Mittelfinger auf dem Eurokranz..

Hallo. Gestern hat ein Polizist bei einer Kontrolle nichts gefunden, aber wie immer sind diese bei mir schlecht gelaunt und haben ordentlich nachgesehen und ein Mittelfinger Sticker im Euro Kranz aufm hinteren Kennzeichen entdeckt.
Er hat ein Bild gemacht vom Ganzen Kennzeichen und hat nur gemeint, dass es nicht erlaubt wäre..
Was könnte auf mich zukommen? Sollte ich Widerspruch einlegen? Das Problem ist, ich habe es nichtmal selber bemerkt.. aber laut ADAC wäre es erlaubt..
Danke

Beste Antwort im Thema

Ich unterziehe mein Fahrzeug vor jedem (!) Fahrtantritt einer eingehenden Untersuchung. Ich prüfe die lichttechnischen Anlagen, die Hupe (das mögen aber meine Nachbarn mittlerweile nicht mehr so gerne), die vorschriftsgemäße Anbringung und den Zustand der Kennzeichen und sonstigen amtlichen / halbamtlichen Schilder und Aufkleber, selbstredend den Reifenluftdruck aller 4 Räder sowie deren verfügbares Restprofil, das ich mit der möglichen Abnutzung auf der beabsichtigten Fahrstrecke in Bezug setze, die ordnungsgemäße Verschraubung der Räder mit dem vorgeschriebenen Drehmoment sowie die korrekte Anbringung der Diebstahlschutzschraube, Öl- und Kühlmittelstand, ich reinige die Front- und die Heckscheibe zwecks klarer Sicht auf das Verkehrsgeschehen, reinige die Außenspiegel und prüfe deren Einstellung (und die des Innenspiegels), korrigiere, so erforderlich, meine Sitzposition und die Lenkradeinstellung sowie die Höhe der Kopfstütze, achte darauf, dass die Freisprechanlage aktiviert und richtig mit meinem Telefon verbunden ist, kämme mir die Haare (neeee... nur Spaß 😁 ), schließe die Tür und achte auf korrektes Anlegen des Sicherheitsgurtes, und erst dann starte ich den Motor. Hierbei achte ich peinlich genau darauf, dass der Selbsttest ordnungsgemäß ausgeführt wird und mein Display "OK" anzeigt.

Dann, vielleicht, wenn ich es mir zwischenzeitlich nicht doch noch anders überlegt habe, fahre ich los.
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😁 😁 😁

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Zitat:

@in.Vitro schrieb am 4. April 2018 um 20:37:54 Uhr:


Da Großbritannien eh bald weg ist kann man ja ruhig einen Stern abdecken 😁

Hallo,

was hat Großbritannien mit den Sternen zu tun? Ich kapier den Zusammenhang nicht...

Grüße,

diezge

Vermutlich unterliegt die Aussage diesem Irrtum:
http://www.handelsblatt.com/.../9162882.html

So einen aufkleber könnte doch jeder Passant da drauf geklebt haben....

Deswegen überprüft man sein Fahrzeug ja auch vor jedem Fahrtantritt. Zumindest lernt man es so in der Fahrschule.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. April 2018 um 09:27:20 Uhr:


Deswegen überprüft man sein Fahrzeug ja auch vor jedem Fahrtantritt. Zumindest lernt man es so in der Fahrschule.

Jetzt überprüfe ich mein Fahrzeug vor dem Fahrtantritt und erkenne, ein Spaßvogel hat mir so ein Ding draufgeklebt. Was tun?

Losfahren, das Kennzeichen ist gut lesbar und erfüllt damit seinen Zweck?

Aufkleber runterkratzen und mit gut lesbarem aber beschädigtem Kennzeichen weiterfahren?

