Modelljahr 2013
Hallo Leute
Muss euch was ganz nettes erzählen.
Vor 3 Wochen durfte ich mein neuer VW Polo GTi abholen.
Juhiii, endlich ist er da und das Schöne am ganzen habe gleich das Modelljahr 2013 bekommen.
Nach gerade mal einer Woche, wunderschöner Sommertag, dachten wir uns wir machen nen GTi Familienausfahrtstag.
Wir fahren gediegen auf der Strassen als meine Tochter zu mir sagt: "Papa, mach doch mal die Klima an, es ist so warm."
Gesagt getan, Klima auf Automatik nun bitte Kühlen.
Ja aus einer Abkühlung war wohl nix, da kam nur warme Luft raus. Also nix wie zur Werkstatt.
Am Montagmorgen früh stand ich da mit meinem neuen Polo GTi. Ein freundlicher Experte kommt und fragt was los sei.
Nachdem ich gezeigt habe, dass nur warme Luft kommt wollte der freundliche Experte nachsehen was los war.
Leute haltet Euch fest, ich dachte es sei was defekt oder ähnliches. Nein, das ganze Klimateil hat gefehlt,
wurde beim Autobau vergessen.
Ääähhh? Vergessen? Ja, da fehlt das gesamte Klimateil. Ok dachte ich mir kann passieren.
4 Tage später durfte ich mein Auto abholen mit eingebauter Klima. Gleich nen neuen Versuch starten.
"Schön nun kühlt Sie, alles paletti."
Gestern dachte ich mir: "Nun eine schöne Pflege fürs Auto, damit er wieder wie neu glänzt."
Während dem Polieren fällt mir auf, das die LED Kennzeichenbeleuchtung fehlt.
Ok ab wieder zum freundlichen Experte. Heute Morgen früh die Diagnose.
Leider wurde beim Autobau auch dieses vergessen. Ääähhh? Vergessen?
Ja, die haben nicht nur vergessen die Klima einzubauen, sondern auch die gesamte LED Kennzeichenbeleuchtung inkl. Kabelsalat fehlt.
Hört sich wie ein Buchroman an, ist aber die reine Wahrheit. Ja, in 2 Tage geht mein Auto wieder zur Werkstatt.
Motor, vier Räder, und Lenkrad sind also drin und wurden nicht vergessen.
Falls ich nach dem Werkstatt besuch was finden werde was fehlt, lass ich es Euch wissen.
Liebe Grüsse an die Polo Fans
Beste Antwort im Thema
aus dem einfache Grund, dass der gelieferte Gegenstand offensichtlich nicht dem bestellten entsprach und dies nun über die Werkstatt hingebogen wird, sofern die fehlenden Teile offensichtlich sind. Wenn der Händler einigermaßen fähig ist, dürfte dem die Kiste auch zu heiß sein und dann heißts: mit bestem Dank zurück. (in diesem Fall an VW, nicht an den Händler)
Hatten wir ´93 mit einem Golf 3; bestellt war ein GL Europe (damals Sondermodell) geliefert wurde ein GL mit entsprechender Ausstattung (bei anhaltender Lieferbarkeit des Sondermodells), leider sind da die Polsterstoffe andere gewesen, also ging das Ding wegen Nichterfüllung des Vertrages zurück, problemlos; ähnlich dürfte es hier gelagert sein, nur dass hier die Nichterfüllung wegen "Unvollständigkeit" vorliegt; wie unvollständig das Fahrzeug genau ist, würde ich in hier nicht durch den 🙂 sondern eher durch einen Gutachter feststellen lassen; für mich wär der Drops gelutscht, ich hätte auf so eine Büchse keinen Bock mehr, ums mal deutlich zu sagen 😉
46 Antworten
Hallo Gemeinde
Ist wirklich kein Witz.
Habe Euch noch 2 Bilder mit den fehlenden Lampen.
Leider habe ich von der fehlenden Klimaanlage keine Bilder
da ich nicht wusste wo diese gewesen wäre somit auch nicht wusste was Fotografieren.
