Mit Tachomanipulation übers Ohr gehauen

Mercedes E-Klasse W211

Hallo, ich habe mir vor ca. 4 Wochen ein W211 270 CDI gekauft.
Optisch super mit 176.000 KM.
Tüv ohne Mängel im März. Bj. 2004 für 6500 €.
Dann haben wir den Voreigentümer angerufen an eine Mail geschrieben und haben erfahren, dass der Wagen 275.000 KM beim Verkauf gelaufen hatte.

Also sofort zum Anwalt und den Verkäufer angeschriebn mit einer 2 WochenFrist zur Abholung des PKW und Geldrückgabe.
Am Tag nach dem Schreiben kam ein Anruf und die haben sich bereit erklärt den Wagen zurück zu nehmen. Nur nicht sofort und nicht zum Vollen Preis ( weil gefahren und Umgemeldet usw).
Nach Ablauf der Frist kam ein Schreiben vom gegnerischen Anwalt dass man den Wagen wohl zurücknehmen würde, aber erst am 31.7.
Da wir diese Hinhaltetaktik nicht akzeptieren, haben wir Klage beim Landgericht Bochum eingereicht.

Meine Frage:
Wie stehen die Chancen dass ich mein Geld wieder bekomme?
Ist das nur Arglistige Täuschung oder Betrug bzw. Bandenmäßiger Betrug?
Ich werde nun den Wagen solange fahren müssen, bis ich ein anderes Auto gefunden habe.
Wenn ich den Wagen irgendwo unterstellen muss nach der Abmeldung....kann ich die Unterstellkosten auch einfordern?
Was passiert, wenn er sagt er hat die Kohle einfach nicht mehr?

Beste Antwort im Thema

Bevor hier alles in die Falsche Richtung geht...

Klage ist nun eingereicht!
Anwalt der Gegenseite hat die Rücknahme des Fahrzeug zugebilligt.
Es geht nun auch um Schadensersatz usw. Anwaltskosten kommen noch dazu..Ich hab ja Rechtsschutz!

Wer der Meinung ist, dass man 100.000 KM mehr ignorieren sollte, kann es selber machen, soll es aber nicht von anderen erwarten. Der Wagen war super gepflegt ( weil in den ganzen 10 Jahren NIE ein beifahrer oder jemand auf der Rückbank gesessen hat. Die waren umgeklappt und als Transportwagen genutzt worden. Hochwertige Transporte ins Ausland. Der Unternehmer hat uns Freundlicherweise auch alles belegt. Er hat den Wagen zudem als Export Fahrzeug Verkauft. Den Steueranteil haben die sich auch auszahlen lassen.
Strafrechtlich auch noch Steuerbetrug.

Wenn ein User wie "Schwarzerkrause" einen wie mich nicht als Nachbarn haben möchte, weil ich mich wegen läppischen 100.000 KM aufrege sei gesagt...besser ist das. Wer sowas schreibt, würde sich entweder Betrügen lassen und es darauf beruhen lassen, weil er keine Eier hat, oder kennt sich gut mit Tachos aus....

Sei froh das du nicht mein Nachbar bist!

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Ich habe meinen CDI selber aufpoliert. Das heist, Leder von Sitz, Schalthebel und Lenkrad neu eingefärbt. Somit sieht es neuwertig aus. Frontscheibe musste ich nach einem Steinschlag wechseln. Jetzt lasse ich ihn nochmal eine überduschen und von außen ist auch alles Top. Dann habe ich optisch einen neuwertigen Wagen mit knapp 300tkm und das mit fast zehn Jahren auf den Buckel. Wieviel Leute kaufen sich einen Diesel der teuer im Unterhalt ist und fährt ihn nicht. Zu neunzig Prozent dieser Autos laufen 25tkm und weitaus mehr im Jahr. Selbst wenn ich einen mit 200tkm nach sechs Jahren kaufen würde, wäre ich skeptisch genug um beim freundlichen nachzufragen. Ich kenne genug Fahrzeuge die an die Million km kratzen und äußerlich gut aussehen. Von daher bin ich mir sicher, daß die meisten Autos gedreht sind. Neulich habe ich einen gesehen der 435tkm auf der Uhr hatte aber in Wahrheit 835tkm gelaufen war. Es ist schwer einen Wagen zu finden wo die Historie passt. Von daher immer skeptisch bleiben und alles genau hinterfragen.

