Motorrad fahren mit 1 Arm

Yamaha FJR 1300

Hallo !!!

Gibt's es hier noch ein paar Leute die mit Arm Plexus auch noch Motorrad Fahren .

Beste Antwort im Thema

Hallo !!!
Zur erklerung ich hatte 07.99 einen Motorrad Unfall
mit einem LKW. Dabei zog ich mir einen Nervenabris
im Genick von T1 bis T8 zu. Das heisst der Rechte
Arm kann nicht bewegt werden. Danach Monate im
Krankenhäuser wo ich auch ein Schmerztehrapie
begonnen habe, aber nach 5 Jahren ohne Erfolg
abgebrochen habe. Als jetzt letstes Jahr das Urteil
vor Gericht gesprochen wurde ( Unschuldig ) stand
fest ich mochte wieder Fahren. Also das heist ein
neue Fahrerlaubnis machen musste. Motorrad kaufen
(FJR 1300 As ) Armschiene bauen lassen und zum
Tuv Nord . Als ich im 09.2010 nach Prufung wieder
Fahren durfte waren es die schönsten 20000 km die
ich gefahren bin. Mein Aufruf ist das es noch möglich
ist nach solcher Verletzung zu Fahren,und vieleicht
ein Treffen. Ausser dem ist es nicht auch mit 2
gesunden Armen nicht leichtsinnicht Motorrad zu
Fahren ???.
Vierhofen den 25.08.11

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Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


Du gestattest, dass ich widerspreche:
In diesem Thread geht es ausschließlich um die Voraussetzungen des TE, denn der hat ja explizit um solche Hilfestellungen nachgefragt.
Von daher wäre es schon sinnvoll, sich ans Thema zu halten.
Gruß.

Sorry Cruisersteve

Da muss ich nun leider auch widersprechen.

@

der TE hat ja explizit um solche Hilfestellungen nachgefragt. 😕

Grübel, hab ich was überlesen ?????
Seine einzige Frage die hier fand :
Gibt's es hier noch ein paar Leute die mit Arm Plexus auch noch Motorrad Fahren .
Ich hatte selbst nach der Art der Hilsmittel und deren Problematik nachgefragt.
Ich denke das hier weitergehend zu disskutieren ist wirklich OT und aus diesem Grund werde ich das auch nicht tun.
Der Te hat anderen Usern hier zeigen wollen das er es trotz dieser Art von Behinderung geschafft hat wieder Motorrad zu Fahren.
Falls also ein Betroffener nach einem Unfall dahingehend Infos dazu brauch wäre er dann bereit diese zu geben.
Das ist der Tenor von ihm ..............
Das braucht auch nicht ( auch wie einfache Anmerkungen oder Tatsachenberichte ) weiter diskutiert werden und ist ebenfalls unstrittig.

Die gezielten Informationen, die mich interessiert und anderen helfen könnten falls sie mal in solch eine ähnliche Situation kommen sind leider nicht vorhanden.
Schade drum .........
Um den Thread nicht weiter zu " Strapazieren "
bin ich hier raus.
Benachrichtigungs - Abo gelöscht.

Ich werde mir die Lösung für den nächsten verunfallten Biker im Bekanntenkreis oder Behinderten dann wieder mit anderen Partnern wie bereits getan erarbeiten und umsetzen.
Schönen Tag noch und dem Te noch viel Freude und Spaß dabei über diese zurückgewonnene Mobilität.

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser



Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


Dann dürften heute schon etliche gesunde Leute ihr Moped abstellen...wenn die Kisten über 300 kg wiegen.
Sollte eigentlich so sein 😁 denn ich habe schon genug gesehen die beim Rangieren umgekippt sind.
An die Leistungsbegrenzung hat man ja auch gedacht.

Warum sollte man auch nicht einmal an die
" körperliche Leistungsgrenze " vom Fahrer denken .

Genauso wäre auch eine Leistungsbegrenzung für Fahranfänger mit Pkw für mich kein Tabu.
Nur weil Papa den Porsche , Benz oder Lamborghini in der Garage stehen hat muss sich der Fahrer nicht gleich damit den Hals abfahren können.
Das geht mit einem Golf 5 mit 170 PS auch schon . Erinnere mich an einen Artikel in Wolfsburg .
Einige junge Leute auf der Probefahrt mit Papas Golf bei 100 in der Stadt tot gefahren .

Auch hier ist es sogar angedacht worden.

