Mit Transporter 3,5 Tonnen mit Anhänger Durfahrtsverbot mißachtet, Fragen zur Strafe !?
Hallo Gemeinde,
Das erste Mal in Der Rechtsabteilung eine Frage, ich war vor kurzem im Raum Kassel unterwegs mit Transporter und Anhänger!
Da gibt es eine Brücke die wohl zur Zeit nur für 3,5 Tonnen befahrbar ist .
Beschilderung war Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 Tonnen ...
Nunja Dumm wie ich war dachte ich mir ist ja kein LKW ....nach paar Metern aus Die Maus
Eine Waage hat gemessen....Schränke ging runter ich musste die Autobahn verlassen und umfahren!
Nun kam ein Bußgeldbescheid für Die Aktion 530 € und Zwei Monate Lappen weg .
Hab noch nichtmal nen Punkt in Flensburg....ist doch nicht den ihr Ernst oder? Ich finde nirgends im Bußgeldkatalog so eine Hohe Strafe ! Zumal man die Brücke ja nicht befahren konnte! Gibt es hier Leute die Da bescheid wissen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@musikmatze172 schrieb am 12. April 2019 um 06:20:18 Uhr:
...
Wenn unser Lieber Vater Staat mir Zwei Monate dafür den Schein nimmt und mich in meiner Existenz bedroht werde ich die Zeit Nutzen das Land wegen Massiver Steuerverschwendung zu verklagen!
5 milionen Euro für so eine Anlage die jeden Den Führerschein abnimmt!
Da müssen sie dich erstmal Nachweisen das es nicht doch sinnvoller gewesen wäre die Brücke zu Sperren! ...
Aha... jetzt kommen wir also langsam dahin!
Sag mal geht´s noch!???
Bist du gezwungen worden die Beschilderung zu missachten?
Die Waage wurde nicht gebaut um Die Leute zu drangsalieren, sondern ein bestehendes SINNVOLLES Verbot zu überwachen!
DU hast - wie es scheint - das Verbot missachtet und musst jetzt die Konsequenzen tragen!
Jetzt zu fordern dass ALLE die Brücke nicht befahren dürfen zeigt weilch Geistes Kind du bist!
Eine Unverschämtheit sondergleichen!
Im übrigen denke ich, dass es bei dir durchaus angezeigt ist ein 2 Monatiges Fahrverbot zu erteilen!
Eine Einsicht scheint ja nicht vorhanden zu sein und eine Wiederbegehung wahrscheinlich!
129 Antworten
Damals (2016) gab es diese Regelung ja auch noch nicht.
Manchmal dauert die Anpassung von Gesetzen Jahrzehnte. In solchen Fällen (jahrzehntelange Vernachlässigung der Infrastruktur) geht das erstaunlicherweise recht schnell, wenn man in der Praxis auf derartige Probleme stößt.
Das war im Falle der Leverkusener Brücke gegeben, denn ein voll beladenes 3,5t-Fahrzeug mit einem z.B. 3t schweren Anhänger hätte -rechtlich gesehen- die Brücke passieren dürfen, wurde aber von der Anlage aussortiert.
Entsprechend hat man bei der Anpassung der Strafen (bis dahin preiswerte 20 Euro und daher die vorsätzlich begangenen Verstöße durch die LKW-Fahrer) auch diese Regelungslücke geschlossen.
Das heißt, ich muss vor jeder fahrt über die Leverkusener Brücke erstmal schauen ob sich die Bedeutung des Zusatzschildes geändert hat.
Klar bin ich als Fahrzeugführer dafür verantwortlich die STVO zu kennen, aber so mal eben die Bedeutung eines ganzen Schildes zu ändern finde ich trotzdem heftig.
Das ganze kann ja auch mal andere Schilder betreffen.
Aber gerade der TE, der andauernd (120tkm im Jahr) so unterwegs ist und sein Geschäft daran hängt sollte sich immer mit den Regeln auf dem allerneuesten Stand halten.
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Mittlerweile ist Anwalt eingeschaltet, über das Horrende Strafmaß war er ebenfalls verwundert....
Sie wollen im Bezug auf Die Leverkusener Brücke was erreichen....da hier die Montage Der Waagenanlage fehlerhaft war gab es wohl auch so viel Kulanz was Die Bußgelder und Fahrverbot betraf!
Was das auf dem Laufenden der Regeln halten betrifft, was nicht öffentlich publik gemacht wird, bekomme ich auch nicht mit!
Ich bin ja nur Monteur und muss von einer Baustelle auf die andere, da bekomme ich es nicht hin mich jedes Jahr nochmal in Die Fahrschule zu setzen und geänderte Verkehrszeichen zu lernen....
Mich Ärgert es auch gerade ein wenig das bei Der Anhängerfahrschule ( ca. 5 Jahre Zurückliegend ) in dem Bezug überhaupt nicht darauf geschult wurde das mein Gespann mit einem LKW gleichzustellen
Ist :-( !
Ich bin ja erstmal Gespann was denn überhaupt die Waage angezeigt hat!
Was ich nun wirklich nicht weiß ist was Die Waage bei der Hinterachse mit eingerechneter Stützlast angezeigt hat, überladen war auf jeden Fall weder Der Transporter noch der Anhänger!
Der Zeuge der mich dann rausgezogen hat , schaute selber ziemlich verdutzt das Ich aussortiert wurde, ich habe gefragt was los sei...und er sagte mir nur das Der Transporter zu schwer wäre....und die Waage deshalb aussortiert hätte!
Kann ja gut sein das hier durch schlechte Gewichtsverteilung und zusätzliche Stützlast vom Anhänger die Achse hinten nur ein Paar Kilo zuviel Angezeigt hat und ich deswegen das ganze Theater habe.... zumindest eine Hoffnung von mir!
