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Mit UBB zum Tüv?!?
hey
wollte mal fragen ob ich meine neue Plakette (HU -> TÜV) getrost vergessen kann, wenn ich mit Unterbodenbeleuchtung dort aufkreuze...
hat das schonmal jemand von euch getestet?
was ist wenn ich die Dinger nicht am Türkontakt festgemacht hab sondern direkt an der Batterie (mit Schalter versteht sich)
dank euch
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30 Antworten
oh mann ja natürlich is ubb verboten aber nicht esl´s und mit einem vernünftigem steuergerät kann man die helligkeit auch regeln
wer mit den dingern rumfährt auf eigene gefahr aber es geht um eine allgemeine verkehrskontrolle kommst du da rein und die schauen sich dein auto an sehen die ubb egal ob an oder aus und du hast sie nicht eintragen lassen dann kritze kratze kannst nach hause laufen allein darum geht es !!!
Zitat:
Original geschrieben von Resu Looc
man man man wenn ich das immer lese die sind illegal die fallen ab die sind überkriminell
jungs ich hab hier schon 5 oppelz durchn tüv mit beleuchtung gebracht es muss nur ein tüvgutachten vorliegen und man muss die kabel an den türpins anschließen damit sich das auch nur bei offener tür entfaltet
TÜV heist noch lange nicht das es legal ist!!!!
Die Polizisten haben die Anweisung solche Autos rauszuziehne und dann Stilllegen. Nebenbei verlierst du auch den Versicherungsschutz und das kann bei einen Unfall sehr teuer werden. Aber geht nur ruhig das Risiko ein muß jeder selber wissen.
nochmal wenn man damit hellerleuchtet durch die stadt fährt ja dann wirst du rausgezogen und bekommst ein verwarngeld und musst die anlage "unschädlich" machen kannst oder willst du das nicht wird dein auto stillgelegt
kommt es zum unfall mit einer eingetragenen anlage hast du vollen versicherungsschutz lässt du sie nicht eintragen erlischt die be des autos autos mit erloschener be (egal ob es erst später festgestellt wird) sind nicht versichert
fährt man aber ganz normal mit erloschenen esl´s so wies dir der tüv vorgeschrieben hat kann dir die polizei goarnix glaub mir mit einem sind wir schonmal inne verkehrskontrolle gekommen der sagte nur wenn alle tuner so sorgfältig wie wir wären könnten sie das sein lassen mit den rausziehen von getuneten autos dann hat er sich noch die spielerchen angeguckt was das auto so kann und wir durften weiterfahren
und genau so muss das laufen
Zitat:
Original geschrieben von Resu Looc
kommt es zum unfall mit einer eingetragenen anlage hast du vollen versicherungsschutz
Das wäre ich aber nicht so sagen. Wenn der Tüv was einträgt was laut STVO verboten ist dann ist es auch illegal. Den TÜV kannst auch nicht zurrechenschafft ziehen, da bist du allein Vorantwortlich.
die beleuchtung darf nur eine bestimmte entfernung weit vom auto leuchten. Steht so im Gesetzbuch. Ebenfalls darf die nur angehn wenn die Türe auf geht und der Motor aus ist. Dazu kommt noch das die Dinger nicht hinter dem Schweller angebracht werden dürfen. Und wenn du dann mal ALLE Gesetzesvorlagen erfüllst ist die nicht heller wie der Schein deiner Fußraumbeleuchtung. Und du hast viel Geld und Zeit dafür investiert. Wenn ich den Auszug nochma finde poste ich ihn nochmal.
was tragen die beim Tüv denn ein? (wenn sies eintragen)
ich denke ja eher die lachen einen aus und lassen die Hunde los wenn man sagt:" ich brauch ne Eintragungh für meine Einstiegsbeleuchtung"
also uner tüv macht auch eine lumenmessung (jedenfalls ham sie das noch beim ersten gemacht)
und nach der messung hat er nix gesagt wir hatten aber damals auch noch diese röhrentechnik die scheint ja ganz verschwunden zu sein is jetzt alles mit led und es gibt auch keine gutachten mehr dazu naja das erklärt dann wohl einiges
die tragen Fußraumbeleuchtung dann die ce nummer oder die bezeichnung auf dem tüv gutachten ein das wars dann
fußraum und kofferraumbeleuchtung musst du doch garnicht eintragen lassen soweit ich weis.
doch du bekommst nen a4 zettel wo dann deineanlage drauf steht oben is ein stempel und ne unterschrift das musst du laut tüvmännchen dann immer bei dir führen und gut ist
meine kofferraum und fußraumbeleuchtung besteht aus Kaltlichtkathoden aus der Computermoddingszene. Hab da keine Gutachten für den Ferz. Wird das licht halt aus gelassen hab extra nen Schalter wo ich die extra aus lassen kann wenn ich die Tür auf mache.
TÜV = technischer überwachungs verein
technisch ist an den dingern bstimmt nix auszusetzen, beeinflussen ja nicht die sicherheit deines autos, beeinträchtigen aber die sicherheit im strassenverkehr, und einmal an die dinger wärend der fahrt, und die kopsoletten kommen umme ecke, dann kannst du den seitenschneider auspacken und die dinger unschädlich machen!!!
also entweder das gibt es schon oder es ist noch in arbeit, aber da kommt auf jeden fall noch ein eindeutiges gesetz zu raus.
ausserdem steht irgendwo in sonem gesetzt blatt, das beleuchtungstechnische einrichtungen am fahrzeug nach vorne NUR weiss, nach hinten NUR rot, und zur seite max. gelbe (seitenmarkierung) beleuchtung gestattet ist.
hat mir mal n bulle erzählt dem meine blaue beleuchtung im innern zu hell war, man hat sie von aussen nicht mal gesehen, aber sie haben nach aussen auch abgestrahlt, und das ist nicht zulässig.
auch der ganze klimmbimm in den brummis, vorn in der scheibe is alles nicht legal!! (laut polente)
aber da kontrolliert es anscheinend keiner
also ich würd mir sone teile niemals dranbauen, gibt nur stress und ärger, und wenn sie dich stressen wollen, dann können die auch, aber so richtig!!!
hab ich schon einige sachen durch mit den brüdern
P.S.: es gibt da ne schöne seite zu, nennt sich "tuningrecht.de" die haben n richtigen peil was sowas alles angeht, da kann man alles nochmal nachlesen!
also meine fußraumbeleuchtung hab ich extra so ausgelegt das egal ob man die während der fahrt an macht, die so gut wie nicht zu erkennen ist von außen. sobald es auch nur heller draußen ist kann man das blau nicht mehr sehen. Im kofferraum scheint das blau nur raus wenn der offen ist und das sieht man auch nur im dunklen draußen.
also wenn deine Fußraumbeleuchtung aus Kathoden besteht und im dunklen kaum zu sehen ist, haste was falsch gemacht ;)