Motorrad fahren mit 1 Arm

Yamaha FJR 1300

Hallo !!!

Gibt's es hier noch ein paar Leute die mit Arm Plexus auch noch Motorrad Fahren .

Beste Antwort im Thema

Hallo !!!
Zur erklerung ich hatte 07.99 einen Motorrad Unfall
mit einem LKW. Dabei zog ich mir einen Nervenabris
im Genick von T1 bis T8 zu. Das heisst der Rechte
Arm kann nicht bewegt werden. Danach Monate im
Krankenhäuser wo ich auch ein Schmerztehrapie
begonnen habe, aber nach 5 Jahren ohne Erfolg
abgebrochen habe. Als jetzt letstes Jahr das Urteil
vor Gericht gesprochen wurde ( Unschuldig ) stand
fest ich mochte wieder Fahren. Also das heist ein
neue Fahrerlaubnis machen musste. Motorrad kaufen
(FJR 1300 As ) Armschiene bauen lassen und zum
Tuv Nord . Als ich im 09.2010 nach Prufung wieder
Fahren durfte waren es die schönsten 20000 km die
ich gefahren bin. Mein Aufruf ist das es noch möglich
ist nach solcher Verletzung zu Fahren,und vieleicht
ein Treffen. Ausser dem ist es nicht auch mit 2
gesunden Armen nicht leichtsinnicht Motorrad zu
Fahren ???.
Vierhofen den 25.08.11

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Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 23. Februar 2015 um 18:19:24 Uhr:


Von wem bekommt die Fahrerlaubnisbehörde das eigentlich mitgeteilt, dass da jemand plötzlich ein Handicap hat. Das fällt doch unter die ärztliche Schweigepflicht.

Ich denke mal, wenn eine offensichtliche Behinderung vorhanden ist, reicht eine Polizeikontrolle.

So funktioniert das auch bei den Senioren.

Wer im höherem Alter einen Fehler macht, oder bei einer Polizeikontrolle an den falschen Beamten gerät hat schlechte Karten und kurz danach einen Brief von der Führerscheinstelle mit allerlei Fragen.

Zitat:

@Fast-and-slow schrieb am 23. Februar 2015 um 18:38:49 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 23. Februar 2015 um 18:19:24 Uhr:


Von wem bekommt die Fahrerlaubnisbehörde das eigentlich mitgeteilt, dass da jemand plötzlich ein Handicap hat. Das fällt doch unter die ärztliche Schweigepflicht.
Ich denke mal, wenn eine offensichtliche Behinderung vorhanden ist, reicht eine Polizeikontrolle.

So funktioniert das auch bei den Senioren.

Wer im höherem Alter einen Fehler macht, oder bei einer Polizeikontrolle an den falschen Beamten gerät hat schlechte Karten und kurz danach einen Brief von der Führerscheinstelle mit allerlei Fragen.

Nein.. So einfach ist das nicht. Die Fahrerlaubnis ist auf Lebenszeit ausgestellt. Da muss schon einiges vorfallen, entweder an Punkten oder an einmaligem Fehlverhalten, dass die Pappe abgenommen wird.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 23. Februar 2015 um 18:42:52 Uhr:



Zitat:

@Fast-and-slow schrieb am 23. Februar 2015 um 18:38:49 Uhr:


Ich denke mal, wenn eine offensichtliche Behinderung vorhanden ist, reicht eine Polizeikontrolle.

So funktioniert das auch bei den Senioren.

Wer im höherem Alter einen Fehler macht, oder bei einer Polizeikontrolle an den falschen Beamten gerät hat schlechte Karten und kurz danach einen Brief von der Führerscheinstelle mit allerlei Fragen.

Nein.. So einfach ist das nicht. Die Fahrerlaubnis ist auf Lebenszeit ausgestellt. Da muss schon einiges vorfallen, entweder an Punkten oder an einmaligem Fehlverhalten, dass die Pappe abgenommen wird.

Wenn ein Polizeibeamter bei einer Kontrolle aus welchem Grund auch immer den subjektiven Eindruck einer eingeschränkten Fahrtauglichkeit hat, und dieses der Führrerscheinstelle mitteilt ist der Stein ins Rollen gebracht, ---so meinte ich das.

Da reicht seitens des Beamten eine kurze Anfrage.Ich habe es selbst so erlebt.

Alles klar, danke dir

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http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html

Dann muss eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorgelegen haben.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 23. Februar 2015 um 19:10:27 Uhr:


http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html

Dann muss eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorgelegen haben.

Nochmal, es ging hier darum, ob eine Einschränkung publik gemacht wird, die eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit mit anschließenden Gutachten etc. zur Folge hat.

Bei mir war es ein Wegeunfall ( BG ) mit Moped. Also wenn du nur noch ein Arm bewegen kannst darfst du nur noch Auto mit Automatik und Knauf am Lenkrad fahren. Sonst wenn du den nägsten Unfall haben solltest bist du nicht Versichert und bleibst auf den Kosten sitzen und das wird im Führerschein vermerkt und gleichzeitig die anderen klassen gestrichen

Die Behörde bekommt keine meldung

Zitat:

@Lappre schrieb am 23. Februar 2015 um 19:55:16 Uhr:


Die Behörde bekommt keine meldung

Das meine ich.

Zitat:

@Sven Plexus schrieb am 23. Februar 2015 um 17:29:27 Uhr:


Hallo Martin wenn dein Kumpel, wieder auf einer Solo Maschine sitzen möchte, dann weiß ich eine Adresse in Hannover der im das wieder ermöglichen kann, er wäre nicht der erste.

Er wirkt eigentlich recht zufrieden mit dem, was er nun erreicht hat, aber fragen kann ich ihn ja mal.

Danke für Dein Angebot! 🙂

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 23. Februar 2015 um 19:59:16 Uhr:



Zitat:

@Lappre schrieb am 23. Februar 2015 um 19:55:16 Uhr:


Die Behörde bekommt keine meldung
Das meine ich.

Eine Frage wäre natürlich: Wenn man eine Behinderung hat, die so schwerwiegend ist, dass man deshalb einen Schwerbehindertenausweis beantragt, dann könnte es natürlich schon sein, dass es dann irgendeinen Vermerk gibt, oder?

Meldepflicht!
Kann sein, dass sich eine Versicherung im Schadensfall herauswinden will.

http://www.myhandicap.de/behinderung_fahrerlaubnis.html

Ich kannte über den Honda-CB-750-Club einen armamputierten Motorradfahrer, der eine Honda CB 750 Automatik aus den 70`er Jahren besaß (Kupplungsgriff ade´).
Hut ab, wie der Mann beschleunigen, bremsen und kurvenfahren konnte (physikalisch schwierig, sich außermittig am Lenker abzustützen).

Mfg RKM

Schade, dass keine Rechtsgrundlage angegeben ist.

Das ist meine Armschiene die ich brauch um Fahren die auch Pflicht ist.Die wird mit Klett am Arm Befestigt .

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