Motorrad stand ohne TÜV auf der Straße! Jetzt Schreiben von der Behörde!
Hallo,
ich bin vor einem Monat umgezogen und da Musste ich das Motorrad ein paar Tage auf die Straße stellen da es nicht angesprungen ist. TÜV war schon letztes Jahr abgelaufen (also über acht Monate). Nun scheint mich irgend ein Nachbar der Polizei gemeldet zu haben. Da das Motorrad auf meine Mutter zugelassen ist bekam die jetzt einen Brief von der Behörde. Die wollen wissen wer gefahren ist. Da wir sowas mit Geschwindigkeitsüberschreitung schon mal hatten und das mit einer Fahrtenbuchauflage geendet hat wollte ich wissen wie ich mich am besten verhalte. Im Moment steht das Motorrad wieder in der Garage an der neuen Adresse. Ich muss da noch was reparieren und dann will ich aber dieses Jahr noch TÜV machen.
Im Normalfall würde ich ja die ganze Sache einfach aussitzen und hoffen dass die Behörden nichts weiter machen. Nur hier im Kreis Esslingen scheint man so knapp bei Kasse zu sein das man jedem Scheiß nachgeht und dann einem direkt die maximalen Gebühren aufdrückt. Ich habe echt keine Lust auf eine weitere Fahrtenbuchauflage. 😠
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Haasinger schrieb am 27. Juli 2019 um 21:19:02 Uhr:
Sicherheitsmängel beim Auto sind Tolerierbar .....
Was für ein hohler Satz.
140 Antworten
60 € und 1 Punkt .
Davon geht die Welt nicht unter .
Anhörungsbogen ausfüllen und wenn was kommt zahlen und fertig.
Kiste TÜVen und gut.
Wozu hier so ein Theater um die Sache gemacht wird verstehe ich für meinen Teil nicht im Ansatz.
Auch wenn der TE seit seiner Story nicht mehr aufgetaucht ist.....
Da wir einen ähnlichen Fall vor nicht all zu langer Zeit selbst hatten eine Warnung:
AUF GAR KEINEN FALL JETZT ABMELDEN!!!!!!
Meldest du ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV ab und die Ordner Schubsse hinterm Thresen fällt das auf dann kommt die Frage:
Abmelden oder verschrotten?
Wenn du dann Wahrheitsgemäß mit "Abmelden" antwortest bekommst du ebenfalls Post mit der gleichen Anschuldigung wie jetzt.
Dabei ist es uninteressant ob die Kiste zum Zeitpunkt des Abmeldens in der Garage, auf einem Privatgelände, in Teilen zerlegt oder in Fort Knox stand.
Du meldest ein Fahrzeug ab ohne TÜV mit dem du ja jederzeit hättest tun können sollen nicht dürfen hätteskönnen.
Das Bußgeld entspricht dann dem aktuellen Satz, als wenn sie dich beim fahren erwischt hätten.
Zitat:
@ME1200 schrieb am 27. Juli 2019 um 21:23:38 Uhr:
Zitat:
@Haasinger schrieb am 27. Juli 2019 um 21:19:02 Uhr:
Sicherheitsmängel beim Auto sind Tolerierbar .....Was für ein hohler Satz.
Weshalb kommen die meisten Autos denn nicht durch? Rost, angerissene Manschetten, teilweise Beleuchtung und Scheibenwischer und ähnlicher Kleinkram.
Beim Motorrad kann man sich so etwas einfach nicht leisten. Ein alter Reifen, eine defekte Bremse, die meisten TÜV relevanten Probleme sind bei moderater Kurvenfahrt absolut tödlich. Das ist beim Auto absolut nicht so.
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Vielleicht nicht für den Fahrer in dem Auto.
Aber für diejenigen welche der Karton mitnimmt wenn was sicherheitsrelevantes versagt schon.
Mal drüber nachgedacht?
Natürlich nicht.
Zitat:
Ein alter Reifen, eine defekte Bremse, die meisten TÜV relevanten Probleme sind bei moderater Kurvenfahrt absolut tödlich.
Stimmt nicht, ich lebe noch 😁
Und das bei täglicher Fahrt mit 20 Jahre alten Reifen.
Einmal das und zum anderen ist moderat = gemäßigt was nunmal auch nicht wirklich zusammenpasst.
Da hätte der Herr Haasinger dann zumindest " rasant " oder etwas adäquates wählen sollen.
Wenn der Halter keinen Motorradführerschein hat, ist die Frage nach dem Fahrer nicht ganz unwichtig. Es wurde im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Völlig egal, wie es dahin gekommen ist. Es muss jemand mit Führeeschein bewegt haben, sonst hat Deine Mutter, wenn es doof läuft, ein Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein.
Und da Ihr schon eine Fahrtenbuchauflage habt, gibt’s alternativ auch ein Verfahren wegen mangelhaften Fahrtenbuch.
Hast Du Dir mal die Bußgelder dafür angeguckt?
Der Rat mit dem Anwalt ist kein schlechter. Da kann man in der Lage ne Menge teurer Fehler machen.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was der Quatsch soll. Der TE hat einen Bock geschossen, und jetzt bezahlt er die Zeche. Wieso wird da ewig drüber diskutiert? Fahrtenbuch gibt es nur, wenn er einen auf Schlau macht und "nicht weiß", wer den Hobel gefahren ist. Dann gibts Ärger, weil die Rennleitung sich auch nicht gerne verarschen läßt. Zu Recht. Worüber beschwert er sich?
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 28. Juli 2019 um 11:53:23 Uhr:
Wenn der Halter keinen Motorradführerschein hat, ist die Frage nach dem Fahrer nicht ganz unwichtig. Es wurde im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Völlig egal, wie es dahin gekommen ist. Es muss jemand mit Führeeschein bewegt haben,
Das ist doch Quatsch. Zum Schieben eines Motorrades brauche ich keine Fahrerlaubnis. Und tatsächlich kann man Motorräder sowohl schieben als auch mit Anhänger/Transporter befördern. Und dazu braucht es keinen Moppedschein.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist hier völlig abwegig.
Man muss allerdings auch glaubhaft darlegen können, dass das Motorrad nur geschoben wurde. Dazu fehlt es aber hier an Informationen.
Wie immer wird hier über etwas diskutiert, worüber wir nur sehr lückenhaft Informationen haben und der TE hat sich schon längst ausgeklinkt.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 28. Juli 2019 um 13:17:52 Uhr:
Man muss allerdings auch glaubhaft darlegen können, dass das Motorrad nur geschoben wurde. Dazu fehlt es aber hier an Informationen.
Ähm, nein, noch muss nachgewiesen dass und wer das Motorrad gefahren wurde bzw. hat. Als Beschuldigter muss ich zunächst einmal gar nichts glaubhaft darlegen.
Allerdings ist die Sache rein hypothetisch, da ein entsprechender Vorwurf ja gar nicht gemacht wird.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 28. Juli 2019 um 13:17:52 Uhr:
Man muss allerdings auch glaubhaft darlegen können, dass das Motorrad nur geschoben wurde. Dazu fehlt es aber hier an Informationen.
Nö. Erstmal muss man mir glaubhaft nachweisen das ich gefahren bin. 😉 Unschuldsvermutung...