Möchte Geld ausgezahlt bekommen. Wie gehe ich vor?
Hi,
Brauche eure Hilfe weil weiß nicht wie ich vorgehen soll.
Und zwar ist mir einer die in die tür reingefahren.
Die schuldfrage war klar und hab auch 2 Tage später ein anruf bekommen das ich mein Auto reparieren lassen kann und mir wurde die Schadennr. übergeben.
War dann erstmal bei Bmw und dort hat die Dekra ein gutachten erstellt und kurze zeit später zur versicherung und zu mir geschickt.
Als ich die summe gesehen habe dann hab ich mich umentschlossen und will das Geld auszahlen lassen.
Hab dann zur versicherung angerufen und ihr das gesagt. Die meinten nur ich soll das aufs gutachten draufschreiben das ich ausgezahlt haben will und zu den schicken.
Aber die haben doch schon ein gutachten direkt vom gutachter geschickt bekommen und dummerweise steht da drauf das ich den schaden bei Bmw reparieren lasse.
Darauf hin meinte er ich soll einfach auf irgendeinem zweiteiler oder so das schreiben und zu den schicken.
Jetzt weiß ich überhaupt nich was ich tun soll.
Ich werd da morgen zwar nochmal anrufen aber könnt ihr mir sagen wie ich am besten jetzt vorgehe?
Mein gutachter meinte ich bekomme noch ein schreiben von der versicherung wo ich paar angaben machen muss und da solle ich reinschreiben das ich ausgezahlt haben möchte.
Was ist den jetzt richtig?
Gruß
Michi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
Ne bei 5 jahren wird er kein Problem bekommen, ne Reperatur ist immer noch was anderes als eine Inspektion.
Nö........wird er garantiert nicht......die BGH-Entscheidung hierzu spielt ja auch gaaar keine Rolle - wen interessiert schon der BGH......🙄
http://www.jurablogs.com/de/...entscheidung-stundenverrechnungssaetzen
Nur mal die Stichworte noch aufgezählt:
Ist dies der Fall, kann es für den Geschädigten gleichwohl unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht unzumutbar sein, sich auf eine Reparaturmöglichkeit in dieser Werkstatt verweisen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge bis zum Alter von 3 Jahren.
und - wir beachten:
Auch bei älteren Kraftfahrzeugen kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch eine konkrete Reparaturrechnung belegt.
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
Ich hatte bei meinem 10 Jahre alten Audi auch noch die Audi Stundenlohne bekommen. Aber ab 8-10 Jahren könnte man dort bestimmt abstriche bekommen.
Was du irgendwann mal irgendwo vor vielen Jahren hast machen lassen oder nicht, ist hier ohne jegliches Interesse und ohne Belang!
Glaubst du, dass deine "Erfahrungen" vor Gericht die BGH-Rechtsprechung ausser Kraft setzen?
60 Antworten
oder keins von beidem...
Nochmal: schon aus deinem kurzen Schilderungen lässt sich entnehmen, dass die Beratung richtig war.
Wenn der Anwalt gesagt hätte, dass das kein Problem ist und er die Differenz auf jeden Fall "rausholt", hätte er Dich angelogen und falsch beraten.
Gruß
Hafi
Na, dass ist ja mal Klasse.......🙄
Der Rechtsanwalt "lügt", wenn er nicht der "Rechtsaufassung" der Versicherungen folgt.
Ich verkneife mir jetzt weitere Kommentare und es wäre schön Hafi, wenn du das jetzt (bitte) auch machen würdest.
Danke und Gruß
Delle
Ok dann lassen wir das einfach mal🙂
Bin auch so zufrieden mit dem ergebnis und das theme ist für mich eigentlich abgeschlossen.
Aber wär euch noch dankbar wenn mir jemand ein Muster geben würde für den nutzungsausfall. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Michi126
Aber wär euch noch dankbar wenn mir jemand ein Muster geben würde für den nutzungsausfall. 🙂
Hast du repariert ?
Wenn nein:
0 Euro Nutzungsausfall
Wenn ja:
siehe Reparaturdauer in deinem Gutachten
Gruß
Delle
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Na, dass ist ja mal Klasse.......🙄Der Rechtsanwalt "lügt", wenn er nicht der "Rechtsaufassung" der Versicherungen folgt.
