ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. mobiler Blitzer - falscher Standort angegeben

mobiler Blitzer - falscher Standort angegeben

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 16:01

Hallo,

folgendes Problem: Ich wurde Innerorts von einem mobilen Blitzer geblitz. Der von der Behörde angegebene Standpunkt stimmt aber nicht mit dem tatsächlichen Standpunkt überein.

Die Frage: Kann man Einspruch erheben und einen Beweis für den genannten Standpunkt (z.B. durch Betrachtung des ganzen Blitzerfotos, falls das gehen sollte) einfordern oder bin ich in der Beweispflicht?

Gruß Marcus

Beste Antwort im Thema
am 26. Juni 2012 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Und schon wieder so ein Heulsusenbeitrag. Ist ja erst der 479.927te zu dem Thema. Da is noch Luft nach oben.

Was war denn Falsch am Standort? Stand der Blitzer in Höhe Haus-Nr. 124 und im Bescheid steht 128? Oder was war?

Passte den die Farbe von dem Blitzer-Auto? War die Behördlich zugelassen? Oder hat es dich zu sehr abgelenkt und du bist dadurch zu schnell gewesen?

Ich könnte Brechen!!!

Tu Dir keinen Zwang an...:rolleyes:

Warum wird die simple Frage eines TE in Bezug auf eine Geschwindigkeitsmessung gleich als "Heulsusenbeitrag" diskreditiert...:rolleyes:

Wenn es einen juristisch verwertbaren Fehler bei der Messung (dem Messverfahren, Standort, etc.) gibt, warum sollte der TE diesen nicht zu seinen Gunsten nutzen...?

Da hier niemand den konkreten Sachverhalt kennt, sind die (allermeisten) Kommentare unsererseits hier nichts als Glaskugelbeschau.

Wenn der falsche Standort über einen Tippfehler der Behörde hinausgeht, kann dem TE u.U. ein versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen; ob sich das für den TE (finanziell) lohnt, möge er (ggf. nach einer Erstberatung) selbst entscheiden.

Moralisierende Belehrungen sind allerdings auf jeden Fall fehl am Platze.

48 weitere Antworten
Ähnliche Themen
48 Antworten
am 28. Juni 2012 um 6:34

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

das geht ja mal garnicht, dass die einfach nen anderen standort angeben, und dann auch da, wo sonst nie einer steht, und sich dann auch noch dreist 100 m VOR dem standort wo sonst geblitzt wird hinstellen, wo das doch keiner ahnen kann :(:( echt fies sowas

Jaaaa, so ein Handeln der Polizei ist unverantwortlich, ja gar höchst anmaßend sich an eine andere Stelle zu platzieren. Da haben die Raser ja gaaar keine Möglichkeit zu reagieren. Man müsse sich mal vorstellen, was geschehen würde, wenn Raser erwischt würden...:eek:

Welch Unverfrorenheit. :rolleyes:

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 17:46

Manche Leute hier sind echt zu bewundern ... Da bekommt man ein Schreiben vom Amt mit einer Zahlungsaufforderung und da wird eben sofort gezahlt ... wird schon stimmen. Oder ich habe einfach nur den falschen Beruf gewählt.

Ich danke trotzdem. Der Thread kann geschlossen werden.

Ich finde die Frage gar nicht uninteressant. Ist mir letzte Woche passiert:

Werde innerhalb der Ortschaft geblitzt (nach Toleranzabzug mit 48 km/H) an einer Stelle, wo definitiv 50 erlaubt sind. Doch im Anhörungsbogen wird mit diesem durchaus realem Messergebnis ein paar meter "weitergezogen" (ca. 40-50 m) so dass der Standort innerhalb einer 30er Zone liegt. Hab gezahlt, weil ich keinen Streß will und die 35 Euronen verschmerzen kann. Doch wenn es um mehr ginge, vielleicht um Fahrverbot oder sonstiges, wie könnte man sich vor solch betrügerischen Machenschaften schützen, wenn man nicht rechtschutzversichert ist?

Zitat:

@Martruckus schrieb am 6. Februar 2017 um 16:50:30 Uhr:

...wie könnte man sich vor solch betrügerischen Machenschaften schützen, wenn man nicht rechtschutzversichert ist?

