MKL ruckelt N52
Hallöchen zusammen
Habe mir vor ein paar Tagen ein 523i. 2006 gekauft
Zum ersten Mal BMW 😁
Mein Problem MKL ist an Steuerzeiten stimmen nicht
Beim fahren unter 2.5k Umdrehungen ruckt er manchmal als würde man die Kupplung zu schnell raus lassen bzw als hätte er einen kurzen Aussetzer
Heute Ölwechsel gemacht und Vanos Ventile vorn gereinigt seid dem hat er wieder mehr Leistung und zieht etwas besser im stand läuft er trotzdem unruhig schüttelt sich manchmal und Fall bis auf 500upm
Dazu muss man sagen das er im stand auch etwas qualmt (weiß) wo sollte ich am besten jetzt anfangen
Neue Magnet-Ventile, KGE , oder CO2 Test , oder Kettenlänge überprüfen lassen ?
Der Wagen hat laut Tacho 230k runter
Falls jemand aus Sachsen kommt und einen richtigen Tester hat zum auslesen wäre es super .
Fehlercode laut Billigtester p0012
28 Antworten
Wenn es ein gewerblicher Händler ist kann er die Sachmängel nicht ausschließen, egal was im Vertrag steht. Wie besichtigt ist ok, nur kannst du schwerwiegende Fehler nicht sehen. Zu dokumentiert kann ich nicht sagen, da du dazu nichts geschrieben hast.
Zitat:
@Tyana schrieb am 15. Januar 2023 um 14:17:58 Uhr:
Wenn es ein gewerblicher Händler ist kann er die Sachmängel nicht ausschließen, egal was im Vertrag steht. Wie besichtigt ist ok, nur kannst du schwerwiegende Fehler nicht sehen. Zu dokumentiert kann ich nicht sagen, da du dazu nichts geschrieben hast.
Dokumentiert wurde nix nur mündlich mir gesagt das die MKL Mal an war
Ahh, bitte mal sachlich mit Fakten.
Am Besten den Vertrag mal hier einstellen. Sonst kommt sowieso nur immer die Halbwahrheit zu Tage.
Deinen Namen kannst du schwärzen, den vom Händler nur dann wenn es nicht der Händler war sondern im Auftrag.
Was nebenbei gelabert wurde ist erst mal wurscht.
Frage ist jetzt ob du den Mangel reklamieren oder selber beheben willst? Das ist jetzt entscheidend für das Vorgehen.
Leider scheinst ja selber schon was gemacht zu haben.
Denn wenn du Gewähr hast; und das hättest du wenn der vom Händler ist und du kein Gewerbetreibender, dann hättest du den Mangel gleich zu Anfang geltend machen müssen.
aber jetzt schauen wir erst mal in den Vertrag und was du vor hast.
Ja selber etwas habe ich schon gemacht .
Ölwechsel und Vanos Ventile gereinigt.
Gestern ist beim ölwechsel ein O-Ring übrig geblieben. Das Sieb fehlte mit dem Drückstift, in einen anderen Tread hatte ich dann gelesen das jemand das selbe Problem hatte mit Steuerzeiten bei troz Vanos Austausch bei ihn wurde festgestellt das das Sieb fehlte danach lief der Wagen wieder super .
Eigentlich würde ich den Wagen behalten aber wie lange wurde ohne den Sieb gefahren das ist das wo es mich krault davor wie sieht der Motor jetzt von innen aus Kettenrasseln ist definitiv nicht .
Hier ist der Kaufvertrag
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2 Punkte die mich schon ankotzen würden.
1. So ein richtiger KV ist das nicht aber man könnte einen daraus ableiten
2. Der Ausschluss der Gewähr der gegen geltendes Recht verstoßen würde. Es sei denn du hast den als Gewerbetreibender/Firma gekauft.
Ich würde den wenn du den privat gekauft hast so nicht davon kommen lassen.
Wird aber bestimmt stressig.
Und leider hast du schon am Auto rum gefummelt, das wird der dir bestimmt auf die Karte schreiben.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 15. Januar 2023 um 16:03:47 Uhr:
2 Punkte die mich schon ankotzen würden.1. So ein richtiger KV ist das nicht aber man könnte einen daraus ableiten
2. Der Ausschluss der Gewähr der gegen geltendes Recht verstoßen würde. Es sei denn du hast den als Gewerbetreibender/Firma gekauft.Ich würde den wenn du den privat gekauft hast so nicht davon kommen lassen.
Wird aber bestimmt stressig.
Und leider hast du schon am Auto rum gefummelt, das wird der dir bestimmt auf die Karte schreiben.