Natürlich wollte auch ich wissen, wie so was passieren kann.
Hier die mündliche Aussage wie so was passieren könnte.
Anscheinend waren während der Produktion meines Wagens diese Teile nicht Lieferbar.
Die Autos wurden trotzdem gebaut und so fertiggestellt, dass die fehlenden Teile später eingebaut werden.
Leider wurde das bei meinem Vergessen. Ja ja,...wer‘s glaubt wird Seelig!
Die Betonung auf die Autos d.h es könnten noch welche Polos geben, wo was vergessen gegangen ist.
Hei schaut einfach mal bei Euch nach ob da evtl. auch was fehlt.
Gruss an die Gemiende
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
ich würde den zurück geben, ganz ohne Scherz; auch wenn jetzt nichts mehr fehlen sollte, dürfte doch einigermaßen klar sein, dass da bei der Produktion mehr als nur ein bisschen schief gelaufen ist
😕 🙄 träum weiter...
Wegen fehlender Nummernschildbeleuchtung wird dies wohl kaum möglich sein.
und
"wer weiss, was da noch schief gelaufen ist" - das ist nunmal kein Grund für eine Rückabwicklung.
PS - @R-Line Tiger
nimm mal das Foto von der Fahrgestellnummer raus. Die braucht nicht offen im Netz rumzufliegen.
Klima schon vergessen? wie wäre es denn beispielsweise mit "Nichterfüllung des Vertrages"... 😉
träumen verkneif ich mir in der Regel 😉
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
wie wäre es denn beispielsweise mit "Nichterfüllung des Vertrages"... 😉
träumen verkneif ich mir in der Regel
Wie kommst du darauf, daß diese hier vorliegt?
Der Händler ist doch offensichtlich willens und in der Lage, nachzubessern?
Wieso sollte dessen Recht dazu hier aufgehoben sein?
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aus dem einfache Grund, dass der gelieferte Gegenstand offensichtlich nicht dem bestellten entsprach und dies nun über die Werkstatt hingebogen wird, sofern die fehlenden Teile offensichtlich sind. Wenn der Händler einigermaßen fähig ist, dürfte dem die Kiste auch zu heiß sein und dann heißts: mit bestem Dank zurück. (in diesem Fall an VW, nicht an den Händler)
Hatten wir ´93 mit einem Golf 3; bestellt war ein GL Europe (damals Sondermodell) geliefert wurde ein GL mit entsprechender Ausstattung (bei anhaltender Lieferbarkeit des Sondermodells), leider sind da die Polsterstoffe andere gewesen, also ging das Ding wegen Nichterfüllung des Vertrages zurück, problemlos; ähnlich dürfte es hier gelagert sein, nur dass hier die Nichterfüllung wegen "Unvollständigkeit" vorliegt; wie unvollständig das Fahrzeug genau ist, würde ich in hier nicht durch den 🙂 sondern eher durch einen Gutachter feststellen lassen; für mich wär der Drops gelutscht, ich hätte auf so eine Büchse keinen Bock mehr, ums mal deutlich zu sagen 😉
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
aus dem einfache Grund, dass der gelieferte Gegenstand offensichtlich nicht dem bestellten entsprach und dies nun über die Werkstatt hingebogen wird, sofern die fehlenden Teile offensichtlich sind. Wenn der Händler einigermaßen fähig ist, dürfte dem die Kiste auch zu heiß sein und dann heißts: mit bestem Dank zurück. (in diesem Fall an VW, nicht an den Händler)
Wenn der Händler das verargumentieren kann, mag es was anderes sein. Aber ein Recht sehe ich hier keines. Wie gesagt: "Wer weiss, was da noch ist" - das gilt wohl kaum.
