Mitfahrer auf der Rücksitzbank??
abgesehen von der beinfreiheit ist der TT hinten nicht all zu hoch bemessen. wie ist is mit den leuten auf der rücksitzbank? Gibt es da eine max größe? Wie sieht es von der Versicherungsseite aus?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von tobiasp79
Halloich versteh nicht was die Diskussion soll.
Hinten dürfen nur Personen bis 1,50 m mitfahren - Aus, Schluss, Ende - ohne Diskussion.
Ohne wenn und aber.Ganz ehrlich - ich würde von niemandem verlangen sich da hinten reinzuquetschten - und auch kein normaler würde es freiwillig machen.
Wer mehr als 2 Sitze (für Erwachsene) braucht hat mit dem TT einfach die falsche Wahl getroffen.
Bis dann
Tobias P79
Hallo,
diese Meinung ist natürlich ein weit verbreiteter Irrtum.
Selbstverständlich dürfen Personen jedweder Größe auf den Rücksitzen mitfahren, solange und soviel sie wollen.
Es dürfen hinten sogar mehr als 2 Personen befördert werden.
Es gibt lediglich folgende Einschränkung durch das Gesetz :
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet."
Bei der Größenangabe handelt es sich lediglich um eine Empfehlung.
Beste Grüße
madspanien
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von waxx
tja, für mich sind die rücksitze wichtig - ich fahre da fast jeden morgen kleine kinder mit zur schule. und das ohne eine sitzerhöhung zu benötigen, sehr praktisch. warum audi allerdings nicht die paar euro aufgebracht hat, um den vordersitz nach vorne rutschen zu lassen, wenn die lehne nach vorn geklappt wird, erschliesst sich mir nicht.
zur versicherungstechnischen debatte: schäden an insassen interessieren die haftpflicht-, teil- und vollkaskoversicherungen wenig. dafür gibt es separate produkte. man kann seine ansprüche zivilrechtlich gelten machen, sofern man noch dazu in der lage ist, aber prinzipiell muss man sich die frage gefallen lassen, warum man dort eingestiegen ist, wenn absehbar ist, dass man mit dem kopf durch die scheibe geht, sobald eine bodenwelle kommt. wir sind ja nicht in amiland, hier zählt auch der gesunde menschenverstand noch etwas 🙂 der fahrer bekommt auch noch sein fett ab, aber das ist eine separate geschichte.
Das unterschreibe ich vollständig. Ich habe schließlich den SLK nur wegen der fehlenden Rücksitzbank mit dem TT abgelöst. 2 Kinder sind halt einer zuviel für nen reinen Zweisitzer. Ich finde für diesen zweck (kinder mit 3 und 6) die Rückbank, die ja eh ein homologierter Kindersitz ist praktisch.
Klar, ab 10 Jahren und älter/größer sowie für lange Strecken ist das nix. Für Erwachsene sowieso nicht und ich würde auch nie auf die Idee kommen, da einen Erwachsenen rein zu bitten. Aber bis die Burschen (zumindest der 2.) soweit sind, hab ich noch Zeit.
bye
Zitat:
Original geschrieben von pivili
Das unterschreibe ich vollständig. Ich habe schließlich den SLK nur wegen der fehlenden Rücksitzbank mit dem TT abgelöst. 2 Kinder sind halt einer zuviel für nen reinen Zweisitzer. Ich finde für diesen zweck (kinder mit 3 und 6) die Rückbank, die ja eh ein homologierter Kindersitz ist praktisch.
Klar, ab 10 Jahren und älter/größer sowie für lange Strecken ist das nix. Für Erwachsene sowieso nicht und ich würde auch nie auf die Idee kommen, da einen Erwachsenen rein zu bitten. Aber bis die Burschen (zumindest der 2.) soweit sind, hab ich noch Zeit.bye
Ganz Eurer Meinung, auch für mich war die Frage nach dem neuen Auto schnell geklärt und der TTR fiel von Anfang an weg.
