Motorrad Xenonlicht nachrüsten
Hallo,
ich habe ein Yamaha DT 80 LC2 53V Leichtkraftrad.
Ich möchte am Leichtkraftrad Xenon Licht nachrüsten.
Habe das hier gefunden: Nachrüstset Xenon
Der Händler hat mir folgendes mitgeteilt:
Zitat:
Unsere Xenon-Umrüst-Kits sind generell per Einzel-Abnahme eintragungsfähig.
Hat damit jemand schon Erfahrung bzw. hat jemand bei seinem Motorrad/Leichtkraftrad Xenon nachgerüstet?
Gibt das Probleme beim TÜV?
Brauche ich dann wirklich eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregelung?
Oder allgemein, hat jemand schon an seinem Motorrad Xenon Licht nachgerüstet, das vom TÜV abgenommen wurde?
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Vergiss es einfach.
Ja, Reinigungsanlage und "automatische" Leuchtweitenregulierung sind vorgeschrieben. Steht so in der STVZO. Manuelle mit Rädchen reicht beim Auto auch nicht.
Dein nächstes Problem ist, dass der Scheinwerfer für das Leuchtmittel zugelassen sein muss. Und das ist er garantiert nicht. Deswegen werden etwa Polo´s mit Audi Scheinwerfern umgebaut um das hinzubekommen.
Wenn du trotzdem Xenon verbaust, sitzt du in der Probezeit bei der Nachschulung. Im Anschluss zahlst du einen Arsch voll Kohle um den Gutachter und den Abschlepper zu zahlen. erloschene Betriebserlaubnis.
46 Antworten
Hallo,
ich habe noch eine Frage,
momentan ist in meiner DT 80 eine Art Halogen Birne verbaut (siehe Bilder im Anhang).
Was für eine Fassung ist das bzw. welcher Xenon Fassungstyp(H4, H7, H11,...) würde passen?
Vielen Dank im Voraus!
Denk nichtmal dran.
Du hast ne Uralt Bilux drin. Und Xenon ist und bleibt für dich ein Traum. Bei einer DT bekommst du nichtmal einen Xenontauglichen Scheinwerfer.
Zumal dein Führerschein dann ganz stark in gefahr ist!
Xenonlicht ist am Bike nicht zulässig, da man dafür eine Höhenverstellung benötigt. BMW hat zwar Xenonlicht verbaut, aber auch nur, weil die Leute vom KBA gepennt haben. Außerdem sind die Xenonscheinwerfer von BMW in Frankreich zugelassen.....der TÜVer hat mit den Achseln gezuckt, und meinte "...achso..." Eine User aus einem anderen Forum hatte sein Bike auch auf Xenon umgerüstet, und wurde kontorlliert....das Ergebnis: 3Pkt. und 90€
Ich würde es mir überlegen...es kann auch helfen, die Scheinwerferanlage umzurüsten......anderes Thema😉...
Hallo,
etwas illegalen möchte ich nicht machen. Da ist mir der Führerschein zu schade.
Ich habe mich beim TÜV und der Kreisverwaltung erkundigt, dort wurde mir gesagt, dass die Vorschriften, die für's Auto gelten, am Motorrad nicht unbedingt nötig sind.
Ich habe jetzt grade folgendes entdeckt: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Es setht ja dabei, dass "TÜV frei wegen E-Norm".
Kann das sein?
Ähnliche Themen
Hallo.
Ich würde mein Glück lieber nicht verwetten. Wenn es schon legal sein soll, würde ich dir empfehlen deine Bilux Scheinwerfer mit einem Halogen-Exemplar auszuwechseln, die es auch für die Bilux Sockel gibt. Erzeugt auch schon sichtbar mehr Licht und ist eben legal^^
Gruß Juliana^^
Ob für Auto oder Motorrad... Die STVZO macht da keine Unterschiede. Für Xenon ist ein geeigneter Scheinwerfer (der für Xenon zugelassen ist) notwendig, sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung.
Baust du deinen angeblich zugelassenen Scheinwerfer ein (zweifel an der richigkeit der Angaben), fehlen dir noch die beiden anderen Punkte. Und dann muss das ganze eingetragen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Juli092
Hallo,etwas illegalen möchte ich nicht machen. Da ist mir der Führerschein zu schade.
Ich habe mich beim TÜV und der Kreisverwaltung erkundigt, dort wurde mir gesagt, dass die Vorschriften, die für's Auto gelten, am Motorrad nicht unbedingt nötig sind.