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
... ähnlich dürfte es hier gelagert sein, nur dass hier die Nichterfüllung wegen "Unvollständigkeit" vorliegt; wie unvollständig das Fahrzeug genau ist, würde ich in hier nicht durch den 🙂 sondern eher durch einen Gutachter feststellen lassen; für mich wär der Drops gelutscht, ich hätte auf so eine Büchse keinen Bock mehr, ums mal deutlich zu sagen
Manche würden ja wegen ner fehlenden Ventilkappe am liebsten die GSG9 holen oder Wolfsburg gerichtlich dicht machen.
Aber solche Tips mit "ich hätte", "ich würde" haben oft eben in der Praxis keinerlei Bestand und sind wertlos.
Zitat:
Aber solche Tips mit "ich hätte", "ich würde" haben oft eben in der Praxis keinerlei Bestand und sind wertlos.
was ich geschrieben habe, stellt keinen Tipp dar, sondern spiegelt lediglich meine persönliche Meinung wider, daher
"ichwürde"; wie andere die Sache beurteilen und damit umgehen, bleibt jedem selber überlassen 😉
nebenbei: die Summe Geld, die man für solch ein Fahrzeug hinlegt, ist in der Regel auch vollständig, da darf man erwarten, dass die Ware, die man dafür erhält ebenfalls so beschaffen ist; ist sie es nicht, geht sie zurück. Ich möchte jetzt nicht soweit gehen und Waren aufzählen, die man trotz weitaus geringeren Wertes wieder zurück gibt oder umtauscht, weil sie unvollständig sind, da die Vergleichbarkeit dann doch etwas hinkt 😉
Egal ob WOB oder Autohaus, beim anbringen des Kennzeichens sollte man die fehlende Kennzeichenbeleuchtung bemerken (von der Qualitätskontrolle ganz zu schweigen) zumal diese doch zwingend(?!) vorgeschrieben ist bei uns.
Nimm Dir mal die Betriebsanleitung und teste alles durch was da aufgeführt ist und was Dein Polo haben sollte. Bei einem so komplexen Auto in der Werkstatt nach Dingen zu suchen die evtl. vergessen worden gleicht der Suche nach der Nadel im Heuhaufen, da kann etwas Vorarbeit von Dir nicht verkehrt sein.
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
nebenbei: die Summe Geld, die man für solch ein Fahrzeug hinlegt, ist in der Regel auch vollständig, da darf man erwarten, dass die Ware, die man dafür erhält ebenfalls so beschaffen ist, ist sie es nicht, geht sie zurück.
Zur Erinnerung:
Niemand sagt, daß Mängel hinzunehmen sind (davon mal abgesehen, dass dies natürlich auch rein garnichts mit der "Summe Geld" zu tun hat).
Trotzdem (oder gerade deshalb) meine Rückfrage, wie du darauf kommst, dass hier das Recht auf Nachbesserung ausgehebelt sei.
Das sehe ich nicht. Ich glaube, der Fall, den du hier anführst, ist nicht vergleichbar.
Alter Schwede. Das ist ja mal der Hammer. Ich fasse es immer noch nicht. Erinnert mich an die Geschichte als einer einen Toureg abholte und auf seiner ersten Fahrt die Airbaglampe anging. Also zum 🙂. Und siehe da die hatten vergessen Airbags zu verbauen. Am Ende stellte sich heraus es war ein Messefahrzeug und zum Schutz werden die Airbags da ausgebaut. Beim Verkauf wurde vergessen diese wieder zu installieren. Sachen gibts 🙄!!!
mfg Wiesel
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
(...)
Trotzdem (oder gerade deshalb) meine Rückfrage, wie du darauf kommst, dass hier das Recht auf Nachbesserung ausgehebelt sei.
Das sehe ich nicht.
