Mofa 1-sitzig auf 2-sitzig
Wenn ich richtig informiert bin ist ein Mofa seit Dezember '16 nicht mehr zwingend einsitzig.
Für Mofas von davor soll wohl aber noch die Einsitzigkeit gelten wenn dies in den Papieren vermerkt ist. Gibt es einen Weg einen bestehenden Einsitzer auf einen Zweisitzer umzuschreiben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Al_Comandante schrieb am 8. Februar 2018 um 17:16:17 Uhr:
Wenn ich richtig informiert bin ist ein Mofa seit Dezember '16 nicht mehr zwingend einsitzig.
Für Mofas von davor soll wohl aber noch die Einsitzigkeit gelten wenn dies in den Papieren vermerkt ist. Gibt es einen Weg einen bestehenden Einsitzer auf einen Zweisitzer umzuschreiben?
Frage, willst du dich jetzt im Dunklen fahren lassen ???:


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69 Antworten
Ich bräuchte schon langsam eines, aber egal...
Zitat:
@kranenburger schrieb am 8. Februar 2018 um 19:14:27 Uhr:
Dein Roller ist bauartbedingt als 2 Sitzer,steht auch in der BE.
In den Papieren die ihn als Mofa umschreiben kannst du beim TÜV die Tasche und 1Sitzer raus nehmen lassen und kannst so mit einem zweiten Mann/Frau fahren.
Hallo Bernd et al., wir hatten ja auch dieses Thema hier längst final besprochen und wie so oft wird es überall ein wenig anders gehandhabt. Diese Änderungsabnahme nach Paragraph 19.3. wird oftmals als Formular zur umgehenden Änderung der Betriebserlaubnis ausgefertigt, womit genaugenommen der Gang zum Strassenverkehrsamt nötig wird, welche eine neue Betriebserlaubnis ausdruckt, bei der 2 Sitze ein- und die häufig im Drosselgutachten aufgeführte Mofa-Tasche ausgetragen werden. Wir hatten ja hier auch schon den Fall, dass der TÜV in der Mofa-BE herumgestrichen und abgestempelt hat, was er streng genommen gar nicht darf.
Dieses unterschiedliche Vorgehen in verschiedenen Regionen im Land führte und führt sicherlich wieder zu den üblichen Meinungsverschiedenheiten und zu Zank, wie so oft, wenn es ums Thema Mofa geht.
@Multitina
D.h., die wahrscheinlich wasserdichteste Lösung wäre:
-zum TÜV gehen, dort meinen Wunsch äußern
-TÜV ändert das Drosselgutachten entsprechend
-zur Zulassungsstelle gehen, neues Drosselgutachten vorzeigen und dort die BE aktualisieren lassen
Zitat:
@Al_Comandante schrieb am 9. Februar 2018 um 10:23:11 Uhr:
@Multitina
D.h., die wahrscheinlich wasserdichteste Lösung wäre:
-zum TÜV gehen, dort meinen Wunsch äußern
-TÜV ändert das Drosselgutachten entsprechend
-zur Zulassungsstelle gehen, neues Drosselgutachten vorzeigen und dort die BE aktualisieren lassen
Auf die Gefahr hin das ich Tina wieder verärgere.
In deiner BE steht sowieso 2 Sitzer drin.Was soll denn da verändert werden?
Einzig dein Mofa-Gutachten wird verändert und das vom TÜV.
Aber nachfragen kostet nichts,musst ja doch zum TÜV damit.
Nein, Bernd, verärgern darf man hier auch, wenn mal jemand Unfug erzählt, sollte das zur Sprache kommen. Und wenn ich das bin - okay.
Ich habe eines dieser neueren Zweisitzer-Mofas in der Garage. Und einen Roller als Mofa-Einsitzer. Wenn es, wie bei mir eine ältere Betriebserlaubnis ist, die nach einer TÜV-Abnahme und nachträglichem Drosselgutachten mit Mofa-Tasche vor einigen Jahren neu erstellt wurde, dann steht da trotz Zweier-Sitzbank nur ein Sitz drin und in der Original-Betriebserlaubnis zur 45/50 km/h-Version stehen naturgemäß zwei Sitze.
Der erste Weg sollte der TÜV sein, da sind wir uns alle einig.
Ich wollte heute auch vor der Arbeit dort mal hin, weil ich auch noch das oben genannte Objekt mit dieser dämlichen Mofa-Tasche rumstehen habe. Hat leider nicht geklappt - vielleicht schaffe ich es ja heute nachmittag noch dorthin, bevor die Herren Ingenieure ihr Wochenende antreten.
Schön ,dann bekommt man deine Erfahrung mit den Herren bestimmt zu lesen.
Nur mal so erwähnt,ein Bekannter ist ein Auto-Narr dem immer irgendwas einfällt,er hat sein ganz normalen Fahrzeugschein-Brief und ein Ordner nur mit Gutachten,abgesegnet vom TÜV. Bei einer Kontrolle gibt er seinen Schein und den Ordner den grünen und die müssen sich dann da durch kämpfen ,ganz legal.
Der war nicht einmal zum Straßenverkehrsamt damit um irgend etwas zu ändern.
Hallo Admiral,
du musst dich nicht wundern,
dass die Leute komisch ansprechen wegen dem Zweisitzer,
bin aber trotzdem der Meinung dass deine Fragestellung vorrangig ist.
Grundsätzlich, das klassische Mofa mit einem Schwingsitz ist ein Einsitzer und du bestenfalls einen Kindersitz für Kiddys bis 7 Jahre montieren darfst.
Das Thema [2-Personen 50cc Roller]
war vor einiger Zeit schon mal Diskussion hier,