@Sven Plexus
Schade, den ich hätte jetzt erwartet / gehofft, das du anderen dadurch Mut machst indem du ihnen mit genauen Details( ich würde mich auch dafür interessieren ) erklärst wie genau deine Lösung aussieht und welche Probleme sich dabei ergeben haben.
Da ich selbst schon Lösungen mitgestaltet habe klingt das für mich alles ( sorry ) leider nur Pauschal.

Gibt man bei Google Bildersuche den Begriff Armschienen ein um einmal so ev. ein Beispiel zu sehen , landet man im Mittelalter.
Auch der Zusatz Carbon bringt da keine wirkliche Änderung.

Bevor dieser Thread wieder in das übliche Gezerre und Gezanke um persönliche Eindrücke und Meinungen ausartet, möchte ich dazu noch sagen, dass dem TE wohl viel mehr dadurch geholfen werden könnte, hier auch etwas moralische Unterstützung zu erfahren für sein Vorhaben.
Ich denke, dass Sven Plexus sich über die bestehenden Risiken seines Vorhabens im Klaren ist und durch uns bei MT dahingehend keine Ratschläge braucht.
Aus dem Grunde möchte auch auf die Posts von huskycrosser, der es sicher auch nur gut gemeint hat, nicht näher eingehen...ist also kein Gemecker, husky.😉
Technische Ratschläge zur Durchführung seiner Pläne wird der TE glaube ich schon annehmen.

Nun denn, Sven Plexus, auch wenn das mit dem Zitieren nicht so richtig klappt...schreib einfach, was Dich bedrückt.
Wie heisst es so schön: Hier werden Sie geholfen.

Hallo Sven,

zu deinem Fall sage ich auch,
Glückwunsch zu deinem neuen Bikerleben
und Daumen hoch für deine doch schwierige Entscheidung und deren Ausführung.

Ich habe in einem ähnlichen Fall in familiärer Eigenerfahrung (nicht so große wie die Ärzte unter euch die da kommentieren), aber

zu dieser Aussage

liegt meine Erfahrung

etwas anders

.

Zitat:

Original geschrieben von Sven Plexus


Hallo !!!
Zur erklerung ................
...................
stand fest ich mochte wieder Fahren. Also das heist ein
neue Fahrerlaubnis machen musste.
Neue

Fahrerlaubnis - wirklich?

Mein Sohn [damals 18Jhrg mit FS1 + 3]
wurde vor fünfundzwanzig Jahren [mit nem 80er Moped fahrend] von einem entgegenkommenden Linksabbieger buchstäblich umgemäht.

Er machte einen regelrechten Flug über den entgegenkommenden F-Fiesta hinweg und landete nach ~ 28m, und das Kleinkraftrad direkt neben ihm – [das Bike hätte ihn noch fast erschlagen].

[Daß der Fiesta durch den Aufprall nicht mehr fahren konnte ist klar]

Mein Sohn erlitt ein Motorrad-Frontalunfall typisches Polytrauma, inklusive Schädel und Gesichtsbrüche, aber das wesentliche, der rechte Unterschenkel war total zerstört.
Früher hatte man solche Beine einfach abgeschnitten und durch Prothesen ersetzt, doch dank moderner Fixator-Technik haben die Unfallchirurgen versucht meinem Sohn ein möglichst funktionsfähiges Bein zu erhalten, was sich jedoch durch die totale Zerfleischung des Unterschenkels als besonders schwierig darstellte, da auch das Schienbein [Tibia] extrem zertrümmert war.
Es musste eine Ersatzkonstruktion inklusiver Knochenmasse eingesetzt und eine Muskelteilung vorgenommen werden; durch die Muskelteilung wurde allerdings das Wadenbein zur Seite gedrückt und konnte nicht mehr zusammenwachsen.
In der Folge des Muskel und Nervenschadens entstand eine Peroneusschädigung.

Mein Sohn war nahezu ein halbes Jahr im Krankenhaus, anschließend folgten aufwändige und mehrfache Rehabilitationsmaßnahmen, im Zuge derer mein Sohn ein Verkehrsmedizinisches Gutachten bekam welches ihm die Fähigkeit zum Autofahren grundsätzlich bescheinigte, mit der Erwähnung dass zum PKW fahren wegen der Peroneusschwäche gegebenenfalls eine zugelassene Versehrteneinrichtung zu nutzen wäre.

Mein Sohn kaufte sich einen Golf-Automatik und zu diesem eine ganz einfache Linksgas-Einrichtung welche mit einer einfachen Steck-Montage verwendet werden kann; dann fuhr er mit dem so gerüsteten Auto zum hiesigen TÜV und wurde beim Abnahme Leiter vorstellig um sein Fahrzeug auf Versehrteneignung vor zu stellen – er zahlte dafür eine einfache Vorführgebühr und bekam uA die Bescheinigung dass er mit diesem Auto so fahren könne.