Ich muss die Kinder - 4 und 6 - immer mal wieder irgendwo abholen oder hinbringen und dafür reichen die Rücksitze allemal. Für die längeren Fahrten gibt es ja dann noch den Familienkombi - gääääähn :-)
Ich (1,84 m) habe mich neulich mal hinten reingesetzt, da ich ohnehin auch an die Rückbank ran musste, um das Leder zu versiegeln. Sitzen in gebückter Haltung ging eigentlich ganz gut und wäre wohl auch für eine sehr kurze Strecke erträglich, aber: Den Vordersitz musste ich dafür so weit vorschieben, dass dort dann wieder kein Großer Platz gehabt hätte. Also für normale Menschen wirklich sinnlos, aber für Kinder und andere Zwerge schon brauchbar.
Das Schlimmste war dann allerdings das Aussteigen. Hoffe mal, dass nicht allzu viele Nachbarn zugeschaut haben 😉
Ich fand es hinten (bin 1,80) ganz "OK" also für 2-3km würde es (wenn es erlaubt wäre) ok,
nur das wiederrauskommen...alleine hab ichs nicht geschafft :-)
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naja man kann schon zur not für 2-3km hinten mitfahren auch wenn man 1,80 ist, das problem ist nur wenn dir irgend ein depp hinten drauf fährt, dann gehst mit dem kopf durch die heckscheibe und das tut sicher weht, da hilft kein aspirin mehr
ist es denn gesetzlich erlaugt hinten personen zu befördern über 151?
Hallo
ich versteh nicht was die Diskussion soll.
Hinten dürfen nur Personen bis 1,50 m mitfahren - Aus, Schluss, Ende - ohne Diskussion.
Ohne wenn und aber.
Ganz ehrlich - ich würde von niemandem verlangen sich da hinten reinzuquetschten - und auch kein normaler würde es freiwillig machen.
Wer mehr als 2 Sitze (für Erwachsene) braucht hat mit dem TT einfach die falsche Wahl getroffen.
Bis dann
Tobias P79
Zitat:
Original geschrieben von der_horst
steht das eigentlich in den papieren oder woher weiss der freundliche polizist, dass das bei dem wagen eingeschränkt ist?
Es gibt Polizisten, die fahren auch bald TT, die wissen das.
In den Papieren steht es glaube ich nicht drinnen, ist aber kein Problem zu überprüfen. Heutzutage kann man online alle Daten eines Fahrzeugs einsehen. Du hast ja auch nicht alle Reifengrößen mehr drinnen, aber trotzdem weiß die Polizei was eingetragen ist.
Zitat:
J_Dean
ist es denn gesetzlich erlaugt hinten personen zu befördern über 151?
Dadurch, daß der Fahrzeughersteller den Wagen nur bis 1,50 (Kinder mit Kindersitz 1,20) freigegeben hat, ist es auch gesetztlich verboten. Bei der Beantragung der Betriebserlaubnis für einen PKW muss der Herstelletr ja auch Unterlagen vorlegen woraus hervorgeht wieviel Sitzplätze u.a. vorhanden sind. Darafhin wird ja die Betrieberlaubnis vom KBA erst erteilt.
Noch vor ein paar Jahren wäre die Betriebserlaubnis bei solchen Sachen erloschen, ist heute aber nicht mehr so. Wirst also mit einem Verwarngeld bzw. Ordnungswiedrigkeitenanzeige davonkommen und die Person kann dann zu Fuß weitergehen.
Ich würde es also lassen. Werde auch nur meine 2 1/2 jährige Tochter nach hinten verfrachten.
Vlad
Also: ich bin heute 150 km Autobahn zu dritt gefahren: ich als Fahrer (185cm, Sitz ganz nach hinten), meine Frau daneben (170cm) und meine Nichte hinter ihr (160cm). Sie (meine Nichte) hatte es nach eigenen Angaben sehr bequem (nachdem meine Frau genug nach vorn gegangen ist, was aber auch passte) und hatte auch noch ein paar cm Luft zur Heckscheibe. Ich finde in den Papieren auch nichts zu den max. 150cm und im Fahrzeug sind nur Warnschilder, dass Luft zwischen Kopf und Decke zu sein hat. Wieviel? Ich habe was von 2cm oder 5cm gehört. Wo finde ich verlässsliche Informationen?