Ich verkneife mir jetzt weitere Kommentare und es wäre schön Hafi, wenn du das jetzt (bitte) auch machen würdest.
Ich denke nicht daran!
Ich gehe mal davon aus, dass Du im Grunde schon gelesen hast, was ich geschrieben habe.
Warum versuchst Du dann, was ganz anderes daraus zu machen???
Was soll das??
🙄
Ob es einem nun gefällt oder nicht: die Entscheidung des BGH ist nunmal im Raum und damit hat sich die Sachlage ein wenig verändert. Und jeder Anwalt, der das in seiner Beratung nicht berücksichtigt: siehe oben.
Nicht mehr und nicht weniger!
Mit "Rechtsauffassung der Versicherung" hat es nun wirklich nix zu tun. Wenn es um deren Auffassung ginge, wäre die Entscheidung ganz anders ausgefallen. Da kannst Du einen drauf lassen.
Hafi
Da komme ich nach Monaten mal wieder zufällig ins Versicherungsforum und hier hat sich nix geändert. Herzlichste Grüße an den Fachmann Dellenzaehler. Die anderen grüße ich auch und hoffe, dass sie inzwischen von den Versicherungen für das Verbreiten ihres Fachwissens hier bezahlt werden. Oder tippt ihr sogar aus dem Büro?
Bin dann wieder weg --- aber nur ein paar Monate, dann schau ich mal wieder rein 😁
Was das soll ?
Das kann ich dir sagen, Hafi.
Es geht mir einfach nur auf die Nüsse, wenn die BGH Entscheidung so verdreht wird, dass hier der Anschein erweckt wird Stundensätze gibt es nur noch nach "Prüfbericht" der Auftragsstreicher natürlich nach "Vorgaben" des Auftraggeber.
Ich versuche hier auch nichts "anderes" daraus zu machen.
Und wenn du hier versuchst etwas anderes darzustellen, dann halte ich dagegen.
Da kannst du einen drauf lassen, mein Lieber.........
Delle
Wäre die Aussage des Anwaltes wortwörtlich diese gewesen:
Zitat:
laut neusten Rechtssprechungen dürfen die Versicherungen die Lohnkosten auf Basis ihrer Partnerwerkstätten abrechnen mit Ausnahme mein Auto ist nicht älter wie 3 Jahre und wurde immer bei Bmw gewartet und repariert.
dann wäre diese Auskunft definitiv falsch.
Ob das nun so ist, oder der Anwalt tatsächlich das von mir weiter oben (nochmal) zitierte BGH-Urteil gemeint hat (dann wäre die Auskunft des Anwaltes wiederum richtig) und das Posting des TE dessen Interpretaion bzw. die Wiedergabe des vom Anwalt Gehörten ist, wissen wir nicht.
Einen Streit vom Zaun zu brechen aufgrund diffuser Aussagen und Interpretationen hierzu lohnt sich jedenfalls nicht (jeder weiss, wie ungern ich streite😁)
Sodele, hierauf werde ich jetzt mal einen lassen.................😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich denke nicht daran!
Und dazu auch noch etwas.........
Die Mühlen der Judikative mahlen ja bekanntlich langsam.
Aber Sie mahlen.
Und wenn Sie fertig gemahlt haben, werde ich hier mal etwas veröffentlichen.
Dann, wenn du gar nicht mehr daran denkst.
Und das ist etwas, was dir und deiner Aufassung zu diesem Thema ganz bestimmt nicht unbedingt so so gefallen wird............
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
jeder weiss, wie ungern ich streite😁
also, so geht das aber nicht hier..............
Der nächste, der das Wort lügen in den Mund nimmt......🙁
Gruß
Delle
😁
Straf mich lügen, aber ich glaub, der Delle hat schlechtes Bier getrunken heut oder ich schreib chinesisch.
Also, jetzt nocheinmal, und dann ist aber wiklich gut von meiner Seite aus:
Es ist absolut W U M P E was in dieser Entscheidung steht und wem der Inhalt gefällt oder nicht.
Bei meinem Beitrag ging es schlicht und ergreifend darum, dass der Anwalt im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung verpflichtet ist, auf neue Rechtsprechung einzugehen und auf ein sich daraus ergebendes Prozessrisiko hinzuweisen.
