Motorraddrosselgutachten mit falscher FIN
Nachdem ich mein Motorrad nach 4 Monaten (!!) wieder vom Gutachter abholen konnte, muss ich die Drossel vom Tüv abnehmen lassen.
Kurze Info: Motorrad wurde ende Juni abgeschleppt da der Verdacht bestand dass das Motorrad ohne Drossel im Strassenverkehr bewegt wurde, da in den Papieren die offene Leistung eingetragen war. Beim Gutachter kam dann raus dass das Motorrad tatsächlich gedrosselt ist, somit muss diese vom TÜV abgenommen werden um die Papiere mit der gedrosselten Leistung zu bekommen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt des Abschleppens keine Ahnung dass man extra Papiere für die gedrosselte Maschine braucht, da ich sie offen gekauft und dann selbstständig gedrosselt habe; insofern: mein Fehler.
Ich habe vom Verkäufer (privat) ein Drosselgutachten mitbekommen, auf dem u.a. die Leistung der gedrosselten Maschine eingetragen ist.
Allerdings ist dort, warum auch immer, eine ander FIN als in den Papieren.
Ist das ein Problem? Oder kann ich mit dem Gutachten trotzdem die gedrosselten Papiere bekommen?
77 Antworten
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 14. November 2024 um 18:06:17 Uhr:
Wichtig ist, es ist eingetragen und passt zu seiner FE, Punkt
Eine Eintragung die nicht zu den technischen Gegebenheiten passt nützt nur für den ersten Anschein und schützt nicht vor Sanktionen.
Auch wenn es dir hundertmal nicht passt und du meinst, die Diskussion hier für beendet erklären zu können.
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 14. November 2024 um 18:06:17 Uhr:
Wichtig ist, es ist eingetragen und passt zu seiner FE, PunktTom
Passt ja nicht.
Hättest alles gelesen, erkennt das auch ein Laie.
Weshalb die Kollegin das nicht gesehen hat, ist für mich unverständlich.
Was Grundlage für die Änderungen in der Zulassungsbescheinigung ist, ist vorgegeben.
Selbst das für die Eintragung vorgelegt Gutachten einschließlich Datum wird erfasst, da abgerufen bei der Prüforganisation. Hier wurde mindestens ein Feld überschrieben bzw mit einem Merkmal befüllt, welches nicht vorlag.
Ähnliche Themen
FE soll Fahrerlaubnis heißen…er meint also : passt zu seinem A2 (?) Führerschein.
Das es nicht zu seiner Fgst.Nr. gepasst hat, ist das eigentliche Problem.
Zitat:
@hk_do schrieb am 14. November 2024 um 17:16:12 Uhr:
Selbst wenn das Bauteil wie in dem Papier beschrieben eingebaut ist:Das Papier ist nicht für dieses Motorrad, mutmaßlich sogar für einen anderen Typ. Dazu kommt, dass das Fahrzeug des TE möglicherweise auch noch bauliche Veränderungen hat, die Einfluss auf Leistung und bbH haben. Es weiß also niemand, ob das Krad jetzt überhaupt die im Papier beschriebenen Eigenschaften hat oder nicht.
Es könnte also sein, dass hier in Wirklichkeit die Schranken der Klasse A2 überschritten werden (der TE wird die Drossel ja eingebaut haben weil er "nur" die Klasse A2 hat?), und dann ist man im Bereich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, somit einer Straftat. Da der TE wissentlich ein falsches Gutachten zur Eintragung vorgelegt hat kann er sich auch nicht auf Unwissenheit berufen.
Ob hier ebenfalls der Straftatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung erfüllt ist mag strittig sein, ganz abwegig jedenfalls nicht (der TE hat eine mutmaßlich falsche Eintragung in ein amtliches Dokument "bewirkt"😉.
Das Papier ist für dieses Modell, nur eben für ein anderes Fahrzeug (andere FIN). Oben steht aber drauf "TE610", und das ist ja auch mein Modell.
Das Fahrzeug hat in der Tat eine ganze Menge bauliche Veränderungen, allerdings sind alle eingetragen. Der Vorbesitzer hat die Maschine von einer Wettbewerbsmaschine umgebaut auf eine Sumo mit Straßenzulassung und dann auch eben alles eintragen lassen. Allerdings haben diese Sachen natürlich keinen Einfluss auf die Leistung!
Das Motorrad ist auf A2 gedrosselt, sowohl in den Papieren als auch auf der Straße. Und wenn ich die Maschine trotz 20kW Papieren mit 41kW fahren WÜRDE, dann wäre ich bei einem Unfall o.ä. so oder so dran, ganz egal was in den Papieren steht.
Laß dir das ganze nicht miesmachen, freu dich daß es geklappt hat (obwohl eigentlich nicht korrekt) und verschwende keine weiteren Gedanken daran.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 14. November 2024 um 10:24:30 Uhr:
Zitat:
@Tm0909 schrieb am 14. November 2024 um 07:21:01 Uhr:
Ich kann gerne ein Bild davon hierein stellen wenn erwünscht 🙂Ja bitte, wäre bestimmt interessant zu sehen was die Dame so geändert hat.
Bin schon ganz ungeduldig. 🙄🙄
Warum?
Die Fin und das nicht dazugehörige Gutachten für eine Drosselung sind doch schon bekannt. Das die Übernahme der Daten aus dem Gutachten in die Dokumente des TE rechtswidrig war, steht außer Frage und ist auch belegbar. Die Kollegin wird ja nicht auch das archivieren des Gutachtens "vergessen" haben, wenn ihr schon kein Protokoll eines SV nicht vorgelegt wird und sie technische Daten ändert.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 18. November 2024 um 22:03:54 Uhr:
... ungeschickt das jetzt noch öffentlich zu posten
Es geht doch nur um die Eintragung ansich.
Alle relevanten Daten die einen zugehörigen Landkreis und die persönlichen Daten des TE ersichtlich machen könnten sollten natürlich geschwärzt werden.
Was man halt sehen sollte, was die nette Dame mit welchem Wortlaut eingetragen hat.
Im Hyundai-Unterforum schreibt er weiter ... 😮😮
Sorry dass ich mich jetzt erst melde, meine Kamera war kaputt und ich musste mir erst ein neues Handy holen. Dies ist jetzt aber geschehen. Hier die Bilder vom Fahrzeugschein, wie man unter Ziffer P.2 erkennt: 20kW statt ehemals 41
Ein Danke dafür. Hätte jetzt aber auch unten einen Eintrag über die Art der Drossel erwartet. Oder übersehe ich da was.
Unsere Yamaha XV 535, die wir 1992 neu gekauft haben und bis 2003 besaßen, hatte ungedrosselt 34 kW.
Weil meine Tochter damals aber zunächst nur bis 20 kW fahren durfte, wurde das Motorrad entsprechend mit Reduzierbuchsen im Auspufftrakt gedrosselt.
Später durfte sie dann bis 25 kW fahren, bis sie dann irgendwann die ungedrosselten 34 kW fahren durfte.
Jede der Leistungsänderungen wurde im Brief und im Schein eingetragen, also z. B. etwa wie folgt "Leistungsänderung durch Einbau / Ausbau von Reduzierbuchsen"