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Mittelfinger gezeigt

Moin
War heute unterwegs auf der A1. Als ich in der mittleren Spur war kam einer mit ca 200 km/h (auf der linken spur), um ehrlich zu sein hab ich ihn nicht gesehen, hab ihn sogesehen genötigt zu bremsen.
nichts destotrotz habe ich nach der sache ihm direkt wieder platz gemacht. als ich in der mittleren spur war und er links kam er einfach vor mir und hat einfach so mal gebremst. mein kollege hat dann angefangen mit dem handy ein video aufzunehmen. später hat er mir den mittelfinger gezeigt (was man auch im video nachvollziehen kann)
was soll ich am besten tun? lohnt sich eine anzeige? wenn ja, was für eine strafe würde er im schlimmsten fall bekommen?
gruß

Beste Antwort im Thema

Hier werden mal wieder die Prioritäten falsch gesetzt.
Der Mittelfinger wird meistens überbewertet, deshalb eine Anzeige finde ich albern.
Das mutwillige ausbremsen ist da schon eine andere Hausnummer, macht man nicht, eine Anzeige würde ich trotsdem nicht machen, ich will meine Ruhe. Solche Leute können vor mir gegen den nächsten Baum fahren, oder was auf die Fresse bekommen, aber die Gerichte sollen sich mit sinnvolleren Dingen befassen.

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Zitat:

@Tempomat-Driver schrieb am 19. Juli 2015 um 09:45:37 Uhr:


Es fehlt die Vorgeschichte des Mittelfingers.
Mit einer Anzeige wäre ich vorsichtig, evtl. hat der "Mittelfinger" eine Dashcam an Bord und dann kann der Schuß schnell nach hinten losgehen.

Wenn sich der "Mittelfinger" mit seiner Dashcam nicht evtl. ins eigene Fleisch damit schneidet.

Vielleicht schaut sich der Richter das Dashcam-Video an und wird zu folgender Aussage kommen:

"Auf deutschen Autobahnen herrscht Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h. Zudem hatten Sie genug Zeit ihre Geschwindigkeit an die des Vordermannes anzupassen. Desweiteren wird hier der Sicherheitsabstand zum Vordermann vorsätzlich gefährlich unterschritten"

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juli 2015 um 09:58:15 Uhr:



Zitat:

@Tempomat-Driver schrieb am 19. Juli 2015 um 09:45:37 Uhr:


Es fehlt die Vorgeschichte des Mittelfingers.
Mit einer Anzeige wäre ich vorsichtig, evtl. hat der "Mittelfinger" eine Dashcam an Bord und dann kann der Schuß schnell nach hinten losgehen.

Wenn sich der "Mittelfinger" mit seiner Dashcam nicht evtl. ins eigene Fleisch damit schneidet.
Vielleicht schaut sich der Richter das Dashcam-Video an und wird zu folgender Aussage kommen:
"Auf deutschen Autobahnen herrscht Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h. Zudem hatten Sie genug Zeit ihre Geschwindigkeit an die des Vordermannes anzupassen. Desweiteren wird hier der Sicherheitsabstand zum Vordermann vorsätzlich gefährlich unterschritten"

Der war nicht hinter mir. Sondern kam angerast auf der linken Spur (ich war in der mittleren).

Hab dann den spur gewechselt, und wie gesagt ihn nicht gesehen.. Er hat dann auch Vollbremsung durchgeführt..

"Kam angerast", er hat sich innerhalb der Regeln bewegt, wenn er schneller auf der linken Spur als Du auf der Mittelspur gewesen ist.
"ihn nicht gesehen", Du hast gegen die Sorgfaltspflicht bei einem Spurwechsel verstossen und dem "Mittelfinger" zu einer Vollbremsung genötigt.
Manche stecken so einen Stress weg, andere beißen ins Lenkrad und dieser Zeitgenosse reckt den Mittelfinger in die Luft.
Ursache und Wirkung sollte man nicht verwechseln.

Zitat:

@DanielADW schrieb am 19. Juli 2015 um 09:36:49 Uhr:


Mir ist das eigentlich latte weil ich mein Fehler einseh aber mein Kollege hat das video gemacht und meinte wenn ich die Anzeige nicht mache, dann macht er es.

Unerklärlich, deswegen so ein Fass aufzumachen?

Wenns blöd hergeht geht der Schuß nach hinten los. Abstand und so ..... Auf dem Viedeo wird der Ausbremsvorgang nicht zu sehen sein und nur der Finger kann wegen des knappen Auffahrens gekommen sein.

