Motorrad außer Saison umgekippt und Auto beschädigt, zahlt die Versicherung?
Also folgendes ist geschehen:
Moped auf Privatgründstück für Winter geparkt, auf Haupständer seit November, heute ist aus irgendeinen Grund umgekippt und neben parkende Fahrzeug beschädigt, Tür gebeult und tief verkratzt, zahlt in den Fall die Versicherung? Oder wie soll ich umgehen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Forster007 schrieb am 27. Januar 2019 um 19:55:08 Uhr:
https://www.fahrerflucht.org/unfall-autotuer-gegen-anderes-auto/Nur mal so eine Seite, die das eben nicht sagt.
Da gibt es mehrere von im Internet. Braucht man nur mal zu googlenFür den Fall des TE wird es ehe noch interessant, wenn die Fahrzeuge dem gleichen Halter gehören. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung möglicherweise auch nicht, weil kein anderer ja zu schaden gekommen ist.
Sollte das Auto einem anderen gehören und es auf Geheiß vom Grundstücksbesitzer dahin gestellt haben, wird es auch interessant.
Hat er es aber ohne solche Konstrukte dahingestellt und eben zu dicht, kann die obere Sache eben doch konstruiert werden. Und dafür braucht man keine blühende Phantasie, sondern reicht die einfache Logik aus, wenn man einfach mal das ganze abstrakt betrachtet.
Es geht sogar soweit, dass man überhaupt jetzt noch wissen müsste, ob das Auto oder das Motorrad zu erst da stand.....
Am Ende kann dieses Rätzel nur vom TE gelöst werden und es gibt so also keine klare Aussage, weil einfach zuviele Annahmen getroffen werden müssen.
Und da kann man eben unterschiedliche Szenarien, auch von mir aus mit einer blühenden Phantasie, bilden und entsprechend bereden.
Falsch ist die zumindest so erstmal nicht. Da kann man sagen was man will!
Bei allem Respekt und ohne jegliche persönliche Ansprache - das ist fachlich absoluter Schwachsinn
44 Antworten
Zitat:
@Forster007 schrieb am 27. Januar 2019 um 19:55:08 Uhr:
https://www.fahrerflucht.org/unfall-autotuer-gegen-anderes-auto/Nur mal so eine Seite, die das eben nicht sagt.
Da gibt es mehrere von im Internet. Braucht man nur mal zu googlenFür den Fall des TE wird es ehe noch interessant, wenn die Fahrzeuge dem gleichen Halter gehören. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung möglicherweise auch nicht, weil kein anderer ja zu schaden gekommen ist.
Sollte das Auto einem anderen gehören und es auf Geheiß vom Grundstücksbesitzer dahin gestellt haben, wird es auch interessant.
Hat er es aber ohne solche Konstrukte dahingestellt und eben zu dicht, kann die obere Sache eben doch konstruiert werden. Und dafür braucht man keine blühende Phantasie, sondern reicht die einfache Logik aus, wenn man einfach mal das ganze abstrakt betrachtet.
Es geht sogar soweit, dass man überhaupt jetzt noch wissen müsste, ob das Auto oder das Motorrad zu erst da stand.....
Am Ende kann dieses Rätzel nur vom TE gelöst werden und es gibt so also keine klare Aussage, weil einfach zuviele Annahmen getroffen werden müssen.
Und da kann man eben unterschiedliche Szenarien, auch von mir aus mit einer blühenden Phantasie, bilden und entsprechend bereden.
Falsch ist die zumindest so erstmal nicht. Da kann man sagen was man will!
Bei allem Respekt und ohne jegliche persönliche Ansprache - das ist fachlich absoluter Schwachsinn
Mann, Forster, Du bist wirklich anstrengend mit deiner notorischen Rechthaberei und dem anschließenden Gefienze, wenn Dir mal einer zeigt, wo Bart den Most holt.
Glaub halt anderen auch mal was. Zumal Perlmuttsilber Recht und Rechtskenntnis hat.
Hast du dir den link durchgelesen?
Wohl eher nicht, denn sonst hättest du nicht so geantwortet.
Schade, dass so leider keine Diskussion überhaupt entstehen kann, wenn man mit Schwachsinn und Soweiter kommt.
In dem Beitrag von mir verlinkt, kann man es eigentlich gut lesen. Und eben nicht sagen, dass ist so.
Wie gesagt, wir haben hier viel zu wenige Informationen...
