Motorrad auf der Terrasse im EG abstellen?

Guten Tag zusammen,

ich möchte mir in der kommenden Woche ein Motorrad kaufen, leider weiß ich aber nicht, wo ich es abstellen kann.

Ich besitze eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss im Rems-Murr-Kreis. Die Wohnung besitzt eine winzige Terrasse. Von der öffentlichen Straße aus könnte ich das Motorrad problemlos auf die Terrasse schieben.

Ist das parken auf der eigenen Terrasse erlaubt? Da sie sich im EG befindet muss man sich bzgl. des Gewichts keine Gedanken machen. Da es eine Eigentumswohnung ist, kann es auch keine Probleme mit einem Vermieter geben.

Aber wie sieht es mit dem Brandschutz aus? Woher kann erfahren, ob es vielleicht vom Staat aus verboten ist, ein KFZ auf der eigenen Terrasse abzustellen?

Alternativ könnte ich das Motorrad auch in meinem Garagenstellplatz einfach vor oder hinter mein Auto stellen. Dann würde das Auto/Motorrad aber 50 cm über die Parkfläche hinausragen. Wäre zwar kein Problem, da für die anderen Autos immer noch eine Breite von über 3m für die Durchfahrt zur Verfügung stehen würde. Da könnte es dann aber trotzdem auch zu Problemen mit den anderen Wohnungseigentümern kommen.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Stell das Möpp auf die Terasse und fertig ist es.

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Also ich hatte nicht gerne auf meiner Nachbarterrasse einen Motorroller stehen.
Das sieht doch potthässlich aus und stinkt.

Jeden der auf sein Recht besteht als Denunzianten zu beschimpfen geht gar nicht.
Wir leben nun mal eng zusammen, da muss man sich sein Paar Regeln halten.

Einfach machen, was verträglich vereinbart ist und sich an sein Wort halten,
dann ist doch das Problem geloest.

Sachlich: Egal ob Baurecht oder Teilungserklaerung ----auf einer Terrasse darf man.nicht parken.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 28. Juni 2019 um 17:34:49 Uhr:


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ZweitAccount ?

Mein Moped sah hübsch aus und roch überhaupt nicht.

Gibt genug Mitmenschen deren Ausdünstungen übler riechen,als der nicht vorhandene BenzinGeruch eines Zweirades.

Gruß M

Na prima, ein Mensch, der sein Motorrad ueber die Mitmenschen stellt und vergleicht.

Es geht nicht um Ihre Empfindungen und ob Sie finden, dass Ihr Motorrad besser riecht als
manche Menschen. Hoffentlich haben Sie richtig Aerger bekommen

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Ansonsten deklariert man es als Kunstwerk.
Nicht alle Fahrzeuge sind mit Schmiere vollgesifft und stinken.
Da gibt es schlimmeres wie Mülltonnen und stinkende Blumen oder Leute, die ständig Lärm machen.

Aber schön, dass diese Diskussion wieder neu entflammt wird...

Zitat:

@Giovannili schrieb am 28. Juni 2019 um 22:53:31 Uhr:


Es geht nicht um Ihre Empfindungen...

Warum?

Sind die Empfindungen der Mitbewohner höher zu bewerten als die eigenen? 😕

Wie kommst Du darauf,dass ich Ärger bekommen haben soll, bzw ein Motorrad über einen Menschen stelle?
Gibt's ein schönes FilmZitat:
"Entscheide Dich, Ich oder Dein Blödes Auto! Der Manta macht jedenfalls nicht solche Zicken wie Du"

Ich bin nicht der TE. Bei mir stehen die Fahrzeuge in einer geräumigen Garage und Moped fahr ich seit fast 17 Jahren nicht mehr.

Mein Post bezog sich lediglich auf den Deinen,dass Dir es nicht gefällt,wenn jemand sein angeblich hässliches stinkendes Moped auf den Balkon stellt,weil anderswo kein Platz ist.
Was juckt es andere was ich auf meinen Balkon Stelle?

Nur aus dem Grund kam ich mit dem Beispiel,dass es mich stören könnte,wenn ein dicker stinkender Bierranzen auf Nachbars Balkon zum schwitzen in die Sonne gehalten wird.
Auch das ist nur rein hypothetisch,da ich von meinen Grundstück aus auf keinen Balkon gucke. Wiese, Acker, Windkraftanlagen, und ja die stören mich,nimmt sie deshalb einer weg, nö.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Juni 2019 um 23:15:01 Uhr:


...wenn ein dicker stinkender Bierranzen auf Nachbars Balkon zum schwitzen in die Sonne gehalten wird.

Eben - das finde ich auch weitaus schlimmer - wo wir hier schon bei diversen Vergleichen sind...

...aua..

Von irgendwelchen Gesetzen und Vertraegen haltet ihr nichts?
Es geht nicht um Empfindungen und wenn dann JK
cht des Einzelnen sondern z.B. einer Mietergemeinschaft.
Motorrad auf der Terrasse ist schlichtweg verboten, dicker Bauch nicht.

Man kann sich Regeln nicht drehen sie man es moechte

Zitat:

@Giovannili schrieb am 29. Juni 2019 um 15:41:26 Uhr:


Motorrad auf der Terrasse ist schlichtweg verboten...

Quelle?

Auf meinen Balkon,könnte ich auch einen alten stinkenden Deutz parken.

Das Gesetz mit dem Motorrad Verbot auf dem Balkon würde mich auch interessieren.

Gruß M

Gemaess Baurecht ist die Wohnung incl. Balkon oder Terrasse nur zum Wohnen da.

Kraftfahrzeuge, dazu zahlen auch Elektroroller, dürften nur an dafuer bestimmten Plaetzen, Parkstreifen, Garage, Stellplatz abgestellt werden ( Kraftfahrzeugordnung)

Zitat:

@Giovannili schrieb am 29. Juni 2019 um 15:55:45 Uhr:


Gemaess Baurecht ist die Wohnung incl. Balkon oder Terrasse nur zum Wohnen da.

Kraftfahrzeuge, dazu zahlen auch Elektroroller, dürften nur an dafuer bestimmten Plaetzen, Parkstreifen, Garage, Stellplatz abgestellt werden ( Kraftfahrzeugordnung)

Welcher Teil

des Baurechts soll hier konkret zur Anwendung kommen? 😕

Zitat:

@Giovannili schrieb am 29. Juni 2019 um 15:55:45 Uhr:


Gemaess Baurecht ist die Wohnung incl. Balkon oder Terrasse nur zum Wohnen da.

Kraftfahrzeuge, dazu zahlen auch Elektroroller, dürften nur an dafuer bestimmten Plaetzen, Parkstreifen, Garage, Stellplatz abgestellt werden ( Kraftfahrzeugordnung)

Motorradfahrer und / oder Motorräder scheinen bei dir ein echtes Trauma auszulösen.
Auch wenn du einen 12 Jahre alten Fred wieder hochholst (Motorrad im Stau), solltest du die Aufarbeitung nicht hier versuchen, sondern dir professionelle Hilfe suchen!

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