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Mobile Inserat 440 Cabrio US Reimport mit Unfallschaden

BMW 4er F33 (Cabrio)
Themenstarteram 26. Februar 2022 um 14:32

Ich wollte euch mal kurz über den folgenden Sachverhalt informieren und direkt auch mal nachfragen, ob sowas überhaupt erlaubt ist.

Bekannte haben sich für ein bei Mobile inseriertes 440 Cabrio interessiert und waren praktisch schon mit dem Händler im direkten Austausch. Das Fahrzeug wurde als unfallfrei, ohne jeglicher US-Reimport-Angabe vom Händler angepriesen. Nur durch Zufall wurde ich nochmal mit ins Boot geholt und erinnerte mich an diese US-Reimport Infos mit entsprechenden Totalschäden, Salvage-Titel, Carfax etc.

Jedenfalls habe ich mich bei Carfax registriert und über die VIN mal nachgeschaut und siehe da, das Auto hatte einen entsprechenden Schaden hinten links und wurde in den USA abgeschrieben und nach Litauen verschifft.

Der Händler wurde dann vom potentiellen Käufer darauf angesprochen und hat sich auch direkt versucht rauszureden a la der Schaden war gering usw.

Ich selbst hätte dieses Fahrzeug schon durch die Änderungen nicht gekauft (Lenkrad, Interieurleisten, Spoiler etc.), aber der Käufer wollte sich bis zum Carfax Auszug nicht davon abbringen lassen.

Nachträglich würde mich einfach mal interessieren ob sowas überhaupt erlaubt ist? Macht sich der Verkäufer damit nicht strafbar? Menschen wie mein Bekannter, die wirklich kaum Ahnung haben, sind solchen Machenschaften doch hilflos ausgeliefert. Wäre ich nicht gewesen, hätte Er dieses Auto sicher gekauft. Waren diese Autos nicht immer bedeutend günstiger? Dieses Angebot wäre ja für ein US-Reimport schon fast auf dem Niveau eines deutschen, wirklich unfallfreien Autos.

EZ 2020 (sicher in D) würde ja eigentlich auch nicht stimmen, da das Auto 2018 in den USA zugelassen wurde.

Um die Nachwelt zu schützen, Finger weg von diesem

Fahrzeughttps://suchen.mobile.de/.../details.html?...

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31 Antworten

Mmmmh… was solche Bemerkungen bringen sollen („alles auf die Goldwaage legst“), erschließt sich mir nicht.

Ich lese einfach die Beiträge und bei denen triffst Du bereits innerhalb Deiner Posts widersprüchliche Aussagen: „ Jetzt ist nur fraglich inwieweit sich das nachweisen lässt bzw. das ausreicht.“ und einen Satz später „Übrigens muss sich ein Händler mit der Fahrzeughistorie auseinandersetzen. Es reicht nicht auf den "Kundenauftrag" zu verweisen. Dazu gibt es tatsächlich auch schon Urteile.“

Du schreibst „ Das unterscheidet sich jetzt nicht wirklich von dem, was ich gesagt habe.“ um dann das zu relativieren mit „Allerdings habe ich grade noch mal den Eingangspost gelesen und da steht tatsächlich, dass auf Nachfrage der Schaden als gering abgetan wurde.“

Schwierig zu verstehen, was jetzt wirklich Deine Meinung ist und wenn ich konkret darauf eingeht, dann wirst Du persönlich und es kommt so ein pauschaler Satz, dass ich bekannt dafür wäre, alles auf die Goldwaage zu legen. Tja… ich versuche mir halt nicht im Post zweimal selber zu widersprechen und wenn das auf die Goldwaage legen ist, dann mache ich das tatsächlich immer. :D

Verstehe auch nicht, warum eine Anzeige keinen Erfolg haben soll. Ich habe schon öfter Dinge gemacht, von denen andere behauptet haben, dass es nichts bringt und es hatte trotzdem einen Erfolg. Meine Erfahrung zu mit solchen Sätzen: So was ist leider oft nur Bequemlichkeit und bringt sehr wohl etwas; will mich da nicht ausnehmen. Aber: Wenn man immer darüber nachdenkt, dass man das nicht macht, weil es eh nichts bringt, dann darf man sich auch nicht beschweren, dass solche Dinge immer wieder vorkommen.

Aber ich denke, es ist ja alles gesagt dazu und ich bin hier jetzt raus… viel Spass beim „Nachtreten“. :)

Zitat:

Mmmmh… was solche Bemerkungen bringen sollen („alles auf die Goldwaage legst“), erschließt sich mir nicht.

Nennt sich Disclaimer. Dass ich für etwaigen Spielraum bei nicht ganz präzisen Aussagen nicht für deine Interpretationen verantwortlich bin. Bezieht sich vor allem auf meinen Post zur Anzeigefähigkeit. Meine Eingangsaussage hätte lauten müssen "Eine Anzeige stellen kann man immer, aus den gegebenen Information lässt sich jedoch noch keine Straftat ableiten, die Aussicht auf Erfolg verspricht." Aber du hast recht, das war nicht korrekt formuliert.

Siehe dazu auch Folgendes:

Zitat:

Ich lese einfach die Beiträge und bei denen triffst Du bereits innerhalb Deiner Posts widersprüchliche Aussagen: „ Jetzt ist nur fraglich inwieweit sich das nachweisen lässt bzw. das ausreicht.“ und einen Satz später „Übrigens muss sich ein Händler mit der Fahrzeughistorie auseinandersetzen. Es reicht nicht auf den "Kundenauftrag" zu verweisen. Dazu gibt es tatsächlich auch schon Urteile.“

Sehe da keinen Widerspruch (da haben wir wieder eine solche Interpretation ;)). Im beschrieben Fall wird es wohl nicht für ein Verfahren reichen, geschweige denn zu einer Verurteilung kommen. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass es solche nicht gegeben hat. Das sind allerdings andere Fälle, wo die Sachlage etwas anders ist und nicht nur eine Anzeige bei mobile.de sowie vage Aussagen des Händlers, die man nicht nachweisen kann, als Grundlage dienen.

Das als Information für die, die meinen man hätte überhaupt keine Handhabe.

Zitat:

Das unterscheidet sich jetzt nicht wirklich von dem, was ich gesagt habe.“ um dann das zu relativieren mit „Allerdings habe ich grade noch mal den Eingangspost gelesen und da steht tatsächlich, dass auf Nachfrage der Schaden als gering abgetan wurde.“

Dein Zitat aus dem StGB sagt doch genau das gleich aus wie meine Aussage vorher. Fraglich ist eben nur inwieweit "hat sich auch direkt versucht rauszureden a la der Schaden war gering usw." diesen Tatbestand erfüllt bzw. sich sowas im Nachhinein nachweisen lässt.

Dazu eben der Hinweis, dass mir diese Aussage vom Eingangsbeitrag entfallen war. An der Sachlage ändert das allerdings nichts.

Zitat:

Verstehe auch nicht, warum eine Anzeige keinen Erfolg haben soll.

Weil die Beweislage für eine Strafverfolgung zu dünn ist und aufgrund des fehlenden Schadens, sowohl für den TE als auch den potentiellen Käufer, zivilrechtlich ebenfalls keine Ansprüche bestehen.

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich. Bei weiteren Rückfragen kannst du natürlich wieder auf mich zurückkommen, gerne auch als PN.

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