Motor einfach aus, Getriebe Schlägt, Automatik schaltete nicht mehr.
Hallo Zusammen,
auch ich bin nun Besitzer einer C Klasse, diese habe ich Anfang Januar gekauft und bin grundsätzlich zufrieden.. Wären da nur nicht die gleich beschriebenen Probleme.
Auch bin ich sehr skeptisch, ob ich dies beim Händler erwähnen soll/muss wo ich das Auto gekauft habe, wegen der Gebrauchtwagen Garantie.
Folgendes:
Das Auto fuhr ansich super, bis ich sowohl in der Stadt als auch Landstraße bemerkte, dass vom gefühl her die Automatik die Gänge knallen lässt.
Daraufhin eine Getriebeölspülung(600€) um die Probleme ggfs. zu beseitigen, leider ohne Erfolg.
Für meinen Geschmack, sind es ziemlich harte Schläge, die aus der Automatik kommen.
Auch ist mir passiert, dass im Berufsverkehr, wo ich an der Ampel still stand, der Motor einfach aus ging.
Alles leuchtete wie ein Weihnachtsbaum. Motor musste ich neu starten und schon konnte ich ohne Probleme weiter fahren.
Gestern auf der Landstraße, als ich aus dem Kreisverkehr raus wollte, (Normal beshcleunigt im ECO) hat es wieder einige starke Schläge gegeben. Ab da musste ich dann Manuel schalten, da die Automatik selber nicht mehr reagierte, als auch war sehr viel weniger Leistung da..
Kommenden Donnerstag, geht das Auto in die Analyse, allerdings wollte ich auch mal hier nachfrfagen und Erfahrungen oder Einschätzungen sammeln.
Die Probleme machen mir halt aktuell schon Magenschmerzen...
43 Antworten
Ja normalerweise machst du einen Vertrag mit denen, klar. Wenn die nicht im Vertrag auftaucht dann hast du keine. Er zahlt übrigens alles.
Wie gesagt, abwarten und schon mal einen Termin beim Anwalt klar machen. Der regelt das mit der Rechtsschutz...
Zitat:
@MxD schrieb am 14. Mai 2024 um 09:26:12 Uhr:
Ja normalerweise machst du einen Vertrag mit denen, klar. Wenn die nicht im Vertrag auftaucht dann hast du keine. Er zahlt übrigens alles.Wie gesagt, abwarten und schon mal einen Termin beim Anwalt klar machen. Der regelt das mit der Rechtsschutz...
Hab ihm jetzt auch mal fü rmein Verständnis als nicht Jurist mal kurz den § 439 BGB erklärt und habe ihn angeboten, dass bei mir im Ort bei einer Werkstatt meines Vertrauens zu machen.
Hat er in kurzen Worten zugestimmt und die Werkstatt wird dann in 1. Linie analysien und die Aufträge vom Händler freigeben lassen.
Alles in allem, wäre ich aber der Auftraggeber und müsste im zweifel erstmal "vorstrecken" und das übern Anwalt klären, wenn Händler sich quer stellt.
Meinn Anwalt werde ich dann auch mal um Termin bitten, der wird sich freuen, wenn zum aktuell Problem er noch ein 2. Fall bekommt ;D
Danke nochmal für die Hilfe 🙂)
Soo, Werkstatt hat sich Problem angeschaut.
Leider war nicht viel im Speicherhinterlegt.
Sporadisch vor ein paar KM war der KWS hinterlegt, dies aber nur einmalig.
Selber konnte ich die Probleme nicht wirklich reproduzieren, die treten zu sporadisch auf..
Das Rucken von Motor und oder Getriebe ist halt öfter vorhanden.
Das der Motor einfach aus ging und das Getriebe nicht mehr geschaltet hat bzw. keine Leistung mehr da war, ist bis jetzt nur einmalig aufgetreten..
Mit Händler gesprochen, Sensoren sind Verschleißteile und demnach keine Gewährleistung.
Sensor selbst kostet ~60€. Einbau weil komplizierter dann um die ~600€ gesamt...
Zitat:
@Laural schrieb am 23. Mai 2024 um 09:47:16 Uhr:
Soo, Werkstatt hat sich Problem angeschaut.
Leider war nicht viel im Speicherhinterlegt.
Sporadisch vor ein paar KM war der KWS hinterlegt, dies aber nur einmalig.Selber konnte ich die Probleme nicht wirklich reproduzieren, die treten zu sporadisch auf..
