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Mobile Inserat 440 Cabrio US Reimport mit Unfallschaden

BMW 4er F33 (Cabrio)
Themenstarteram 26. Februar 2022 um 14:32

Ich wollte euch mal kurz über den folgenden Sachverhalt informieren und direkt auch mal nachfragen, ob sowas überhaupt erlaubt ist.

Bekannte haben sich für ein bei Mobile inseriertes 440 Cabrio interessiert und waren praktisch schon mit dem Händler im direkten Austausch. Das Fahrzeug wurde als unfallfrei, ohne jeglicher US-Reimport-Angabe vom Händler angepriesen. Nur durch Zufall wurde ich nochmal mit ins Boot geholt und erinnerte mich an diese US-Reimport Infos mit entsprechenden Totalschäden, Salvage-Titel, Carfax etc.

Jedenfalls habe ich mich bei Carfax registriert und über die VIN mal nachgeschaut und siehe da, das Auto hatte einen entsprechenden Schaden hinten links und wurde in den USA abgeschrieben und nach Litauen verschifft.

Der Händler wurde dann vom potentiellen Käufer darauf angesprochen und hat sich auch direkt versucht rauszureden a la der Schaden war gering usw.

Ich selbst hätte dieses Fahrzeug schon durch die Änderungen nicht gekauft (Lenkrad, Interieurleisten, Spoiler etc.), aber der Käufer wollte sich bis zum Carfax Auszug nicht davon abbringen lassen.

Nachträglich würde mich einfach mal interessieren ob sowas überhaupt erlaubt ist? Macht sich der Verkäufer damit nicht strafbar? Menschen wie mein Bekannter, die wirklich kaum Ahnung haben, sind solchen Machenschaften doch hilflos ausgeliefert. Wäre ich nicht gewesen, hätte Er dieses Auto sicher gekauft. Waren diese Autos nicht immer bedeutend günstiger? Dieses Angebot wäre ja für ein US-Reimport schon fast auf dem Niveau eines deutschen, wirklich unfallfreien Autos.

EZ 2020 (sicher in D) würde ja eigentlich auch nicht stimmen, da das Auto 2018 in den USA zugelassen wurde.

Um die Nachwelt zu schützen, Finger weg von diesem

Fahrzeughttps://suchen.mobile.de/.../details.html?...

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31 Antworten

Sag ich doch: Der TE sollte das auch bei der Polizei anzeigen. ;)

Das Problem bei diesen USA Schrottkarren ist, dass das Anbieten hier in Deutschland ja erstmal nicht verboten ist. Der wurde legal in USA gekauft und exportiert, dann in einem EU Land (Litauen) wieder repariert. Hier wird er als Gebrauchtwagen angeboten. Ist alles erstmal legal. Irgendwo im Vertrag steht dann meist doch was von Import und Unfall, was natürlich auch gern mal übersehen wird. Wäre in diesem Fall wohl auch so gewesen. Für uns ist das Betrug, juristisch wird das aber sehr schwer zu beweisen sein. Deswegen ist diese Anzeige auch noch online. Auch die Polizei wird sich nicht auf den Weg machen, es wurde keine Straftat begangen bzw. kaum beweisbar. Das ist leider die Realität…

Ich glaube schon, dass das vertuschen eines Unfallschadens als Straftat geltend gemacht werden kann

Das einzig unzulässige ist, wenn an keiner Stelle des Angebots erwähnt wird, dass es ein Importfahrzeug ist.

Sei es ein EU Reimport oder US Import. Kauft jemand das Fahrzeug, kann er später vom Kaufvertrag wieder zurücktreten. Ich denke der Anbieter sitzt das einfach aus und wartet ab. Die haben ein dickes Fell... Zum Thema Unfallschaden ist es etwas verzwickter.

Hier steht auch einiges Interessantes:

https://unfall-anwalt-nürnberg.de/.../

Strenggenommen ist ein Inserat nicht bindend. Genauso werden im Inserat ja erstmal keine Falschangaben gemacht, oder?

Nur das, was im Kaufvertrag drinsteht, ist wichtig (bekannte Unfälle, und Grauimport).

Nicht nur strenggenommen, auch so...

Das steht weiter unten im Angebotstext:

 

"Bitte überprüfen Sie die Informationen vor Ort am Fahrzeug.

Irrtümer, Änderungen & Zwischenverkauf sind vorbehalten.

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Tipp u. Datenübermittlungsfehler."

 

Das bedeutet im Inserat kann sonst was drinstehen.

 

Wie der Kaufvertrag dann genau aussieht ist eine ganz andere Baustelle. Der ist rechtlich relevant - für alle Vertragspartner.

