Möchte Geld ausgezahlt bekommen. Wie gehe ich vor?

Hi,
Brauche eure Hilfe weil weiß nicht wie ich vorgehen soll.
Und zwar ist mir einer die in die tür reingefahren.
Die schuldfrage war klar und hab auch 2 Tage später ein anruf bekommen das ich mein Auto reparieren lassen kann und mir wurde die Schadennr. übergeben.
War dann erstmal bei Bmw und dort hat die Dekra ein gutachten erstellt und kurze zeit später zur versicherung und zu mir geschickt.
Als ich die summe gesehen habe dann hab ich mich umentschlossen und will das Geld auszahlen lassen.
Hab dann zur versicherung angerufen und ihr das gesagt. Die meinten nur ich soll das aufs gutachten draufschreiben das ich ausgezahlt haben will und zu den schicken.
Aber die haben doch schon ein gutachten direkt vom gutachter geschickt bekommen und dummerweise steht da drauf das ich den schaden bei Bmw reparieren lasse.
Darauf hin meinte er ich soll einfach auf irgendeinem zweiteiler oder so das schreiben und zu den schicken.
Jetzt weiß ich überhaupt nich was ich tun soll.
Ich werd da morgen zwar nochmal anrufen aber könnt ihr mir sagen wie ich am besten jetzt vorgehe?

Mein gutachter meinte ich bekomme noch ein schreiben von der versicherung wo ich paar angaben machen muss und da solle ich reinschreiben das ich ausgezahlt haben möchte.
Was ist den jetzt richtig?

Gruß
Michi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS


Ne bei 5 jahren wird er kein Problem bekommen, ne Reperatur ist immer noch was anderes als eine Inspektion.

Nö........wird er garantiert nicht......die BGH-Entscheidung hierzu spielt ja auch gaaar keine Rolle - wen interessiert schon der BGH......🙄

http://www.jurablogs.com/de/...entscheidung-stundenverrechnungssaetzen

Nur mal die Stichworte noch aufgezählt:

Ist dies der Fall, kann es für den Geschädigten gleichwohl unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht unzumutbar sein, sich auf eine Reparaturmöglichkeit in dieser Werkstatt verweisen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge bis zum Alter von 3 Jahren.

und - wir beachten:

Auch bei älteren Kraftfahrzeugen kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch eine konkrete Reparaturrechnung belegt.

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS



Ich hatte bei meinem 10 Jahre alten Audi auch noch die Audi Stundenlohne bekommen. Aber ab 8-10 Jahren könnte man dort bestimmt abstriche bekommen.

Was du irgendwann mal irgendwo vor vielen Jahren hast machen lassen oder nicht, ist hier ohne jegliches Interesse und ohne Belang!

Glaubst du, dass deine "Erfahrungen" vor Gericht die BGH-Rechtsprechung ausser Kraft setzen?

60 weitere Antworten
60 Antworten

Hab lange nachgedacht. Und bin auf dem Punkt gekommen das am ende ich der Dumme bin. Hab ein reparierten Unfallwagen und keinen cent dabei verdient und nur stress gehabt. Die Bmw werkstatt kassiert die ganze kohle und ich hab nichts davon.
Deswegen habe ich mich entschlossen das Geld zu nehmen und bei ner freien Werkstatt es günstiger reparieren zu lassen damit mir was übrig bleibt.

Nächste woche landet die sache beim Anwalt. Finde das einfach zu frech was die sich erlauben. Am meisten regt mich auch das die schreiben das man auf den Bildern nicht erkennen kann das der kotflügel eingedrückt ist. Das hat mein Dekra gutachter festgestellt und wieso sollen die das nicht glauben?

Zitat:

Original geschrieben von Michi126


Hab lange nachgedacht. Und bin auf dem Punkt gekommen das am ende ich der Dumme bin. Hab ein reparierten Unfallwagen und keinen cent dabei verdient und nur stress gehabt. Die Bmw werkstatt kassiert die ganze kohle und ich hab nichts davon.
Deswegen habe ich mich entschlossen das Geld zu nehmen und bei ner freien Werkstatt es günstiger reparieren zu lassen damit mir was übrig bleibt.
Nächste woche landet die sache beim Anwalt. Finde das einfach zu frech was die sich erlauben. Am meisten regt mich auch das die schreiben das man auf den Bildern nicht erkennen kann das der kotflügel eingedrückt ist. Das hat mein Dekra gutachter festgestellt und wieso sollen die das nicht glauben?

Der Sinn der Schadensregulierung ist, den Geschädigten so zu stellen als wäre der Unfall nicht passiert.

Der Sinn der Schadensregulierung ist "nicht", dass der Geschädigte an dem Unfall noch verdient.