Wie gesagt es ist kein Privatverkauf gewesen .
Eine Gewährleistung kann der Verkäufer nicht ausschließen, da von gewerblich an privat.
Bestehende Fehler müssen im Vertrag stehen, bei mündlichen Absprachen und einem schriftlichen Vertrag ist dies sehr merkwürdig.
Der Händler muss Ahnung von seiner Ware haben. Die MKL geht ab und zu an reicht nicht, gerade wenn im Fehlerspeicher ein Fehler hinterlegt ist.
Ist aber die Frage was du möchtest.
Generell würde ich dir raten in eine Werkstatt zu gehen und den Fehler auslesen zu lassen und den Verkäufer damit konfrontieren.
Sollte ich vielleicht eine Endoskopie durchführen lassen vom Kolben + Nockenwellen zu schauen ob sie ein gelaufen sind wenn wirklich die letzten 1000+ km mit verminderten Öldruck durch den Steg gefahren wurde müßte man doch bestimmt was sehen ?
Das ich gleich noch etwas vorlegen kann .
Nein, du musst/darfst auch nichts machen. Alles was du jetzt selber machst ist sogar schlecht. Stell ihm das Fahrzeug auf den Hof und er muss sich darum kümmern.
Wenn du da jetzt wild daran herumbastelst, wird von ihm kommen, das du etwas verpfuscht hast und selber einen schaden verursacht hast. Den er dann sicher nicht übernimmt.
Mal ganz ehrlich: wenn ich schon mehr bezahle und ein auto von einem Händler kaufe. Dann schraub ich doch nicht selber daran herum. Schon gar nicht wenn ich mich nicht wirklich auskenne und das meine ich jetzt nicht böse.
Siehe es so:
Der Händler ist Profi, du Laie.
Je mehr Fachwissen du preisgibst, desto weniger Laie bist du.
Der Händler darf dir Fehler nicht verschweigen.
Mit einer Aussage wie "die MKL geht ab und zu an" kann ein Laie nichts genaues anfangen, der Händler muss den Fehler jedoch auf den Grund gehen.
Aussagen wie "wusste ich nicht" sind nicht wirksam.
Welche Mängel sind dem Kaufvertrag anhängig?
Wurden die AGB's ausgehändigt und ggf. gegengezeichnet?
Da würde mich der Händler interessieren.
Das Ganze stinkt und der wird eher Insolvenz anmelden als Gewährleistung zu geben.
Aus meiner Erfahrung raus: Finger weg, Rückabwicklung aufgrund diverser Vertragsfehler.
Alternativ Fehlerbeseitigung mit Fristsetzung verlangen.
Oder, und das wird das einzige sein das wenig (im Verhältnis) Streß macht, selbst reparieren.
Für alles außer selbst reparieren: such schonmal nen guten Anwalt um es kurz zu halten, soweit das geht.
Wenn du den Händler zu seiner Gewährleistungspflicht auffordern willst dann mach auf jeden Fall keinen einzigen Handschlag mehr am Auto und verschweige um Gottes Willen das du daran schon rumgefummelt hast.
Das kann dir alles nachteilig ausgelegt werden in dem man dir unterstellt das es durch dein Handeln kaputt gegangen ist.
Dein einziger und alleiniger Ansprechpartner in Gewährleisungssachen ist und bleibt der Verkäufer.
Auf keinen Fall ohne Auftag des Verkäufers irgendwo in eine andere Werkstatt fahren.
Unternehme nichts ohne Zustimmung des verkäufers.
Wurde dieser Fehler explizit ausgeschlossen, ist das alles was du an Vertrag da schriftlich gemacht hast?
Nein im Vertrag steht gar nix von Mängel alle Mängel wurden nur mündlich festgehalten und mit sehr vielen Mängeln war ich einverstanden weil ich sie selber machen hätte können .
Aber mit so einen "schwerwiegenden" Mangel habe ich nicht gerechnet
Ah jesses.
Ganz ehrlich, ich denke ohne RA Beratung wird das nix.
Sagte ja, so wie das aufgezogen wurde ist das sehr undurchsichtig, wahrscheinlich bewusst so gemacht.
Grundsätzlich: Ein Händler kann gegenüber einem Privatmann nicht die Gewährleistung ausschließen.
Von "Im Auftrag ..." verkauft konnte ich jetzt nicht erkennen.
Also gilt für mich die Sachmängelhaftung nach BGB.
Was du daraus jetzt machst musst du wissen.
Ich wette aber das das ohne Stress nicht abgehen wird.