Motorrad TÜV abgelaufen - abmelden?

Hey!

Ich bin in ner recht blöden Lage, eigentlich hätte ich meinen TÜV bereits im August verlängern lassen müssen. Wegen diversen Gesundheitsproblemen und Krankenhausbesuchen bin ich bis heute leider nicht dazu gekommen (bin dieses Jahr auch praktisch nur einmal gefahren....). Bitte keine Kommentare von wegen "Einen Nachmittag hättest du bestimmt Zeit gehabt" oder "Frag halt jemand anderen.".

Nun ists leider so, dass die Versicherung sowie die Saison auch nur bis Ende Oktober geht. Bei meinen näheren TÜV-Stellen wird heute und morgen leider nichts mehr gemacht.

Nun wüsste ich gerne, was das "sinnvollste" ist:

- Motorrad abmelden, in die Garage stellen und nächstes Jahr im Frühjahr TÜV und Anmeldung neu machen?
- Was ist mit der Versicherung? Einfach weiterlaufen lassen? oder muss ich die über die Abmeldung informieren?

Viele Grüße,

Rianest

Beste Antwort im Thema

Das jetzt gerade nicht; Dein Fachkenntnis wird hier dringend benötigt. Du mußt nur lernen, den Hobby-Juristen aus dem Weg zu gehen, die mit wenig Ahnung meinen, sie müßten den letzten denkbaren Fall aus irgend einer von Sheldon Coopers Paralleluniversen auch noch hier breittreten. Es sind ja immer die gleichen Palaver-Indianer, die einen derartigen Müll schreiben. Du mußt ja nicht über jedes Stöckchen springen, das die Dir hinhalten. Aber ohne Dein Fachwissen wäre hier so mancher schon aufgelaufen.

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Zitat:

@moppedsammler schrieb am 30. Oktober 2017 um 20:28:27 Uhr:


Man müsste die FZV studieren. Da steht das. Ich bin dazu jetzt aber zu faul.

Falls dich die Arbeitswut packt, such in der StVZO hebst Anlagen usw.

Bin kein Jurist, aber ich kenn das. Deshalb mein Tipp:

Schau bei Gelegenheit bei deinem TÜV-Menschen persönlich vorbei, und frag ihn. Das sind nämlich Menschen, die oft genug selber nicht 100%ig paragraphensattelfest, und, wie gesagt, Menschen sind.
Wenn der ne Lösung hat, dann merk dir dem sein Gesicht und seinen Namen, und geh dann zu deiner Versicherung (wenn es denn nicht eine Online-Versicherung ist), da sitzt auch ein Mensch, der hat auch nicht alle Paragraphen im Kopf, aber mindestes ein Auge, das er zudrücken kann, und ne Tastatur, wo er das gschwind eingeben kann.
Und wenn der sein OK getippt hat, gehst wieder zum TÜV-Menschen (und zwar zu dem, von dem Du Dir das Gesicht und den Namen gemerkt hast).

Hatte letztens nen ähnlichen Fall, wenn auch nicht mit Motorrad.
A bisserl was geht immer.

Auch wenn das die oberbayerische Variante ist, so leben wir doch in einer gemeinsamen deutschen Kultur, die bisweilen so unlocker und paragraphenhörig gar nicht ist.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Oktober 2017 um 17:47:39 Uhr:



Zitat:

@Softail-88 schrieb am 30. Oktober 2017 um 17:34:39 Uhr:


Bei Saison-Kennzeichen gilt bei Überziehung des TüVs die abgemeldete Zeit NICHT als überzogen. Die werden also, wenn er im Frühjahr gleich geht, keine "Strafgebühr" verlangen. Also, alles ganz isi.

August fällig und Saison bis Oktober? HU im Frühjahr und schon gibt es die Strafgebühr, sind doch mehr als zwei Monate nach Fälligkeit.

Ups - den August hab ich irgendwie überlesen. Aber egal - dann ists ja eh wurscht. Teurer wirds m.W. nicht mehr.

