Motorraddrosselgutachten mit falscher FIN

Nachdem ich mein Motorrad nach 4 Monaten (!!) wieder vom Gutachter abholen konnte, muss ich die Drossel vom Tüv abnehmen lassen.
Kurze Info: Motorrad wurde ende Juni abgeschleppt da der Verdacht bestand dass das Motorrad ohne Drossel im Strassenverkehr bewegt wurde, da in den Papieren die offene Leistung eingetragen war. Beim Gutachter kam dann raus dass das Motorrad tatsächlich gedrosselt ist, somit muss diese vom TÜV abgenommen werden um die Papiere mit der gedrosselten Leistung zu bekommen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt des Abschleppens keine Ahnung dass man extra Papiere für die gedrosselte Maschine braucht, da ich sie offen gekauft und dann selbstständig gedrosselt habe; insofern: mein Fehler.

Ich habe vom Verkäufer (privat) ein Drosselgutachten mitbekommen, auf dem u.a. die Leistung der gedrosselten Maschine eingetragen ist.
Allerdings ist dort, warum auch immer, eine ander FIN als in den Papieren.
Ist das ein Problem? Oder kann ich mit dem Gutachten trotzdem die gedrosselten Papiere bekommen?

77 Antworten

Genau so eine Eintragung hätte ich jetzt auch erwartet.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 20. November 2024 um 18:37:33 Uhr:


Hätte jetzt aber auch unten einen Eintrag über die Art der Drossel erwartet. Oder übersehe ich da was.

Hat die gute Frau genauso übersehen wie den Hinweis "dient zur Vorlage bei der techn.Prüfstelle"

Zurücklehnen würde ich mich auf diese Eintragung nicht. Ein wissender Rennleiter wird nach der Eintragung suchen, wenn ihm die ungedrossellte Leistung bekannt ist.

Ja, es ist insofern fast noch schlechter als es zu erwarten war.

Allerdings kann niemand die ungedrosselte Leistung kennen, da es sich um ein Fahrzeug mit EBE handelt (ja, das Merkmal zur BE ist auch falsch...)

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