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Mit Transporter 3,5 Tonnen mit Anhänger Durfahrtsverbot mißachtet, Fragen zur Strafe !?

Themenstarteram 11. April 2019 um 17:02

Hallo Gemeinde,

 

Das erste Mal in Der Rechtsabteilung eine Frage, ich war vor kurzem im Raum Kassel unterwegs mit Transporter und Anhänger!

Da gibt es eine Brücke die wohl zur Zeit nur für 3,5 Tonnen befahrbar ist .

Beschilderung war Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 Tonnen ...

Nunja Dumm wie ich war dachte ich mir ist ja kein LKW ....nach paar Metern aus Die Maus

Eine Waage hat gemessen....Schränke ging runter ich musste die Autobahn verlassen und umfahren!

Nun kam ein Bußgeldbescheid für Die Aktion 530 € und Zwei Monate Lappen weg .

Hab noch nichtmal nen Punkt in Flensburg....ist doch nicht den ihr Ernst oder? Ich finde nirgends im Bußgeldkatalog so eine Hohe Strafe ! Zumal man die Brücke ja nicht befahren konnte! Gibt es hier Leute die Da bescheid wissen?

Beste Antwort im Thema
am 12. April 2019 um 5:00

Zitat:

@musikmatze172 schrieb am 12. April 2019 um 06:20:18 Uhr:

...

Wenn unser Lieber Vater Staat mir Zwei Monate dafür den Schein nimmt und mich in meiner Existenz bedroht werde ich die Zeit Nutzen das Land wegen Massiver Steuerverschwendung zu verklagen!

5 milionen Euro für so eine Anlage die jeden Den Führerschein abnimmt!

Da müssen sie dich erstmal Nachweisen das es nicht doch sinnvoller gewesen wäre die Brücke zu Sperren! ...

Aha... jetzt kommen wir also langsam dahin!

Sag mal geht´s noch!???

Bist du gezwungen worden die Beschilderung zu missachten?

Die Waage wurde nicht gebaut um Die Leute zu drangsalieren, sondern ein bestehendes SINNVOLLES Verbot zu überwachen!

DU hast - wie es scheint - das Verbot missachtet und musst jetzt die Konsequenzen tragen!

Jetzt zu fordern dass ALLE die Brücke nicht befahren dürfen zeigt weilch Geistes Kind du bist!

Eine Unverschämtheit sondergleichen!

Im übrigen denke ich, dass es bei dir durchaus angezeigt ist ein 2 Monatiges Fahrverbot zu erteilen!

Eine Einsicht scheint ja nicht vorhanden zu sein und eine Wiederbegehung wahrscheinlich!

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Du meinst sicher das hier: https://www.tag24.de/.../...eld-umleitung-brummi-bruecke-marode-927609

Zur falschen Zeit am falschen Ort, würd ich mal sagen.

Themenstarteram 11. April 2019 um 17:17

Korrekt, ich mein man Sieht ja ein das die irgendwie die Horrenden kosten wieder rein holen wollen....aber 2 Monate Fahrverbot , wegen eines überfahren Verkehrszeichens? Da wäre es wahrscheinlich besser gewesen die Schranke wegzufahren und zu warten bis die Polizei kommt :-)

Viele Bußgeldkataloge sind in der Beziehung nicht auf dem neuesten Stand. Seit 1. 11. 2017 gelten dafür 500Euro Strafe und 2 Monate Fahrverbot: https://www.dvr.de/verkehrsrecht/bkat/bussgeldkatalog_244.html unter Nummer 250a

Vielleicht erwarte ich zu viel aber was steht denn für ein Vorwurf in deinem Bescheid?

Also auf gut Deutsch.

Ich richte eine Waffe auf jemanden, aber eine weitere Person redet mir gut zu, das ich es nicht tun solle.

Ich sehe dies ein, werde aber trotzdem wegen Mord angeklagt. :rolleyes:

@Rainer_EHST :

Da Du gerade den §211 StGB ins Spiel bringst: Im StGB gibt es oftmals die Bemerkung "Der Versuch ist strafbar"... warum also auch nicht in anderen Rechtsbereichen?

 

Nimm nen Anwalt. Die Chancen stehen gut denke ich: https://www.ksta.de/.../...pt-fahrverbot-fuer-brueckensuender-32297094

Ähm Moment mal.

Dein Transporter hatte also TATSÄCHLICH nicht die 3,5to überschritten ALS AUCH die 2,10m Breite? "Normaler" Kastenwagen, KEIN Pritschenaufbau o.ä. drauf?

Und der Anhänger auch nicht die 3,5to überschritten?!

Ganz ehrlich, da würde ich mir GANZ schwer überlegen, nicht Einspruch einzulegen, die beiden Fahrzeuge für sich wogen ja jeweils (hoffentlich, falls nicht überladen!) nicht mehr als 3,5to. Das ist ja, wie wenn in (SEHR) kurzem Abstand 2 3,5to Fahrzeuge, z.B. im Stau, da drüber fahren würden.

Oder aber dein Transporter war tatsächlich schwerer als 3,5to, da überladen, dann... haste halt wirklich "Pech"...

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 11. April 2019 um 19:37:44 Uhr:

Also auf gut Deutsch.

Ich richte eine Waffe auf jemanden, aber eine weitere Person redet mir gut zu, das ich es nicht tun solle.

Ich sehe dies ein, werde aber trotzdem wegen Mord angeklagt. :rolleyes:

Mal nebenbei dass ich dein Beispiel seltsam finde, ist es nunmal so dass dich jeder wegen allem anklagen kann. Macht keinen Sinn führt auch nicht zu Verurteilungen.

 

Aber darauf wer dich wegen was verklagt hast du keinen Einfluss.

 

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 11. April 2019 um 19:42:02 Uhr:

@Rainer_EHST :

Da Du gerade den §211 StGB ins Spiel bringst: Im StGB gibt es oftmals die Bemerkung "Der Versuch ist strafbar"... warum also auch nicht in anderen Rechtsbereichen?

Ja, ist schon klar. Aber Versuch ist nicht gleich Tat.

Und dafür, das er ja letztendlich nicht über die Brücke gefahren ist, ihm eine solch hohe Strafe aufzubügeln, ist schon sehr eigenartig.

Bei zwei Monaten Fahrverbot könnte sich die Investition für ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht lohnen um die Chancen auszuloten.

am 11. April 2019 um 17:59

Ich finde das nicht eigenartig, denn er wäre drüber gefahren wenn die Waage nicht alarm geschlagen hätte. Das machen dann mal gerade 1000 Fahrzeuge mit mehr als 3,5t in der Woche und die Brücke muss kpl. gesperrt werden.

Die Waage und Strafe hat schon seinen Sinn. Schau dir doch nur mal an was die für einen Aufwand bei der Lebverkusenbrücke anstellen mussten um die LKW von ihr fern zu halten. Vorher sind die einfach trotz Verbot drüber gefahren.

Noch immer weiß hier niemand was im Bescheid steht.

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