Motorrad stand ohne TÜV auf der Straße! Jetzt Schreiben von der Behörde!
Hallo,
ich bin vor einem Monat umgezogen und da Musste ich das Motorrad ein paar Tage auf die Straße stellen da es nicht angesprungen ist. TÜV war schon letztes Jahr abgelaufen (also über acht Monate). Nun scheint mich irgend ein Nachbar der Polizei gemeldet zu haben. Da das Motorrad auf meine Mutter zugelassen ist bekam die jetzt einen Brief von der Behörde. Die wollen wissen wer gefahren ist. Da wir sowas mit Geschwindigkeitsüberschreitung schon mal hatten und das mit einer Fahrtenbuchauflage geendet hat wollte ich wissen wie ich mich am besten verhalte. Im Moment steht das Motorrad wieder in der Garage an der neuen Adresse. Ich muss da noch was reparieren und dann will ich aber dieses Jahr noch TÜV machen.
Im Normalfall würde ich ja die ganze Sache einfach aussitzen und hoffen dass die Behörden nichts weiter machen. Nur hier im Kreis Esslingen scheint man so knapp bei Kasse zu sein das man jedem Scheiß nachgeht und dann einem direkt die maximalen Gebühren aufdrückt. Ich habe echt keine Lust auf eine weitere Fahrtenbuchauflage. 😠
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Haasinger schrieb am 27. Juli 2019 um 21:19:02 Uhr:
Sicherheitsmängel beim Auto sind Tolerierbar .....
Was für ein hohler Satz.
140 Antworten
Zitat:
@pfistikas schrieb am 27. Juli 2019 um 19:47:16 Uhr:
Der Fahrzeughalter ist in der Pflicht und muss das Fahrzeug gemäß den Vorgaben zur HU vorführen. Warum die Bußgeldbehörde nach einem Fahrer fragt, ist nicht nachvollziehbar. Es ist auch völlig egal, wo das Fahrzeug abgestellt war. Auch wenn das Moped 10 Jahre lang im Kohlenkehler stand, musste es immer eine gültige Plakette haben! Bei langer Standzeit schützt nur eine Stilllegung vor dem Bußgeld.
die Aussage ist quatsch. TÜV ist nur relevant, wenn das Fahrzeug öffentlichen Gelände kreuzt, selbst dann ist besteht die Möglichkeit das Fahrzeug zum TÜV-Termin zu fahren. Schwerwiegender ist es ein nicht angemeldetes Fahrzeug ohne Versicherung auf öffentlichen Grund zu stellen.
Zitat:
@Italo001 schrieb am 30. August 2019 um 12:47:14 Uhr:
Zitat:
@pfistikas schrieb am 27. Juli 2019 um 19:47:16 Uhr:
Der Fahrzeughalter ist in der Pflicht und muss das Fahrzeug gemäß den Vorgaben zur HU vorführen. Warum die Bußgeldbehörde nach einem Fahrer fragt, ist nicht nachvollziehbar. Es ist auch völlig egal, wo das Fahrzeug abgestellt war. Auch wenn das Moped 10 Jahre lang im Kohlenkehler stand, musste es immer eine gültige Plakette haben! Bei langer Standzeit schützt nur eine Stilllegung vor dem Bußgeld.die Aussage ist quatsch. TÜV ist nur relevant, wenn das Fahrzeug öffentlichen Gelände kreuzt, selbst dann ist besteht die Möglichkeit das Fahrzeug zum TÜV-Termin zu fahren. Schwerwiegender ist es ein nicht angemeldetes Fahrzeug ohne Versicherung auf öffentlichen Grund zu stellen.
Deine Aussage ist Quatsch.
Er soll erst mal die letzten zehn Seiten lesen....
Aber wir wollten ihn sacken lassen.
Ähnliche Themen
Gib ihm Zeit. 😉
In einem Punkt hat er aber recht: "selbst dann ist besteht die Möglichkeit das Fahrzeug zum TÜV-Termin zu fahren". Stimmt. Und wenn man angehalten wird kostet es extra. 😉
Grüße, Martin