Motorrad außer Saison umgekippt und Auto beschädigt, zahlt die Versicherung?

Kawasaki

Also folgendes ist geschehen:
Moped auf Privatgründstück für Winter geparkt, auf Haupständer seit November, heute ist aus irgendeinen Grund umgekippt und neben parkende Fahrzeug beschädigt, Tür gebeult und tief verkratzt, zahlt in den Fall die Versicherung? Oder wie soll ich umgehen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Forster007 schrieb am 27. Januar 2019 um 19:55:08 Uhr:


https://www.fahrerflucht.org/unfall-autotuer-gegen-anderes-auto/

Nur mal so eine Seite, die das eben nicht sagt.
Da gibt es mehrere von im Internet. Braucht man nur mal zu googlen

Für den Fall des TE wird es ehe noch interessant, wenn die Fahrzeuge dem gleichen Halter gehören. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung möglicherweise auch nicht, weil kein anderer ja zu schaden gekommen ist.

Sollte das Auto einem anderen gehören und es auf Geheiß vom Grundstücksbesitzer dahin gestellt haben, wird es auch interessant.
Hat er es aber ohne solche Konstrukte dahingestellt und eben zu dicht, kann die obere Sache eben doch konstruiert werden. Und dafür braucht man keine blühende Phantasie, sondern reicht die einfache Logik aus, wenn man einfach mal das ganze abstrakt betrachtet.
Es geht sogar soweit, dass man überhaupt jetzt noch wissen müsste, ob das Auto oder das Motorrad zu erst da stand.....
Am Ende kann dieses Rätzel nur vom TE gelöst werden und es gibt so also keine klare Aussage, weil einfach zuviele Annahmen getroffen werden müssen.
Und da kann man eben unterschiedliche Szenarien, auch von mir aus mit einer blühenden Phantasie, bilden und entsprechend bereden.
Falsch ist die zumindest so erstmal nicht. Da kann man sagen was man will!

Bei allem Respekt und ohne jegliche persönliche Ansprache - das ist fachlich absoluter Schwachsinn

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normaler weise besteht eine Art Ruhe Versicherung für dein Moped. Hatte ich auch so ein Fall. wurde alles von meiner Versicherung Bezahlt.

mfg

Zitat:

@Forster007 schrieb am 27. Januar 2019 um 11:57:02 Uhr:


Du kannst nur nicht lesen und scheinbar nicht verstehen. Wenn der andere da nicht stehen durfte oder es damit sogar provoziert hat, ist er selbst schuld oder bekommt eine Mitschuld. In dem Fall muss seine eigene Versicherung, sofern entsprechend vorhanden, mit zahlen oder vollkommen für aufkommen.

Aber Hauptsache du wurdest wieder mal beleidigend. Typisch für dich....

Du bist da fachlich absolut auf dem Holzweg. Selbst wenn im öffentlichen Verkehrsraum ein KFZ im Parkverbot steht - dann darfst Du die Schäden komplett mit 100% Schuldhaftigkeeit verbuchen, wenn Du das KFZ beschädigst. Alles andere ist gefährliches Halbwissen überzeeugend dargebracht. Außerdem darf ich Dich doch darauf hinweisen, dass eine andere Meinung als Deine noch lange nicht als beleidigend abgewertet werden darf und nicht zu abfälligen Bemerkungen berechtigt.

Ob ich da nun Fachlich auf dem Holzweg bin, mag dahin gestellt sein. Denn das sind wir hier alle.

Es ändert nichts daran, dass die andere Partei, sofern sie ihr Fahrzeug falsch abgestellt hat (wichtige Bedingung) zumindest eine Teilschuld bekommt. Das ganze muss vor Ort geklärt werden und kann von uns hier nicht aufgeklärt werden.
Hier kann man sich auch gerne einfach mal bei Google schlau lesen. Da gibt es genügend Lesematerial. Und komischerweise schreiben die immer mit Teilschulden etc.
Wenn die von 100% ausgehen würden.....
Und wenn der TE hier weitere Infos haben will, einfach mit der Versicherung in Verbindung setzen. Die werden einen dann schon sagen, was sie unternehmen. Wenn sie den Schaden einfach so übernimmt. Bei geringen Schäden ist es den meisten auch egal, dann ist alles vollkommen unwichtig. Der Schaden ist ja übernommen worden.
Wenn sie sich sträuben, kann man zur not noch nen Anwalt fragen.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 27. Januar 2019 um 18:22:43 Uhr:


Ob ich da nun Fachlich auf dem Holzweg bin, mag dahin gestellt sein. Denn das sind wir hier alle

Es ändert nichts daran, dass die andere Partei, sofern sie ihr Fahrzeug falsch abgestellt hat (wichtige Bedingung) zumindest eine Teilschuld bekommt.

