Montagsauto...

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

ich muss mich jetzt hier mal auf gut deutsch ausk... und fragen ob ich alleine bin mit meinem "spitzen" Auto...

Ich fahre einen GolfV Baujahr 2007 1,4l 80 PS EZ 2/2008 58.000km....

SO dann fang ich mal an, könnt etwas länger dauern ;-)

Ich hatte mein Auto 4 Stunden und er hatte 120km weg, da ging es auch schon los, es tat sich gar nichts mehr - Defekt am Kontrollgerät

Ca. ein halbes Jahr später vibrierte er, zuerst wurden nur Ventile getauscht und dann doch etwas neues an der Benzinpumpe eingebaut. Juhu er lief für circa zwei Wochen dann kam die Meldung Störung im Abgassystem und wieder war es ein Ventil. Dann hatte ich doch wirklich mal nen Jahr mehr oder weniger Ruhe... Letztes Jahr war ein Verstellmotor der Heizung kaputt! Zudem ist mein AUto sehr laut, habe einen direkten Vergleich, mein Bruder hat das identische Modell. Mein Auspuff ist auch ewig am rasseln. Na und von zwischen kuppeln damit ich in den Rückwärtsgang komme rede ich erst gar nicht.

SOVIEL ZUM THEMA MOTOR etc.

Gehen wir mal über zur Karosse und den Inneraum :-)

HAbe seit kurzer Zeit vorne am Kotflügel eine Roststelle. Werkstatt meint es wär durch nen Fremdkörper gekommen, allerdings sagt mir jeder Lackierer und Karossiebauer das es eindeutig ein Lackschaden ist.

Alles was nicht angeschraubt oder super festgeklebt ist fällt ab. Beispiele: Griffe der SItzverstellung auf beiden seiten schon dreimal erneuert. Die Hutablge, der Lichtschlater und und und.
Hinzu kommt zu dem ganzen noch das ich ein neues Radio bekommen habe und auf beiden seiten neue Sitzgeständige.

Habe allerdings ein großes Problem: Da es mehr oder weniger ein Firmenfahrzeug ist, aber auf meinen Namen, ist es ein Leasingvertrag. Hat irgendwer einen Rat für mich. Habe an dem Auto einfach keinen SPaß mehr und Frage mich immerwieder wann es wieder Zeit für die WErkstatt ist!

Laut VW - habe ich inzwischen ein Summe von 8000 € an Garatieschäden gehabt und die kleinen Beträge sind noch ncith dabei...

Entschuldigen muss ich mich auch noch, bin eine Frau und kenne leider die Fachbegriffe nicht...:-)

Dankööööööööööööö

18 Antworten

Hallo,

wer mit seinem neuen Fahrzeug von Beginn an nur Ärger hat, sollte sein Recht gegenüber dem Verkäufer einfordern und ggfls. das Auto zurückgeben:
Zitat aus
http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz

" In bestimmten Fällen ist eine Fristsetzung entbehrlich. Von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei Situationen, in denen die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Verkäufer zweimal erfolglos nachgebessert hat. War das Fahrzeug also zweimal zur Mangelbeseitigung in der Werstatt des Verkäufers und ist der Mangel immer noch vorhanden, kann die Wandelung ohne Weiteres erklärt werden"
Zitat Ende.

Viele Grüße

Paule

Zitat:

Original geschrieben von paule4711


Hallo,

wer mit seinem neuen Fahrzeug von Beginn an nur Ärger hat, sollte sein Recht gegenüber dem Verkäufer einfordern und ggfls. das Auto zurückgeben:
Zitat aus
http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz

" In bestimmten Fällen ist eine Fristsetzung entbehrlich. Von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei Situationen, in denen die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Verkäufer zweimal erfolglos nachgebessert hat. War das Fahrzeug also zweimal zur Mangelbeseitigung in der Werstatt des Verkäufers und ist der Mangel immer noch vorhanden, kann die Wandelung ohne Weiteres erklärt werden"
Zitat Ende.

Viele Grüße

Paule

Hört sich ja soweit alles gut an, aber das ist ja nicht der ganze Teil der Wahrheit. Das der Rechtsanwalt alles so einfach und unkompliziert darstellt ist ja logisch, er ist auf der Suche nach Klienten... 😁

Zitat:

Original geschrieben von JaBu



Zitat:

Original geschrieben von paule4711


Hallo,

wer mit seinem neuen Fahrzeug von Beginn an nur Ärger hat, sollte sein Recht gegenüber dem Verkäufer einfordern und ggfls. das Auto zurückgeben:
Zitat aus
http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz

" In bestimmten Fällen ist eine Fristsetzung entbehrlich. Von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei Situationen, in denen die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Verkäufer zweimal erfolglos nachgebessert hat. War das Fahrzeug also zweimal zur Mangelbeseitigung in der Werstatt des Verkäufers und ist der Mangel immer noch vorhanden, kann die Wandelung ohne Weiteres erklärt werden"
Zitat Ende.

Viele Grüße

Paule

Hört sich ja soweit alles gut an, aber das ist ja nicht der ganze Teil der Wahrheit. Das der Rechtsanwalt alles so einfach und unkompliziert darstellt ist ja logisch, er ist auf der Suche nach Klienten... 😁

Hallo JaBu,

wo ist das Problem - ich kennen keinen in meinem Bekanntenkreis, der KEINE KFZ - Rechtsschutzversicherung hat.
...... und was mich noch interessiert: was ist denn die ganze Wahrheit ?

Viele Grüße
Paule

Zitat:

Original geschrieben von paule4711



Zitat:

Original geschrieben von JaBu


Hört sich ja soweit alles gut an, aber das ist ja nicht der ganze Teil der Wahrheit. Das der Rechtsanwalt alles so einfach und unkompliziert darstellt ist ja logisch, er ist auf der Suche nach Klienten... 😁

Hallo JaBu,

wo ist das Problem - ich kennen keinen in meinem Bekanntenkreis, der KEINE KFZ - Rechtsschutzversicherung hat.
...... und was mich noch interessiert: was ist denn die ganze Wahrheit ?

Viele Grüße
Paule

Na, einen Teil der Wahrheit kannst du doch auf der Internetseite nachlesen, die du hier verlinkt hast, was du bestimmt auch getan hast, oder?

So z.B. erheblicher Mangel, Nutzungsentschädigung etc.. Da das alles sehr "dehnbare" Begriffe sind, gerade der Mangel, und du vor Gericht ein Urteil bekommst und nicht unbedingt Recht, ist die ganze Wahrheit immer von Fall zu Fall abhängig... so einfach zu schreiben:"Ich nimm mir einen Anwalt und dann ist alles gut," so ist es bei Weitem nicht... ein Allheilmittel ist ein Anwalt sowieso nicht und darüber hinaus gibt es Gute und auch Pfeifen... alles schon erlebt, leider... 😠

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