(...)
das Recht des Verkäufers nachzubessern ist sicher auch nicht ausgehebelt, kann jetzt auf Anhieb auch nicht finden, wo ich das geschrieben hätte, jedoch sollte man diese Nachbesserungen genau dokumentieren. Wenn ich mich nicht irre, sind drei Nachbesserungen bei einem Mangel zuzumuten. Wie zählt man diese im vorliegenden Fall? Der Mangel ist die Unvollständigkeit. Das Fahrzeug hat aber nur eine Klimaanlage, die kann einmal vergessen werden und einmal nachgebessert werden... ebenso verhält es sich mit der Kennzeichenbeleuchtung, der Fußraumbeleuchtung...
bin ich nun schon bei der dritten Nachbesserung in Folge der Unvollständigkeit, oder noch nicht? Wenn jetzt noch einmal was kommt, wäre dies bereits die vierte, schlussendlich natürlich erfolgreiche Nachbesserung... wo zieht man da den Schlussstrich, wann kann man sagen, dass die Nachbesserungen erfolglos sind? Wie gesagt, ich hätte da keinen Bock drauf; deshalb entweder Mängelbeseitigung nur mit Gutachter oder nach einem klärenden Gespräch mit dem 🙂 weg damit; da wäre bei mir einfach das Vertrauen weg und somit die Freude an dem Fahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
das Recht des Verkäufers nachzubessern ist sicher auch nicht ausgehebelt, kann jetzt auf Anhieb auch nicht finden, wo ich das geschrieben hätte
Hast du. Denn dein Ratschlag zur Rückgabe setzt ja genau das voraus: Nachbesserung gescheitert (oder Händler verzichtet freiwillig darauf).
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
Wie zählt man diese im vorliegenden Fall? Der Mangel ist die Unvollständigkeit. Das Fahrzeug hat aber nur eine Klimaanlage, die kann einmal vergessen werden und einmal nachgebessert werden... ebenso verhält es sich mit der Kennzeichenbeleuchtung, der Fußraumbeleuchtung...
bin ich nun schon bei der dritten Nachbesserung in Folge der Unvollständigkeit, oder noch nicht?
Es ist zwar richtig, dass viele kleine Mängel letztendlich irgendwann genauso schwer wiegen wie ein großer. Dies ist aber wohl letztlich im Einzelfall zu entscheiden.
Wenns mal so weit ist, dann wäre ein Anwalt ratsam.
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
Wenn jetzt noch einmal was kommt, wäre dies bereits die vierte, schlussendlich natürlich erfolgreiche Nachbesserung... wo zieht man da den Schlussstrich, wann kann man sagen, dass die Nachbesserungen erfolglos sind?
Ich denke nicht, dass man so zählen kann (sonst wäre ja generell immer die dritte Garantiereparatur ein Grund zur Rückabwicklung). Aber der Händler täte wohl -im Interesse aller Beteiligten- gut daran, einmal eine saubere Prüfung und Bilanz anzustreben und dann alles ordentlich nachzubessern.
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
Wie gesagt, ich hätte da keinen Bock drauf; deshalb entweder Mängelbeseitigung nur mit Gutachter oder nach einem klärenden Gespräch mit dem 🙂 weg damit; da wäre bei mir einfach das Vertrauen weg und somit die Freude an dem Fahrzeug.
wie gesagt: worauf du "Bock hast" ist u.U. total egal.
nochmals: ich erteile hier niemandem Ratschläge, gebe hier lediglich meine Meinung zum Besten. Die kann man teilen, muss man aber nicht 😉
Moin zusammen,
ich gehe davon aus, dass VW so die Probleme mit den Geräuschen der Klimaanlage umgehen will.😁
*Ironie aus*
Ich frage mich allerdings, wieso die fehlenden Leuchten nicht bei der Übergabeinspektion aufgefalen sind? Hat Du den Wagen in WOB abgeholt? Dort könnte man ja mal ganz nett fragen.
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
nochmals: ich erteile hier niemandem Ratschläge, gebe hier lediglich meine Meinung zum Besten. Die kann man teilen, muss man aber nicht
Das ist ja Wortklauberei und ändert nichts. Du schreibst:
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
ich würde den zurück geben, ganz ohne Scherz; auch wenn jetzt nichts mehr fehlen sollte, dürfte doch einigermaßen klar sein, dass da bei der Produktion mehr als nur ein bisschen schief gelaufen ist
Und ich denke laut darüber nach, auch welcher Basis das denn gehen sollte.