Zitat:
@twindance schrieb am 27. Januar 2019 um 21:14:19 Uhr:
Zitat:
@Forster007 schrieb am 27. Januar 2019 um 19:55:08 Uhr:
https://www.fahrerflucht.org/unfall-autotuer-gegen-anderes-auto/Nur mal so eine Seite, die das eben nicht sagt.
Da gibt es mehrere von im Internet. Braucht man nur mal zu googlenFür den Fall des TE wird es ehe noch interessant, wenn die Fahrzeuge dem gleichen Halter gehören. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung möglicherweise auch nicht, weil kein anderer ja zu schaden gekommen ist.
Sollte das Auto einem anderen gehören und es auf Geheiß vom Grundstücksbesitzer dahin gestellt haben, wird es auch interessant.
Hat er es aber ohne solche Konstrukte dahingestellt und eben zu dicht, kann die obere Sache eben doch konstruiert werden. Und dafür braucht man keine blühende Phantasie, sondern reicht die einfache Logik aus, wenn man einfach mal das ganze abstrakt betrachtet.
Es geht sogar soweit, dass man überhaupt jetzt noch wissen müsste, ob das Auto oder das Motorrad zu erst da stand.....
Am Ende kann dieses Rätzel nur vom TE gelöst werden und es gibt so also keine klare Aussage, weil einfach zuviele Annahmen getroffen werden müssen.
Und da kann man eben unterschiedliche Szenarien, auch von mir aus mit einer blühenden Phantasie, bilden und entsprechend bereden.
Falsch ist die zumindest so erstmal nicht. Da kann man sagen was man will!Bei allem Respekt und ohne jegliche persönliche Ansprache - das ist fachlich absoluter Schwachsinn
Du auch. Vor allem wenn ich auf deiner ignor Liste stehe und du doch antwortest.
Aber lese auch du mal die verlinkte Seite.
Vielleicht hilft sie ja was.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 27. Januar 2019 um 21:18:19 Uhr:
Mann, Forster, Du bist wirklich anstrengend mit deiner notorischen Rechthaberei und dem anschließenden Gefienze, wenn Dir mal einer zeigt, wo Bart den Most holt.
Glaub halt anderen auch mal was. Zumal Perlmuttsilber Recht und Rechtskenntnis hat.
Ähnliche Themen
Ich frage mich, was passieren müsste, damit Du nicht das letzte Wort hast, noch dazu ein falsches.
Herzinfarkt oder ein Blitzeinschlag...
Wer sagt, denn, dass du in recht bist? Oder willst auch nur du immer recht haben? Könnte man auch meinen. Daher sind solche Aussagen sehr mit Vorsicht zu genießen.
Auch der Beitrag jetzt mit dem letzten Wort. Könnte man auch zurück werfen...
Heiland der Welt, mach doch mal einer den Thread zu. Geht das überhaupt?
Mann, da guck ich ja lieber Anne Will, da geht es wenigstens wieder mal um Fahrverbote für die Hälfte meiner PKW.
Zitat:
@Forster007 schrieb am 27. Januar 2019 um 21:26:28 Uhr:
Hast du dir den link durchgelesen?
Wohl eher nicht, denn sonst hättest du nicht so geantwortet.
Schade, dass so leider keine Diskussion überhaupt entstehen kann, wenn man mit Schwachsinn und Soweiter kommt.
In dem Beitrag von mir verlinkt, kann man es eigentlich gut lesen. Und eben nicht sagen, dass ist so.Wie gesagt, wir haben hier viel zu wenige Informationen...
Wir haben alle Informationen, die für die Bewertung notwendig sind
- das KFZ des TE ist umgestürzt
- es hat dabei einen PKW beschädigt
Es ist völlig unerheblich, warum das Krad umgefallen ist und es ist völlig unerheblich, warum der PKW dort stand, ob er berechtigt/unberechtigt dort stand.
Da Du es ja so willst - ja, ich habe mir den Link durchgelesen. Und er ist
A) völlig am Thema vorbei und
B) stützt die von allen außer Dir vertretene These, dass der Verursacher eines Schadens diesen Schaden zu begleichen hat.
Da geht es um das Beschädigen eines Fremdfahrzeuges durch Deine Autotür,. Dies ist schon einmal ein ganz anderes Konstrukt. Und wen Du schon auf diesem Link herumreitest - es steht eindeutig drin, dass der Verursacher des Schadens regulierungspflichtig ist.