Gruß
Frank, der aus deinem Text heraus liest, dass die Reparatur ja doch preiswerter möglich ist als im Gutachten ausgewiesen. 😉

Wenn dein Wagen nicht grade Uralt ist dann kannst du auf die Lohnkosten von BMW bestehen. Der Dekra Gutachter wird wohl nichts aufgeschrieben haben was nicht da ist.
Anhand von Fotos ein Gegengutachten von der Versicherung ist schon sehr lustig, Fotos sind zwar gut aber man sollte sich das doch mal alles in wirklichkeit angucken.

Wenn du zum Anwalt gehst wird er dir sagen ob du ne möglichkeit hast an das Geld zu kommen oder nicht oder ob die Versicherung recht hat.

Ich kann dir nur vom Fall meines Vater erzählen, dort war alles sehr ähnlich und am Ende muste die Versicherung das so zahlen wie der Gutachter es aufgeschrieben hat, Minus der Mwst. usw. weil er es sich auch Fiktiv auszahlen lassen hat.

Zitat:

Original geschrieben von Frank128



Zitat:

Original geschrieben von Michi126


Hab lange nachgedacht. Und bin auf dem Punkt gekommen das am ende ich der Dumme bin. Hab ein reparierten Unfallwagen und keinen cent dabei verdient und nur stress gehabt. Die Bmw werkstatt kassiert die ganze kohle und ich hab nichts davon.
Deswegen habe ich mich entschlossen das Geld zu nehmen und bei ner freien Werkstatt es günstiger reparieren zu lassen damit mir was übrig bleibt.
Nächste woche landet die sache beim Anwalt. Finde das einfach zu frech was die sich erlauben. Am meisten regt mich auch das die schreiben das man auf den Bildern nicht erkennen kann das der kotflügel eingedrückt ist. Das hat mein Dekra gutachter festgestellt und wieso sollen die das nicht glauben?
Der Sinn der Schadensregulierung ist, den Geschädigten so zu stellen als wäre der Unfall nicht passiert.
Der Sinn der Schadensregulierung ist "nicht", dass der Geschädigte an dem Unfall noch verdient.

Gruß
Frank, der aus deinem Text heraus liest, dass die Reparatur ja doch preiswerter möglich ist als im Gutachten ausgewiesen. 😉

Das bekommt man nicht mehr hin als wäre der Unfall nie passiert. Den stress den ich deswegen hatte entschädigt mir keiner. Mein Fahrzeug hat dadurch nen wertverlust. Ist halt ein Unfallwagen und das bezahlt mir auch keiner.

Aus diesem Grund will ich was dabei verdienen. Und das ist nunmal nicht verboten und hab die wahl zwischen dem Geld und ner reperatur. Manche tun so als ob ich der einzigste wär der das so macht.

Günstiger reparien lassen kann ich das nur durch Gute bekanntschaft.

Aber darum gehts ja jetzt nicht. Jeder macht halt so wie er für richtig hält.

@HighspeedRs
Ja deswegen werde ich auch zum Anwalt gehen. Passt mir einfach nicht das die nicht akzeptieren das der Kotflügel eingedrückt ist. Das sieht man auf den fotos schlecht. Aber in Real sieht man es deutlich und der gutachter hats ja auch bestätigt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS


Wenn dein Wagen nicht grade Uralt ist dann kannst du auf die Lohnkosten von BMW bestehen.
...

Da wäre ich aber mal nicht so schnell, wir wissen hier alle (noch) nicht um was für ein Fzg. es sich genau handelt. Hinzu kommt noch das Unwissen über die Tatsachen wo der TE bisher immer zur Inspektion / Rep. war.

z.B.

Sollte er mit seinem fünf Jahre alten BMW seit 3 Jahren (Ablauf der Garantie) bei ATU um die Ecke gewesen sein ist es für ihn jetzt schwer zu begründen auf einmal BMW-Preise haben zu wollen.

(meine ich jedenfalls)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS


Wenn dein Wagen nicht grade Uralt ist dann kannst du auf die Lohnkosten von BMW bestehen.
...
Da wäre ich aber mal nicht so schnell, wir wissen hier alle (noch) nicht um was für ein Fzg. es sich genau handelt. Hinzu kommt noch das Unwissen über die Tatsachen wo der TE bisher immer zur Inspektion / Rep. war.
z.B.
Sollte er mit seinem fünf Jahre alten BMW seit 3 Jahren (Ablauf der Garantie) bei ATU um die Ecke gewesen sein ist es für ihn jetzt schwer zu begründen auf einmal BMW-Preise haben zu wollen.
(meine ich jedenfalls)

Ne bei 5 jahren wird er kein Problem bekommen, ne Reperatur ist immer noch was anderes als eine Inspektion.

Ich hatte bei meinem 10 Jahre alten Audi auch noch die Audi Stundenlohne bekommen. Aber ab 8-10 Jahren könnte man dort bestimmt abstriche bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS


Ne bei 5 jahren wird er kein Problem bekommen, ne Reperatur ist immer noch was anderes als eine Inspektion.

