Mittelfinger auf dem Eurokranz..
Hallo. Gestern hat ein Polizist bei einer Kontrolle nichts gefunden, aber wie immer sind diese bei mir schlecht gelaunt und haben ordentlich nachgesehen und ein Mittelfinger Sticker im Euro Kranz aufm hinteren Kennzeichen entdeckt.
Er hat ein Bild gemacht vom Ganzen Kennzeichen und hat nur gemeint, dass es nicht erlaubt wäre..
Was könnte auf mich zukommen? Sollte ich Widerspruch einlegen? Das Problem ist, ich habe es nichtmal selber bemerkt.. aber laut ADAC wäre es erlaubt..
Danke
Beste Antwort im Thema
Ich unterziehe mein Fahrzeug vor jedem (!) Fahrtantritt einer eingehenden Untersuchung. Ich prüfe die lichttechnischen Anlagen, die Hupe (das mögen aber meine Nachbarn mittlerweile nicht mehr so gerne), die vorschriftsgemäße Anbringung und den Zustand der Kennzeichen und sonstigen amtlichen / halbamtlichen Schilder und Aufkleber, selbstredend den Reifenluftdruck aller 4 Räder sowie deren verfügbares Restprofil, das ich mit der möglichen Abnutzung auf der beabsichtigten Fahrstrecke in Bezug setze, die ordnungsgemäße Verschraubung der Räder mit dem vorgeschriebenen Drehmoment sowie die korrekte Anbringung der Diebstahlschutzschraube, Öl- und Kühlmittelstand, ich reinige die Front- und die Heckscheibe zwecks klarer Sicht auf das Verkehrsgeschehen, reinige die Außenspiegel und prüfe deren Einstellung (und die des Innenspiegels), korrigiere, so erforderlich, meine Sitzposition und die Lenkradeinstellung sowie die Höhe der Kopfstütze, achte darauf, dass die Freisprechanlage aktiviert und richtig mit meinem Telefon verbunden ist, kämme mir die Haare (neeee... nur Spaß 😁 ), schließe die Tür und achte auf korrektes Anlegen des Sicherheitsgurtes, und erst dann starte ich den Motor. Hierbei achte ich peinlich genau darauf, dass der Selbsttest ordnungsgemäß ausgeführt wird und mein Display "OK" anzeigt.
Dann, vielleicht, wenn ich es mir zwischenzeitlich nicht doch noch anders überlegt habe, fahre ich los.
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😁 😁 😁
48 Antworten
Fahren ohne Betriebserlaubnis
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 29.01.2015 - 8 K 4792/14 -
Jetzt warte einfach auf berlinpaul, der hat typischerweise die diametral gegenüberliegende Meinung, dann war alles okay und es gibt keine Strafe.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 4. April 2018 um 17:17:17 Uhr:
Fahren ohne Betriebserlaubnis
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 29.01.2015 - 8 K 4792/14 -
Also erstens ist das kein Urteil, sondern ein Gerichtsbescheid. Zweitens handelte es sich im entschiedenen Fall um einen solchen, in dem ein Kennzeichen für ein neu zugelassenes KFZ (bei dem das Euro-Kennzeichen verbindlich ist), im "Europa-Teil" mit einem Aufkleber in den Farben der "Reichsflagge" (Farbenfolge schwarz, weiß, rot) mit einem Großbuchstaben "D" im weißen - mittleren - Feld überklebt war.
https://openjur.de/u/763375.html
Wobei - wer weiß, wie groß der Mittelfinger denn ist? 😁
Gibts denn ein Bild? 😁
Stimmt, jetzt verstehe ich den Tenor auch so, dass man alles draufkleben darf außer die Reichsflagge (und Hakenkreuze vermutlich?)
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 4. April 2018 um 17:17:17 Uhr:
Fahren ohne Betriebserlaubnis
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 29.01.2015 - 8 K 4792/14 -
Jetzt warte einfach auf berlinpaul, der hat typischerweise die diametral gegenüberliegende Meinung, dann war alles okay und es gibt keine Strafe.
Man war also wieder in der Garderobe ... passt doch so ein Mittelfingerkennzeichen ... 😰
@TE
Das könnte auch als Verfälschen einer echten Urkunde angesehen und als Straftat verfolgt werden. Da sollte man einen Bußgeldscheid besser sofort bezahlen.
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Foto wäre gut 🙂
Laut § 22 Stvo ist es verboten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. April 2018 um 17:30:59 Uhr:
...
@TE
Das könnte auch als Verfälschen einer echten Urkunde angesehen und als Straftat verfolgt werden. ,,,
Eher nicht, denn wie soll das zur Täuschung im Rechtsverkehr dienlich sein?
...kann sein, dass Du nach Spanien überstellt wirst.
Top, wenn kein Stern berührt wird, ist alles gut. Stern berühren wäre schlimm, Stern überdecken noch schlimmer.
Klares, gut platziertes Statement, bzw ja eine Fahrzeugladung bzw Ladungssicherung.
😁 😁 😁 wehe ihr beleidigt Europa, dann fliegt ihr hier ganz schnell raus nach Mexiko 😁
Da Großbritannien eh bald weg ist kann man ja ruhig einen Stern abdecken 😁
Hallo ins Forum,
das Kennzeichen bildet mit dem Fahrzeug eine sog. zusammengesetzte Urkunde. Wenn Du das Kennzeichen irgendwie veränderst oder etwas draufklebst (egal was und womit, z.B. auch die Form einer beliebten Urlaubsinsel), gibt's Ärger.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@ceinsler schrieb am 4. April 2018 um 17:31:47 Uhr:
Laut § 22 Stvo ist es verboten.
Willst du den Aufkleber jetzt als Ladung einstufen? Macht es das besser?