ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Möchte Geld ausgezahlt bekommen. Wie gehe ich vor?

Möchte Geld ausgezahlt bekommen. Wie gehe ich vor?

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 17:32

Hi,

Brauche eure Hilfe weil weiß nicht wie ich vorgehen soll.

Und zwar ist mir einer die in die tür reingefahren.

Die schuldfrage war klar und hab auch 2 Tage später ein anruf bekommen das ich mein Auto reparieren lassen kann und mir wurde die Schadennr. übergeben.

War dann erstmal bei Bmw und dort hat die Dekra ein gutachten erstellt und kurze zeit später zur versicherung und zu mir geschickt.

Als ich die summe gesehen habe dann hab ich mich umentschlossen und will das Geld auszahlen lassen.

Hab dann zur versicherung angerufen und ihr das gesagt. Die meinten nur ich soll das aufs gutachten draufschreiben das ich ausgezahlt haben will und zu den schicken.

Aber die haben doch schon ein gutachten direkt vom gutachter geschickt bekommen und dummerweise steht da drauf das ich den schaden bei Bmw reparieren lasse.

Darauf hin meinte er ich soll einfach auf irgendeinem zweiteiler oder so das schreiben und zu den schicken.

Jetzt weiß ich überhaupt nich was ich tun soll.

Ich werd da morgen zwar nochmal anrufen aber könnt ihr mir sagen wie ich am besten jetzt vorgehe?

Mein gutachter meinte ich bekomme noch ein schreiben von der versicherung wo ich paar angaben machen muss und da solle ich reinschreiben das ich ausgezahlt haben möchte.

Was ist den jetzt richtig?

Gruß

Michi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

 

Ne bei 5 jahren wird er kein Problem bekommen, ne Reperatur ist immer noch was anderes als eine Inspektion.

Nö........wird er garantiert nicht......die BGH-Entscheidung hierzu spielt ja auch gaaar keine Rolle - wen interessiert schon der BGH......:rolleyes:

http://www.jurablogs.com/de/...entscheidung-stundenverrechnungssaetzen

 

Nur mal die Stichworte noch aufgezählt:

Ist dies der Fall, kann es für den Geschädigten gleichwohl unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht unzumutbar sein, sich auf eine Reparaturmöglichkeit in dieser Werkstatt verweisen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge bis zum Alter von 3 Jahren.

 

und - wir beachten:

 

Auch bei älteren Kraftfahrzeugen kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch eine konkrete Reparaturrechnung belegt.

 

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

 

Ich hatte bei meinem 10 Jahre alten Audi auch noch die Audi Stundenlohne bekommen. Aber ab 8-10 Jahren könnte man dort bestimmt abstriche bekommen.

Was du irgendwann mal irgendwo vor vielen Jahren hast machen lassen oder nicht, ist hier ohne jegliches Interesse und ohne Belang!

Glaubst du, dass deine "Erfahrungen" vor Gericht die BGH-Rechtsprechung ausser Kraft setzen?

60 weitere Antworten
Ähnliche Themen
60 Antworten

Ruf einfach bei dem Sachbearbeiter an und frag ihn, ob das Gutachten mittlerweile bei ihm vorliegt und gib ihm die Info, dass du fiktiv abrechnen möchtest.

Zitat:

Original geschrieben von Michi126

 

Darauf hin meinte er ich soll einfach auf irgendeinem zweiteiler oder so das schreiben und zu den schicken.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Schadennummer xyz bitte ich darum, den Schaden auf Basis des Ihnen vorliegenden Gutachtens der Dekra fiktiv abzurechnen.

Erstatten Sie mir bitte ebenfalls noch die Kostenpauschale von EUR 25,00.

Meine Bankverbindung lautet.......(beliebige Bankverbindung eintragen).....

 

Mit freundlichen Grüssen

Michi 126"

 

Text kopieren, in Word einfügen, ergänzen und abschicken.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu Schadennummer xyz bitte ich darum, den Schaden auf Basis des Ihnen vorliegenden Gutachtens der des Dekra* fiktiv abzurechnen.

 

Erstatten Sie mir bitte ebenfalls noch die Kostenpauschale von EUR 25,00.

 

Meine Bankverbindung lautet.......(beliebige Bankverbindung eintragen).....