Laß gut sein.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juli 2015 um 09:58:15 Uhr:



Zitat:

@Tempomat-Driver schrieb am 19. Juli 2015 um 09:45:37 Uhr:


Es fehlt die Vorgeschichte des Mittelfingers.
Mit einer Anzeige wäre ich vorsichtig, evtl. hat der "Mittelfinger" eine Dashcam an Bord und dann kann der Schuß schnell nach hinten losgehen.

Wenn sich der "Mittelfinger" mit seiner Dashcam nicht evtl. ins eigene Fleisch damit schneidet.
Vielleicht schaut sich der Richter das Dashcam-Video an und wird zu folgender Aussage kommen:
"Auf deutschen Autobahnen herrscht Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h. Zudem hatten Sie genug Zeit ihre Geschwindigkeit an die des Vordermannes anzupassen. Desweiteren wird hier der Sicherheitsabstand zum Vordermann vorsätzlich gefährlich unterschritten"

Der Richter wird sich wegen so eines Fliegenfurzes keine Dash-Cam-Videos ansehen oder einen Kleingärtner-Streit schlichten

:rolleyes:

.

@TE - vergiss die Sache, hol Deinen Beifahrer von seiner Palme runter und trinkt ein Bier drauf.

@Pelican - Und wenn ich so einen Schmarrn lese - 1 Monat Fahrverbot für ´nen Mittelfinger - das bekommt man für einen Verstoß gegen die StVO, aber nicht für ´nen Finger. 1500€ Strafe? Ist der Geschädigte vllt. der Papst oder UN-Vorsitzende und der Sünder Bill Gates der Paris HHilton gewesen? Das Strafmaß mag ja stimmen - aber für ein Verkehrsvergehen, ganz gewiss nicht für einen gestreckten D3 re. Hand

:rolleyes:

Der von TE geschilderte Situationsablauf ist mal wieder typisch deutsch.
Wenn ich Jemanden aufgrund Unachtsamkeit zu einer Vollbremsung nötigen würde, wäre die einzige Reaktion von mir eine unmissverständliche Geste der Entschuldigung und die Freude darüber, dass der Genötigte einen Unfall verhindert hat. Da könnte er noch so sehr rumkaspern, mit Mittelfinger oder anderes zeigen etc. Als Auslösender sollte man das einfach mal hinnehmen (von Bedrohung war hier wohl nicht die Rede), darüber nachdenken was man für den Genötigten ausgelöst hat und wen man hier alles in Gefahr gebracht hat.
Also einfach runterschlucken, vergessen und sich freuen das trotz eigener "Dummheit" nix passiert ist. Dem Freund, hier nur Passagier, würde ich mal klarmachen das er die Füsse stillhalten soll und er sich darüber freuen soll, dass er als Mitfahrer mal wieder "ohne nennenswerte Defekte" ans Ziel gebracht wurde. Oder ist ihm langweilig und hat einen Hang zum Denunzianten?

Zitat:

@puls130 schrieb am 19. Juli 2015 um 11:17:47 Uhr:


Der von TE geschilderte Situationsablauf ist mal wieder typisch deutsch.
Wenn ich jemanden aufgrund Unachtsamkeit zu einer Vollbremsung nötigen würde, wäre die einzige Reaktion von mir eine unmissverständliche Geste der Entschuldigung und die Freude darüber, dass der Genötigte einen Unfall verhindert hat. Da könnte er noch so sehr rumkaspern, mit Mittelfinger oder anderes zeigen etc. Als Auslösender sollte man das einfach mal hinnehmen (von Bedrohung war hier wohl nicht die Rede), darüber nachdenken was man für den Genötigten ausgelöst hat und wen man hier alles in Gefahr gebracht hat.
Also einfach runterschlucken, vergessen und sich freuen das trotz eigener "Dummheit" nix passiert ist. Dem Freund, hier nur Passagier, würde ich mal klarmachen das er die Füsse stillhalten soll und er sich darüber freuen soll, dass er als Mitfahrer mal wieder "ohne nennenswerte Defekte" ans Ziel gebracht wurde. Oder ist ihm langweilig und hat einen Hang zum Denunzianten?

Ja, so kommt mir das auch vor.

Und komisch ist, dass uns der TE den eigentlich auslösenden Sachverhalt von Anfang an total verschwiegen hat.

@TE:

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, warst DU es, der dem anderen "aus Versehen" in den Weg fuhr. Aus Unachtsamkeit.

Ich frage mich, wie Du beurteilen kannst, dass der "200km/h" fuhr, wenn Du ihn nicht gesehen hast.