ich habe damals den EU-Auszug sofort gefunden und [glaube] hier verlinkt,
nun finde ich das aber nirgends mehr, aber die Satzstellung ist ungefähr wie ich bereits sagte:
Fahrzeugklasse L1e , der Zusatz 1 Sitzig wurde gestrichen,
wenn auf dem Fahrzeug L1e ein Passenger (Mitfahrer) Platz hat - auch für die Füße und sich fest halten kann, dann darf das Fahrzeug mit 2-Personen betrieben werden.
In dem Text war ausdrücklich erwähnt dass ein Gepäckträger kein Sitzplatz ist.
Ob das jetzt 'nur' als Anweisung für die Textierung in der EC-COC gedacht war kann ich nicht sagen.
Es sollte ein leichtes sein vom Importeur oder eines Autorisierten-Services eine Geänderte Betriebserlaubnis zu bekommen - ohne ein Amt und ohne einen TÜV.
(Ich habe meine [Ersatz] COC auch ohne Amt und TÜV bekommen!)
Ciao
So einfach ist das ganze nicht. Was im Fahrzeugschein drin steht, ist im Prinzip auch Gesetz.
Man kann natürlich noch durch ne ABE zugelassene Teile dran bauen oder Sachen, wie zum Beispiel Reifen und Felgen größen, die auch in der Coc stehen, anbauen.
Wenn aber durch irgendwelche Einschränkungen, wie zum Beispiel den Einsitzer, in dem Fahrzeugschein drin stehen hat, ist dieses auch erstmal so. Da hilft die COC nicht.
ABER: Durch das neue Gesetz, kann man dieses ja mit der COC dann entsprechend umtragen lassen.
Am Fahrzeug muss irgendwas zum Festhalten für den Mitfahrer existieren. Das kann ein Seil sein. Oder einfache Haltegriffe. Auch für die Füße entsprechend.
Es ist sogar möglich, dass beides drin steht. nur mit Vermerk, was beim 2-Sitzer entweder noch angebaut oder abgebaut werden müsste ;-)
Was das Fahren mit einer 2. Person betrifft.
Es ist egal, ob man gut oder schlecht sehen kann. Gerade beim 2-Rad sollte man dem Mitfahrer immer vorher sagen, was Sache ist. Und wenn man eben relativ Blind ist, dann sagt man denen das. Dann liegt die Entscheidung bei den Mitfahrern.
Kinder sollten hier in keinster Weise mitgenommen werden.
Aber denke, das ist klar.
Wie gesagt, es ist egal, ob man gut oder schlecht sehen kann. Denn auch ohne Mitfahrer gefährdet man Leben oder halt nicht. Das ändert sich mit der zweiten Person nicht. Denn dadurch sieht man ja nicht plötzlich noch weniger ;-)
Anders sieht es aus, wenn man ne Fußverletzung oder sowas ähnliches hat....
Sodele, ich war gerade beim TÜV und ich gehe den Weg, den El Capitan heute vormittag als wasserdicht beschrieben hat.
Am Wochenende baue ich Fußrasten an, sowie die Mofa-Tasche ab und nächsten Mittwoch ist Termin beim TÜV. Der Herr Ingenieur möchte sich selbst davon überzeugen, dass ich die Fußrasten ordentlich angeschraubt habe.
Bei der Versicherungs-Frau war ich eben auch noch - neues Kennzeichen geholt. In den Unterlagen zum Kennzeichen ab März hab ich auch gleich darauf gedrungen, dass dort ist kein Einsitzer mehr vermerkt ist.
LG
Tina
@Multitina
Also ist deine Zulassungsstelle in diesem Fall die Versicherung von dir gemeint und nicht das Straßenverkehrsamt.
Und mit den Fußrasten kommt auch auf das Fahrzeug an, die einen haben sie, die anderen haben Beistellflächen.
Aber alles in allem kein großer Akt das 1 sitzige zu löschen.
Nee Bernd, Amt ist Amt und Versicherung ist Versicherung.
Ich lasse nächste Woche erstmal Herrn TÜV-Innschenöhr die Bescheinigung nach 29.3 schreiben. Dann überlege ich mir in Ruhe, ob ich mir entweder auch einen dicken Ordner kaufe, oder die 10,50 Euro fürs Umschreiben der BE ausgebe.
Zitat:
@Multitina Dann überlege ich mir in Ruhe, ob ich mir entweder auch einen dicken Ordner kaufe, oder die 10,50 Euro fürs Umschreiben der BE ausgebe.
Ich habe da eine These wofür du dich entscheiden wirst...

Zitat:
@Forster007 schrieb am 9. Februar 2018 um 15:44:11 Uhr:
So einfach ist das ganze nicht. Was im Fahrzeugschein drin steht, ist im Prinzip auch Gesetz.
Gibt es im Hamburger Forst für ein
Mofaeinen
Fahrzeugschein



?
Und es ist bei mir so wie es Kranenburger sagt - Beistellflächr fertig.
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 10. Februar 2018 um 13:28:21 Uhr:
Zitat:
@Forster007 schrieb am 9. Februar 2018 um 15:44:11 Uhr:
So einfach ist das ganze nicht. Was im Fahrzeugschein drin steht, ist im Prinzip auch Gesetz.
Gibt es im Hamburger Forst für ein Mofa einen Fahrzeugschein?
Und es ist bei mir so wie es Kranenburger sagt - Beistellflächr fertig.
Hänge dich nicht an Worten auf. Ich denke schon, dass du weißt, was gemeint ist...
Was das nun wieder mit dem Hamburger Forst zu tun hat, weißt auch nur du?
Einfach mal bleiben lassen. Wäre aber zu einfach....
Nein, das bekommt der feine Herr nicht hin, mal die Finger von der Tastatur zu lassen.
Voilá.