Motorrad nach „Umfaller“ gebraucht kaufen?
Hallo Community!
Ich brauche mal eine Entscheidungshilfe von euch da ich selbst nicht so viel Ahnung habe..
Ich interessiere mich bei eBay Kleinanzeigen für eine Yamaha mt 125. bj 2019 und mit 18k km auf der Uhr.
Das gute Stück soll 3000 Euro kosten.
Der Knackpunkt ist allerdings der, das der Verkäufer angibt das der Erstbesitzer (er ist der zweite), wohl einen Umfaller (angeblich kein Sturz) hatte.
Kaputt sind, wie auf den Bildern zu sehen die Verkleidung vom Auspuff sowie die rechte Lufthutze.
Außerdem hat sie hinten und unten Kratzer und am
Lenker ist auch was zu erkennen.
Würdet ihr dem Verkäufer anhand der Bilder glauben das es nur ein kleiner Umfaller war oder sieht das mehr nach Sturz aus?
Würdet ihr das Motorrad ohne Gutachten kaufen oder hättet ihr bedenken das der Rahmen oder Lenker verzogen ist?
Vielen Dank schon mal fürs lesen!
32 Antworten
Was zerstört ist, ist nicht nur das Motorrad, sonder auch das Vertrauen.
Als Umfaller anpreisen was ein Sturz war.
Sonst noch irgendwelche Lügen wegen dem Mopped?
Wenn das Motorrad mit mir drauf im Stand umkippt, ist das ein Umfaller oder ein Sturz?
Ist mir mit meinem Motorrad passiert und hat mich den Fußbremshebel und die Fußraste rechts gekostet. Rechnung über die Reparatur kann ich vorlegen.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 11. Oktober 2022 um 06:03:02 Uhr:
Wenn das Motorrad mit mir drauf im Stand umkippt, ist das ein Umfaller oder ein Sturz?
Ist mir mit meinem Motorrad passiert und hat mich den Fußbremshebel und die Fußraste rechts gekostet. Rechnung über die Reparatur kann ich vorlegen.
Beides ist scheiße. Und hier einen Unterschied herausarbeiten zu wollen ist schwachsinnig, weil das Schadensbild je nach Gegebenheit genauso teuer oder billig sein kann, wie beim jeweils anderen Ereignis.
Es kommt schlicht auf das "Ergebnis" an.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 11. Oktober 2022 um 06:03:02 Uhr:
Wenn das Motorrad mit mir drauf im Stand umkippt, ist das ein Umfaller oder ein Sturz?
Ist mir mit meinem Motorrad passiert und hat mich den Fußbremshebel und die Fußraste rechts gekostet. Rechnung über die Reparatur kann ich vorlegen.
Ich sehe das wie beim Auto, zerbeulter und ersetzter Kotflügel ist kein relvanter Unfallschaden, ein zerstörter und erstzer Schlossträger der Motorhaube ist sehr wohl einer.
Wenn beim Umfaller lediglich die Raste/ Bremshebel drauf gegangen sind und die Reparatur belegbar, kann man das beruhigt beim Verkauf sagen. Für mich ist ein Unfall, wenn es beim Fahren geschieht oder man ( im Stand) umgefahren wird.
Angeben sollte man es so oder so, ob Kotflügel oder Fußraste, das erspart späteren Ärger. Am Besten macht mal vor der Reparatur Bilder von dem Schaden.
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Dass die ganze Kanzel verschoben sein kann, weil das Geweih zur Seite gedrückt wurde, findet man erst später heraus, wenn man sich wundert, dass die Maschine nicht mehr so ganz geradeaus fährt. Wenn sie auf den Rasen gefallen ist, gibt es äußerlich kaum einen Schaden.
Fällt sie auf dem Autozug gegen ein daneben stehendes Mopped, hat sie nicht mal Bodenkontakt und trotzdem eine teure Beule im Tank. Alles kann, nichts muss.
Also im PKW Bereich ist es relativ einfach geregelt. Unfallfahrzeug sind nur Fahrzeuge wo geschweißt, gespachtelt oder gezogen wurde. Alles was getauscht und an und abbaubar ist muss nicht als unfallfahrzeug deklariert werden wenn es gemacht und repariert wurde. Gruß Lone
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 11. Oktober 2022 um 09:44:38 Uhr:
Dass die ganze Kanzel verschoben sein kann, weil das Geweih zur Seite gedrückt wurde, findet man erst später heraus, wenn man sich wundert, dass die Maschine nicht mehr so ganz geradeaus fährt. Wenn sie auf den Rasen gefallen ist, gibt es äußerlich kaum einen Schaden.
Fällt sie auf dem Autozug gegen ein daneben stehendes Mopped, hat sie nicht mal Bodenkontakt und trotzdem eine teure Beule im Tank. Alles kann, nichts muss.
Warum sollte das Motorrad nicht mehr geradeauslaufen wegen einer verzogenen Kanzel?
Die Augen können sehr leicht getäuscht werden.
Das Motorrad läuft nicht in die Richtung wie die Verkleidung zeigt.
Was ist jetzt schief?
Zitat:
@Lonestar16 schrieb am 3. Februar 2023 um 17:10:12 Uhr:
Also im PKW Bereich ist es relativ einfach geregelt. Unfallfahrzeug sind nur Fahrzeuge wo geschweißt, gespachtelt oder gezogen wurde. Alles was getauscht und an und abbaubar ist muss nicht als unfallfahrzeug deklariert werden wenn es gemacht und repariert wurde. Gruß Lone
Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht.
