Möchte Geld ausgezahlt bekommen. Wie gehe ich vor?

Hi,
Brauche eure Hilfe weil weiß nicht wie ich vorgehen soll.
Und zwar ist mir einer die in die tür reingefahren.
Die schuldfrage war klar und hab auch 2 Tage später ein anruf bekommen das ich mein Auto reparieren lassen kann und mir wurde die Schadennr. übergeben.
War dann erstmal bei Bmw und dort hat die Dekra ein gutachten erstellt und kurze zeit später zur versicherung und zu mir geschickt.
Als ich die summe gesehen habe dann hab ich mich umentschlossen und will das Geld auszahlen lassen.
Hab dann zur versicherung angerufen und ihr das gesagt. Die meinten nur ich soll das aufs gutachten draufschreiben das ich ausgezahlt haben will und zu den schicken.
Aber die haben doch schon ein gutachten direkt vom gutachter geschickt bekommen und dummerweise steht da drauf das ich den schaden bei Bmw reparieren lasse.
Darauf hin meinte er ich soll einfach auf irgendeinem zweiteiler oder so das schreiben und zu den schicken.
Jetzt weiß ich überhaupt nich was ich tun soll.
Ich werd da morgen zwar nochmal anrufen aber könnt ihr mir sagen wie ich am besten jetzt vorgehe?

Mein gutachter meinte ich bekomme noch ein schreiben von der versicherung wo ich paar angaben machen muss und da solle ich reinschreiben das ich ausgezahlt haben möchte.
Was ist den jetzt richtig?

Gruß
Michi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS


Ne bei 5 jahren wird er kein Problem bekommen, ne Reperatur ist immer noch was anderes als eine Inspektion.

Nö........wird er garantiert nicht......die BGH-Entscheidung hierzu spielt ja auch gaaar keine Rolle - wen interessiert schon der BGH......🙄

http://www.jurablogs.com/de/...entscheidung-stundenverrechnungssaetzen

Nur mal die Stichworte noch aufgezählt:

Ist dies der Fall, kann es für den Geschädigten gleichwohl unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht unzumutbar sein, sich auf eine Reparaturmöglichkeit in dieser Werkstatt verweisen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge bis zum Alter von 3 Jahren.

und - wir beachten:

Auch bei älteren Kraftfahrzeugen kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch eine konkrete Reparaturrechnung belegt.

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS



Ich hatte bei meinem 10 Jahre alten Audi auch noch die Audi Stundenlohne bekommen. Aber ab 8-10 Jahren könnte man dort bestimmt abstriche bekommen.

Was du irgendwann mal irgendwo vor vielen Jahren hast machen lassen oder nicht, ist hier ohne jegliches Interesse und ohne Belang!

Glaubst du, dass deine "Erfahrungen" vor Gericht die BGH-Rechtsprechung ausser Kraft setzen?

60 weitere Antworten
60 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ja, dass kann man so machen.

Die Nutzungsausfallgruppe kann dir sicher dein Sachverständiger sagen. Ruf den einfach mal an. 
"Beantragen" kannst du den bei der Versicherung formlos.

Einfach um Überweisung bitten und das Foto vom reparierten Fahrzeug mit einreichen.

Das kann im übrigen auch dein Anwalt machen, der kann seinen Hintern auch mal bewegen. 
Nicht immer nur einen Brief an die Versicheurng schreiben und dann schön die Hand aufhalten.
Arbeiten soll der für sein Geld............😁

Gruß

Delle

Ok danke, werde das dann so machen.

Mein anwalt wird nicht bezahlt. War ja nur zur erstberatung dort.
Deswegen mache ich das jetzt noch ohne anwalt zu ende.

Deine Antwort
Ähnliche Themen