Falsch - ein Fehlverhalten des Unfallgegners im RUHENDEN Verkehr begründet KEINE Mitschuld seinerseits

Zitat:

Und wenn der TE hier weitere Infos haben will, einfach mit der Versicherung in Verbindung setzen. Die werden einen dann schon sagen, was sie unternehmen. Wenn sie den Schaden einfach so übernimmt. Bei geringen Schäden ist es den meisten auch egal, dann ist alles vollkommen unwichtig. Der Schaden ist ja übernommen worden.
Wenn sie sich sträuben, kann man zur not noch nen Anwalt fragen.

Richtig

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Doch. Denn wenn er das Fahrzeug nunmal nicht dahinstellen durfte und somit eine Gefahr verursachte...
Das ganze hat mit ruhenden oder fahrenden Verkehr überhaupt nichts zu tun.
Du darfst dein Auto auch nicht so dicht neben ein anderes parken, dass der seine Tür nicht aufbekommt.
Wie gesagt, das ganze muss dann von Fall zu Fall betrachtet werden.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 27. Januar 2019 um 18:34:33 Uhr:


Doch. Denn wenn er das Fahrzeug nunmal nicht dahinstellen durfte und somit eine Gefahr verursachte...

Deswegen hat niemand das recht einem anderen einen Schaden zuzufügen und ist deshalb Schadensersatzpflichtig. Egal ob das andere Fahrzeug quer auf der Straße stand, dann bekommt der maximal eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige.

Zitat:

@perlmuttsilber schrieb am 27. Januar 2019 um 18:38:04 Uhr:



Zitat:

@Forster007 schrieb am 27. Januar 2019 um 18:34:33 Uhr:


Doch. Denn wenn er das Fahrzeug nunmal nicht dahinstellen durfte und somit eine Gefahr verursachte...

Deswegen hat niemand das recht einem anderen einen Schaden zuzufügen und ist deshalb Schadensersatzpflichtig. Egal ob das andere Fahrzeug quer auf der Straße stand, dann bekommt der maximal eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige.

Oder es geht einfach zur Teilschuld...

In diesem Fall hier war es ja sogar nicht mal der Besitzer direkt. Sondern, so liest es sich zumindest, hat der Sturm oder jemand anderes als der TE die Maschine umgehauen. Man könnte jetzt auch sagen, dass der Fahrer des anderen Autos damit rechnen könnte und eben das Auto in ausreichenden Abstand parken kann, dass beim Umfallen das Motorrad nicht gegen die Tür fällt.
Wie gesagt, Versicherung fragen.

Guten Abend in die Runde. Interessant, schon wieder so ein Thread, in dem sich der TE nicht einmal mehr als am Anfang zu Wort gemeldet hat und der schon wieder so richtig schön aus dem Ruder zu laufen droht.
Ich hatte eingangs schon einmal danach gefragt, ob denn beide Fahrzeuge dem TE gehören, oder ob ein Fremder geschädigt wurde. Ich persönlich denke, das dürfte doch hier auch eine Rolle spielen, oder bin ich da auch auf dem Holzweg?

Leute, vertragt Euch doch, es gibt im Leben wahrlich genug anderen Ärger.

Einen schönen Sonntag noch wünscht Euch,

noch mal von vorne ,

Moped ist abgemeldet , dann haste 365 tage minus 1 Tag Versicherung Schutz so war es mal, und ich meine es ist immer noch so.

das gleiche ich mit den 6 Monat Kennzeichen, ist genau das Gleiche. Die Ruhe Versicherung. denn du bezahlst ja sofort für diese Zeit.