Zitat:

@Martin Gunslinger schrieb am 30. Oktober 2017 um 22:42:03 Uhr:


Bin kein Jurist, aber ich kenn das. Deshalb mein Tipp:

Schau bei Gelegenheit bei deinem TÜV-Menschen persönlich vorbei, und frag ihn. Das sind nämlich Menschen, die oft genug selber nicht 100%ig paragraphensattelfest, und, wie gesagt, Menschen sind.
Wenn der ne Lösung hat, dann merk dir dem sein Gesicht und seinen Namen, und geh dann zu deiner Versicherung (wenn es denn nicht eine Online-Versicherung ist), da sitzt auch ein Mensch, der hat auch nicht alle Paragraphen im Kopf, aber mindestes ein Auge, das er zudrücken kann, und ne Tastatur, wo er das gschwind eingeben kann.
Und wenn der sein OK getippt hat, gehst wieder zum TÜV-Menschen (und zwar zu dem, von dem Du Dir das Gesicht und den Namen gemerkt hast).

Hatte letztens nen ähnlichen Fall, wenn auch nicht mit Motorrad.
A bisserl was geht immer.

Auch wenn das die oberbayerische Variante ist, so leben wir doch in einer gemeinsamen deutschen Kultur, die bisweilen so unlocker und paragraphenhörig gar nicht ist.

Wer das so löst, der zieht sich vermutlich auch die Hose mit der Zange an.

Wo ist denn bloß der Kopfschüttelsmiley?

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Ich bin mir sicher, sich ausserhalb von Deutschland niemand solche Gedanken macht 😁

Was hat denn die Versicherung damit zu tun? Die ist bezahlt und das Fahrzeug ist zugelassen. Mehr interessiert die nicht.

Zitat:

@Martin Gunslinger schrieb am 30. Oktober 2017 um 22:42:03 Uhr:


Bin kein Jurist, aber ich kenn das. Deshalb mein Tipp:

Schau bei Gelegenheit bei deinem TÜV-Menschen persönlich vorbei, und frag ihn. Das sind nämlich Menschen, die oft genug selber nicht 100%ig paragraphensattelfest, und, wie gesagt, Menschen sind.
Wenn der ne Lösung hat, dann merk dir dem sein Gesicht und seinen Namen, und geh dann zu deiner Versicherung (wenn es denn nicht eine Online-Versicherung ist), da sitzt auch ein Mensch, der hat auch nicht alle Paragraphen im Kopf, aber mindestes ein Auge, das er zudrücken kann, und ne Tastatur, wo er das gschwind eingeben kann.
Und wenn der sein OK getippt hat, gehst wieder zum TÜV-Menschen (und zwar zu dem, von dem Du Dir das Gesicht und den Namen gemerkt hast).

Hatte letztens nen ähnlichen Fall, wenn auch nicht mit Motorrad.
A bisserl was geht immer.

Auch wenn das die oberbayerische Variante ist, so leben wir doch in einer gemeinsamen deutschen Kultur, die bisweilen so unlocker und paragraphenhörig gar nicht ist.

Lol, gehts noch komplizierter? So ein unpassender Vorschlag. Sorry.

Mein Beispiel:
Mein Krad muss im Jan 18 zum Tüv. Ist das ganze Jahr versichert. Frage an den Tüvler, was ist wenn ich komme wenn es wärmer wird? Kein Problem, ab dem Monat gibt es dann Tüv, incl. der 20% die oben mal standen.

Fertig.

ps.: Frage, warum lässt man ein Mopped im Jan. zu? Hängt mit dem kleinen Kennzeichen zusammen, hier in München gab es die 2016 nur bis Mitte Januar.

Gruß

Zitat:

@der_kasper schrieb am 30. Oktober 2017 um 14:38:13 Uhr:


Die Prüfstelle meldet nichts, aber die Zulassungsstelle schwärzt dich an. Wenn er also abmeldet kann es sein, das dann noch ein Bußgeldbescheid komnt.
Besser angemeldet lassen und bald zur HU.

Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber schon bis hier überlge ich ob das hier wieder mal ein Fake News Spaß-Fred sein soll?!?!?

Ich frage mich nämlich eines: Woher bekommen die bösen Zulassungsstellenpetzer ihr Wissen? Die Zulassungsstelle erfährt pro zugelassenem Fahrzeug nur einmal etwas über die nächste HU: Bei der Zulassung. Dananch nie mehr - oder fahrt Ihr nach jeder erfolgreichen HU stolz zur Zulassungsstelle und gebt mit dem Wisch von TÜV, DEKRA oder wem auch immer an? Nicht wirklich, oder?

Man muss sich das mal so richtig zu Ende denken: Man lässt brav sein Motorrad zu und bringt es pünktlich zur HU, fährt aber nicht extra zur Zulassungsstelle, um damit anzugeben... Die Zulassungsstelle schwärzt einen dafür an und man bekommt einen Bußgeldbescheid. Da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren...

