Motorrad stand ohne TÜV auf der Straße! Jetzt Schreiben von der Behörde!
Hallo,
ich bin vor einem Monat umgezogen und da Musste ich das Motorrad ein paar Tage auf die Straße stellen da es nicht angesprungen ist. TÜV war schon letztes Jahr abgelaufen (also über acht Monate). Nun scheint mich irgend ein Nachbar der Polizei gemeldet zu haben. Da das Motorrad auf meine Mutter zugelassen ist bekam die jetzt einen Brief von der Behörde. Die wollen wissen wer gefahren ist. Da wir sowas mit Geschwindigkeitsüberschreitung schon mal hatten und das mit einer Fahrtenbuchauflage geendet hat wollte ich wissen wie ich mich am besten verhalte. Im Moment steht das Motorrad wieder in der Garage an der neuen Adresse. Ich muss da noch was reparieren und dann will ich aber dieses Jahr noch TÜV machen.
Im Normalfall würde ich ja die ganze Sache einfach aussitzen und hoffen dass die Behörden nichts weiter machen. Nur hier im Kreis Esslingen scheint man so knapp bei Kasse zu sein das man jedem Scheiß nachgeht und dann einem direkt die maximalen Gebühren aufdrückt. Ich habe echt keine Lust auf eine weitere Fahrtenbuchauflage. 😠
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Haasinger schrieb am 27. Juli 2019 um 21:19:02 Uhr:
Sicherheitsmängel beim Auto sind Tolerierbar .....
Was für ein hohler Satz.
140 Antworten
Wenn man den Angaben des TE glauben will, gibt es eine Pflicht zur Fahrtenbuchführung.
Da wird entweder drin stehen, wie und von wem das Motorrad dahin gebracht wurde oder die Halterin bekommt ein Problem.Und wenn Sohnemann aus Punktegründen keinen mehr bekommen darf, muss die Mutter jemand anderes benennen. Gibt es niemanden, nähern wir uns so langsam der Frage, wie Mutter das Mopped dahin bekommen hat, wo es stand.
Wobei, vielleicht hat Mutter ja einen Moppedführerschein. Man weiß es nicht.
Zitat:
100 Euro beträgt das Bußgeld, wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wurde oder nicht der verlangten Form entsprach. Auch eine verspätete Abgabe bei der zuständigen Behörde wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet.
Nicht nur ein Bußgeld, sondern eine Verlängerung der Fahrtenbuchauflage auf bis zu zwei Jahre droht, wenn es innerhalb der Dauer der Fahrtenbuchauflage zu einem weiteren Verkehrsvergehen kommt. Jeder weitere Verstoß kostet außerdem zusätzlich 50 Euro.
Ordnungsgemäß geführt wird ein Fahrtenbuch, wenn es für jede Fahrt folgende Angaben enthält:
Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
Amtliches Kennzeichen vom Fahrzeug
Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns
Datum und Uhrzeit mit Unterschrift nach Beendigung der Fahrt
Folgen hat es außerdem, wenn der Fahrzeughalter das Fahrtenbuch nicht der zuständigen Behörde vorlegt oder es versäumt dieses bis zu sechs Monate nach Ablauf der Fahrtenbuchauflage aufzubewahren.
Zitat:
@der_kasper schrieb am 28. Juli 2019 um 17:21:43 Uhr:
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 28. Juli 2019 um 13:17:52 Uhr:
Man muss allerdings auch glaubhaft darlegen können, dass das Motorrad nur geschoben wurde. Dazu fehlt es aber hier an Informationen.
Nö. Erstmal muss man mir glaubhaft nachweisen das ich gefahren bin. 😉 Unschuldsvermutung...
Genau. Und weil sich die Beamten so furchtbar gerne verarschen lassen hast Du damit Fahrtenbücher für alle Deine Fahrzeuge und alle Deine Fahrten gewonnen. Das können die. Trotz Unschulds-Vermutung.
Ich würde lieber die 60 € bezahlen.
Es weiß doch keiner, ob die vom TE benannte Fahrtenbuchauflage überhaupt noch aktuell ist. Und selbst wenn: wenn der letzte Eintrag vom Juli 2018 mit aktuellem Kilometerstand ist, wo liegt dann der Verstoß gegen die Auflage?