Zitat:
@musikmatze172 schrieb am 12. April 2019 um 21:42:16 Uhr:
Mich Ärgert es auch gerade ein wenig das bei Der Anhängerfahrschule ( ca. 5 Jahre Zurückliegend ) in dem Bezug überhaupt nicht darauf geschult wurde das mein Gespann mit einem LKW gleichzustellen
Ist :-( !
Es geht nicht (ausschließlich) um LKW, weder bei Zeichen 251, noch bei Zeichen 253.
Es geht um Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t einschließtlich deren Anhänger.
Zitat:
Ich bin ja erstmal Gespann was denn überhaupt die Waage angezeigt hat! ...überladen war auf jeden Fall weder Der Transporter noch der Anhänger!
Es geht auch nicht darum, was das Gespann tatsächlich gewogen hat, sondern darum, was es hätte vollbeladen hätte wiegen können. Und da genügt es bereits, wenn an einem 3,5t Zugfahrzeug ein leerer Anhänger dran hängt.
Zitat:
Es geht nicht (ausschließlich) um LKW, weder bei Zeichen 251, noch bei Zeichen 253.
Was hat jetzt VZ 251 mit über 3,5t zu tun?
VZ 251 hat doch absolut keinen Bezug auf das Fahrzeuggewicht.
Hier mal ne Seite, wo Strafmaße für Verstöße gegen Verbotsschilder aufgelistet sind.
Und hier speziell bei Verkehrsverboten (VZ 251; 253 inkl.).
Und genau genommen verhindern ja die Waage und die Schranke, das man die Missachtung des Verbotes vollenden kann. Sprich, die Überbelastung der Brücke kommt nicht zustande.
Sollte dieses angedrohte Straßmaß da absoluter Usus sein, könnte man sich schon die Frage stellen, ob da bewusst missbräuchlich ein Teil der Gelder für die Sanierung der Brücke eingespielt werden sollen. 😉
Im konkreten Fall hängt ein Zusatzzeichen "3,5t" darunter. Und damit gilt das Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge ab einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger. Und (nur) in diesem Fall kostet das 500 Euro und bringt zwei Punkte in Flensburg.
Die Waage ist dort...damit niemand drüber kommt...und um Kasse zu machen...die werden schon das mögliche getan haben damit es Wasserdicht ist.
Und ich denke der TE kommt da nicht raus,500€ ist angebracht,aber das Fahrverbot nicht - das sollte man eher den Lkw,'s aufdrücken.
https://www.verkehrsrundschau.de/.../...w-waage-in-hessen-2284188.html
Da die Anlage rund 4.000.000,- € kostete, brauchen die doch nur 8.000 Verkehrssünder und schon ist das Ding bezahlt.
Da stellt man so ein Messdings auf und wenn man einen erwischt, dann wird ein saftiges Bussgeld fällig.
Wie wäre es denn gewesen, man hätte das "Ding" aufgestellt und die zu schweren Wagen einfach abgeleitet und - taa taa - fertig!
Man hätte auch mal einfach "Diener am Volk" sein können!
Aber nein, da kommt ja dann keine Kohle rein - und so wie es ausschaut, der TE ist da nicht bewusst gegen ein Verbot gerannt, vielleicht fahrlässig, aber:
muss "der Staat" immer gleich so zuschlagen?
Mir kommt das tatsächlich wie Abzocke vor - Schild hin oder her, Pflicht sich zu informieren hin oder her.
Warum nicht mal ZUGUNSTEN des Bürgers!
Wenn man in andere Urteile so reinschaut, dann kann der Richter, bzw der Staat tatsächlich sehr sehr "human" sein und vieles einfach so "einstellen" oder zur Bewährung aussetzen, wo ich als normaler Bürger sage, dass da "mehr" drin gewesen wäre.
Im Verkehrsrecht geht es da für den normalen Bürger schon sehr hart zu.
Bin ja gespannt was mit den Autobahnblockierern im Zuge von Hochzeiten passiert - ob da auch so harte Bussgelder fällig werden?
Nun, wenn ich 3,5t mit 5,5t des TE vergleiche, kommen ich auf eine Überschreitung des Gewichts von ca. 60%.
Warum soll man bei einer so großen Überschreitung zu Gunsten des Bürgers entscheiden?
Ach ja, es wird ja zu Gunsten des Bürgers entschieden. Denn das sind wir alle!
Zitat:
@SPM2004 schrieb am 12. April 2019 um 13:26:39 Uhr:
Aber gerade der TE, der andauernd (120tkm im Jahr) so unterwegs ist und sein Geschäft daran hängt sollte sich immer mit den Regeln auf dem allerneuesten Stand halten.
Ja, das kann man durchaus erwarten.
Zitat:
@bimota schrieb am 13. April 2019 um 12:39:19 Uhr:
Man hätte auch mal einfach "Diener am Volk" sein können!
Aber nein, da kommt ja dann keine Kohle rein
😁
Lieber bimota:
Was passiert eigentlich mit dem Geld dass da jetzt "reinkommt"?
Hast du die Stammtischparole mal zu Ende gedacht?
Zitat:
@bimota schrieb am 13. April 2019 um 12:39:19 Uhr:
.
Im Verkehrsrecht geht es da für den normalen Bürger schon sehr hart zu.
Bin ja gespannt was mit den Autobahnblockierern im Zuge von Hochzeiten passiert - ob da auch so harte Bussgelder fällig werden?
In Deutschland sind die Strafen für Verstösse im Verkehr aber am untersten Ende angesiedelt. Anderwo geht man nicht so zimperlich damit um.