Was ich schonmal hatte, ist ein Händler der eine Rechnung erstellt. (Auch der Privatverkäufer, der das Auto auf die Firma zugelassen hat). Wie diese Rechnung ausschaut, ist wieder eine andere Sache....

Ich habs gefunden, die US Importangabe steht etwas verklausuliert im Angebotstext:

Audio & Kommunikation

BMW Navigationssystem Professional: Real Time Traffic Information, Radio mit MP3: Online Entertainment, BMW Bavaria C III, Multi-Funktions-Display, Digitaler Radioempfang DAB, iDrive Touch, Harman/Kardon Soundsystem: Harman Kardon Surround Sound System, USB Anschluss, Bluetooth Audiostreaming, BMW ConnectedDrive: Services, Handyvorbereitung Bluetooth: Telefonie mit Wireless Charging, Apple CarPlay: Vorbereitung, Kabelloses Laden für Handys, WLAN Hotspot

Komfort

Digitales Kombiinstrument: Multifunktionales Instrumentendisplay, Klimaautomatik, Fahrer-/Beifahrersitz elektrisch, Memoryfunktion Fahrersitz, Lordosenstütze Fahrer/Beifahrer elektrisch, Sitzheizung Fahrer/Beifahrer, Easy-Entry Einstiegshilfe, Sportsitze: für Fahrer/Beifahr., Armauflage Fahrer/Beifahrer, Servotronic: Variable Sportlenkung, Variable Sportlenkung, Lenksäule verstellbar, Komfortzugang, Auto Start Stop Funktion, Zentralverriegelung, Fensterheber elektrisch 4-fach, Kopfstützen vorn und hinten, Fahrprofilauswahl, Getränkehalter

Ein Schelm wer böses denkt...:D :D :D

:D :D

Themenstarteram 5. März 2022 um 11:12

Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten.

Ich selbst kenne mich recht gut mit der Materie aus und wurde ja aus diesem Grund "zum Glück" mit ins Boot geholt. Der Bekannte von mir kennt sich hingegen "null" aus und wäre vollkommen bedenkenlos in die Falle getappt.

Eine Anzeige müsste dann vom ihm kommen, glaube nicht dass er sich diese Mühe macht. Eigentlich schade, verdient hätte es der Verkäufer. Ich denke aber auch, dass es "leider" zu nichts führen würde.

@heinho Wirklich sehr gut...haha

Also anzeigen kann man da bisher noch nichts. Erst wenn der Unfallschaden verheimlicht wird oder falsche Angaben zum Ausmaß gemacht werden.

Natürlich kann der Bekannte es anzeigen, wenn er auf ausdrückliche Nachfrage immer noch falsche Angaben bekommt. Das ist ein Betrugsversuch; nicht so schlimm wie ein Betrug aber sollte reichen.

Ich zitiere:“ Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.““. Das ist hier gegeben. Das könnte meines Wissens nach auch der TE machen, weil das nicht nur der Betroffene machen kann, sondern auch, wer Kenntnisse davon hat.

Das unterscheidet sich jetzt nicht wirklich von dem, was ich gesagt habe. Allerdings habe ich grade noch mal den Eingangspost gelesen und da steht tatsächlich, dass auf Nachfrage der Schaden als gering abgetan wurde. Jetzt ist nur fraglich inwieweit sich das nachweisen lässt bzw. das ausreicht.

Übrigens muss sich ein Händler mit der Fahrzeughistorie auseinandersetzen. Es reicht nicht auf den "Kundenauftrag" zu verweisen. Dazu gibt es tatsächlich auch schon Urteile.

Zitat:

@Fregel999 schrieb am 5. März 2022 um 22:01:58 Uhr:

Also anzeigen kann man da bisher noch nichts. Erst wenn der Unfallschaden verheimlicht wird oder falsche Angaben zum Ausmaß gemacht werden.

Ich hatte mich darauf bezogen und das war schon der Gegensatz zu meiner Aussage. Ich habe halt alles gelesen, bevor ich was gepostet habe. ;) Will/wollte hier keinen Überbieterpost aufmachen, sondern nur aufzeigen, dass man das schon anzeigen kann.

 

Anzeigen kann man immer alles. Ob man das tun sollte steht auf einem anderen Blatt (das war eigentlich mit meiner ursprünglichen Aussage gemeint, aber ich weiß ja, dass du gerne alles auf die Goldwaage legst :)). In dem Fall macht es keinen Sinn, weil es nicht zum Erfolg führen wird.

Gelesen habe ich auch alles, aber nicht jedes mal von Neuem, wenn ich etwas poste. ;)

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