Ich habe jetzt grade folgendes entdeckt: [url=" _fcksavedurl="]E:1123" target="_blank" rel="nofollow">http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...[/url]Es setht ja dabei, dass "TÜV frei wegen E-Norm".
Kann das sein?
Nur zu Deiner Info:
Bei eBay kannst Du jeden Mist kaufen oder ersteigern. Ob all diese Verkaufsversprechungen glaubhaft sind bezüglich der Zulässigkeit, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß.
Unabhängig von den Verkaufsversprechungen eines Verkäufers bleibt die ganze Sache schlicht illegal. Wenn sie dich erwischen sind es 3Pkt. und 90€ wegen erlöschen der Betriebserlaubnis. Wenn du den Rentner aus dem Nachbardorf blendest, und er in den Graben fährt....dann gute Nacht😉
Verkaufsversprechen machen das ganze Unterfangen noch nicht legal....die Leute wollen ja was verkaufen......daher kommt ja der Name "Verkäufer"😛
Also nicht zu sehr von den "Tatsachen der Verkäufer" blenden lassen, und lieber mal ein StVO bestellen, und blättern. Ein MTler sagte immer: "Ein Blick in die Gesetze erleichtert die Rechtsfindung ungemein"....damit hat er absolut Recht🙂
(!!) Eine E-Nummer heißt auch nicht immer "Verbauen ohne Einschränkungen" (!!)
Es gibt da verschiedene E-Nummern, und an manche sind eben weitere Umbauten verknüpft, damit die E-Nummer überhaupt eine Rolle spielt. So z.B.: bei deinem ebay Link. Die E-Nummer ist gut und schön, aber damit das ganze auch legal wird, brauchst du die Leuchtweitenregulierung, und die Reinigungsanlage. Nur mit den zwei Komponenten wird die Sache interessant.....ohne die zwei Komponenten ist die E-Nummer da, aber das ganze trotzdem nicht legal (!!)
Gruß
Es handelt sich aber um die StrassenverkehrsZulassungsordnung.
OK. Dann werde ich das erstmal vergessen, vielleicht besteht ja irgendwann die Möglichkeit.
Hier aber noch ein interessanter Artikel: http://www.motorradonline.de/.../154067
Hier schreibt ein TÜV Mitarbeiter folgendes:
Zitat:
Grundsätzliches zu Gasentladungslampen steht in der StVZO unter §50, Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht. Abs.10: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die
mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. Zu 1.: entfällt bei Motorrädern, da in Absatz 8 nur von mehr-
spurigen Fahrzeugen die Rede ist. Zu 2.: erforderlich, aber schwer ausführbar.
Zu 3.: erforderlich und leicht zu lösen.
servus
also ich bin mit xenon über den tüv gekommen, fahre eine 250er ninja Bj. 2008
Na dann hat dein Prüfer echt gepennt!
...und wenn dich die Rennleitung mit deinem auffälligen Licht aus dem Rennen nimmt, kannst dich dich auf deinen Prüfer berufen bist du schwarz wirst - fällig bist du dann sowieso!
Man muss aber schon ein kleines Ego haben, um einen 5 Jahre alten Treat für "sein" Ergebnis wiederzubeleben.
Zitat:
@sidanx schrieb am 18. März 2015 um 19:50:06 Uhr:
servus
also ich bin mit xenon über den tüv gekommen, fahre eine 250er ninja Bj. 2008
Und ?? ist jetzt wenigstens das Licht, die Strassenausleuchtung wesentlich besser als vorher ??
Oder nur so lala ??
kbw 😉
Zitat:
@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 18. März 2015 um 20:13:06 Uhr:
Und ?? ist jetzt wenigstens das Licht, die Strassenausleuchtung wesentlich besser als vorher ??Zitat:
@sidanx schrieb am 18. März 2015 um 19:50:06 Uhr:
servus
also ich bin mit xenon über den tüv gekommen, fahre eine 250er ninja Bj. 2008Oder nur so lala ??
kbw 😉
Ich frage deshalb, weil ich woanders DAS gelesen habe:
Zitat:
Hallo,
also ich habe mir heute Xenon Birnen eingebaut mit 9500 K 12V 35W.
Ich bin leider sehr enttäuscht darüber das ich nicht den selben Lichtkegel habe wie vorher mit den Originalen Birnen.
Der Originale Lichtkegel ging erst wie ein V vom Roller weg und am ende nicht spitz zu sondern wie eine Linie. Schwer zu erklären -.- ....................
kbw 😉