Nicht nur im Schadensrecht, sondern in allen Rechtsfragen, in denen er beratend tätig wird.
Das hat nichts mit "Ich hab keinen Bock auf das Mandat" zu tun. (Ich fass es nicht, jetzt muss ich hier schon Anwälte verteidigen...)
Soweit klar?
So, und wenn er sich nun hinsetzt und sagt: "Ich bin der Retter der Verkehrsopfer, Scheidungsopfer, Erbschafts- oder sonstwas Opfer. Und ich hol das alles was die Versicherung, Ehefrau(mann), bucklige Erbengemeinschaft oder sonstwer Ihnen vorenthalten hat auf jeden Fall raus. Sie müssen nur hier die Vollmacht unterschreiben", dann ist das eine Falschberatung. Und die habe ich -um es plastischer zu machen- als Lüge bezeichnet, denn das kann er nicht garantieren. Vorliegend kann er es nicht, weil der BGH eben die Rechtslage wieder ein wenig in die andere Richtung verändert hat und der Ausgang eines amtsgerichtlichen Verfahrens nicht gerade vorhersehbarer wurde.
So und jetzt halte ich aber wirklich die Klappe, bevor ich noch andere aus dem Winterschlaf hole, ohne die ich gut auskomme...
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Also, jetzt nocheinmal, und dann ist aber wiklich gut von meiner Seite aus:
(Hoffentllich..😁)Bei meinem Beitrag ging es schlicht und ergreifend darum, dass der Anwalt im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung verpflichtet ist, auf neue Rechtsprechung einzugehen und auf ein sich daraus ergebendes Prozessrisiko hinzuweisen.....sonst lügt er.......😁
(Ich fass es nicht, jetzt muss ich hier schon Anwälte verteidigen...) hehe.....😎 da siehste mal was Delle für Mächte hat........😛
Soweit klar?
Joh......
Und die habe ich -um es plastischer zu machen- als Lüge bezeichnet, @ all Lesen und auf der Zuge zergehen Lassen.....
So rettet ein Jurist seine Arsch, der schon lange verloren geglaubt war.......🙂So und jetzt halte ich aber wirklich die Klappe, bevor ich noch andere aus dem Winterschlaf hole, ohne die ich gut auskomme...
Ahoi und immer eine Handbreit Wasser unter dem morschen Kiel.......😁
Hafi, irgendwie bist du doch der beste, ich hab dich einfach nur lieb.........😛
Dir kann man einfach nicht böse ein...........😁
Schlaf gut Schnucki.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hafi, irgendwie bist du doch der beste, ich hab dich einfach nur lieb.........😛Dir kann man einfach nicht böse ein...........😁
Schlaf gut Schnucki.
Und ich hatte schon gedacht, Du schreibst heute gar nichts vernünftiges mehr.
😁😁
Nacht, Hase.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hast du repariert ?Zitat:
Original geschrieben von Michi126
Aber wär euch noch dankbar wenn mir jemand ein Muster geben würde für den nutzungsausfall. 🙂Wenn nein:
0 Euro Nutzungsausfall
Wenn ja:
siehe Reparaturdauer in deinem Gutachten
Gruß
Delle
Noch nicht wird aber bald repariert. Kannste mir bitte sagen was ic hder versicherung schreiben muss wegen dem Nutzungsausfall?
Der Anwalt meinte noch zu mir ich soll bilder machen und nebendran eine Bildzeitung halten damit man auf dem Foto sieht das es aktuell ist.
Macht man das wirklich so?
Ja, dass kann man so machen.
Die Nutzungsausfallgruppe kann dir sicher dein Sachverständiger sagen. Ruf den einfach mal an.
"Beantragen" kannst du den bei der Versicherung formlos.
Einfach um Überweisung bitten und das Foto vom reparierten Fahrzeug mit einreichen.
Das kann im übrigen auch dein Anwalt machen, der kann seinen Hintern auch mal bewegen.
Nicht immer nur einen Brief an die Versicheurng schreiben und dann schön die Hand aufhalten.
Arbeiten soll der für sein Geld............😁
Gruß
Delle