*kopfschüttelsmilie*

Gruß Michael

Der Voreigentümer meiner BMW (Werksangehöriger) "durfte" die GT wohl auch im Dezember noch zulassen. So bin ich zur ersten HU im Februar gefahren. Hat auch Vorteile. Die erforderliche Prüfungsfahrt fiel ziemlich kurz aus. Der Prüfer hatte weder anständige Kleidung, noch seinen Helm dabei.

Wieviel geistige Tiefflieger es gibt ist schon erstaunlich......

Ich hab meine neu auch im Januar aus dem Laden geholt. Ich hatte aber auch nie vor, ein Saisonkennzeichen zu haben. Eine Frage des Rabattes.

Saisonkennzeichen? Gibt kein schlechtes Wetter, nur schlechte Kleidung.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Oktober 2017 um 17:05:30 Uhr:


Saisonkennzeichen? Gibt kein schlechtes Wetter, nur schlechte Kleidung.

Richtig. Ich meldete im Juni 1968 mein 1. Motorrad an und hatte seitdem
durchgehend immer 1 Motorrad am Start.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Oktober 2017 um 14:16:20 Uhr:


So bin ich zur ersten HU im Februar gefahren. Hat auch Vorteile. Die erforderliche Prüfungsfahrt fiel ziemlich kurz aus. Der Prüfer hatte weder anständige Kleidung, noch seinen Helm dabei.

hehehe. der is gut

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Oktober 2017 um 22:04:32 Uhr:



Zitat:

@moppedsammler schrieb am 30. Oktober 2017 um 20:28:27 Uhr:


Man müsste die FZV studieren. Da steht das. Ich bin dazu jetzt aber zu faul.

Falls dich die Arbeitswut packt, such in der StVZO hebst Anlagen usw.

Gesetze und Verordnungen sind mein Steckenpferd, das weißt Du ja, Peter. Von Spekulationen oder "Glauben" halte ich da wenig. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.

29 StVZO sagt dazu nichts. Das wußte ich schon. In der FZV sucht man das auch vergebens.

Ich habe mal nachgeschaut, denn der TE will ja eine verbindliche Auskunft und kein Rätselraten.

Es bleibt bei meiner Aussage: Es passiert gar nichts. Er muss überhaupt nichts machen, außer das Motorrad in dem Monat, an dem es wieder zugelassen ist zu einer ganz normalen HU vorführen. Weder hat er etwas zu befürchten, noch wird etwas zurückdatiert, auch ein erhöhter Prüfungsaufwand darf nicht berechnet werden, da die Frist im Oktober, als die Zulassung auslief nicht "mehr als 2 Monate" überschritten war. Er muss nichts abmelden und die Versicherung geht das gleich gar nichts an.
Begründung:

Die FZV regelt die Fahrten zur HU mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Das habe ich falsch zugeordnet. Fündig wird man in der Anlage VIII, Ziff 2.6 zur StVZO:

Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.

Die lässt ein wenig Interpretationsspielraum, denn hier geht es im Text um Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, deren HU im "Ruhe" - Zeitfenster, so nenne ich es der Einfachheit halber mal, fällig gewesen wäre. Gesetzt den Fall, ich hätte jetzt eine Zulassung von 05-10 und müsste im November zur HU, muss ich das erst im Monat der Wiederzulassung, also im Mai des Folgejahres. So konnte man schon vorher -in dem Fall 5- Monate ohne die ehemalige Rückdatierung überbrücken. Dasselbe gilt auch für den "erhöhten Untersuchungsaufwand", der eine Farce ist, und den z.B. "mein" Prüfer auch nicht berechnet, weil er klar sagt, dass der Aufwand genau derselbe ist.

Nach meiner Interpretation -und so handhabt der TÜV Süd das auch- gilt das aber auch sinngemäß für Fahrzeuge wie im vorliegenden Fall, deren HU im Zeitraum der Zulassung fällig gewesen wäre. Im Oktober ist die Zulassung abgelaufen. Da war die HU um 2 Monate überschritten

Jetzt muss man weiter blättern und findet in der Anlage VIIIa die Ziffer 2.2.

Das ist der Freibrief für Gebührenerhöhung, aber:

der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,

Damit ist die Frage klar und rechtssicher beantwortet.

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