Zitat:

@DeeVau schrieb am 6. August 2015 um 12:51:39 Uhr:


ich habe den Fred gerade erst entdeckt ... Ich jedenfalls haben meinem Vorbesitzer ein Frist eingeräumt, in der er das Fahrzeug gegen vollen Erstattung der Kosten zurücknimmt, oder am nächsten Morgen geht es zur nächsten Polizeidienststelle.

... und, was ist das Ergebnis? Ich habe mich wegen dir hier extra angemeldet und bin nun neugierig!

Zitat:

@everhart schrieb am 8. August 2015 um 11:52:48 Uhr:



Zitat:

@DeeVau schrieb am 6. August 2015 um 12:51:39 Uhr:


ich habe den Fred gerade erst entdeckt ... Ich jedenfalls haben meinem Vorbesitzer ein Frist eingeräumt, in der er das Fahrzeug gegen vollen Erstattung der Kosten zurücknimmt, oder am nächsten Morgen geht es zur nächsten Polizeidienststelle.
... und, was ist das Ergebnis? Ich habe mich wegen dir hier extra angemeldet und bin nun neugierig!

Schätze mal das es ihn nicht interessieren wird, da er eh nichts zu befürchten hat.

Hall DeeVau

Warum "oder"?
Da gibt es doch keine Option. Du bist Opfer einer Straftat geworden. Soll der Nächste bei diesem VK mit diesem Wagen ebenso rein fallen?

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Update:
Nachdem ich dem Betrüger die Chance eingeräumt hatte, den Wagen gegen den vollen Kaufpreis zurückzunehmen und ihm eine Woche dafür eingeräumt hatte, ist natürlich nichts passiert. Er ist abgetaucht.
Ich habe das in meinem Post vorher mißverständlich formuliert. Natürlich gibt es so oder so eine Anzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung - unabhängig davon, ob der Kerl die Karre zurücknimmt. Nur muss ich ihm das ja nun nicht sofort ins Gesicht brüllen.
Mittlerweile befasst sich eine Staatsanwaltschaft in Bayern mit meinem Fall und die Chancen stehen ganz gut, dass ich ihn bei den Büxen kriege.
Ich habe zwischenzeitlich ein Wertgutachten beim Gutachter anfertigen lassen und werde ihn zivilrechtlich auf Schadenersatz zzgl. meiner Auslagen verklagen und den Wagen behalten, denn der Restzustand ist soweit ja ok.
... Fortsetzung folgt.

Zitat:

Kater Mo schrieb am 8. August 2015 um 13:06:13
Schätze mal das es ihn nicht interessieren wird, da er eh nichts zu befürchten hat.

Hi Mo,

wie kommst Du darauf? Sicherlich wird ihm keine Gefängnisstrafe drohen oder eine öffentliche Hinrichtung (was für mich gefühlt durchaus adäquat wäre...). Wieviele Sozialstunden er nun leisten muss, ist mir egal, aber er wird ab dem Moment der Verurteilung in seiner Vita ein rechtskräftig verurteilter Betrüger und Urkundenfälscher sein. Ja, es ist erbärmlich zu sehen, wie unseren Ermittlungsbehörden der Saft abgedreht wird. In meinem Fall wäre es ein leichtes gewesen, über den email Verkehr und die Verbindungsdaten seine Identität herauszubekommen. Aber: auf vielfachen Wunsch derselben Spinner, die mittags ihr Essen und ihr neues Genitalpiercing bei Facebook posten und Nachmittags sich über das Vorhalten von Verbindungsdaten zur Strafvereitelung empören, wurde die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft. Aus gleichem Grund wurde mein Vorschlag, eine Handyfunkortung zu initiieren, mit lautem Gelächter der Kripobeamten abgelehnt. Ehe sie eine durch höchstrichterliche Genehmigung legetimierte Handyüberwachung starten und damit sogar BEWEGUNGSPROFIL erstellen dürfen, müssen Menschenleben bedroht sein.