Keine FS-Prüfung als solches, aber er ließ sich das im damaligen rosa Schein eintragen.

Ich wünsche jedem, der durch einen Verkehrsunfall geschädigt ist, eine weitere erfolgreiche Teilnahme am Straßenverkehr, denn solches ist heut zu Tage schon unerlässlicher Standard, also nicht nur Spaß und Lebensfreude.

Tschüs

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@TS:
Glückwunsch zum neuen Bikerleben! - Weiter machen! 😁

@Einige Andere:
Ich habe Hier sogar schon gelesen, daß so der Eine oder Andere dafür plädiert, daß Leute über 50 kein Motorrad mehr fahren sollten🙄😕😠.
Solche Leute würden wohl auch verlangen, daß einem schon bei Rheuma oder bei einem Bandscheibenvorfall die Fahrerlaubnis entzogen wird.🙄

Körperliche Gebrechen kann man größtenteils (gerade mit den modernen Mitteln der Technik) kompensieren. Mir sind so Einige bekannt, die trotz körperlicher Gebrechen, hervorragende Motorradfahrer sind!
Wesentlich kritischer sehe ich das Problem, daß viele Verkehrsteilnehmer ein geistiges Defizit aufweisen, daß man ihnen nicht auf dem ersten Blick an sieht!😠 - Und Das, kann man bekanntlicherweise nicht kompensieren!

Habe auch plexus Lähmung seit 20 Jahren durch motorrad Unfall und fahre immer noch motorrad auch auf der rennstrecke und auch noch richtig schnell Gruß Christian

Hallo Christian schön von dir zu hören um solche Leute ging es mir in dieser TE Fahren mit 1 Arm also bin ich nicht allein .Also wen du mal lust hast Quatschen dann ruf mal an Gruss Sven

Mit Plexuslähmung kenne ich zwar keinen, aber ein Kumpel ist Unterschenkel amputiert (rechts) und hat es jetzt letztes Jahr geschafft, daß er wieder Motorrad fahren darf - allerdings nur unter bestimmten Auflagen: So hat er sich die Erlaubnis ertrotzt, sein (selbst aufgebautes) MZ-Gespann mit einer speziellen Fußbremse fahren zu dürfen. Für eine Solo hat er keine Fahrerlaubnis (mehr).
Ich finde es toll, wenn sich die Leute von solchen Schicksalsschlägen nicht entmutigen lassen und ihren Traum weiter verfolgen! 😎

Hallo Martin wenn dein Kumpel, wieder auf einer Solo Maschine sitzen möchte, dann weiß ich eine Adresse in Hannover der im das wieder ermöglichen kann, er wäre nicht der erste.

Von wem bekommt die Fahrerlaubnisbehörde das eigentlich mitgeteilt, dass da jemand plötzlich ein Handicap hat. Das fällt doch unter die ärztliche Schweigepflicht.

Nur mal aus Beispiel, meldepflichtige Krankheiten muß er auch weitergeben, es fällt halt nicht alles unter die Schweigepflicht

Zitat:

@DerZombie schrieb am 23. Februar 2015 um 18:22:15 Uhr:


Nur mal aus Beispiel, meldepflichtige Krankheiten muß er auch weitergeben, es fällt halt nicht alles unter die Schweigepflicht

Nee, meldepflichtig sind nur ansteckende Krankheiten ... Pest, Cholera u.s.w.

Wenn wir sehen, was die Sportler bei der Behindertenolymiade so alles leisten und hinkriegen, sollte so mancher Gesunder mit voll funktionierender Anatomie rot anlaufen.....

In diesem Sinne glaube ich, sollte man niemanden und in keinster Weise auf das reduzieren was Augenscheinlich ist.

Allzeit gute Fahrt allen die es können ,müssen,mögen und wollen!

Das war nur ein Beispiel wo die ärztliche Schweigepflicht außer Kraft gesetzt, also wundert es mich nicht das bei solchen Einschränkungen die Führerscheinstelle informiert werden muß.

Zitat:

@DerZombie schrieb am 23. Februar 2015 um 18:35:04 Uhr:


Das war nur ein Beispiel wo die ärztliche Schweigepflicht außer Kraft gesetzt, also wundert es mich nicht das bei solchen Einschränkungen die Führerscheinstelle informiert werden muß.

Nein, denn dafür fehlt die Rechtsgrundlage. Das steht nirgends, dass die Fahrerlaubnisbehörde zu informieren ist.

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