Und wie gesagt: sie hatte es wirklich bequem!
Grüße,
...M
Zitat:
Original geschrieben von gevers
und meine Nichte hinter ihr (160cm). Sie (meine Nichte) hatte es nach eigenen Angaben sehr bequem (nachdem meine Frau genug nach vorn gegangen ist, was aber auch passte) und hatte auch noch ein paar cm Luft zur Heckscheibe.
Und wie gesagt: sie hatte es wirklich bequem!
...M
Ich finde, das Fehlen von Kopfstützen auf den Rücksitzen, ist im Zweifelsfall für Personen über 150 cm kaum zu verantworten. Was infolge eines Frontalaufpralls mit dem Kopf bzw. den Halswirbeln passiert, ist hinreichend bekannt.
Du meinst Heckaufprall...?!
Zitat:
Original geschrieben von gevers
Du meinst Heckaufprall...?!
Frontal ist schon richtig, erst nach vorne und dann durch den Gurt wieder nach hinten.
Der Heckaufprall ist allerdings viel problematischer!
Wenn man das Argument der fehlenden Kopfstützen (oder zu kleinen, wie auch immer man die hochgezogenen Lehnen interpretiert) allerdings dazu benutzt, den TTC zum Zweisitzer zu machen, dann sind zu einem Großteil Zweisitzer (sogar mit vier Türen) auf deutschen Straßen unterwegs. Und wenn man dann noch die zu tief eingestellten oder zu schwachen Kofpstützen dazuzählt, gibt es überwiegend "Nullsitzer".
Grüße,
...M
Die Begrenzung auf 150 cm korrespondiert m. E. mit den folgenden rechtlicher Sicherungspflichten:
In Deutschland
Seit dem 1. April 1993 gilt eine generelle Sicherungspflicht für Kinder in Kraftfahrzeugen.
§ 21 Absatz 1 a StVO hat folgenden Wortlaut:
"Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind..."
Wer Kinder ungesichert im Auto mitnimmt, dem drohen derzeit ein Verwarnungsentgelt in Höhe von 40 € und ein Punkt in Flensburg. Im Schadenfall können seitens der Versicherung Anspruchsleistungen gemindert werden.
Europaweite Sicherungspflicht
Seit dem 9. Mai 2006 gilt europaweit eine verhaltensrechtliche Verpflichtung zum Anlegen von Sicherheitsgurten und zur Verwendung von Sicherheitssystemen für Kinder in allen Fahrzeugarten.
Die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern ist wie folgt definiert:
Kinder bis zu einer Größe von 150 cm müssen mit einer Kinderrückhalteeinrichtung gesichert werden (in wenigen EU-Mitgliedsstaaten beträgt die Größe 135 cm). Die Festlegung des Alters der Kinder obliegt den Mitgliedstaaten.
Zitat:
Original geschrieben von Rock182
und wenn einer der über 150 sich reinhockt........z.b. ich nehme einen kumpel mit der 170 ist und der für ne kurze strecke sich hinten rein quetscht und dann doch ein unfall passiert was sagt da die Vers.?
Zitat:
Original geschrieben von tobiasp79
Halloich versteh nicht was die Diskussion soll.
Hinten dürfen nur Personen bis 1,50 m mitfahren - Aus, Schluss, Ende - ohne Diskussion.
Ohne wenn und aber.Ganz ehrlich - ich würde von niemandem verlangen sich da hinten reinzuquetschten - und auch kein normaler würde es freiwillig machen.
Wer mehr als 2 Sitze (für Erwachsene) braucht hat mit dem TT einfach die falsche Wahl getroffen.
Bis dann
Tobias P79
Hallo,
diese Meinung ist natürlich ein weit verbreiteter Irrtum.
Selbstverständlich dürfen Personen jedweder Größe auf den Rücksitzen mitfahren, solange und soviel sie wollen.
Es dürfen hinten sogar mehr als 2 Personen befördert werden.
Es gibt lediglich folgende Einschränkung durch das Gesetz :
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet."
Bei der Größenangabe handelt es sich lediglich um eine Empfehlung.
Beste Grüße
madspanien