Die Wertung dieser Dinge überlasse ich jedem selber. Die Klappe ist solange groß, solange man nicht selber betroffen ist.

Greets,

Dirk

Zitat:

@DeeVau schrieb am 14. August 2015 um 12:43:20 Uhr:


Die Wertung dieser Dinge überlasse ich jedem selber. Die Klappe ist solange groß, solange man nicht selber betroffen ist.
Greets,
Dirk

Weiter so Dirk... man muss diesen "Säcken" schon zum spüren geben, dass sie nicht jeden übers Ohr hauen können. Wärs mir passiert, hätte ich genauso gehandelt. Viel Erfolg 😎

Wie wäre es denn mit Inkasso Moskau ? Die lösen sowas bestimmt wenn auch auf die etwas robuste Art und Weise..

http://www.moskau-inkasso.com

Hallo Dirk,
ich wünsche Dir durchaus Erfolg, glaube aber, daß Du auf einem Großteil Deiner Kosten wenn nicht sogar auf allen sitzenbleiben wirst. So funktioniert dieses System nun mal, es ist zwar traurig, aber wahr.
Denn diese Leute haben weder Moral noch Wertevorstellungen. I.d.R. haben sie das alles so aufgebaut, daß bei denen rein gar nichts zu holen ist und selbst dafür bezahlst Du jedes mal aufs Neue. Wie bereits geschrieben, Du bzw. der Staatsanwalt mußt dem Betrüger ja erstmal Betrug nachweisen. Da zeigt Dein Gutachten zwar die Fakten, liefert aber keinen Beweis, daß derjenige auch dafür verantwortlich ist. Der wird sich nicht mal einen Anwalt nehmen, wozu auch!? Der wird im Gerichtssaal sitzen und Dich frech angrinsen. Und was kann ihm schon passieren? Im schlimmsten Fall gibt er die eidesstattliche Versicherung ab und das war es. Sowas würde für mich und wahrscheinlich auch für Dich und viele andere hier nicht in Frage kommen, aber diesen Leuten ist das scheiß egal.
Ich würde mir an Deiner Stelle alle Schritte gut überlegen, um die eigenen Kosten im Rahmen zu halten, denn wie Tachomanipulation mit ganz einfachen Mitteln fkt. haben sie gerade im Fernsehen gebracht und da ist rein gar nichts nachzuweisen. (glaube das war Automobil auf VOX vom letzten Sonntag) ( im VOX-Beitrag gab es aber noch viel bessere Dinge, wie z.Bsp. eine Box, welche das Geschwindigkeitssignal manipuliert und vor dem Verkauf wieder ausgebaut wird. Ist niemals nachzuweisen, auch wenn einige Schlaumeier es noch so gerne möchten. ) hilfsweise der Beitrag zur einfachen Manipulation des km-Standes:
ADAC-Beitrag
Strafanzeige hast Du gestellt und wie die Polizei reagiert hat, hast Du ja geschrieben. Bei meinem geklauten Benz habe ich sogar 3 Wo. nach dem Diebstahl ein Bußgeldbescheid mit Foto wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommen und darauf war der Dieb eindeutig zu erkennen. Allerdings konnte die Polizei nicht zwischen BMW und MB unterscheiden und somit haben sie jede Fahndungsaussicht zu Nichte gemacht. ( ich habe damals über meinen Anwalt Akteneinsicht angefordert und ich muß Dir sagen, mir haben die Haare zu Berge gestanden bei soviel Unvermögen und Deletantismus. Das fing bei der Polizei an und hörte beim Gericht und der Richterin auf.) Ich habe hier glaube ich schon einiges darüber geschrieben. Mein Anwalt hat mir damals geraten, die Sache nicht weiter zu verfolgen, weil die Verbrecher wohl auch in den nächsten Jahren kein verwertbares Eigentum haben werden und auch vor Gericht eher dem armen "Verirrten" recht gegeben wird, als dem Geldsack, der MB fährt.