Zu einer sachlichen Diskussion gehört es unbedingt anzerkennen, dass der eigene Wissensstand für die aktuelle Thematik nicht ausreichend ist. Ansonsten muss man sich nicht wundern, wenn Beratungsresistenz und Ignoranz der Sachargumentation letztlich zu genervten Reaktionen und Verlust der eigenen Reputation führt
Du hast dir den link wirklich durchgelesen? Kann ich mir nicht vorstellen, denn dann hätte dir die Aussage in dem einen Kasten, der hervorgehoben ist, auffallen müssen.
Ist sogar ziemlich weit oben...
Daher tut es mir leid, aber euer Wissen ist somit unvollständig und selbst Beweise wollen nicht anerkannt werden. Da ist eher die Frage, wer uneinsichtig ist...
In dieser Hinsicht habt ihr euch also selbst mit ins abseits gestellt. Aber gut. Die Diskussion ist somit wirklich sinnfrei. Denn es zählt ja nur eure Meinung....
3 Seiten und vom TE keine Spur...
Frag ich wieso Ihr hier über so einen PillePalle streitet wo es keinen was angeht, keiner dabei war und keiner die genauen Umstände kennt und der Hammer, wo sich der TE nicht einmal mehr zu Wort gemeldet hat
Habt Ihr so viel Langeweile wegen dem hier zu streiten und wer recht hat das ist eh eine Frage die hier keiner beantworten kann. Lasst doch einfach mal gut sein doch eh egal wer Recht hat und wer nicht, der TE soll das mit seiner Versicherung kläen, frag mich wieso man da überhaupt einen Thread auf macht, denn wie unterschiedlich die Meinungen sind sieht man doch hier ganz deutlich.
Genau das war inhalt der leute vor dir! Was hat es jetzt geändert?
Hallo Forster!
Ich hab mir Deinen Link zu Gemüte geführt und bin der Meinung dass du auf einen typischen Blender und Aufmacher reingefallen bist.
Nicht alles was irgendwelche Schlaumeier im Netz verbreiten ist gleich Beweiskräftig und Gesetz.
In dem grauen Kasten steht keine Quellenangabe , sondern ein Anonymus stellt die These auf, „dem Gegner der zu nahe parkt könne ein Mitverschulden (jetzt kommts!) VORGEWORFEN werden!“
Keine Rede davon daßein solches tatsächlich vorliegt!
Klar , wenn ich dir die Vorfahrt nehme und es kracht werde ich auch auf Teilschuld deinerseits plädieren, indem ich Dir vorwerfe,“hast doch Augen im Kopf und mich kommen gesehen und gehört, hättest bloss auf deine Vorfahrt verzichten brauchen und rechtzeitig angehalten,so wäre der Unfall vermieden worden!“
Ergo : Teilschuld... 🙂
Ob das Gericht das auch so sieht?
Vorwerfen kann man vieles, am Ende zählt das Endurteil.
Gruß Mongo
Das mit der vorfahrt ist ja auch so. Kann ich dir zum Beispiel beweisen dass du noch Bremsen hättest können, dann bekommst du die teilschuld.
Der link von mir ist kein Einzelfall.
Aber ich habe nirgends was von einer absoluten Entfernung gefunden. Die halten sich alle ziemlich wage. Was möglicherweise auch daran hängt, dass es von Fall zu Fall betrachtet werden muss.
Zumindest gibt es halt Ausnahmen einer Regel.
Am Ende muss erstmal der TE mit der Versicherung reden. Manche Beiträge zahlen die auch einfach so. Wenn sie gering sind.
Zitat:
@GTITyp schrieb am 26. Januar 2019 um 17:39:51 Uhr:
Also ich habe genauso wenig Ahnung wie die anderen, nur gehe ich davon aus, wenn ein Fahrzeug nicht versichert ist ( und das ist es nicht mit einem Saison Kennzeichen von April bis November als Beispiel ) dann kann ich auch keine Schadensregulierung erwarten, egal ob Fahrzeug steht oder fährt.
Falsch gedacht -> Ruheversicherung.
Wenn HP und TK abgeschlossen wurdden bleiben sie auch erhalten. VK natürlich nicht (wird ja nicht bewegt) - selbst wenn abgeschlossen.
Wird sie geklaut -> TK.
Fällt sie um -> HP.
Müsste man nur noch wissen wieso sie umgefallen ist. Wind zu heftig? Schneelast? Stand sie überhaupt auf eingefriedetem Grund oder nur auf Privatgrund (kann auch ein Stellplatz ohne Zaun sein - oder direkt neben der Haustüre).
Fragen über Fragen... Zwei Postings: August '18, Januar '19... Ich denke der TE wird sich dann im Juni '19 melden und diese Fragen klären. 😉
Grüße, Martin