In dem man eventuell anfallende Kosten selbst trägt.

am 6. Februar 2017 um 19:48

Um Einspruch einzulegen, musst du nicht rechtsschutzversichert sein. Wenn du in deinem eigenen Kreis geblitz wurdest, kannst du auch selbst Akteneinsicht verlangen und dir das bessere, größere Foto (mit Hintergrund) vor Ort im Ordnungsamt ansehen. Aus der Pespektive mit einem erkennbaren Hintergrund sollte sich der genaue Ort rekonstruieren lassen.

Wenn du ewig weit weg geblitzt wurdest, kommt man ohne Aufwand jedoch nicht an ein vernünftiges Foto. Die Akten (auch Messprotokoll) wird nur an Anwälte rausgegeben. An den Betroffenen selbst schicken die Wegelagerer nichts raus.:mad:

@Mr. Moe

Vielen Dank für die ernsthafte Antwort. Nur leider fürchte ich, würde aus den Originalbilldern nicht wirklich was zu rekonstruieren sein. In besagter Ortschaft ist im besagten Bereich (40-50 m) an der Straße nur einseitig gebaut worden. In Fotorichtung liegt die freie Natur, genauer gesagt, eine zu dem Zeitpunkt schneebedeckte Böschung ohne Bäume, Sträucher oder ähnlicher markanter Punkte. Mittlerweile ist der Schnee geschmolzen.... Nee, den Fall hab ich abgehakt. Ich hab nur interessehalber gefragt, was man selbst, ohne Anwalt, tun könnte, sollte sich so ein Fall des - wie ich finde - vorsätzlichen Betruges wiederholen

am 17. Februar 2017 um 8:29

Also ich hätte zumindest einen Einspruch versucht. Immerhin ist der Bescheid fehlerhaft, falls es dann "zu teuer" wird, kann man den Einspruch ja immer noch zurück ziehen. Ich finde man sollte den behörden das nicht zu einfach machen, uns das geld aus der tasche zu ziehen. Vielleicht ein interessanter Fakt:

Eine aktuelle Umfrage der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG belegt, dass über die Hälfte der Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Dafür gibt es verschiedene Gründe, wie zum Beispiel einen falschen Tatvorwurf, eine mangelhafte Beweisführung oder andere geringere Mängel. Zur ordentlichen Prüfung Ihres Bescheids können unter §66 OWiG die zu enthaltenden Punkte eines solchen behördlichen Schreibens nachgelesen werden. (Quelle)

Immerhin war de Bescheid falsch, es wurden schon Bußgelder mit weniger schwerwiegenden fehlern zurückgewiesen. Natürlich hat man ein wohligeres Gefühl, wenn da ne Rechtsschutzversicherung ist. Aber wehren sollte man sich schon. Ich meine 35 Euro sind im Vergleich nicht die Welt, aber irgendwie gehts auch ums Prinzip ;-/

LG

Was passiert, wenn der Ort falsch ist? Dann wird der Standort geändert und ein korrigierter Bogen versandt. Das ist etwas anderes als der Skandal von Köln.

Zitat:

@Martruckus schrieb am 6. Februar 2017 um 21:28:32 Uhr:

@Mr. Moe

Vielen Dank für die ernsthafte Antwort. Nur leider fürchte ich, würde aus den Originalbilldern nicht wirklich was zu rekonstruieren sein. In besagter Ortschaft ist im besagten Bereich (40-50 m) an der Straße nur einseitig gebaut worden. In Fotorichtung liegt die freie Natur, genauer gesagt, eine zu dem Zeitpunkt schneebedeckte Böschung ohne Bäume, Sträucher oder ähnlicher markanter Punkte. Mittlerweile ist der Schnee geschmolzen.... Nee, den Fall hab ich abgehakt. Ich hab nur interessehalber gefragt, was man selbst, ohne Anwalt, tun könnte, sollte sich so ein Fall des - wie ich finde - vorsätzlichen Betruges wiederholen

Einen Widerspruch hätte ich versucht dabei riskiert man dich nichts.