Das Rucken von Motor und oder Getriebe ist halt öfter vorhanden.
Das der Motor einfach aus ging und das Getriebe nicht mehr geschaltet hat bzw. keine Leistung mehr da war, ist bis jetzt nur einmalig aufgetreten..Mit Händler gesprochen, Sensoren sind Verschleißteile und demnach keine Gewährleistung.
Sensor selbst kostet ~60€. Einbau weil komplizierter dann um die ~600€ gesamt...
600,- für den Einbau vom KWS?!?
Also ich hab für Sensor UND Einbau zusammen 115,-€ bezahlt… war auch beim M274
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Die 600€ sind vom Hersteller. Laut Mercedes muss der Kat mit ausgebaut werden um da dran zu kommen.
Wenn der Mechaniker ohne Ausbau dran kommt, wird es wohl auch um die ~115€ kosten.
Sensoren sind doch keine Verschleißteile
die an den Bremsbelägen vielleicht...aber KW Sensor.... sicher nicht
Zitat:
@avalex schrieb am 24. Mai 2024 um 06:09:45 Uhr:
Sensoren sind doch keine Verschleißteile
die an den Bremsbelägen vielleicht...aber KW Sensor.... sicher nicht
Auch irgendwie mein Gedanke, aber wo gibt es dies denn "schriftlich", so dass ich mir das Geld vom Händler wieder holen kann..
Zitat:
@Laural schrieb am 24. Mai 2024 um 08:47:59 Uhr:
Zitat:
@avalex schrieb am 24. Mai 2024 um 06:09:45 Uhr:
Sensoren sind doch keine Verschleißteile
die an den Bremsbelägen vielleicht...aber KW Sensor.... sicher nichtAuch irgendwie mein Gedanke, aber wo gibt es dies denn "schriftlich", so dass ich mir das Geld vom Händler wieder holen kann..
Sorry, es wurde hundert mal gesagt was zu tun ist. Anscheinend kam es nicht an. Aber viel Erfolg beim diskutieren mit jemand dem deine Rechte egal sind. :-)
Zitat:
@MxD schrieb am 24. Mai 2024 um 18:50:58 Uhr:
Zitat:
@Laural schrieb am 24. Mai 2024 um 08:47:59 Uhr:
Auch irgendwie mein Gedanke, aber wo gibt es dies denn "schriftlich", so dass ich mir das Geld vom Händler wieder holen kann..
Sorry, es wurde hundert mal gesagt was zu tun ist. Anscheinend kam es nicht an. Aber viel Erfolg beim diskutieren mit jemand dem deine Rechte egal sind. :-)
Ich weiß schon worauf hier bzw du hinaus möchtest. Anwalt.
Das habe ich mehr als verstanden... Nur bevor ich zum Anwalt renne wegen dem Sensor Tausch, der mir nicht klar ersichtlich als NICHT! Verschleißteil beschrieben wird. Möchte ich mir den Stress nur gerne etwas ersparen.
Ja, das klappt ja bestens. Verstehe doch nur das du mit dem nicht diskutieren brauchst. Selbst wenn es ein Verschleißteil ist: er ist verantwortlich den Mangel zu beheben. Punkt. Das geht halt nur mit nem Anwalt. Genau darauf spekuliert er. Nämlich das es dir zu stressig ist. Das musst du aber wissen.
Dann frage ich mal: hast du das Auslesen bezahlt und hast du schriftlich das er zugestimmt da hinzufahren? Falls er das schon nicht bezahlt dürfte hoffentlich klar sein wo die Reise hingeht und was Absprachen wert sind.
Das geht hier Richtung Rechtsberatung und das ist nicht erlaubt (und ich glaube auch nicht zielführend). Deswegen wär ich da vorsichtig mit eindeutigen Aussagen wie "Selbst wenn es ein Verschleißteil ist..." Bei Verschleißteilen kann man sich in Teilen oder zumindest ein Teil der Kosten nicht zwangsläufig über die Gewährleistung wieder holen (meines Wissens nach). Dann bliebe noch die Frage, ob vor Gericht(!), wo die Meinung von MT-Mitgliedern nicht zählt, bei dem Alter ein Sensor als Verschleißteil anerkannt würde.