Ich unterziehe mein Fahrzeug vor jedem (!) Fahrtantritt einer eingehenden Untersuchung. Ich prüfe die lichttechnischen Anlagen, die Hupe (das mögen aber meine Nachbarn mittlerweile nicht mehr so gerne), die vorschriftsgemäße Anbringung und den Zustand der Kennzeichen und sonstigen amtlichen / halbamtlichen Schilder und Aufkleber, selbstredend den Reifenluftdruck aller 4 Räder sowie deren verfügbares Restprofil, das ich mit der möglichen Abnutzung auf der beabsichtigten Fahrstrecke in Bezug setze, die ordnungsgemäße Verschraubung der Räder mit dem vorgeschriebenen Drehmoment sowie die korrekte Anbringung der Diebstahlschutzschraube, Öl- und Kühlmittelstand, ich reinige die Front- und die Heckscheibe zwecks klarer Sicht auf das Verkehrsgeschehen, reinige die Außenspiegel und prüfe deren Einstellung (und die des Innenspiegels), korrigiere, so erforderlich, meine Sitzposition und die Lenkradeinstellung sowie die Höhe der Kopfstütze, achte darauf, dass die Freisprechanlage aktiviert und richtig mit meinem Telefon verbunden ist, kämme mir die Haare (neeee... nur Spaß 😁 ), schließe die Tür und achte auf korrektes Anlegen des Sicherheitsgurtes, und erst dann starte ich den Motor. Hierbei achte ich peinlich genau darauf, dass der Selbsttest ordnungsgemäß ausgeführt wird und mein Display "OK" anzeigt.

Dann, vielleicht, wenn ich es mir zwischenzeitlich nicht doch noch anders überlegt habe, fahre ich los.
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😁 😁 😁

Sehr vorbildlich. Ich steige ein, fahre los und höre, ob etwas Geräusche macht oder eine Lampe aufleuchtet, die nicht aufleuchten sollte.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 5. April 2018 um 10:35:57 Uhr:


Ich unterziehe mein Fahrzeug vor jedem (!) Fahrtantritt einer eingehenden Untersuchung.

So mache ich das auch. Wenn ich dann losfahren will, stelle ich aber immer fest, dass ich Mittagspause habe, obwohl ich um 7.30 Uhr mit der Kontrolle begonnen habe. Also erst mal Pause und um 13.00 Uhr dann sicherheitshalber eine erneute Prüfung ...

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 5. April 2018 um 10:35:57 Uhr:


Ich unterziehe mein Fahrzeug vor jedem (!) Fahrtantritt einer eingehenden Untersuchung. Ich prüfe ......

Dann, ......

.... gehe ich ins Bett, schließlich muss ich morgen wieder früh raus, um mein Auto ordentlich zu checken....

Zitat:

@lemonshark schrieb am 5. April 2018 um 13:12:13 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 5. April 2018 um 10:35:57 Uhr:


Ich unterziehe mein Fahrzeug vor jedem (!) Fahrtantritt einer eingehenden Untersuchung. Ich prüfe ......

Dann, ......


.... gehe ich ins Bett, schließlich muss ich morgen wieder früh raus, um mein Auto ordentlich zu checken....

😁 😁 😁

Ich bezweifele mal, dass es mit der Abschiebung des TE nach Mexiko wegen des Zeigefingers was wird. Auch wenn dem TE dadurch offenbar häufig wiederkehrende unangenehme Kontakte mit deutschen Ordnungshütern erspart blieben.

Das dürfte wohl eher wegen Verstoßes gegen §10 FZV irgendwo hier im Bußgeldkatalog enden:

  • 810100 Fahrzeug fahren, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entspricht ,
  • 810112 Fahrzeug fahren, obwohl sich die Kennzeichen in einem ordnungswidrigen Zustand befinden

Bußgeld: jeweils unglaubliche 10,00 €

Da sollte natürlich unbedingt jedes mögliche Rechtsmittel eingelegt und ein Anwalt eingeschaltet werden. 😁

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Pesh4 schrieb am 4. April 2018 um 16:59:08 Uhr:


Das Problem ist, ich habe es nichtmal selber bemerkt..

Selbstverständlich nicht. 🙄

Typisch Waschstraßenbenutzer eben. ...😁

Gericht erlaubt Stinkefingeraufkleber

https://www.maennersache.de/...tinkefinger-auf-nummernschild-1534.html

hier wurde anders entschieden

https://www.focus.de/.../...inkefinger-im-sternenkranz_id_6620881.html

Auf der Heckscheibe wäre der Aufkleber wohl erlaubt

https://www.google.de/search?...

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