Motorraddrosselgutachten mit falscher FIN
Nachdem ich mein Motorrad nach 4 Monaten (!!) wieder vom Gutachter abholen konnte, muss ich die Drossel vom Tüv abnehmen lassen.
Kurze Info: Motorrad wurde ende Juni abgeschleppt da der Verdacht bestand dass das Motorrad ohne Drossel im Strassenverkehr bewegt wurde, da in den Papieren die offene Leistung eingetragen war. Beim Gutachter kam dann raus dass das Motorrad tatsächlich gedrosselt ist, somit muss diese vom TÜV abgenommen werden um die Papiere mit der gedrosselten Leistung zu bekommen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt des Abschleppens keine Ahnung dass man extra Papiere für die gedrosselte Maschine braucht, da ich sie offen gekauft und dann selbstständig gedrosselt habe; insofern: mein Fehler.
Ich habe vom Verkäufer (privat) ein Drosselgutachten mitbekommen, auf dem u.a. die Leistung der gedrosselten Maschine eingetragen ist.
Allerdings ist dort, warum auch immer, eine ander FIN als in den Papieren.
Ist das ein Problem? Oder kann ich mit dem Gutachten trotzdem die gedrosselten Papiere bekommen?
77 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 8. November 2024 um 22:29:20 Uhr:
OK, das kann man dem Hersteller auch nicht verbieten. Aber meine Frage oben bezog sich nicht auf das Verhalten des Herstellers, sondern der Prüforganisation. Wenn ich also so ein Gutachten vorlege, das nicht zur FIN, wohl aber zum Typ passt, wird der Prüfer das Gutachten dann ablehnen? Obwohl er erkennt "Dieses Bauteil ist laut Gutachten für dieses Fahrzeug geeignet".
Selbstverständlich! Der Prüfer MUSS das Ablehnen, sonst macht er sich strafbar.
Es gab auch schon die Variante, daß das Gutachten durch den Prüfer einzuziehen ist, damit es nicht mehrfach verwendbar ist, aber da war die Rechtslage "zweifelhaft", weil ja der Kunden das Gutachten erworben hat und somit Eigentümer ist.
Zitat:
@nogel schrieb am 8. November 2024 um 22:32:19 Uhr:
Der Prüfer MUSS das Ablehnen, sonst macht er sich strafbar.
Wegen welcher Straftat?
Das kann man nicht wissen.
Normalerweise ist bei so einem Gutachten der Fahrzeugtyp definiert, die FIN ist dafür nicht erforderlich.
Wir hatten u. a. mal eine Yamaha XV 535, da stand damals im Drosselgutachten jedenfalls keine FIN, nur der Typ war angegeben.
Übrigens gab es mal Eintragungen NUR mit Gutachten, ohne daß überhaupt ein Bauteil gekauft/geliefert/eingebaut wurde.
Damals ging es um Auflastungen von VW-Bussen. Die SK-Handels AG hatte prüfen lassen (und ein Gutachten erstellen lassen), daß diese Fzge. OHNE Einbau anderer Federn aufgelastet werden können und weiterhin alle gesetzlichen Randbedingungen (Achslasten, Tragfähigkeit der Querlenker und Federn, Bremsanlage usw.) erfüllen.
Da mußte der Kunde für teuer Geld (!) das FIN-bezogene Gutachten kaufen und die Prüfer haben in riesigen Stückzahlen die Eintragungen gemacht. Aber eben immer nur ein Fzg. pro gekauftes Gutachten, obwohl immer derselbe Sachverhalt vorlag.
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Zitat:
@Rockville schrieb am 8. November 2024 um 22:35:48 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 8. November 2024 um 22:32:19 Uhr:
Der Prüfer MUSS das Ablehnen, sonst macht er sich strafbar.Wegen welcher Straftat?
Da fragst du lieber einen Rechtsgelehrten (Urheberrechtsverletzung?)
Jedenfalls wurde das den Sachverständigen von der technischen Leitung ausdrücklich verboten.
Zitat:
@nogel schrieb am 8. November 2024 um 22:42:22 Uhr:
Damals ging es um Auflastungen von VW-Bussen.
Die Frage bleibt dann dieselbe. In der technischen Prüfstelle weiß man dann, dass genau dieser VW Bus, mit dem der Kunde gerade da ist, alle technischen Voraussetzungen für eine Auflastung erfüllt. Mit welcher Begründung verweigert man ihm das dann?
Gewissheit wird der TE nur erlangen, wenn er die Frage bei einer Prüfstelle klärt, aber das schrieb ich bereits.
Zitat:
@Rockville schrieb am 08. Nov. 2024 um 22:47:53 Uhr:
Mit welcher Begründung verweigert man ihm das dann?
Wie gesagt, frag einen Rechtsgelehrten.
51 Sekunden !
man kann einen Beitrag auch editieren, wenn eine Ergänzung oder Änderung notwendig sind !
Ich dachte ich melde mich mal wieder: Ich war eben bei der Zulassungsstelle mit dem Gutachten und es hat alles funktioniert. Habe nachgefragt ob das so geht mit den Änderungen oder ob ich erst zum TÜV muss aber die nette Dame sagte mir dass der „Wisch“ ja schon vom TÜV ist - somit habe ich jetzt neue Papiere mit der gedrosselten Leistung!
Verstehe ich es richtig:
Du hast mit dem "Wisch" von Seite 1 geänderte Papiere bekommen?!?!?!?!
Da steht weder ein Datum drauf, noch ist es eine Einbaubestätigung, noch passt die FIN. Da hat die "freundliche Dame" mal einen richtigen Bock geschossen.
Oder hast Du vom Gutachter eine Bestätigung bekommen das die Drossel eingebaut ist? Das könnte ich nachvollziehen.
Zitat:
@Tm0909 schrieb am 12. November 2024 um 13:53:03 Uhr:
Ich dachte ich melde mich mal wieder: Ich war eben bei der Zulassungsstelle mit dem Gutachten und es hat alles funktioniert. Habe nachgefragt ob das so geht mit den Änderungen oder ob ich erst zum TÜV muss aber die nette Dame sagte mir dass der „Wisch“ ja schon vom TÜV ist - somit habe ich jetzt neue Papiere mit der gedrosselten Leistung!
Nur mit dem wisch wo die falsche Fin drauf steht, hat sie die TA durchgeführt?
Welche Zulassungsstelle war das denn?
Zitat:
@nogel schrieb am 8. November 2024 um 22:42:22 Uhr:
Übrigens gab es mal Eintragungen NUR mit Gutachten, ohne daß überhaupt ein Bauteil gekauft/geliefert/eingebaut wurde.Damals ging es um Auflastungen von VW-Bussen. Die SK-Handels AG hatte prüfen lassen (und ein Gutachten erstellen lassen), daß diese Fzge. OHNE Einbau anderer Federn aufgelastet werden können und weiterhin alle gesetzlichen Randbedingungen (Achslasten, Tragfähigkeit der Querlenker und Federn, Bremsanlage usw.) erfüllen.
Da mußte der Kunde für teuer Geld (!) das FIN-bezogene Gutachten kaufen und die Prüfer haben in riesigen Stückzahlen die Eintragungen gemacht. Aber eben immer nur ein Fzg. pro gekauftes Gutachten, obwohl immer derselbe Sachverhalt vorlag.
Öhm, gibts das nicht mehr?! Das geht doch noch immer bei div. Fahrzeugen?!