Mofa 1-sitzig auf 2-sitzig
Wenn ich richtig informiert bin ist ein Mofa seit Dezember '16 nicht mehr zwingend einsitzig.
Für Mofas von davor soll wohl aber noch die Einsitzigkeit gelten wenn dies in den Papieren vermerkt ist. Gibt es einen Weg einen bestehenden Einsitzer auf einen Zweisitzer umzuschreiben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Al_Comandante schrieb am 8. Februar 2018 um 17:16:17 Uhr:
Wenn ich richtig informiert bin ist ein Mofa seit Dezember '16 nicht mehr zwingend einsitzig.Für Mofas von davor soll wohl aber noch die Einsitzigkeit gelten wenn dies in den Papieren vermerkt ist. Gibt es einen Weg einen bestehenden Einsitzer auf einen Zweisitzer umzuschreiben?
Frage, willst du dich jetzt im Dunklen fahren lassen ???:😉😁
69 Antworten
Also wenn Du meinen grünen Schein meinst, da kostete die Neuausstellung der Betriebserlaubis, glaube ich, um 30 Euro, Änderungen 10,50€. Kann ich dir aber gern nächste Woche ganz genau sagen, dann suche ich sowieso im dicken Order alle Unterlagen zu diesem Fahrzeug raus.
ja, Tochter von Freunden möchte mit ihrem Mofaroller auch gerne umschreiben lassen. Dann kann ich schon mal sagen was in etwa auf sie zu kommt. Danke dir schon mal
Zitat:
@He-Man42 schrieb am 10. Februar 2018 um 14:48:58 Uhr:
ja, Tochter von Freunden möchte mit ihrem Mofaroller auch gerne umschreiben lassen. Dann kann ich schon mal sagen was in etwa auf sie zu kommt. Danke dir schon mal
Umschreiben 😕
1-Sitzer auf Zweisitzer 😕?
Oder Versicherung ?
Ciao
PS:
Weiß oder hat einer den Link von der EU über die Änderung L1e 😕?
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Mit der Reform vom 19.01.2013 zum Führerscheinrecht (Fahrerlaubnisverordnung - FeV) ist die "Einsitzigkeit" als eine der Voraussetzungen zum Begriff "Mofa" weggefallen. Entscheidend sind die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und die Einspurigkeit.
Das Thema zu der kuriosen Abdecktasche auf dem hinteren Teil einer Sitzbank, um die Einsitzigkeit zu demonstrieren, hat sich erledigt.
Ist die Sitzbank lang genug und sind Fußrasten hinten vorhanden, kann eine zweite Person seitdem mitgenommen werden, weil der Sitz dafür geeignet ist. Ist die Sitzbank zu kurz und/oder sind keine Fußrasten vorhanden, wird eine zweite Person ohne besonderen Sitz auf einem Kraftrad mitgeführt (§ 21 Abs. 1 StVO). Kostet 5 €. Bei Vorsatz kann das Verwarnungsgeld erhöht werden.
Es steht sicherlich etwas in der Betriebserlaubnis zu der Anzahl der Sitzplätze.
Ein Gutachten zu einem Fahrzeug wird durch den Segen (Stempel) einer Zulassungsbehörde zu einer Betriebserlaubnis.
Mein lieber @RedRockCrosser
etwas Blödsinn [mit Verlaub] was du da schreibst.
Es ist auch überall nach zu lesen wie wann und warum die Änderung der FeV vorgenommen wurde,
nämlich weil die EU die L Klassen zusammengelegt und vereinfacht hat, so wurde in der Fahrzeugklasse L1e das Merkmal der "Einsitigkeit" gestrichen.
Dies ergab sich daraus, dass das EU-Recht keine einsitzigen Kfz mehr vorsieht.
Ich suche diese Verordnung - den Wortlaut und Text.
In dem Text wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass für den'Passagier' ein Sitzplatz vorhanden sein muss und ein Platz für die Füße, und das müssen keine Fußrasten sein [es genügen Beistellflächen], ja und festhalten muss sich der Soziusfahrer können.
UA wird in dem EU-Artikel ausdrücklich darauf hin gewiesen:
Es ist aber unzulässig, auf einem einsitzigen Mofa eine zweite Person ohne Sitzgelegenheit mitzunehmen. Die Beförderung auf dem Gepäckträger ist unzulässig.
Diese EU-Verordnung trat 2016 in Kraft!
Ciao
Mit der 11. Verordnung zur Änderung der FeV wurde im Dezember 2016 bei dem FmH 25 „Mofa“ das Merkmal der „Einsitzigkeit“ gestrichen. Dies ergab sich daraus, dass das EU-Recht keine einsitzigen Kfz mehr vorsieht (siehe § 4 (1) Nr. 1b FeV).
Aber ich suche nicht den Inhalt der FeV § 4 (1) Nr. 1b,
sondern den Text und Wortlaut der EU-Verordnung die das bewirkte!
Ciao
EU-Verordnung die das bewirkte!
Ein EU Abgeordneter hatte eine Flasche Wein zuviel getrunken und ein Mofafahrer hat ihn nicht mitgenommen weil er es nicht durfte.
Ich habe mein Wissen aus Wikipedia bezogen und dort nach "Mofa" gesucht. Meine Hinweise zur Reform der Führerscheinverordnung und dem Wegfall der Platzhalter-Tasche ist dort heute noch nachzulesen. Es ist also anscheinend nicht überall nachzulesen (letzte Bearbeitung am 10.12.2017).