Ich hatte mal so etwas Ähnliches: war nachts auf der Landstraße zu schnell ( nicht aufgepasst am Gefälle für ein paar 100 Meter 120) im nächsten Ort erkannte ich dass Auto hinter mir als Polizei. Die haben mich nicht angehalten, aber in der Woche drauf kam Post. Vorwurf: 130 kmh

Ich hab Widerspruch eingelegt mit der Begründung dass ich "so schnell" nicht gefahren bin (das ich ZU schnell war habe ich damit nicht geleugnet).....es kam nie wieder etwas

Zitat:

@Martruckus schrieb am 6. Februar 2017 um 16:50:30 Uhr:

Ich finde die Frage gar nicht uninteressant. Ist mir letzte Woche passiert:

Werde innerhalb der Ortschaft geblitzt (nach Toleranzabzug mit 48 km/H) an einer Stelle, wo definitiv 50 erlaubt sind. Doch im Anhörungsbogen wird mit diesem durchaus realem Messergebnis ein paar meter "weitergezogen" (ca. 40-50 m) so dass der Standort innerhalb einer 30er Zone liegt. Hab gezahlt, weil ich keinen Streß will und die 35 Euronen verschmerzen kann. Doch wenn es um mehr ginge, vielleicht um Fahrverbot oder sonstiges, wie könnte man sich vor solch betrügerischen Machenschaften schützen, wenn man nicht rechtschutzversichert ist?

Sorry, aber das glaubt dir niemand. So eine Scheiße veranstaltet keiner, der den Verkehr überwachen will und ein Protokoll der Messstelle hat.

"Sorry, aber das glaubt dir niemand. So eine Scheiße veranstaltet keiner, der den Verkehr überwachen will und ein Protokoll der Messstelle hat."

 

@Lagebernd

Dein Vertrauen in unseren "Freund und Helfer", der nicht "so eine Scheiße macht", in Ehren, aber ich bin ja nicht bekloppt. Ich weis doch wohl, WO ich geblitzt wurde, zumal ich ortskundig bin. Und das war definitiv nicht da, wie es im Bussgeldbescheid angegeben war. Aber ich geb Dir Recht, ich hab abgewägt, ob mir das einer glauben könnte. Dabei bin ich zu keinem positiven Ergebnis gekommen, schon gar nicht ohne eigene Beweise. Darum hab ich den Fall auf sich beruhen lassen, allerdings mit dem festen Vorsatz, dass nächste mal, wenn ich der Meinung bin, dass "Die" mich nicht meinen, selbst für die nötigen Beweise zu sorgen. Mein Handy hab ich immer dabei. Und die Kamera ist durchaus in der Lage, den genauen Standort des Blitzgerätes festzuhalten. Das dürfte dann u.U. aber eng werden für den/die sogenannten "Zeugen".

"Was passiert, wenn der Ort falsch ist? Dann wird der Standort geändert und ein korrigierter Bogen versandt. "

 

@R 129 Fan,

mmmh, und welche Strafe hätte ich zu erwarten, wenn der Standort korrigiert wird und ich somit nach Abzug der Toleranz 2 km/h zu langsam war?

am 21. Februar 2017 um 7:19

Wie zwei km/h zu langsam?

Zitat:

@coberde schrieb am 21. Februar 2017 um 08:19:36 Uhr:

Wie zwei km/h zu langsam?

Er meint damit, dass bei Korrektur des Standortes in einer Zone geblitzt wurde, wo die ,,normalen,, 50km/h erlaubt waren. Da er mit 48 km/h abgelichtet wurde, ...

Zitat:

@Martruckus schrieb am 19. Februar 2017 um 17:14:20 Uhr:

 

 

@R 129 Fan,

mmmh, und welche Strafe hätte ich zu erwarten, wenn der Standort korrigiert wird und ich somit nach Abzug der Toleranz 2 km/h zu langsam war?

12 Punkte und lebenslängliches Fahrverbot.

Und nun mal ernst: Stimmt der Standort nicht, läßt sich das durch Überprüfung des Meßprotolls und notfalls an Ort und Stelle nachweisen. Irren ist menschlich, ich kenne ein paar Fälle, wo versehentlich eine falsche Code-Nr. eingegeben wurde. Wird als Standort eine falsche Straße angegeben ( so habe ich das hier verstanden), und ist die Messung sonst korrekt, kann das jederzeit berichtigt werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. mobiler Blitzer - falscher Standort angegeben