen Anbieter gibt es noch, und auch ein paar neuere.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 12. November 2024 um 16:11:08 Uhr:
Verstehe ich es richtig:
Du hast mit dem "Wisch" von Seite 1 geänderte Papiere bekommen?!?!?!?!
Da steht weder ein Datum drauf, noch ist es eine Einbaubestätigung, noch passt die FIN. Da hat die "freundliche Dame" mal einen richtigen Bock geschossen.
Oder hast Du vom Gutachter eine Bestätigung bekommen das die Drossel eingebaut ist? Das könnte ich nachvollziehen.
Ja, ich war nur mit dem Wisch da und hab dann neue Papiere bekommen. Ich hätte tatsächlich auch gedacht dass es nicht klappt nach den Beiträgen hier, aber da ich den Termin ohnehin schon hatte habe ich es trotzdem versucht - kostet ja nichts
Ich sage besser nicht welche Zulassungsstelle es war, möchte keinen in die scheiße reiten 🙂
Ich hoffe mal es war eine junge Kollegin mit Welpenschutz.
Sich mit dem Lappen zu einer technischen Änderung hinreißen zu lassen, ist schon abenteuerlich.
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Danke für die Rückmeldung @Tm0909
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. November 2024 um 19:02:05 Uhr:
Sich mit dem Lappen zu einer technischen Änderung hinreißen zu lassen, ist schon abenteuerlich.
Ich sag mal so:
Man könnte es auf den ersten Blick mit einem §15-Nachweis verwechseln, der Passus "zur Vorlage bei der TP" ist ja schnell übersehen. Es hat ja schon seine Gründe, warum auf Datenblättern inzwischen oben ganz groß draufsteht "Kein Gutachten nach §21! Zulassung ohne Begutachtung nach §21 nicht zulässig!". Da wird es in der Vergangenheit einfach zu viele Missverständnisse gegeben haben...
Aber die falsche FIN hätte wirklich auffallen müssen!
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 13. November 2024 um 19:52:51 Uhr:
Glaub ich eh erst wenn ich die geschwärzte ZUB I sehe wo es drinnen steht.
Ich kann gerne ein Bild davon hierein stellen wenn erwünscht 🙂
Ich glaube es auch so…natürlich ist das möglich wenn Dienst nach Schema F in den Zul.stellen geschoben wird oder man grad andere Dinge im Kopf hat , nicht bei der Sache ist etc. Das ist nicht pauschal gemeint, ich meine damit: dort arbeiten auch nur Menschen und Du hast eben „Glück“ gehabt, daß sie nicht so akribisch drauf geachtet hatte.
Ich hab auch schon so manch erstaunliche Erfahrungen dort sammeln dürfen…vor allem in den 90ern , als noch manches analog und in mancher Hinsicht weniger streng
war.
Jetzt werde ich glatt ein kleines bisschen neidisch, fühle mich an meine Erlebnisse im Sommer mit der alten 50er DKW erinnert, wo es ein Riesen Tamtam wegen der Schlüssel Nummer für die Fahrzeugart in den Papieren gab und welche Kennzeichengröße erlaubt ist und was nicht.
Hab jedenfalls so keine Zulassung bekommen , sollte zum TÜV-Süd gehen , Änderungsabnahme machen etc. und hab das Ding dann aber weiterverkauft , aber nicht nur deswegen sondern auch aus anderen Gründen.
Jedenfalls schade daß ich nicht auch sowas wie Deine „nette Dame“ in Meiner Zul.stelle erwischt habe. 🙂
Zitat:
@Tm0909 schrieb am 14. November 2024 um 07:21:01 Uhr:
Ich kann gerne ein Bild davon hierein stellen wenn erwünscht 🙂
Ja bitte, wäre bestimmt interessant zu sehen was die Dame so geändert hat.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 14. November 2024 um 10:10:12 Uhr:
Du hast eben „Glück“ gehabt, daß sie nicht so akribisch drauf geachtet hatte.
Der Form halber erwähnt:
Das könnte aber ein vergängliches Glück sein. Sollte aus irgendwelchen Gründen später auffallen, unter welchen Umständen diese "Eintragung" erfolgt ist, zum Beispiel weil sich nach einem Unfall jemand das Fahrzeug näher anschaut oder weil ein späterer Käufer mal genauer hinschaut, dann kann die Sache nach hinten losgehen. Denn das Papier als Grundlage wird wohl elektronisch archiviert worden sein, und da der TE gewusst hat dass es nicht zum Fahrzeug passt und es trotzdem zur Eintragung vorgelegt hat wird ihm Vorsatz anzulasten sein.
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit für irgendwelche Probleme extrem gering; viel wahrscheinlicher ist, dass nie wieder jemand nach der Grundlage für die Eintragung fragt 😉
Zitat:
@hk_do schrieb am 14. November 2024 um 12:55:53 Uhr:
...dann kann die Sache nach hinten losgehen.
Was genau könnte denn so Schlimmes passieren? Geldstrafe, Haft,...? Konstruiere mal was...
Zitat:
@hk_do schrieb am 14. November 2024 um 12:55:53 Uhr:
Sollte aus irgendwelchen Gründen später auffallen, unter welchen Umständen diese "Eintragung" erfolgt ist, zum Beispiel weil sich nach einem Unfall jemand das Fahrzeug näher anschaut (...) dann kann die Sache nach hinten losgehen. (...) wird ihm Vorsatz anzulasten sein.
Oh, da isser wieder, der imaginäre "Unfall". 😁😁😁
Da wird überhaupt nix passieren, weil die Drosselung oder deren zweifelhafte Eintragung ja niemals unfallursächlich sind.
Sondern Unfälle passieren wegen zu hoher Geschwindigkeit, Alkohol, Selbstüberschätzung usw.
Insofern wird dem TE auch nichts anzulasten sein, schon gar nicht mit Vorsatz.
Zitat:
@nogel schrieb am 14. Nov. 2024 um 13:59:13 Uhr:
Da wird überhaupt nix passieren, weil die Drosselung oder deren zweifelhafte Eintragung ja niemals **unfallursächlich **sind.
Naja, und wenn der TE sich den Kopf einfährt, weil das Bauteil gar nicht verbaut ist? Keiner weiß es, zumindest hat sich die Dame davon nicht überzeugt.
Es gibt ja in dem Fall keine Einbaubestätigung/Änderungsabnahme...
Selbst wenn das Bauteil wie in dem Papier beschrieben eingebaut ist:
Das Papier ist nicht für dieses Motorrad, mutmaßlich sogar für einen anderen Typ. Dazu kommt, dass das Fahrzeug des TE möglicherweise auch noch bauliche Veränderungen hat, die Einfluss auf Leistung und bbH haben. Es weiß also niemand, ob das Krad jetzt überhaupt die im Papier beschriebenen Eigenschaften hat oder nicht.
Es könnte also sein, dass hier in Wirklichkeit die Schranken der Klasse A2 überschritten werden (der TE wird die Drossel ja eingebaut haben weil er "nur" die Klasse A2 hat?), und dann ist man im Bereich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, somit einer Straftat. Da der TE wissentlich ein falsches Gutachten zur Eintragung vorgelegt hat kann er sich auch nicht auf Unwissenheit berufen.
Ob hier ebenfalls der Straftatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung erfüllt ist mag strittig sein, ganz abwegig jedenfalls nicht (der TE hat eine mutmaßlich falsche Eintragung in ein amtliches Dokument "bewirkt"😉.