Aber 4-Ventiler hat recht. Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 64 ist die 11. Änderung zur Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften am 21.12.2016 veröffentlich worden. Der Artikel 1 bezieht sich auf die FeV.
Nun kann also bei vielen Zweirädern die begrenzende Abdecktasche von der Sitzbank genommen werden. Fußrasten oder Fußabstellflächen sind (serienmäßig) vorhanden. Und nun? In der Betriebserlaubnis steht was von "einsitzig" oder "Sitzplatz: 1". Also Mitnahme einer Person ohne besonderen Sitz oder nicht? Wir sprechen nicht von einem Gepäckträger. Es muss auch kein zweiter Einzelsitz sein.
Muss jetzt jeder Mofabesitzer und jede Mofabesitzerin mit ausreichend langer Sitzbank (reichte ja für ein KKR bis 45 km/h, ist nur als Mofa auf 25 km/h gedrosselt) seine bzw. ihre Betriebserlaubnis von einsitzig auf zweisitzig upgraden, um legal eine zweite Person mitnehmen zu dürfen? Multitina hat es gemacht, geht auf Nummer sicher. Legt sich die Haftpflichtversicherung ansonsten im Schadensfall quer?
Fragt bei der örtlichen Polizei nach, denn die hält euch am ehesten an. Hier hat sich das mit dem Wegfall der Einsitzigkeit noch nicht überall herumgesprochen.
Wie versprochen anbei die geänderte Betriebserlaubnis mit dem Wegfall des Eintrags "2. Sitzplatz gesperrt durch Satteltasche..." und im Feld Sitzplätze, S1 nun der Zahl "2".
Wer sich den Spass machen möchte - die Kosten entsprechen genau der Änderungsabnahme nach Einbau des Mofa-Drosselsatzes, also 31 Euro bei der GTÜ. Das ist die Kathegorie Änderungsabnahme einfach Mofa/Moped/Krad.
Ich habe nett nachgefragt, wie das denn sein könne, dass das so teuer ist, obwohl Herr Ingenieur nach drei oder vier Minuten fertig war - einmal die Fußrasten angeguckt - den Datensatz im Laptop aufgerufen - die zwei o.g. Punkte in das Protokoll kopiert und mir diese eine Seite zur unverzüglichen Berichtigung der Fahrzeugdokumente ausgedruckt. Der nette Herr hat das dann als Nachuntersuchung für 20 Euro quittiert und gesagt, dass er so etwas mit ganz wenig Aufwand verbundenes über die Bargeld-Kasse ausnahmesweise mal so laufen lassen könne...
Mein Straßenverkehrsamt nahm wie immer 10,50 Euro fürs Ändern der Betriebserlaubnis.
LG
Tina
Hallo Admiral
Zitat:
@Al_Comandante schrieb am 14. Februar 2018 um 19:36:52 Uhr:
Na DAS ist doch mal eine Antwort! Vielen Dank, liebe Tina!
Hast du vlt auch so einen KFZ-Schein 😕?
Ein solches Dokument der Zulassungsstellen ist für die Fahrzeugklasse L1e nicht erforderlich, und möchte ich wissen wie das dann geht ab dem 01.03.018, denn da bekommt die Tina doch ein neues Schildle 😕.
Das Doku in Art und Form eines Fahrzeugscheines
wäre zwar von der Größe her angenehmer als der DIN A4 Fetzen EU-COC.
Aber genau genommen muss der Mofa-/Moped-Betreiber eine COC nicht mit führen.
Der Nachweis der Versicherung ist pflichtig, damit überprüfbar ist, dass und wo und auf wen das Töf versichert ist und eben das Schildle zu dem Bike gehört und nicht gestohlen ist.
Ich habe diesen lumpigen Massendruck ein geschweißt,
führe die COC aber nicht am Roller mit, habe eine Versicherungs-Karte und die genügt.
Zitat:
@RedRockCrosser schrieb am 14. Februar 2018 um 01:30:40 Uhr:
Aber 4-Ventiler hat recht. Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 64 ist die 11. Änderung zur Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften am 21.12.2016 veröffentlich worden. Der Artikel 1 bezieht sich auf die FeV.
Ja das ist richtig so,
und wahrscheinlich finde ich das von der EU Bezugs dieser Änderung nicht,
weil ich unter verkehrtem Datum suche, denn die Änderung seitens der EU war evtl bereits 2013. nur hat die BRD die Änderung erst im Dez 2016 Vollzogen.
Ich habe auch eines der Posts gefunden wo ich die L1e Änderung erwähnte,
nur habe ich in dem Fündigen Fall nichts verlinkt, sondern den Text als 'Zitat' im Post ein gefügt.
Ciao
Edit.:
Die AGM-Betriebserlaubnis weist zwar einen 45km/h Roller aus,
es ist aber nirgends die Anzahl der Sitze zu lesen,
oder findet die jemand von euch 😕?
Neues Blech habe ich bereits besorgt und am 9. Februar 16:29 Uhr hier dokumentiert.
Nächstes Jahr wird der o.g. Roller dann nicht mehr als Mofa bewegt, sondern wieder mit der ebenfalls vorhandenen und gültigen 45 km/h-Original-Betriebserlaubnis versichert und gefahren. Das ist dann ohne die ehemals vernietete blöde Mofa-Tasche alles schnell und unkompliziert erledigt.
Zitat:
@Schlauer Hund schrieb am 14. Februar 2018 um 23:55:07 Uhr:
Das schafft nur Norman Epple, einen Chinesen ohne Sitze zuzulassen...
So glaubst du 😕.
Und hat welche Bedeutung zu 1 oder 2 sitzig 😕?