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 28. Juli 2019 um 17:54:02 Uhr:
Zitat:
@der_kasper schrieb am 28. Juli 2019 um 17:21:43 Uhr:
Nö. Erstmal muss man mir glaubhaft nachweisen das ich gefahren bin. 😉 Unschuldsvermutung...Genau. Und weil sich die Beamten so furchtbar gerne verarschen lassen hast Du damit Fahrtenbücher für alle Deine Fahrzeuge und alle Deine Fahrten gewonnen. Das können die. Trotz Unschulds-Vermutung.
Ich würde lieber die 60 € bezahlen.
Wenn die Mutter schreibt, sie habe das Mopped mit dem Anhänger dahin transportiert, was sollen "die Beamten" dann machen? Da würde eine Fahrtenbuchauflage einer gerichtlichen Überprüfung wohl eher nicht standhalten.
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Egal was wir dem TE glauben wollen, wir wissen zu wenig.
Daher wird es hier über eine Glaubensfrage kaum hinaus kommen.
Wegen fehlendem TÜV bekommt keiner ein Fahrtenbuch. Es sei denn, die Geschichte ist etwas umfangreicher als im Eröffnungspost geschildert und die Vorgeschichte ist nicht nur ein Einzeiler.
Na ihr Tratschtanten, nix besseres zu tun als wild rumzuspekulieren?😉🙂
Das einzige was mir nicht klar war das HU auch beim ruhenden Verkehr relevant ist.
Ich dachte nur das man dann da dann aber einer Frist nicht mehr am Verkehr teilnehmen darf.
Ich kann doch auch 6 Monate überziehen bevor das überhaupt eine OWI mit Geld wird. Und das wenn ich damit auf der Straße fahre.
Oder hat sich da wieder was geändert?
Ich überziehe bei meinen FZGen laufend die HU bis zu knapp 6 Monate.
Wenn das Fahrzeug die HU nicht besteht, weil es inkontinent ist, ist es auch stehend ein relevanter Fehler. Die Gründe für den überzogenen HU-Termin muss der Anzeigende aber nicht ermitteln. Es gilt schwarz/weiß - HU-Termin überzogen oder nicht. Ob da wer gefahren ist, seht gar nicht zur Debatte.
Ok hat sich geändert aber immer noch Pillepalle https://www.autobild.de/artikel/hu-tuev-ueberzogen-8635849.html
Ab 8 Monaten wird es unangenehmer.
Und der Mehrpreis bei der HU ist auch nicht so wild.
Finde da aber im Moment nix konkretes. Ich meine sind so 10-15€. Wer es besser weiß, raus damit.
Zitat:
@Sharan16 schrieb am 29. Juli 2019 um 13:09:51 Uhr:
Wer fährt denn mit öltriefendem Motor zur HU? Dann wischt man vorher mal mitm Lappen drüber
Das ist bei uns "Service" - nach Abgastest und Fahrversuch.
Nur: Der Lappen sollte danach noch sauber sein.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 29. Juli 2019 um 11:16:42 Uhr:
Das einzige was mir nicht klar war das HU auch beim ruhenden Verkehr relevant ist.
Natürlich. Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, kann man es jederzeit in Betrieb nehmen. Deshalb muss es lt. § 29 StVZO regelmäßig überprüft werden:
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Ganz einfach.
Was mir nicht klar ist, weshalb die Bußgeldstelle nach dem Fahrer fragt, wenn das Fahrzeug im ruhenden Verkehr festgestellt wurde. Das ist Blödsinn. Fahrtenbuchauflagen gibts auch nur, wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann und es um OWi beim Fahren geht.
In dem Fall muss die Halterin des Motorrades das Bußgeld bezahlen. Sonst niemand.
Das ergibt sich übrigens aus §69a, Abs. 2 Ziff. 14 StVZO i.V. mit der Verpflichtung aus der Anlage VIII, Ziff. 2.1. und 2.1.1., zur StVZO, nach der Krafträder alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung müssen.
Die Halterin bekommt einen Anhörbogen, auf dem sie, oder der Verantwortliche sich zu dem Vorwurf äußern kann. Das ist ein Standardvordruck, den man einfach auch richtig lesen und verstehen muss, da scheint mir ein Problem beim TE zu liegen.
