Motorinstandsetzung RS6 4B
Hallo an alle,
Habe einen Audi RS6 4b und folgendes hat sich ereignet.
Bei einem plötzlichen unwetter fuhr ich in ein nicht abschätzbares wasser rein und der motor saugte wasser an.
Motorschaden, bekam einen neuen motor über die versicherung rein mit neuen turboladern usw. schaden 27000 euro habe getriebe usw gleich mit machen lassen.
Autohaus hatte einen Fehler gemacht und nach ca 4000 km mit einem neuen motor flog der ölschlauch vom ölkühler ab.
nun habe ich einen neuen motor der wieder defekt ist laut autohaus geht die kurbelwelle bei 20 grad schwer zu drehen.
kennt jemand jemanden der davon ahnung hat und mir helfen kann. bin mit authaus vor gericht aber das zeiht sich ewig wollte wissen ob das reparabel ist und ob da jemand hier sowas mal gemacht hat.
Danke schon im Vorraus.
Beste Antwort im Thema
Ehrlich gesagt, melde das Auto ab, lass es in der Ecke steh. Solch Streitigkeiten dauern länger, als einen lieb ist.
Ich würde keinen Handschlag an den Motor machen lassen, solange wie nix vor Gericht entschieden wurde.
20 Antworten
ja rechtschutz habe ich doch alles. ist ja auch schon alles am laufen.
gutachten und anwalt gutachten sagt eindeutige schuld des autohauses und anwalt hat auch schon briefe geschrieben usw. nur autohaus äusert sich nicht naja abwarten
Ja das Problem wird werden, wenn sich das AH quer stellt. Die wissen genau, das die Scheisse gebaut haben, geben es natürlich erst dann zu, wenn die gezwungen werden.
Aber vielleicht hast du Glück, manchmal reicht schon ein Schreiben vom Anwalt bzw. Gericht.
3-mal auf Holz klopfen.
Zitat:
Original geschrieben von stauch_86
ja rechtschutz habe ich doch alles. ist ja auch schon alles am laufen.
gutachten und anwalt gutachten sagt eindeutige schuld des autohauses und anwalt hat auch schon briefe geschrieben usw. nur autohaus äusert sich nicht naja abwarten
Rschtschutz bedeutet nicht immer Recht bekommen,ist leider so.
Ich verstehe aber nicht ganz was das Autohaus damit zu tun hat,so wie Du es in deinem ersten Beitrag geschrieben hast ,ist durch einen Fehler der Werkstatt der Motor geschrottet,danach hast du einen neuen Motor bekommen wo nun die Kurbelwelle evtl. einen weg hat also müsste ja noch Herstellergarantie auf dem Motor sein und das Autohaus trifft gar keine schuld ausser wenn sie den Motor vor Einbau ein paar mal vom Motorkran haben fallen lassen
mfg
Meld das Auto vorerst ab und einen 2. Wagen an.
Ich habe mit der Versicherung einer Waschstrasse 1 Jahr gestritten wo es um 400,- ging.
Die gingen in die 2. Istanz, hab aber gewonnen.
Aber bei den Betraegen um die es bei dir geht, wird es wohl auch etwas laenger brauchen obwohl du mit sicherheit recht bekommen wirst.
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Zitat:
Original geschrieben von Tagessuppe
Meld das Auto vorerst ab und einen 2. Wagen an.
Ich habe mit der Versicherung einer Waschstrasse 1 Jahr gestritten wo es um 400,- ging.
Die gingen in die 2. Istanz, hab aber gewonnen.
Hast Du die dir entstandenen Kosten (Versicherung,Nutzungsausfall etc.) eigentlich ersetz bekommen?
mfg
Ich konnte ja mit dem Wagen fahren, von daher bestand kein Nutzungsausfall.
Nur die 50,- Aufwandsentschaedigung hab ich zu den Reparaturkosten bekommen.
Wie es zB bei einem Motorschaden aussieht, kann ich nicht sagen.