Wie gesagt, bedenke jeden Schritt gut, denn am Ende wollen alle ihr Geld haben und wenn vom Verbrecher nichts zu holen ist (was in den meisten Fällen so ist, denn die sind ja auch nicht dumm) dann holen sie es sich von Dir. Laß Dich lieber vorher nochmal dahingehend vom RA und ggf. auch Gericht beraten.

Trotzdem wäre es schön, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst.

In diesem Sinn und alles Gute

mfG Thomas

Zitat:

@petermayer0815 schrieb am 16. August 2015 um 16:56:38 Uhr:


Wie wäre es denn mit Inkasso Moskau ? Die lösen sowas bestimmt wenn auch auf die etwas robuste Art und Weise..

http://www.moskau-inkasso.com

Ich befürchte der ehrliche und steuerzahlende gescholtene Bürger kommt leider auf solche Gedanken, wenn der Rechtstaat sich immer noch so geschickt anstellt und praktisch Täterschutz betreibt...

Ich jedenfalls würde es den Tätern gönnen, wenn mal solche "super nette" Inkasso Mitarbeiter vor der Tür stehen und unmissverständlich SOFORT die Kohle haben wollen... wie und woher geht denen dann am Ar$ch vorbei... dann wollen wir mal sehen ob die immer noch so doof aus der Wäsche grinsen werden...!!!

Einfach mal bei denen vorbeischauen und das Recht selbst in die Hand nehmen (hört sich zwar assi an aber wenn der Ami auf jemanden schießen darf weil er sein Garten betreten hat dann darf ich ja wenigstens dem den Hintern versohlen) ??

Bei unserer Gesetzgebung muss man ja wie gesagt mit solchen Gedanken spielen. Was glaubt ihr wenn die beiden Typen von Moskau Inkasso vor dem Betrüger zuhause stehen. Der wird eingeschüchtert und evtl bezahlt er weil er hier sieht das es jemand verdammt ernst meint mit seinem recht.
Somit dreht man den Spieß als normaler Bürger einfach mal um. Es würde solchen Typen nur recht geschehen.

Zitat:

@Montana6784 schrieb am 17. August 2015 um 10:24:10 Uhr:


Einfach mal bei denen vorbeischauen und das Recht selbst in die Hand nehmen (hört sich zwar assi an aber wenn der Ami auf jemanden schießen darf weil er sein Garten betreten hat dann darf ich ja wenigstens dem den Hintern versohlen) ??

Nein, das darfst du nicht.

foltern und dann erschießen?

Zitat:

@Montana6784 schrieb am 17. August 2015 um 10:24:10 Uhr:


Einfach mal bei denen vorbeischauen und das Recht selbst in die Hand nehmen (hört sich zwar assi an aber wenn der Ami auf jemanden schießen darf weil er sein Garten betreten hat dann darf ich ja wenigstens dem den Hintern versohlen) ??

Für einen Öffentlichen Diskussionsraum, ist das schon ein Grenzwertiger Beitrag, finde ich!

Selbstjustiz geht ja mal garnicht!!

Und ich sage dir auch was im zweifelsfall bei so einer Aktion herrauskommt: Du haust dem Typ einpaar.., blöderweise erwischt dich dann die Staatsmacht u. dann bist du dran wegen Körperverletzung (wenn Sie dir die Selbstjustiz nachweisen können, wird es vermutlich nicht lustig...). Und wenn der Typ schlau ist, dann hat der auch noch den rest seines Lebens Kopfschmerzen u. ist deshalb leider Arbeitsunfähig... und DU zahlst!

MfG Günter

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