 

 

Mit freundlichen Grüssen

Michi 126"

 

 

Text kopieren, in Word einfügen, ergänzen und abschicken.

*der Deutsche- Kraftfahrzeug- Überwachungsverein..........:D

 

Bei dem Haufen verstehe ich keinen Spass......:cool:

 

Gruß Delle :p

am 21. Februar 2010 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Michi126

Darauf hin meinte er ich soll einfach auf irgendeinem zweiteiler oder so das schreiben und zu den schicken.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Schadennummer xyz bitte ich darum, den Schaden auf Basis des Ihnen vorliegenden Gutachtens der Dekra fiktiv abzurechnen.

Erstatten Sie mir bitte ebenfalls noch die Kostenpauschale von EUR 25,00.

Meine Bankverbindung lautet.......(beliebige Bankverbindung eintragen).....

Mit freundlichen Grüssen

Michi 126"

Text kopieren, in Word einfügen, ergänzen und abschicken.

Also mit einem Zweizeiler hat das aber nichts zu tun. :D

Gruß

Frank, der nichts gegen Dekra Gutachten sagen kann, da er keine kennt.

Duck und wech. ;)

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 19:15

Ok danke. Werd den dann so ein brief schreiben.

Das gutachten wurd aber an die Axa zentrale in Köln geschickt.

Aber bei fragen soll ich die filiale in Mannheim anrufen. Die haben mir ne tel.nr gegeben wo ich bei fragen anrufen soll. Die ist aber falsch weil da geht nie jemand ran.:rolleyes:

Soll ich den brief dann nach mannheim schicken oder an die zentrale in Köln?

nach Mannheim.

 

Aber schreibe die die Schaden Nr. in den Brief , die ist wichtig!

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 19:21

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

nach Mannheim.

Aber schreibe die die Schaden Nr. in den Brief , die ist wichtig!

Gruß

Delle

Aber ist das egal das das Gutachten in Köln ist und ich dne brief nach mannheim schicke?

Oder soll ich ne kopie vom gutachten nochmal mitschicken?

Die haben eine elektronische Hauspost.

 

Das brauchst du nicht.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 19:30

Alles klar dann geht der brief morgen raus.

Danke für die hilfe.

Muss ich jetzt nur hoffen das das Geld schnell ankommt:)

Bitte, gern.............:)

 

Gruß

 

Delle

am 21. Februar 2010 um 19:37

Im Zeitalter der Technik sollte es auch einer Versicherung wie der AXA möglich sein zu kommunizieren. :D

Also wenn das Gutachten in Köln ist und dein Brief in Mannheim dann sollten die in der Lage sein per Telefon, Fax, Mail, Hauspost oder was auch immer, die entsprechenden Informationen zusammenzuführen.

Das Wichtigste in diesem Fall ist wie Delle es geschrieben hat.

Schadensnummer nicht vergessen.

Gruß

Frank, zurzeit nicht erreichbar. :D

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Im Zeitalter der Technik sollte es auch einer Versicherung wie der AXA möglich sein zu kommunizieren. :D

Also wenn das Gutachten in Köln ist und dein Brief in Mannheim dann sollten die in der Lage sein per Telefon, Fax, Mail, Hauspost oder was auch immer, die entsprechenden Informationen zusammenzuführen.

Das Wichtigste in diesem Fall ist wie Delle es geschrieben hat.

Schadensnummer nicht vergessen.

 

Gruß

Frank, zurzeit nicht erreichbar. :D

Jede Versicherug hat zur Verwaltung ihrr Unterlagen eine Client-Server Architektur:

Unterlegen werden im Server abgelegt und jeder Berechtigte kann sie abrufen, vorausgesetzt - wie gesagt -die Schadennummer ist bekannt.

 

O.

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 20:46

Hab da noch ne frage...

Wie lange dauert es ungefähr bis die versicherung das Geld auszahlt?

Zitat:

Original geschrieben von Michi126

Hab da noch ne frage...

Wie lange dauert es ungefähr bis die versicherung das Geld auszahlt?

soll ich dir was leihen ?

 

Gruß

 

Delle :D;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Möchte Geld ausgezahlt bekommen. Wie gehe ich vor?