Naja sogesehen hab ich ja nicht gelogen. Mit dem Hinweis. Man geht davon aus das durch ein Blechschaden der Fahrzeugwert gemindert wird. Beim Tausch eines Kotflügels Haube oder Tür mit Neuteil findet eher eine Aufwertung statt. Stoßfänger vorn und hinten sind aus Plastik. Daher kein Unfallfahrzeug. Denn bei Austausch besteht kein Blechschaden. Bei Karosserie oder nicht getauschten Teile dann schon. Weil du Beulen nicht ohne Minderung des Materials herausbekommst. Daher ist die Definition ziemlich schwammig dennoch haben beide Ansichten ihre Berechtigung. Sofern natürlich getauscht wurde. Wenn die Tür, Haube oder Kotflügel gespachtelt und lackiert wird bleibt es ein reparierter Unfallschaden und ein Unfallfahrzeug. Man kann ja auch einen Unfall haben wo nur die Felge und das Fahrwerk betroffen ist. Theoretisch Unfallfahrzeug wenn repariert durch neuteile ist es keines mehr. Und in der Definition steht repariert. Das ist vollkommen richtig. Aber repariert heißt nicht tauschen. Repariert heißt Spachteln ausbeulen und ziehen oder schweißen. Alles andere ist tauschen.
Gruß Lone
Es gibt da nichts schwammiges, ein Unfall ist ein Unfall und beim Verkauf dem Käufer anzugeben.
Es gibt heute eine Menge Fahrzeuge, die nicht aus Blech, sondern vielmehr aus anderen Materialien bestehen wie zb.: Kunstoff, Aluminium, usw. Das Material spielt dabei aber keine Rolle sondern die Tatsache, das es um ein Beschädigung mittels Unfall geht oder ging.
Zitat:
@Lonestar16 schrieb am 5. Februar 2023 um 15:35:56 Uhr:
Naja sogesehen hab ich ja nicht gelogen. Mit dem Hinweis. Man geht davon aus das durch ein Blechschaden der Fahrzeugwert gemindert wird. Beim Tausch eines Kotflügels Haube oder Tür mit Neuteil findet eher eine Aufwertung statt. Stoßfänger vorn und hinten sind aus Plastik. Daher kein Unfallfahrzeug.
Die Stoßfänger vorne und hinten gehen erst kaputt, wenn drunter was nachgegeben hat! Und das ist nicht aus Plastik!
Stoßfänger sind nicht unbedingt so stabil. Nur im direkten Stoßbereich unterfüttert. Unterhalb dieses Bereiches mehr oder weniger freischwebendes Plastik.
Zitat:
@ObiWan schrieb am 5. Februar 2023 um 15:59:04 Uhr:
Es gibt da nichts schwammiges, ein Unfall ist ein Unfall und beim Verkauf dem Käufer anzugeben.
Es gibt heute eine Menge Fahrzeuge, die nicht aus Blech, sondern vielmehr aus anderen Materialien bestehen wie zb.: Kunstoff, Aluminium, usw. Das Material spielt dabei aber keine Rolle sondern die Tatsache, das es um ein Beschädigung mittels Unfall geht oder ging.
Und nochmal. Ein Unfall macht das Fahrzeug beim Verkauf noch lange nicht zum Unfallfahrzeug. Alles was Getauscht werden kann und nach einem Unfall getauscht wurde , vermindert eher nicht den Wert sondern steigert ihn. Beispiel Stoßfänger neu =mehr Wert als ein 5 Jahre alter Stoßfänger. Nur weil das Fzg nicht als Unfallfahrzeug deklariert ist heißt es noch lange nicht das es keinen Unfall hatte. In der Definition steht reparierter Blechschaden. Reparieren heißt das bestehende Teil instandsetzen. Alles andere ist genaugenommen Tauschen von Teilen. Nur Umgangsprachlich wird der Ganze Prozess als Reparatur dargestellt. Daher neuer Ist ein Neuer Kotflügel inkl. Lack kein Unfallfahrzeug im Verkaufsfall und ein ausgebeulter, gespachtelter Kotflügel inkl. Lack schon. Eine Stelle zwei Bewertungen. Einmal Blechschaden getauscht, einmal Blechschaden repariert. Ganz wie es in der Definition steht.
Gruß Lone
Womit ausreichend Argumente zum Thema "Unfallfahrzeug" ausgetauscht wurden. Da es sich beim Fahrzeug aus dem Eingangsbeitrag eindeutig um einen offensichtlichen und UNREPARIERTEN Schaden handelt, ist die Definition ob Unfallfahrzeug oder nicht irrelevant und damit OT - nebenbei dürften die wenigsten Motorräder & Roller Motorhauben, Kotflügel oder gar Türen und Stoßstangen aufweisen 😉 Diese Diskussion hätte nur dann Relevanz, wenn der TE das Fahrzeug in repariertem Zustand als unfallfrei erworben hätte.
Relevant ist für den TE, ob das Fahrzeug kaufenswert ist oder nicht bzw. ob der Schaden tatsächlich durch reines Umfallen entstanden sein kann. Letzteres hält der Großteil der beteiligten User bisher für unwahrscheinlich bis unmöglich. Dieser Meinung schließe ich mich im Übrigen an und ich würde von einem Kauf eher Abstand nehmen - zumindest bei dem genannten Preis.
Sofern der TE überhaupt noch Interesse an dem Fahrzeug hat, wäre vermutlich eher eine Einschätzung zu den Kosten der Reparatur für ihn interessant
Kommt also bitte zurück zum Thema des TE
Mit freundlichen Grüßen
NoGolf
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