Indem man z.B. angibt, dass das Fahrzeug seit 8 Monaten nicht mehr bewegt wurde und aufgrund eines technischen Defekts nicht zur HU vorgeführt werden konnte. Da hat man keine schlechte Chance auf Einstellung des Verfahrens. Wenn man es "aussitzt", also die Frist zur Einlassung verstreichen lässt, hat man sie verwirkt. Dann kommt der Bescheid zu 100%. Zudem muss man mit Zwangsstilllegungsmaßnahmen rechnen.
Ich habe schon Motorräder geholt, da war die Anmeldefrist zur HU seit 20 Jahren abgelaufen (s. Bildanhang, Aufnahme aus 2017). Aber das Teil war noch zugelassen. Da schraube ich beim Anhängertransport das Kennzeichen ab. Aktuell habe ich eine BMW R100RT zu überarbeiten, die ebenfalls noch zugelassen ist. Anmeldefrist zur letzten HU war 2008.
Der Mehrpreis für "erhöhten Untersuchungsaufwand" ist ein verstecktes Druckmittel und völlig gaga.
War/ist die Karre zugelassen, wird er verlangt, war der Bock stillgelegt, nicht. Was für ein Blödsinn.
TÜV, Dekra, GTÜ, GTS usw. verstehen sich mehr und mehr als Serviceunternehmen und stehen in Konkurrenz. Sogar der TÜV Nord mischt jetzt bei uns mit, der kommt immer Montags zur Dorfwerkstatt. Der hält diesen Mehrpreis auch für Schwachsinn, jedenfalls bei meinen Motorrädern, denn ich bin regelmäßig bei denen. Dem ist das völlig wumpe, wie lange die HU schon fällig war. Seitdem verlangen die anderen auch keinen mehr.
Ach geht das dann nach freier Gebührenordnung? Dann muss ich da nächst mal nachfragen. Ist ja dann VHS😉
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 30. Juli 2019 um 19:02:07 Uhr:
Ach geht das dann nach freier Gebührenordnung? Dann muss ich da nächst mal nachfragen. Ist ja dann VHS😉
Nein. So läuft das nicht. Alles gesetzlich und in Verordnungen und Anlagen geregelt.
Nachfolgender Text ist lang und anstrengend. Nur für Leute geeignet, die das auch interessiert.
Ich versuche es mal zu erklären: 1999 führte der Gesetzgeber die "Rückdatierung", korrekt "Fälligkeitsdatierung" ein. Dazu hieß es in §29 StVZO:
"Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen."
Man wollte damit verhindern, dass Fahrzeughalter durch Hinauszögern des Termins die Zahl der HU verringern können. 2012 hat man festgestellt, dass dies "jeder technischen Begründung entbehrt" und das wieder abgeschafft.
Es erfolgte eine Neuregelung des §29 StVZO sowie der Anlagen VIII und VIIIa.
In Anlage VIIIa (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung)
findet man unter der Ziffer 2 das "pflichtgemäße Ermessen" des aaSoP, konkret heißt es in Ziff 2.2.:
jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1
2.2
der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,
Es liegt also im Ermessen des Prüfers, ob er kostenpflichtige Ergänzungsuntersuchungen durchführt, bei einem PKW oder LKW sind da deutlich mehr Szenarien denkbar, als bei einem Motorrad, wenn es in dem Zustand ist, in dem sich meine befinden, wenn ich sie vorführe. Topzustand.
Du kannst in der Praxis ohne Gefahr von Zusatzkosten bei der HU den Termin um 2 Monate überziehen. Dazu muss man aber sagen, dass eine Überschreitung von mehr als einem Monat bereits bußgeldbewehrt ist. Also im zweiten Monat nicht von der Rennleitung erwischen lassen (wobei es denen wohl auch zu blöd ist, wegen 10 Euro ein Ticket zu schreiben)
Ich muss mit meiner K1100LT eigentlich diesen Monat zur HU. Ich werde die am Montag, dem 2. September vorführen und das Motorrad zu diesem Zweck am Samstag, dem 30.8. bei der Werkstatt abstellen. Montags kommt immer der TÜV Nord, der kennt mich, ich bin mehrmals im Jahr mit Motorrädern bei bei HU.