Anders kenne ich es nicht. werde mich mal schlau machen Morgen.

mfg

Zitat:

@Forster007 schrieb am 27. Januar 2019 um 18:34:33 Uhr:


Doch. Denn wenn er das Fahrzeug nunmal nicht dahinstellen durfte und somit eine Gefahr verursachte...
Das ganze hat mit ruhenden oder fahrenden Verkehr überhaupt nichts zu tun.
Du darfst dein Auto auch nicht so dicht neben ein anderes parken, dass der seine Tür nicht aufbekommt.
Wie gesagt, das ganze muss dann von Fall zu Fall betrachtet werden.

Nein - er bekommt KEINE Teilschuld. Das abstellen eines KFZ an sich ist nämlich KEINE Gefahr, selbst wenn ich meinen PKW nur 2 cm von Deinem PKW abstelle. Dies gefährdet Dein KFZ nicht. Es berechtigt Dich also auch nicht, Deine Tür in meinen PKW zu klopfen. Du kannst mich dem Ordnungsamt melden und mir eine OWI aufdrücckn lassen. Du könntest versuchen, meinen PKW abschleppen zu lassen und die Kosten auf mich abzulagern - aber Du hast keinerlei Berechtigung, meinen PKW zu beschädigen. Machst Du es doch, bezahlst Du die komplette Schadensbeseitigung - denn diese Beschädigung hast allein Du und vollumfänglich schuldhaft ganz allein verursacht.

Ok, gehen wir mal davon aus, dass ich gerade aussteigen will. eben gerade war der platz noch frei. hole nochwas vom anderen sitz und mache die tür auf. Blöd nur, dass gerade da nun jetzt der parker steht. Bums.
Also Teilschuld.
Das gleiche gilt hier. Er hat die Maschine ja nicht mit Absicht umgeschmissen, zumindest hoffe ich das mal, denn sonst wäre es mehr als eindeutig.
Es kommt auch noch drauf an, wie das Motorrad an sich befestigt war. Wenn das schon unsicher stand....

Steht der Gegner-PKW, hast Du Vollschuld. Fährt der PKW noch ein, kann vielleicht Teilschuld möglich werden. Du hast beim Aussteigen besondere Sorgfaltspflicht 😉.

Außerdem sind diese theoretischen Konstrukte für den geschilderten Fall des TE absolut irrelevenat - eine Teilschuld des beschädigten PKW ist auch mit der blühendsten Phantasie nicht zu konstruieren.

https://www.fahrerflucht.org/unfall-autotuer-gegen-anderes-auto/

Nur mal so eine Seite, die das eben nicht sagt.
Da gibt es mehrere von im Internet. Braucht man nur mal zu googlen

Für den Fall des TE wird es ehe noch interessant, wenn die Fahrzeuge dem gleichen Halter gehören. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung möglicherweise auch nicht, weil kein anderer ja zu schaden gekommen ist.

Sollte das Auto einem anderen gehören und es auf Geheiß vom Grundstücksbesitzer dahin gestellt haben, wird es auch interessant.
Hat er es aber ohne solche Konstrukte dahingestellt und eben zu dicht, kann die obere Sache eben doch konstruiert werden. Und dafür braucht man keine blühende Phantasie, sondern reicht die einfache Logik aus, wenn man einfach mal das ganze abstrakt betrachtet.
Es geht sogar soweit, dass man überhaupt jetzt noch wissen müsste, ob das Auto oder das Motorrad zu erst da stand.....
Am Ende kann dieses Rätzel nur vom TE gelöst werden und es gibt so also keine klare Aussage, weil einfach zuviele Annahmen getroffen werden müssen.
Und da kann man eben unterschiedliche Szenarien, auch von mir aus mit einer blühenden Phantasie, bilden und entsprechend bereden.
Falsch ist die zumindest so erstmal nicht. Da kann man sagen was man will!

jetzt wird auch langsam klar wer für die immer wiederkehrenden Streitereien verantwortlich ist.

Zitat:

@perlmuttsilber schrieb am 27. Januar 2019 um 19:58:13 Uhr:


jetzt wird auch langsam klar wer für die immer wiederkehrenden Streitereien verantwortlich ist.

Jap, haste richtig erkannt ;-)

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