Nö........wird er garantiert nicht......die BGH-Entscheidung hierzu spielt ja auch gaaar keine Rolle - wen interessiert schon der BGH......🙄

http://www.jurablogs.com/de/...entscheidung-stundenverrechnungssaetzen

Nur mal die Stichworte noch aufgezählt:

Ist dies der Fall, kann es für den Geschädigten gleichwohl unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht unzumutbar sein, sich auf eine Reparaturmöglichkeit in dieser Werkstatt verweisen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge bis zum Alter von 3 Jahren.

und - wir beachten:

Auch bei älteren Kraftfahrzeugen kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch eine konkrete Reparaturrechnung belegt.

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS



Ich hatte bei meinem 10 Jahre alten Audi auch noch die Audi Stundenlohne bekommen. Aber ab 8-10 Jahren könnte man dort bestimmt abstriche bekommen.

Was du irgendwann mal irgendwo vor vielen Jahren hast machen lassen oder nicht, ist hier ohne jegliches Interesse und ohne Belang!

Glaubst du, dass deine "Erfahrungen" vor Gericht die BGH-Rechtsprechung ausser Kraft setzen?

Also ich war vor kurzem beim Anwalt.
Hab ihm das ganze geschildert und er meinte laut neusten Rechtssprechungen dürfen die Versicherungen die Lohnkosten auf Basis ihrer Partnerwerkstätten abrechnen mit Ausnahme mein Auto ist nicht älter wie 3 Jahre und wurde immer bei Bmw gewartet und repariert.

Hier Wortlaut der BGH Entscheidung:

....Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen, setzt - wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist und was von der Revision nicht in Zweifel gezogen wird - jedenfalls eine technische Gleich-wertigkeit der Reparatur voraus. Will der Schädiger mithin den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, muss der Schädiger darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Dabei sind dem Vergleich die (markt-)üblichen Preise der Werkstätten zugrunde zu legen. Das bedeutet insbesondere, dass sich der Geschädigte im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht nicht auf Sonderkonditionen von Vertragswerkstätten des Haftpflichtversicherers des Schädigers verweisen lassen muss. Andernfalls würde die ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehen-de Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehe-bung in eigener Regie eröffnet (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 f.; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769 und vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - VersR 2005, 1448, 1449). Dies entspricht dem gesetzlichen Bild des Schadensersat-zes, nach dem der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens ist und grundsätzlich selbst bestimmen darf, wie er mit der beschädigten Sache ver-fährt (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 f. und vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - aaO).
 
Schönen Gruß an deinen Anwalt, wer lesen kann ist klar im Vorteil.......

Gruß

Delle

Laaaaaangsam Brauner.
Nirgendwo steht etwas davon, dass hier Sonderkonditionen einer Partnerwerkstatt abgerechnet werden. Es geht um marktübliche Stundensätze. Und die können bekanntlich deutlich hinter den Stundensätzen der Premium-Marken zurückbleiben, ohne dass irgendeine Sonderkondition eine Rolle spielt.
Da steckt ein markanter Unterschied drin.
Darum ist die Aussage des RA durchaus korrekt. Er würde sich in eine Haftungsfalle begeben, wenn er den TE nicht auf die neue Rechtsprechung hinweisen würde.

Schöne  Grüße
Hafi

dürfen die Versicherungen die Lohnkosten auf Basis ihrer Partnerwerkstätten...........

Was bitte soll man denn sonst daraus lesen........😕

Das sind für mich Sonderkonditionen oder etwa nicht ?

Gruß

Delle

Hase, das ist nicht der O-Ton des Anwalts, sondern eine auf einen Satz zusammengeschrumpfte Zusammenfassung des Beratungsgesprächs durch den TE.
Aber dem Beitrag des TE können wir doch entnehmen, dass er (der Anwalt) die Grundzüge der Entscheidung richtig wiedergegeben hat, oder nicht.

Ich habe kein Ahnung...........😁

Aber mit deiner "Haftungsfalle", Respekt, dass ist Geil.........😎

Lieber Mandant, da jibbet so ein paar Urteile und wir könnten den Prozess verlieren....🙁

Gehirnströme des Rechtsanwalt an und Lesbar:

Und da du mir eigentlich völlig egal bist mit deinem pimmeligen Mandat, mach mal die Biege und geh mir nicht auf den Sack du Vollpfosten.........😁

Gerhirnströme und Lesbarkeit aus.

😁

Gut`s Nächtle sagt der Frauen......ähh Rechtsanwaltsversteher..........😮

Delle

So wie ich das verstehe hat der Anwalt keine Ahnung gehabt oder einfach kein bock auf mich oder wie?

oder beides...........😁

Gruß

Delle 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen