Mittelfinger gezeigt

Moin

War heute unterwegs auf der A1. Als ich in der mittleren Spur war kam einer mit ca 200 km/h (auf der linken spur), um ehrlich zu sein hab ich ihn nicht gesehen, hab ihn sogesehen genötigt zu bremsen.

nichts destotrotz habe ich nach der sache ihm direkt wieder platz gemacht. als ich in der mittleren spur war und er links kam er einfach vor mir und hat einfach so mal gebremst. mein kollege hat dann angefangen mit dem handy ein video aufzunehmen. später hat er mir den mittelfinger gezeigt (was man auch im video nachvollziehen kann)

was soll ich am besten tun? lohnt sich eine anzeige? wenn ja, was für eine strafe würde er im schlimmsten fall bekommen?

gruß

Beste Antwort im Thema

Hier werden mal wieder die Prioritäten falsch gesetzt.
Der Mittelfinger wird meistens überbewertet, deshalb eine Anzeige finde ich albern.

Das mutwillige ausbremsen ist da schon eine andere Hausnummer, macht man nicht, eine Anzeige würde ich trotsdem nicht machen, ich will meine Ruhe. Solche Leute können vor mir gegen den nächsten Baum fahren, oder was auf die Fresse bekommen, aber die Gerichte sollen sich mit sinnvolleren Dingen befassen.

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Zitat:

@k-hm schrieb am 19. Juli 2015 um 11:34:33 Uhr:

Ja, so kommt mir das auch vor.

Und komisch ist, dass uns der TE den eigentlich auslösenden Sachverhalt von Anfang an total verschwiegen hat.

@TE:
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, warst DU es, der dem anderen "aus Versehen" in den Weg fuhr. Aus Unachtsamkeit.
Ich frage mich, wie Du beurteilen kannst, dass der "200km/h" fuhr, wenn Du ihn nicht gesehen hast.

Wie auch immer, der musste dann offenbar eine Vollbremsung (aus hoher Geschwindigkeit?) hinlegen, um die Situation zu retten.
Er hat dann sicherlich ziemlich dumm überreagiert, darüber müssen wir nicht streiten, aber stell Dir seinen Adrenalinspiegel vor, wenn er einem Crash gerade noch ausweichen konnte, den ein anderer aus Ignoranz ausgelöst hat.

Da DU wohl derjenige warst, der zuerst die Verkehrsgefährdung begangen hat, solltest Du den Ball flach halten. Es kann durchaus sein, dass (auch) Du ernsten Ärger bekommst, sollte es zu einer Verhandlung kommen.
Hier sind zwei mit dem Straßenverkehr "Überforderte" aufeinander geprallt, zum großem Glück aller Beteiligten ohne ernste Folgen.

Es bleibt dabei:
Auch bei Spurwechsel gilt die Sorgfaltspflicht, besonders dann, wenn es gefährlich werden kann.
Und das dürfte auf Autobahnen wohl sehr oft der Fall sein.

Also, vergiss die Sache. Dein "Gegner" wird das auch tun, wenn er nicht blöde ist.

k-hmRichtig betrachtet ist doch der Auffahrende Unfallverursacher, insbesondere dann, wenn der Spurwechsel schon lange stattgefunden hat.
Von daher würde ich sagen, daß hier der Freifahrschein auf der linken Spur keinen Einfluß und auch keinerlei Gründe hat hier den Finger zu erheben.
Der Fahrer, der evtl durch den TE ausgebremst wurde, ist laut STVO verpflichtet sein Fahrzeug in jeder Lage zu beherrschen und den Sicherheitsabstand herzustellen.

Für manche ist es aber schon zuviel, kurz den Fuß vom Gaspedal zu erheben.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 19. Juli 2015 um 13:36:46 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2015 um 13:27:00 Uhr:


Alternative zum Stinkefinger
Diese Alternative ist nur halb so teuer als der Mittelfinger. 😉

In Spanien, Griechenland und Russland betitelt man jemanden so als Arschloch. Wer einem französischen Koch zeigen will, wie gut es geschmeckt hat, liegt mit dieser Geste genau richtig. Sie bedeutet soviel wie „perfekt“ oder „lecker“. Geschäftsreisende werden der Geste besonders oft in Japan begegnen. Was man bei uns mit dem Aneinanderreiben von Daumen und Zeigefinger meint, drückt der Japaner mit dem Kreis aus: „Geld" oder „Lass uns über Geld sprechen".

Zeitverschwendung wegen sowas zu klagen. In der zeit hätte man schon 3 anderen die vorfahrt nehmen können.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2015 um 13:39:59 Uhr:


Wer einem französischen Koch zeigen will, wie gut es geschmeckt hat,...

Der kleine Haken dabei: der französische Koch ist ein deutscher Richter und das leckere Menü nennt sich in diesem Fall dann doch Straßenverkehr.

So lange, wie Richter nicht vorn irgendwo her herunter- und nach einem Urteil gleich wieder weggebeamt werden, so lange handelt es sich um ganz gewöhnliche Verwaltungsangestellte.

Einfach so Leute, die seit ganz vielen Jahren mehrmals am Tag ganz normale Verkehrsteilnehmer sind und sich vielleicht auch gerne anhören, was französische Köche von gewissen Gesten halten.

Ärgerlicherweise wissen die aber auch seit ganz vielen Jahren, was damit in deutschen Kraftfahrzeugen angezeigt wird und werden japanisch: "lass uns über Geld sprechen". 😉

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ich finde es moralisch verwerflich, wegen solcher kinderscheisse die polizei von ihren anderen wichtigen aufgaben (wegelagerei, asylantenheime schützen) u.ä. abzuhalten.

Meine persönliche kurze Zusammenfassung:

- Der Ersteller baut Mist, indem er durch unvorsichtigen und unbedachten Spurwechsel einen anderen zu einer Bremsung nötigt (Alltagssituation)
- Der "ausgebremste" regt sich auf (OK, würde ich auch - doch das ist eben ein Standardgeschehen)
- Jener besitzt leider wenig Beherrschung und spielt sich nun zum Rächer der Enterbten auf, fährt vor dem Verursacher, macht denselben Blödsinn (Jetzt ist die Welt wieder in Ordnung und Polen nimmer offen)
- Um seiner aufgestauten Energie noch den finalen i-Punkt zu geben, zeigt er noch den Mittelfinger
- Der Ersteller hatte keinerlei entschuldige Geste gezeigt, nach dem Motto "Oh, das war jetzt richtiger Müll, entschuldige bitte. Macht die Sache nicht rückgängig, aber ich sehe den Fehler ein)
- Mitfahrer zeigt sich als Hobbypolizist (Jetzt haben wir schon zwei) und meint mit seiner Handyfilmerei jetzt den ultimativen Beweis zu haben

---> Da haben sich halt ein paar Koryphäen getroffen... Fehlverhalten bei beiden Parteien, kompletter Alltag auf der Straße und nichts wirklich erwähnenswertes.

Mein Tipp: Hak das doch ab. Es ist nichts passiert, einer konnte seine Emotionen nicht zügeln und deinem Mitfahrer sage das gleiche.
Wird sowieso immer lustiger werden in diesem Land, da brauchst du dich um MF nicht zu sorgen 😉

Meine Frau hat mir die Zunge gezeigt,darf ich sie jetzt züchtigen?
Bopp19

Zitat:

@kiaora schrieb am 19. Juli 2015 um 06:03:27 Uhr:



Zitat:

@DanielADW schrieb am 19. Juli 2015 um 05:55:33 Uhr:


was soll ich am besten tun? lohnt sich eine anzeige? wenn ja, was für eine strafe würde er im schlimmsten fall bekommen?
Wie oft hast du schon jemandem den Mittelfinger gezeigt, oder jemanden ausgebremst?

Ich noch nie. Ist das bei dir etwa Standard?

Gerade gefunden:

Zitat:

Grundsätzlich ist beim Vorliegen des Straftatbestandes der Beleidigung durch das Zeigen des Stinkefingers ein Anspruch auf Schmerzensgeld denkbar, allerdings muss dafür das Zeigen des Mittelfingers eine entsprechend schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen, was nach einem Urteil des AG Pinneberg vom 30. Oktober 2002 zumindest im Straßenverkehr regelmäßig nicht erreicht wird.

Zitat:

@defcon1488 schrieb am 19. Juli 2015 um 14:25:26 Uhr:


ich finde es moralisch verwerflich, wegen solcher kinderscheisse die polizei von ihren anderen wichtigen aufgaben (wegelagerei, asylantenheime schützen) u.ä. abzuhalten.

Man sollte den TE anzeigen wegen Verschwendung von rechtsstaatlichen Reserven. 😁

Wegen dem Mittelfinger würd ich mich auch nich groß aufregen. Aber Ausbremsen gehört meiner Meinung nach zu den allergrößten Dummheiten die man machen kann und sofort mit Fahrverbot bestraft. Ist scheißgefährlich.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 19. Juli 2015 um 15:52:29 Uhr:


Meine Frau hat mir die Zunge gezeigt,darf ich sie jetzt züchtigen?
Bopp19

Ihr Ferkel - hier lesen Kinder unter 40 mit 😁

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juli 2015 um 13:38:33 Uhr:


Also, vergiss die Sache. Dein "Gegner" wird das auch tun, wenn er nicht blöde ist.

Wer den Mittelfinger ausstreckt, ist in der Regel ganz besonders blöde, allerdings vergisst diese "Kundschaft" das ganze schneller als alle anderen.

Vermutlich hat er das bereits nach 2 Minuten wieder vergessen, weil er ja den nächsten belästigen musste. Wer so fährt, macht das ja nicht zum ersten Mal.

Zitat:

@kerberos schrieb am 19. Juli 2015 um 16:49:13 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juli 2015 um 13:38:33 Uhr:


Also, vergiss die Sache. Dein "Gegner" wird das auch tun, wenn er nicht blöde ist.

Wer den Mittelfinger ausstreckt, ist in der Regel ganz besonders blöde, allerdings vergisst diese "Kundschaft" das ganze schneller als alle anderen.

Wers verdient hat hat den Mittelfinger auch schon von mir gesehen, allerdings fühle ich mich von Deiner These nicht angesprochen.

Deutschland das Land der Anzeigen und Anwälte.. geht mal richtig ficken, eure Frau zum essen einladen aber beschäftigt euch nicht mit so einem Scheiß ..lächerlich!!

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