Ich würd mit dem Händler in Kontakt bleiben, falls es nicht der Sensor ist. Aber wenn der Sensor für rund 150€ zu tauschen ist, würde ich da keine weitere Recherche mit Anwalt und Co betreiben um das Geld ggfs wieder zu bekommen.
Zitat:
@Gudolf schrieb am 25. Mai 2024 um 22:50:04 Uhr:
Das geht hier Richtung Rechtsberatung und das ist nicht erlaubt (und ich glaube auch nicht zielführend). Deswegen wär ich da vorsichtig mit eindeutigen Aussagen wie "Selbst wenn es ein Verschleißteil ist..." Bei Verschleißteilen kann man sich in Teilen oder zumindest ein Teil der Kosten nicht zwangsläufig über die Gewährleistung wieder holen (meines Wissens nach).
Rechtsberatung ist nicht erlaubt? So generell oder wie?
Doch doch, ein jeder kann Ratschläge geben und seine Sicht der Dinge sagen. Zudem steht das alles im adac etc etc... Keine Ahnung was du da meinst zu wissen. Vorsichtig muss man da nicht sein. Du würdest ja jedes Forum ad absurdum führen mit deiner "Vorsicht" ;-)
Verschleißteil: es ist völlig irrelavant welche Teile defekt sind. Die Sachmängelhaftung regelt das eindeutig.
Das Fahrzeug hat einen Mangel und der muss behoben werden. Punkt. Was du vielleicht meinst ist die Gebrauchtwagengarantie. Völlig anderer Schuh. Selbst wenn es der Sensor ist und selbst wenn ein Sensor ein Verschleißteil wäre und selbst wenn das nicht über die Sachmängelhaftung abgedeckt wäre sollte man erst mal das Fahrzeug begutachten und den Mangel beheben. Bißchen viele "wenns", oder?
Es hat auch keiner gesagt das er vor Gericht mit MT argumentieren soll, sondern die Mängelbehebung anmelden und notfalls einen Anwalt einschalten soll und sich rechtlich beraten lassen um seine Rechte zu wahren ;-).
Du bist nicht zufällig Händler? :-)
Rechtsberatung ist laut den Nutzungsbedingungen von MT selbst nicht erlaubt. Schau z.B. mal ins Autoverkaufsforum, da werden regelmäßig Inhalte durch die Mods gelöscht oder Threads geschlossen, weil es sich um Rechtsberatung handelt.
Du kannst Recht haben mit deiner Einstellung zu Gewährleistung und Verschleißteil. Aber das hier schreibt ein Anwalt, der eigentlich sein Geld damit verdient, Verfahren vor Gericht zu bringen:
"Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die Rechtsprechung in der letzten Zeit (und dies zu Recht) vermehrt dazu übergegangen ist, nicht jeden Fehler eines Fahrzeuges sogleich dem Bereich Sachmangel zuzuordnen. Bei sehr vielen vermeintlichen Mängeln handelt es sich um natürlichen Verschleiß. Es ist also zu empfehlen, nicht gleich beim Auftreten eines Fehlers einen Rechtsanwalt zu konsultieren, denn die Kosten für dessen Tätigkeit übersteigen nicht selten die Mangelbeseitigungskosten"
Quelle: https://mein-verkehrsrechtanwalt.de/sachmangel-oder-verschleiss/
Und nein. Ich bin kein Händler.
Na schön, dann bei MT. Klingt schon anders.
Zudem kann ein Rechtsanwalt nur eine Rechtsberatung geben bzw. eine Institution, Verein, Verband, Gewerkschaft etc.. Was Hänschen Müller (in dem Fall Fall ich) schreibt ist der Austausch im Forum. So sehe ich das.
Aber ja, das was Abnutzungstypisches in Kauf genommen werden muss ist klar:
https://kanzlei-franz.com/.../
Nur, hier liegt eine apruppte Fehlfunktion vor deren Ursache erst mal nicht bekannt ist. Und da ist er erst mal verpflichtet den Mangel zu diagnostizieren. Danach kann man diskutieren, vorher nicht. Was hier geschildert wird klingt wie eine Ablehnung mit einer Begründung die nicht belegt ist.
Es gibt aus meiner persönlichen Erfahrung einen Fehler den man machen kann: Ohne belegbare Beseitigungsforderung selbst dran wurschteln. Damit ist der Händler (zurecht) seiner Pflicht zur Beseitigung entbunden (das ist wie gesagt meine konkrete Erfahrung).