Wie auch immer, der musste dann offenbar eine Vollbremsung (aus hoher Geschwindigkeit?) hinlegen, um die Situation zu retten.

Er hat dann sicherlich ziemlich dumm überreagiert, darüber müssen wir nicht streiten, aber stell Dir seinen Adrenalinspiegel vor, wenn er einem Crash gerade noch ausweichen konnte, den ein anderer aus Ignoranz ausgelöst hat.

Da DU wohl derjenige warst, der zuerst die Verkehrsgefährdung begangen hat, solltest Du den Ball flach halten. Es kann durchaus sein, dass (auch) Du ernsten Ärger bekommst, sollte es zu einer Verhandlung kommen.

Hier sind zwei mit dem Straßenverkehr "Überforderte" aufeinander geprallt, zum großem Glück aller Beteiligten ohne ernste Folgen.

Es bleibt dabei:

Auch bei Spurwechsel gilt die Sorgfaltspflicht, besonders dann, wenn es gefährlich werden kann.

Und das dürfte auf Autobahnen wohl sehr oft der Fall sein.

Also, vergiss die Sache. Dein "Gegner" wird das auch tun, wenn er nicht blöde ist.

k-hm

Zitat:

@DanielADW schrieb am 19. Juli 2015 um 10:01:27 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juli 2015 um 09:58:15 Uhr:



Wenn sich der "Mittelfinger" mit seiner Dashcam nicht evtl. ins eigene Fleisch damit schneidet.
Vielleicht schaut sich der Richter das Dashcam-Video an und wird zu folgender Aussage kommen:
"Auf deutschen Autobahnen herrscht Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h. Zudem hatten Sie genug Zeit ihre Geschwindigkeit an die des Vordermannes anzupassen. Desweiteren wird hier der Sicherheitsabstand zum Vordermann vorsätzlich gefährlich unterschritten"

Der war nicht hinter mir. Sondern kam angerast auf der linken Spur (ich war in der mittleren).
Hab dann den spur gewechselt, und wie gesagt ihn nicht gesehen.. Er hat dann auch Vollbremsung durchgeführt..

Obwohl das nicht die feine Art ist hast du den " Stinkefinger" wohl zurecht bekommen, also rege dich nicht über eine Handzeichen-Geste welche vollkommen überbewertet ist auf.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Juli 2015 um 07:24:20 Uhr:


Hier werden mal wieder die Prioritäten falsch gesetzt.
Der Mittelfinger wird meistens überbewertet, deshalb eine Anzeige finde ich albern.
Das mutwillige ausbremsen ist da schon eine andere Hausnummer, macht man nicht, eine Anzeige würde ich trotsdem nicht machen, ich will meine Ruhe. Solche Leute können vor mir gegen den nächsten Baum fahren, oder was auf die Fresse bekommen, aber die Gerichte sollen sich mit sinnvolleren Dingen befassen.

Der gestreckte Mittelfinger ist eine massive Beleidigung , es ist jemand schon mal zu immerhin 2000 € Geldstrafe verurteilt worden . Schätze mal das überlegt er sich das nochmal zu machen !

Nur Kleingeister reagieren wie ein HB-Männchen und rennen direkt zu Polizei und Anwalt wegen "einem Finger".

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 19. Juli 2015 um 12:32:33 Uhr:



Der gestreckte Mittelfinger ist eine massive Beleidigung , es ist jemand schon mal zu immerhin 2000 € Geldstrafe verurteilt worden . Schätze mal das überlegt er sich das nochmal zu machen !

Es ist doch immer eine Frage der Sichtweise.

Ich betrachte sowas immer als ein versteiftes Gelenk.

Wie sagt unser Comedian Dr. Eckart von Hirschhausen so schön: "Ich könnte mich aufregen, ich bin aber nicht dazu verpflichtet!".
Heißt wohl soviel wie - ein Anderer kann mich nur ärgern, beleidigen usw., wenn ich das auch zulasse.
Mich von einem "Stinkefinger" auf die Palme oder sonstwohin bringen lassen. Nee, lass mal. Je nach Anlass gibt's dafür von mir noch nicht mal 'ne Runde Mitleid für den "Vollpfosten" :D

Alternative zum Stinkefinger

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2015 um 13:27:00 Uhr:


Alternative zum Stinkefinger

Diese Alternative ist nur halb so teuer als der Mittelfinger.

;)

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2015 um 13:27:00 Uhr:


Alternative zum Stinkefinger

in den siebzigern war das noch das Zeichen auf null Bock oder ähnlich gelagertes.

Gruß

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