Mondeo neu-Zulassung verweigert
Den letzte Woche bei einem deutschen Händler gekauften Mondeo mit Produktionsdatum
17.07.2013 EU Lagerfahrzeug aus Österreich ohne Erstzulassung wollte ich gestern zulassen.
Auf dem Bildschirm der Dame in der Zulassungsstelle erscheint dann die Meldung:
-Fahrzeuge mit dieser Emissionsklasse sind nur bis 31.12.2013 erstzulassungsfähig-
Das Fahrzeug steht jetzt also in der Garage-der Händler kümmert sich drum.
Hat vielleicht einer so was schon mal erlebt?
Und vor allem was für möglichkeiten gibt`das Fahrzeug zuzulassen?
17 Antworten
Theoretisch ist dies möglich...
siehe auch hier:
http://www.misteratz.de/.../Verkehrsblatt_12-2008-sc.pdf
(2. Seite unten rechts)
Es sind aber Ausnahmegenehmigungen für Lagerfahrzeuge möglich. So wie es mir scheint, muß sich um diese allerdings der Hersteller kümmern:
http://www.kba.de/.../mas_deutsch_pdf.pdf?...
(Ich kenne mich damit aber nicht asu ... und weiß auch nicht, ob der Behörden-Computer solche Ausnahmen "kennen müsste".)
Hat vielleicht der MA auf der Zulassungsstelle eine Schlüssel-Nummer falsch eingegeben?
6502
gibt es in Österreich andere Emissionsklassen? In Deutschland gibt es seid 2010 bis heute nur Euro5
bzw. um welche geht es genau? Und welche wünscht die Zulassungsstelle?
Der Händler soll ihn in Österreich Erst-zulassen. Dann gibts bei uns keine Probleme weiter.
Zitat:
Original geschrieben von gobang
Der Händler soll ihn in Österreich Erst-zulassen. Dann gibts bei uns keine Probleme weiter.
Der Händler wird einen Teufel tun, denn dann wird die NOVA fällig und das sind schnell ein paar tausend Euro.
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Zitat:
Original geschrieben von salador
Der Händler wird einen Teufel tun, denn dann wird die NOVA fällig und das sind schnell ein paar tausend Euro.
Bei Export wird die Nova zurückerstattet.
Zitat:
Bei Export wird die Nova zurückerstattet.
Nachgeschaut, hast recht. Wieder was dazu gelernt.
Zitat:
Original geschrieben von gobang
Der Händler soll ihn in Österreich Erst-zulassen. Dann gibts bei uns keine Probleme weiter.
Hat so funktioniert-toll
Noch eine Frage dazu: Der Österreich Händler hat das Fzg." Erstzugelassen" in 05/2014
Ich hab ihn heute 07/2014 in Deutschland zugelassen.
Bekomm ich nun einen TÜV 05/2014 oder 07/2014?
Schönen Tag noch
normalerweise 3 Jahre ab Erstzulassung also 05/2017, auch bei EU-Fahrzeuge ... wobei das bei dir aber auch ein Spezieller Fall ist, daher am Besten selber kurz auf die Plakette schauen
Zitat:
Original geschrieben von FocusGT
normalerweise 3 Jahre ab Erstzulassung
zustimm
Zitat:
also 05/2017
also 7/2017, er wurde ja erst jetzt in Österreich erst-zugelassen.
Hallo, ist doch jetzt keine Erstzulassung mehr, gibts da nicht nur noch 2 Jahre TÜV?? also bis 05/2016?? Denn dann bekäme ja auch ein 20 Jahre altes Auto das in Deutschland das erste mal zugelassen wird 3 Jahre :-)
Zitat:
ist doch jetzt keine Erstzulassung mehr, gibts da nicht nur noch 2 Jahre TÜV??
solange kein neuer TÜV gemacht wird gelten die 3 Jahre, egal wie oft man den Wagen in der Zeit ab und wieder anmeldet, dadurch geht der TÜV nicht verloren
Zitat:
also 7/2017, er wurde ja erst jetzt in Österreich erst-zugelassen
so wie ich es lese ist die Erstzulassung 5/2014?!
Zitat:
von berni3:
Mondeo mit Produktionsdatum 17.07.2013 EU Lagerfahrzeug aus Österreich ohne Erstzulassung
Zulassung in D verweigert, jetzt in A das erste mal zugelassen.
Wann die Erstzulassung in A nun war, hat er nicht geschrieben (vermutlich letzte Woche)? Und ab dem Datum dann halt 3 Jahre.
Zitat:
Original geschrieben von berni3
Hat so funktioniert-tollNoch eine Frage dazu: Der Österreich Händler hat das Fzg." Erstzugelassen" in 05/2014
Ich hab ihn heute 07/2014 in Deutschland zugelassen.
Bekomm ich nun einen TÜV 05/2014 oder 07/2014?
Schönen Tag noch
ich hab den wichtigen Teil mal fett gekennzeichnet 😉 wobei das finde ich auch eigenartig das man nachträglich ein Auto das im Juli verkauft wurde noch im Mai erstzulassen kann ??
Danke, das war mir entgangen,
dann TÜV natürlich bis 05/2017.